Fahrrad (Pedelec) Cannabis

cephradine666

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FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: M
Alter: 26

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Regelmäßig/täglich
Datum der Auffälligkeit: 9.5.2021

Drogenbefund
Blutwerte: Weiß ich noch nicht
Schnelltest: Ja, positiv
Beim Kauf erwischt: Nein
Nur daneben gestanden: Nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Ja
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: Nein
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Nein
Verurteilt: Noch nicht
Strafe abgebüßt: Nein

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Nein
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: Ja

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein, nur grob, sind wohl bereits 3 Delikte aktenkundig
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Ja, BtM Besitz und Handel und Beleidigung
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): noch nicht bekannt

Bundesland: NRW

Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: 9.5.2021 abends

Abstinenznachweis
Haaranalyse: Werde ich machen sobald 6cm Haar vorhanden und ggf. auf 12 Monate auslegen
Urinscreen: Nein
Keinen Plan: Doch

Aufarbeitung
Drogenberatung:. Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: Nein

MPU
Datum: Unbekannt
Welche Stelle (MPI): Unbekannt
Schon bezahlt?: Nein
Schon gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: /
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: /

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Quasi


Ich habe Sorge als Fahrradfahrer jetzt eine MPU machen zu müssen, hoffe aber, dass die erst nach Ende des Verfahrens kommt, sodass ich noch genug Zeit habe vor allem die Abstinenz nachzuweisen. Der Tatvorwurf aktuell lautet 315c StGB und mein Anwalt wartet gerade auf die Akte. Ich hoffe das Verfahren mindestens 10 Monate rauszögern zu können, in der Hoffnung die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde nach hinten zu verschieben. Habt ihr schonmal einen ähnlich gelagerten Fall gehört?

Viele Grüße
 

Nancy

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Hallo cephradine666,

da der Tatvorwurf nach §315c StGB lautet könnte deine Drogenfahrt als Straftat abgeurteilt werden (Gefährdung des Straßenverkehrs), da wäre eine MPU-Aufforderung wohl sehr wahrscheinlich. https://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html

Da du aber angibst (noch) gar keinen FS zu besitzen, käme diese wohl erst bei einem Erstantrag auf dich zu.

Allerdings gibt es auch noch den Unterschied ob dein Pedelec als Rad oder KFZ eingestuft wird (kommt wohl darauf an wie schnell es fahren kann), somit hättest du evtl. einen FS der Klasse AM haben müssen um dieses Rad zu fahren...
think.gif
 

cephradine666

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Hallo @Nancy

das Rad war ein ganz normales Pedelec bis maximal 25 km/h, also keine FE nötig. Ich hab jedoch gelesen, dass auch Personen ohne FE von einer MPU getroffen werden können und bei Nichterfüllung der Vorlage des Gutachtens ein Fahrradfahrverbot ausgesprochen wird, bis man ein MPU Gutachten vorlegt. Jedoch soll das wohl eher selten vorkommen. Dass du es erstmal nicht so einschätzt, macht mir im Hinblick auf deine Erfahrung und deinen Status hier natürlich Hoffnung. Nichtsdestotrotz werde ich sobald ich kann mit Haaranalysen beginnen, um wenigstens schon mal 6 Monate Abstinenz zu haben. Und werde das dann auch alle 6 Monate fortführen, bis das Verfahren zu Ende und eine MPU Anordnung sicher ausgeschlossen werden kann. Mit Drogen habe ich sowieso nichts mehr zu tun, weil mir der ganze Ärger durch die Aktion jetzt wirklich reicht.

Im Übrigen zum Erstantrag: Hier wäre wohl ohnehin eine MPU oder äG auf mich zugekommen, weil ich in der Vergangenheit bereits ein Besitzdelikt hatte.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo cephradine666,

Ich hab jedoch gelesen, dass auch Personen ohne FE von einer MPU getroffen werden können und bei Nichterfüllung der Vorlage des Gutachtens ein Fahrradfahrverbot ausgesprochen wird, bis man ein MPU Gutachten vorlegt.
das ist richtig.
Dass du es erstmal nicht so einschätzt, macht mir im Hinblick auf deine Erfahrung und deinen Status hier natürlich Hoffnung.
Danke, aber selbst ich weiß nicht wie sich deine FSSt. verhalten wird...
Nichtsdestotrotz werde ich sobald ich kann mit Haaranalysen beginnen, um wenigstens schon mal 6 Monate Abstinenz zu haben. Und werde das dann auch alle 6 Monate fortführen,
Das ist auf jeden Fall eine sehr gute Idee. :smiley711:
 

Kill

Stamm-User
letzter Konsum: 9.5.2021 abends

Das mit dem Abstinenznachweis über Haaranalyse würde ich auf jeden Fall nocmal überdenken. Je nach Konsum können sich noch eine gewisse Zeit "Rückstände" von THC in deinen Haaren befinden. Es ist nicht so, dass wenn du dir
bspw. am 9.5.2021 ne Glatze schneidest, die nachkommenden Haare frei von THC Rückständen sind. Falls die 6 Monate bzw. 6cm Haare positiv sind, war es das.

EDIT:

Wichtig ist es auf jeden Fall den Konsum von THC komplett einzustellen.
 

cephradine666

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Hallo zusammen,

ich habe nun meine Blutwerte in Erfahrung bringen können:
THC: 16 ng/ml
THC-OH: 3ng/ml
THC-COOH: 40ng/ml

das Verfahren läuft weiterhin und die FSST hat sich noch nicht gemeldet.

Den Werten nach zu urteilen, sollte ich ja in der Lage sein lediglich gelgentlichen Konsum geltend machen zu können.
Ob es zu einer Verurteilung kommt wird jetzt davon abhängen, ob mich Zeugen die vor Ort waren ggf. entlasten können.


Viele Grüße
 

cephradine666

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

kurzes Update:
Also weder den 315c noch 316 sah man bei mir nicht verwirklicht und hat stattdessen § 229 StGB angenommen.
Dies wird aber gegen Zahlung einer Geldauflage i.H.v. 500€ eingestellt und damit ist es gegessen.

Also kein Fahrverbot und vermutlich auch keine weiteren fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen!

Viele Grüße!
 

cephradine666

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was hat die strafe von justizseite her mit dem verhalten der fsst zu tun?

2 Dinge:

1. Werde ich der fahrlässigen Körperverletzung verdächtigt und keiner straßenverkehrsrelevanten Straftat wie bspw § 316 bzw. § 315c.

2. Muss ein Radfahrverbot (das einzige was mich persönlich stört, den Führerschein will ich sowieso nicht) immer auf ein rechtskräftiges Urteil gestützt werden, was in diesem Fall ausbleibt wegen § 153a. Ich kann natürlich nicht sicher sagen, dass nichts passiert, aber ich bin zu 99,9% sicher, dass mir das erspart bleibt. Dass ich bei Ersterteilung der FE sowieso eine MPU machen muss, liegt an vergangenen Delikten bzgl. Drogen.

Also alles in Allem ein für mich zufriedenstellendes Ergebnis.
 

cephradine666

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Wie lange werde ich vermutlich jetzt noch warten müssen, bis ich endlich sagen kann, dass da nichts mehr kommt? Könnt ihr mir wahrscheinlich auch nicht genau sagen, oder?
 

Max

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Wie lange werde ich vermutlich jetzt noch warten müssen, bis ich endlich sagen kann, dass da nichts mehr kommt? Könnt ihr mir wahrscheinlich auch nicht genau sagen, oder?
Zitat: "Dies wird aber gegen Zahlung einer Geldauflage i.H.v. 500€ eingestellt und damit ist es gegessen."

Auf was wartest du denn noch ?
 

cephradine666

Neuer Benutzer
Auf was wartest du denn noch ?
Naja gute Frage. Ich mache mir Sorgen, dass sich vielleicht doch noch die Behörde bei mir meldet. Das Strafrechtliche ist zwar erstmal vorbei und es ist ja auch nach §24a nur verboten ein Kfz unter BtM Einfluss zu führen, aber irgendwie hab ich doch noch eine gewisse Restsorge. :|
 

Max

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Administrator
aber irgendwie hab ich doch noch eine gewisse Restsorge. :|
In der Regel gibt es eine MPU nur dann, wenn du die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragst oder den Führerschein neu machen willst. Zweifelt die Behörde bei Anmeldung zur Führerscheinprüfung, aufgrund einer Eintragung im FAER die Fahreignung an, kann neben den Prüfungen auch eine MPU zur Voraussetzung für den Führerscheinerwerb gemacht werden.
 

cephradine666

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Ich habe aber auch schon häufiger gelesen, dass bspw. Leute die mit >= 1,6 Promille Rad gefahren sind, eine MPU machen mussten, obwohl sie gar keine Fahrerlaubnis besitzen. Und bei Weigerung wurde denen dann das Führen von Fahrzeugen aller Art auf öffentlichem Grund verboten.
Allerdings glaube ich, dass es dafür zumindest ein rechtskräftiges Urteil geben muss... aber ich weiß es nicht.
Eine Eintragung ins FAER habe ich jedoch nicht zu befürchten, weil das Verfahren ja eingestellt und es auch keinen hinreichenden Tatverdacht für eine fahreignungsrelevante Tat gab. Aber wer weiß, vielleicht reicht es ja schon mit THC im Blut Rad gefahren zu sein... auch wenn das ja noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ich weiß es nicht... Alles irgendwie kompliziert.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Leute die mit >= 1,6 Promille Rad gefahren sind, eine MPU machen mussten, obwohl sie gar keine Fahrerlaubnis besitzen. Und bei Weigerung wurde denen dann das Führen von Fahrzeugen aller Art auf öffentlichem Grund verboten.
Zu einer MPU kann dich keiner zwingen, dass ist eine reine Privatangelegenheit ... entweder du machst sie oder du machst sie nicht.
 
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