(7) Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des
§ 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden. Abweichend von Satz 1 darf eine Tat und die hierauf bezogene Entscheidung trotz ihrer Löschung aus dem Fahreignungsregister für die Durchführung anderer als der in Absatz 6 Satz 3 Nummer 4 genannten Verfahren zur Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis verwendet werden, solange die Tat als Grundlage in einer noch gespeicherten Maßnahme nach
§ 28 Absatz 3 Nummer 5, 6 oder 8 genannt ist.
Unterliegt eine Eintragung im Fahreignungsregister über eine gerichtliche Entscheidung nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe a einer zehnjährigen Tilgungsfrist, darf sie nach Ablauf eines Zeitraums, der einer fünfjährigen Tilgungsfrist nach den vorstehenden Vorschriften entspricht, nur noch für folgende Zwecke an die nach Landesrecht zuständige Behörde übermittelt und dort verwendet werden:
1.zur Durchführung von Verfahren, die eine Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand haben.
Auch wenn auf einem aktuellen Auszug vom FAER die zwei Altlasten nicht mehr erscheinen, macht es mir den Eindruck, als wären sie beim FAER irgendwo noch gespeichert und könnten abgerufen werden. Bei der FSSt sind ja so oder so noch zwei Einträge über Neuerteilungen gespeichert.
Und aus dem obigen fett markierten Text deute ich, das die FSSt trotz Tilgung bei einem neuen Vorfall die alten Vorfälle noch abrufen könnte.
Der Grund der Eintragungen für die Neuerteilungen steht zwar nicht mehr in der Führerscheinakte, aber wäre bei Bedarf der FSST wieder einsichtbar.
Löschbar sind die Neuerteilungen meines Erachtens nicht, da die FSST ja dort auch die neuen Daten der jeweiligen neuen Führerscheine abspeichert, um überhaupt Daten bezüglich des Austellungsdatums und Führerscheinklassen zu haben. So bleiben ja auch solche Daten erhalten, wenn man den Führerschein mal ohne verkehrsrechtlichen Zusammenhang verloren hat.
Dazu nochmal das Fallbeispiel, du tritts mit KT oder nur 6 Monaten Abstinenz an, du bestehst die MPU aber die FSST sträubt sich, weil sie dich als WHT ansieht, auch wenn sie die alten Vorfälle eigentlich nicht mehr verwerten darf. Das kann, muss aber nicht passieren. Aber falls es so kommt, bleibt wohl nur der Gang zum RA.
Und
@Hans 24 hat es auch schon gut erklärt. Bleiben diese Einträge in deiner Führerscheinakte und du erzählst dem Gutachter daraufhin auf Nachfrage eine fiktive Geschichte(Führerschein gestohlen, usw.), wird das die FSST prüfen und dann auch das positive Gutachten nicht akzeptieren.
Du kannst ja mal eine Bereinigung beantragen, oder mal mit der FSST reden wie sich die Sachlage verhält. Und weitere Erfahrungen anderer User
wären hier sicher auch interessant.