Führerscheinakte, Altlasten

Spencer

Benutzer
Hallo, ich bin neu in diesem Forum. In ca. 2 Monaten steht meine MPU wegen TF an. Ich hatte bei der FEB bereits Akteneinsicht und habe festgestellt, dass dort außer die neuste Tat noch ein Schreiben vorhanden ist, indem Folgendes aufgelistet ist-
03-1978 Führerschein-Neuerteilung
01-2001 Führerschein-Neuerteilung

Meine Fragen sind:
- Kann ich die Bereinigung, also die Entfernung dieses Blattes verlangen, da die beiden Vorgänge 43 Jahre und 20 Jahre zurück liegen?
- Wenn nicht, kann und darf der Gutachter die Eintragungen berücksichtigen?
- Muss oder sollte ich auf die Frage nach Altlasten diese Taten erwähnen?
 

Hammer1860

Erfahrener Benutzer
Meiner Meinung nach kannst du die Bereinigung des Blattes nicht beantragen, das bleibt stehen. Der Sachverhalt, warum es zur Neuerteilung gekommen ist steht ja nicht mehr in der Führerscheinakte.
Der Gutachter kann es ja deswegen nicht berücksichtigen, Fragen diesbezüglich sind ihm aber sicher nicht verboten, sofern du es nicht selbst angibst. Speziell bei Rückfragen würde ich dann ehrlich sein.

Jetzt komme ich aber zu der Krux des Ganzen. Die Führerscheinstelle könnte anhand vom Aktenzeichen trotzdem noch die damaligen Vorfälle rekonstruieren.
Deswegen mal ein Beispiel, du gehst jetzt als "Ersttäter" mit KT oder 6 Monaten Abstinenz in die MPU und bestehst diese positiv. Das positive Gutachten prüft dann die Führerscheinstelle und kommt zu der Auffassung, daß du aufgrund der älteren Einträge vielleicht doppelter WHT in Sachen Alk bist und dementsprechend 12 Monate Abstinenz nachweisen müsstest. Das könnte dazu führen, daß dir die Behörde den FS verweigert.

Bin mir mit meinen Äußerungen aber auch nicht sicher, da ich diese Infos selbst aus dem Netz gezogen habe. Deswegen wäre es schön, wenn andere Betroffene mit Erfahrungen hier etwas zu schreiben könnten.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Hans24

Stamm-User
So wie Hamer das beschrieben hat, kommt das in etwa auch hin.
Muss nicht kann.
Grob umrissen kann man Sagen,das trotz Löschung unter dem Deckmantel alles vorhanden ist, da braucht sich keiner zu denken,das das nicht so ist.
03-1978 Führerschein-Neuerteilung
01-2001 Führerschein-Neuerteilung
Wenn der Gutachter das liest, entweder kann er sich das denken,das du schon 2-mal deinen Führerschein vorhattest, oder er stellt dann die Fragen, wenn du dann meinst, irgendwas erfinden zu wollen, steht das anschließend in dem Gutachten, was noch einmal bei der Fsst gegengelesen wird.
Viele sind der Auffassung,das mit der bestandenen MPU alle Steine aus dem Weg geräumt sind, das ist leider nicht so, denn das letzte Wort hat die Fsst.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Sachen die im FAER getilgt sind dürfen von der FSSt. nicht mehr verwertet werden, somit sind die alten Sachen aus der Akte zu entfernen.
Dies ist in §29 StVG geregelt.
Kann ich die Bereinigung, also die Entfernung dieses Blattes verlangen, da die beiden Vorgänge 43 Jahre und 20 Jahre zurück liegen?
Ja, das kannst du.
Wenn nicht, kann und darf der Gutachter die Eintragungen berücksichtigen?
Nein, das darf er nicht - es sei denn du würdest ihm von dir aus davon erzählen...
Muss oder sollte ich auf die Frage nach Altlasten diese Taten erwähnen?
Alles was getilgt ist, muss auch nicht mehr erwähnt werden...
 

Hammer1860

Erfahrener Benutzer
(7) Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden. Abweichend von Satz 1 darf eine Tat und die hierauf bezogene Entscheidung trotz ihrer Löschung aus dem Fahreignungsregister für die Durchführung anderer als der in Absatz 6 Satz 3 Nummer 4 genannten Verfahren zur Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis verwendet werden, solange die Tat als Grundlage in einer noch gespeicherten Maßnahme nach § 28 Absatz 3 Nummer 5, 6 oder 8 genannt ist. Unterliegt eine Eintragung im Fahreignungsregister über eine gerichtliche Entscheidung nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe a einer zehnjährigen Tilgungsfrist, darf sie nach Ablauf eines Zeitraums, der einer fünfjährigen Tilgungsfrist nach den vorstehenden Vorschriften entspricht, nur noch für folgende Zwecke an die nach Landesrecht zuständige Behörde übermittelt und dort verwendet werden:

1.zur Durchführung von Verfahren, die eine Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand haben.

Auch wenn auf einem aktuellen Auszug vom FAER die zwei Altlasten nicht mehr erscheinen, macht es mir den Eindruck, als wären sie beim FAER irgendwo noch gespeichert und könnten abgerufen werden. Bei der FSSt sind ja so oder so noch zwei Einträge über Neuerteilungen gespeichert.

Und aus dem obigen fett markierten Text deute ich, das die FSSt trotz Tilgung bei einem neuen Vorfall die alten Vorfälle noch abrufen könnte.
Der Grund der Eintragungen für die Neuerteilungen steht zwar nicht mehr in der Führerscheinakte, aber wäre bei Bedarf der FSST wieder einsichtbar.
Löschbar sind die Neuerteilungen meines Erachtens nicht, da die FSST ja dort auch die neuen Daten der jeweiligen neuen Führerscheine abspeichert, um überhaupt Daten bezüglich des Austellungsdatums und Führerscheinklassen zu haben. So bleiben ja auch solche Daten erhalten, wenn man den Führerschein mal ohne verkehrsrechtlichen Zusammenhang verloren hat.

Dazu nochmal das Fallbeispiel, du tritts mit KT oder nur 6 Monaten Abstinenz an, du bestehst die MPU aber die FSST sträubt sich, weil sie dich als WHT ansieht, auch wenn sie die alten Vorfälle eigentlich nicht mehr verwerten darf. Das kann, muss aber nicht passieren. Aber falls es so kommt, bleibt wohl nur der Gang zum RA.

Und @Hans 24 hat es auch schon gut erklärt. Bleiben diese Einträge in deiner Führerscheinakte und du erzählst dem Gutachter daraufhin auf Nachfrage eine fiktive Geschichte(Führerschein gestohlen, usw.), wird das die FSST prüfen und dann auch das positive Gutachten nicht akzeptieren.

Du kannst ja mal eine Bereinigung beantragen, oder mal mit der FSST reden wie sich die Sachlage verhält. Und weitere Erfahrungen anderer User
wären hier sicher auch interessant.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Sorry Hammer aber deine Rückschlüsse sind leider falsch und ich würde auch darum bitten User nicht mit Mutmaßungen zu verunsichern.
Also nochmal:
Delikte die im FAER nicht mehr eingetragen sind, sind nicht mehr verwertbar, selbst wenn sie noch in der Akte stehen würden! Und im FAER werden die Taten spät. 15 Jahre nach dem letzten Eintrag gelöscht.
Auch das hier
Bleiben diese Einträge in deiner Führerscheinakte und du erzählst dem Gutachter daraufhin auf Nachfrage eine fiktive Geschichte(Führerschein gestohlen, usw.), wird das die FSST prüfen und dann auch das positive Gutachten nicht akzeptieren.
ist absolut unzutreffend.

Es gibt dazu ein Gerichtsurteil welches besagt:

4. Bleiben versehentlich nicht verwertbare Unterlagen bei der der Untersuchungsstelle übermittelten Akte, ist dies rechtswidrig bzw. steht in Widerspruch zu § 11 Abs. 6 Satz 4 FeV. Derartige Fehler gehen grundsätzlich ohne Weiteres zu Lasten der Behörde, mittelbar dadurch, dass sie die Nichtverwertbarkeit des auf der Grundlage solchermaßen fehlerhafter Unterlagen erstellten Gutachtens nach sich ziehen können.(Rn.25)

5. Das gesetzliche Verwertungsverbot nach Maßgabe von § 29 Abs. 8 Satz 1 StVG greift auf jeder Stufe des Verfahrens betreffend die Beurteilung der Eignung des Antragstellers: Auch der Gutachter darf die betroffene Tat und Entscheidung dem Betroffenen nicht mehr vorhalten bzw. zu seinem Nachteil verwerten.(Rn.24)


Das ganze Urteil kann hier nachgelesen werden: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/MWRE130001681
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
gilt das Urteil auch in anderen Teilen der Republik?

Und was sag ich dann zum GA wenn ich gefragt werde warum es da zwei Neuerteilungen in der Akte gibt wie bei beim TE?
Genau so ist es ja auch bei mir, eine Altlast von vor 27 Jahren.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
gilt das Urteil auch in anderen Teilen der Republik?
Das Urteil kann in ganz D angewendet werden. Man kann es der jeweiligen FSSt. eines BL als "Entscheidungshilfe" vorlegen... ;)
Und was sag ich dann zum GA wenn ich gefragt werde warum es da zwei Neuerteilungen in der Akte gibt wie bei beim TE?
Danach darf er dich nicht fragen, selbst wenn die FSSt. dies nicht aus der Akte entfernen sollte (was sie eigentlich tun müsste...).

Hier auch nochmal ein Auszug aus dem § 11 Abs. 6 Satz 4 FeV:

Die Fahrerlaubnisbehörde legt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls und unter Beachtung der Anlagen 4 und 5 in der Anordnung zur Beibringung des Gutachtens fest, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären sind. Die Behörde teilt dem Betroffenen unter Darlegung der Gründe für die Zweifel an seiner Eignung und unter Angabe der für die Untersuchung in Betracht kommenden Stelle oder Stellen mit, dass er sich innerhalb einer von ihr festgelegten Frist auf seine Kosten der Untersuchung zu unterziehen und das Gutachten beizubringen hat; sie teilt ihm außerdem mit, dass er die zu übersendenden Unterlagen einsehen kann. Der Betroffene hat die Fahrerlaubnisbehörde darüber zu unterrichten, welche Stelle er mit der Untersuchung beauftragt hat. Die Fahrerlaubnisbehörde teilt der untersuchenden Stelle mit, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären sind und übersendet ihr die vollständigen Unterlagen, soweit sie unter Beachtung der gesetzlichen Verwertungsverbote verwendet werden dürfen. Die Untersuchung erfolgt auf Grund eines Auftrags durch den Betroffenen.
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
Danke!
Dein Word in Gottes/GA/FSST Ohr.....

Langsam glaube ich das ich mir einfach zu viele Gedanken mache um den Mist. (Je mehr ich lese, desto panischer werde ich.)

Wen ich dran denke was für Nasen in meinem (früheren) Umfeld die MPU bestanden haben, werd ich das auch schaffen.

Danke auf jeden Fall für alle die hier Zeit und Nerven in dieses Forum stecken!
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Langsam glaube ich das ich mir einfach zu viele Gedanken mache um den Mist.
Letztendlich zeigt es aber, dass du dich mit deiner Sache auseinandersetzt ... was so mancher nicht gemacht hat.
Glaube mir, auch ich habe mir als "Neuling" viele Gedanken gemacht, zum Teil war da auch vieles überflüssig.
Mal nebenbei, was ich nicht vergessen habe ... meine Stützpfeiler waren damals @Nancy und @admin (Flori).
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
und special-Thanks noch an dich und deine Excel Anleitung!
Das Grundgerüst habe ich (mit Hilfe meiner Gefährtin) erstellt, jetzt bin ich am Basteln.... TE / Jahr usw.
 
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