Fahrrad TF 2,17 %o, erste MPU negativ

heibo

Neuer Benutzer
Hallo, ich bin hier neu im Forum und möchte mich kurz vorstellen

Ich bin Heinz, 57 Jahre alt und wohne im Rhein/Main Gebiet.
Am 11.4.2015 wurde ich mit 2,17%o um 01:30 auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten.
Führerschein wurde nicht entzogen. In Ahnung der herannahenden Probleme habe ich am
19.4.2015 ein 6-monatiges Urin-Screening begonnen und am 19.10.2015 um ein weiters halbes Jahr
verlängert. Abstinenznachweise liegen vor bis inkl 19.4.2016.
Am 1.2.2016 wurde mir eine Frist bis 1.5. von der FSST gesetzt um ein positives
MPU Gutachten vorzulegen. Am 25.4. war der MPU Termin, habe trotz Vorbereitungskurs
gemerkt wie schlecht ich vorbereitet war bzw wurde. Das GA wird negativ wg unzureichender
Aufarbeitung der Trinkgründe, durch die Angabe "AB" wurde der Konsum von alkfreiem Bier
und alkhaltigen Nachtischen negativ ausgelegt, bei einem der drei Reaktionstests habe ich die
nötige Punktzahl nicht erreicht. Das Gutachten liegt mir noch nicht vor (wird nur an mich geschickt),
das Abstinenzprogramm habe ich am 26.4. um erstmal 3 Monate verlängert.

Würde sehr gerne eure Hilfe in Anspruch nehmen wg Auswertung / Aufarbeitung des
Gutachtens und Vorbereitung auf die nächste MPU. Darf ich mehr erzählen ?

Auf bald, Heinz
 
:smiley1785: ... im Forum !!!

Darf ich mehr erzählen ?
Ja , darfst du. Vorab fülle aber bitte den entsprechenden Profil-FB aus.

Das ist wieder einmal ein Beispiel, dass für eine positive MPU eine Abstinenz alleine nicht ausreichend ist. Eine gute Vorbereitung ist die Grundlage einer positiven MPU.
Ich weiß nicht, was sie dir im "Vorbereitungskurs" alles erzählt haben ... aber hier wurden ja nicht einmal die Mindestanforderungen erfüllt.
Der Reaktionstest ist das kleinere Übel, daran scheitert nicht zwangsläufig eine positive MPU.
 
Motive: Flucht aus dem Alltag, aus den kleinen Hotelzimmern, dem Projektstress. Eintreten in eine angenehmere Welt, wo ich mich größer und sicherer fühle. Die tagelangen Abwesenheiten von meiner vertrauten Heimat hat zur einer Verkümmerung meiner sozialen Bindungen geführt, die ich durch Alk kompensieren wollte. Eigentlich wollte ich viel mehr sagen, aber der Verhörcharakter (die Psychologin hat eine Frage nach der anderen vom Laptop abgelesen und meine Antworten stur eingetippt ohne mich anzusehen) hat mich total von der Rolle gebracht.

Und ja: alkoholfreies Hefe und alkholhaltige Deserts habe ich konsumiert, waren nicht auf meiner "NoNo" Liste.
-----------------
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 171
Gewicht: 73
Alter: 56

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 11.4.2015
BAK: 2,17
Trinkbeginn: ca 20:00
Trinkende: ca 01:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 01:30

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: nein

Führerschein
Hab ich noch: ja, Einzug angedroht per 16.5.2016
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: seit 1980

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss
führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums
Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Fahrzeuges in Frage stellen ?

Bundesland: Hessen


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 12.4.2015

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Urinscreening ja/nein: ja seit 19.4.2015, 2 Bescheinigungen erhalten, habe gerade 3 Monate verlängert
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: keine ermitteln lassen

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: 25.4.2016
Welche Stelle (MPI): AVUS
Schon bezahlt?: ja
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: wird noch erstellt
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: noch unbekannt

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein

noch weitere Details ?
 
Zuletzt bearbeitet:
noch weitere Details ?
Eigentlich nicht.

Deine Trinkmotive sind eigentlich erkennbar und auch nachvollziehbar. Alleine am alkoholfreien Bier solls wohl nicht gelegen haben.

Ich halte es für sinnvoll, dass Gutachten abzuwarten. Falls du Lust hast, kannst du gerne unseren Alk-FB ausfüllen ... eventuell finden wir hier schon eventuelle Fehlerquellen.

Was hast du eigentlich für einen Vorbereitungskurs besucht ?
Möchtest du wieder zur AVUS oder einem anderen MPI ?
[h=2][/h]
 
Hallo Max,
dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als auf das Ga zu warten.

Der Vorbereitungskurs bestand aus 6x 1 Std beim ... (Namenserwähnung erlaubt ??)

Die nächste MPU wollte ich eigentlich nicht mehr bei AVUS machen. Was sollte ich da
sinnvolles auf die Frage "Wurden Sie schon mal begutachtet..." sagen ?
Mein Plan ist derzeit die nächsten 3 Monate Abstinenzprogramm durchzuziehen, die Zeit
für eine diesmal gründliche und gewissenhafte Vorbereitung zu nutzen, in 6 Wochen die
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu beantragen, kurz nach dem Abstinenzprogramm
erneut zur MPU zu gehen und einen unbelasteten Versuch starten.

Weißt du eigentlich, ob in Hessen das Fahrverbot sich auch auf das Fahrrad bezieht ?
Das ist die einzige sinnvolle Alternative, um zur Arbeit zu gelangen. Wenn das auch
ausfällt, dann schiebe ich echte Panik. Dann wäre ich härter bestraft, als wenn ein Alk-delikt
mit Auto vorliegen würde. Panik.

Den Alk-FB nehme ich mir mal vor.

lg,
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Vorbereitungskurs bestand aus 6x 1 Std beim ... (Namenserwähnung erlaubt ??)
Also bei einem VP.

Was sollte ich da
sinnvolles auf die Frage "Wurden Sie schon mal begutachtet..." sagen ?
Da das Gutachten ausschließlich an dich geht, kannst du das in Ruhe mit NEIN beantworten ... eine MPU ist eine Privatangelegenheit.

Mein Plan ist derzeit die nächsten 3 Monate Abstinenzprogramm durchzuziehen, die Zeit
für eine diesmal gründliche und gewissenhafte Vorbereitung zu nutzen, in 6 Wochen die
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu beantragen, kurz nach dem Abstinenzprogramm
erneut zur MPU zu gehen und einen unbelasteten Versuch starten.
Das kannst du durchaus machen. Geht dein Gutachten allerdings an die FSST, darfst du vor 6 Monaten keine erneute MPU absolvieren.

Weißt du eigentlich, ob in Hessen das Fahrverbot sich auch auf das Fahrrad bezieht ?
Ein Fahrverbot ist nicht zwangsläufig, dass liegt in der Entscheidung der FSST.

Wichtige Abkürzungen im Forum
 
Hallo Heinz,

möchte dich auch noch bei uns im Forum begrüßen...:smiley138:

Hierzu...

Am 1.2.2016 wurde mir eine Frist bis 1.5. von der FSST gesetzt um ein positives
MPU Gutachten vorzulegen

solltest du dir überlegen was dir wichtiger ist.

Wenn du deinen FS noch eine kurze Zeit behalten möchtest lässt du den Temin verstreichen und dein FS wird kostenpflichtig entzogen.
Wenn du dir die Kosten sparen möchtest, solltest du heute oder morgen deinen FS bei der FSSt. "freiwillig" abgeben.

Du könntest natürlich auch versuchen eine Fristverlängerung zu erhalten - allerdings wird dies bei FS-Inhabern eher selten gewährt...
think.gif
 
Hallo Max, hallo Nancy,

ganz herzlichen Dank, daß ihr so schnell auf meine Sorgen eingegangen seid.
Tolles Engagement von euch. Werd mich bei eurer Spendenbox melden...

Die Frist vom 1.5. wurde mir auf Antrag bis zum 16.5. verlängert.
Wenn ich die MPU am 25.4. geschafft hätte, dann wäre für den Termin
1.5. wegen der Dauer der Gutachtenerstellung und der Postlaufwege
die Zeit nicht mehr ausreichend gewesen.

Jetzt überlege ich den FS am 12.5. freiwillig abzugeben. Ob ich dann
einem weiteren Anschreiben, in dem ein Fahrverbot für erlaubnisfreie
Fahrzeuge stehen könnte, entgehen kann ?

Die FSST: ... im Falle der Nichtbeibringung des Gutachtens ... ihnen
die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen ... versagen werde.

Wenn ich den FS freiwillig abgebe, kommt dann ebenfalls ein Anschreiben ?
Muß ich als "Fahrzeuge" auch das Fahrrad interpretieren ?
Die FSST zur Klärung will ich nicht direkt darauf ansprechen.

lg, Heinz
 
Jetzt überlege ich den FS am 12.5. freiwillig abzugeben. Ob ich dann
einem weiteren Anschreiben, in dem ein Fahrverbot für erlaubnisfreie
Fahrzeuge stehen könnte, entgehen kann ?
Wie lautete denn deine Fragestellung zur MPU .... mir Sicherheit wurden hier Kraftfahrzeuge genannt !?

Muß ich als "Fahrzeuge" auch das Fahrrad interpretieren ?

Ja ... Die Straßenverkehrsordnung gibt durch die Verwendung des Begriffs "Radfahrer" in § 2 Abs. 4 StVO zu erkennen, dass Fahrräder zu den Fahrzeugen im Sinne des § 2 Abs. 1 StVO zu rechnen sind. Weil aus der Definition des Kraftfahrzeugs in § 1 Abs. 2 StVG (Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein) folgt, dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, das nicht durch Maschinenkraft bewegt wird, lässt sich systematisch ableiten, dass es die spezielle Antriebsart ist, die das Fahrrad kennzeichnet und die es von anderen Fahrzeugen abhebt, nämlich der Einsatz der menschlichen Muskelkraft.

Ob ein Fahrrad für dich verboten wird, ergibt sich aus der Fragestellung der FSST zu deiner MPU.
 
das ist übel.

Die Fragestellung lautet:
Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird
und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das
sichere Führen eines Fahrzeugs in Frage stellen ? Alkoholersttäter


Dann wird das wohl auf ein Fahrverbot auch fürs Fahrrad gelten bzw für mein Pedelec.

Wenn ich trotzdem das Fahrrad nehme, um zur Arbeit zu gelangen, begehe ich dann eine
Straftat mit Eintrag bei der FSST oä oder ist das "nur" eine Ordnungswidrigkeit mit ca 25 ,- Bußgeld,
falls eine Kontrolle stattfindet ?

Unter Alkoholeinfluss Fahrrad zu fahren scheint ja härter geahndet zu werden als mit dem Auto.

Da bricht die Panik schon wieder aus.

lg, Heinz
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwecks deinen genannten Trinkmotiven .... an sich logisch,aber als was arbeitest du denn das es zu diesen Zuständen gekommen ist?
Bist du denn immer noch in dieser Situation?
 
Hallo Heinz,

das ist übel.

Die Fragestellung lautet:
Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird
und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das
sichere Führen eines Fahrzeugs in Frage stellen ? Alkoholersttäter


Dann wird das wohl auf ein Fahrverbot auch fürs Fahrrad gelten bzw für mein Pedelec.


Wenn ich trotzdem das Fahrrad nehme, um zur Arbeit zu gelangen, begehe ich dann eine
Straftat mit Eintrag bei der FSST oä oder ist das "nur" eine Ordnungswidrigkeit mit ca 25 ,- Bußgeld,
falls eine Kontrolle stattfindet ?

hierzu hatte unser Rechtsexperte vor einiger Zeit mal einem anderen User geantwortet:

http://www.mpu-vorbereitung-online....9-TF-Fahrrad-1-9&p=27147&viewfull=1#post27147
 
Wenn ich trotzdem das Fahrrad nehme, um zur Arbeit zu gelangen, begehe ich dann eine
Straftat mit Eintrag bei der FSST oä oder ist das "nur" eine Ordnungswidrigkeit mit ca 25 ,- Bußgeld,
falls eine Kontrolle stattfindet ?
Eine Straftat ist das mit Sicherheit nicht.
Ich persönlich würde mich da nicht verrückt machen und weiterhin mit dem Rad fahren. Selbst wenn die dich mal anhalten sollten, glaube ich kaum das die dich im Datennetz abgleichen werden.
Achte auf deine Fahrradbeleuchtung und halte dich an die Verkehrsregeln, dann geht das schon in Ordnung. Ich bin selbst 55 Jahre alt, aber mit dem Rad hat mich noch nie einer angehalten. :zwinker0004:
 
Danke für den Link und eure Einschätzung. Beruhigt mich wieder etwas. Werd mich die nächsten Tage mal an den FB machen.
lg, Heinz
 
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