Fahrrad TF BAK 2,13‰

Vyne

Neuer Benutzer
Hallo wertes Forumteam,

ich bin mit dem Fahrrad nach einer Kirchweih am 16.09. mit 1,9‰ AAK aufgehalten worden. Die Blutanalyse ergab dann sogar 2,13‰.
Kurz zum Verlauf des Abends:
Ich hatte mich mit einigen Freunden vor der Kirchweih zum Grillen verabredet (17:00) und dort 3x 0,5l Bier getrunken und 2 cl Likör (12%).
Anschließend gingen wir auf die Kirchweih (19:30 - ca. 24:00), währenddessen habe ich (meines Wissens) 3x 1l Bier und 2 cl Schnaps (40%) getrunken. Da meine Erinnerung mich hier zeitweise im Stich lässt und Nachfragen an den Freundeskreis keine präzisere Aussage zulässt, schildere ich dies soweit ich mich daran erinnern kann bzw. wie es vermutlich war.
Nach der Kirchweih trafen wir uns noch zum Ausklingen. Dort habe ich nichts mehr getrunken.
Ungefähr gegen 2:00 habe ich beschlossen mit dem Fahrrad nach Hause zu fahren und wurde von der Polizei nach 1 km angehalten.
Gegen ca. 3:30 bin ich wieder aus der Wache herausgelassen worden mit vorheriger Blutabnahme und allen sonstigen Verfahren.
Vor zwei Tagen tauchte die Polizei vor meiner Haustür auf und zeigte mir den Aufschrieb mit der Blutanalyse. Ich weiß nicht genau was darauf genau stand (waren mehrere Zahlen), da ich sehr panisch geworden bin. Weitere Aussagen habe ich nicht gemacht.

Zur weiteren Erläuterung noch der Profilfragebogen:

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,78
Gewicht: 70 kg
Alter: 25

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 16.09.17
BAK: 2,13
Trinkbeginn: 17:30
Trinkende: 00:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 3:00

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: + (Polizei hat mir lediglich vor 2 Tagen mitgeteilt, dass eine Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft erfolgt)
Strafbefehl schon bekommen:
Dauer der Sperrfrist:

Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: Bayern


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 17.09.17

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Urinscreening ja/nein:
Keinen Plan?: Jein (s. unten)

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein (Anfang letzten Jahres wurde ein Blutbild beim Hausarzt gemacht)

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: In Planung (Caritas)
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe/Verkehrspsychologe:
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein



Auch wenn die MPU (hoffentlich) noch in sehr weiter Ferne ist, habe ich mich bereits die letzten 2 Wochen sehr ausgiebig damit beschäftigt, welche Schritte ich ergreifen sollte. Da es jedoch keine "Pauschalherangehensweisen" gibt und ich als Student nur wenig finanzielle Möglichkeiten habe, würde ich gerne einige Fragen zu meinem persönlichen Fall stellen und mich auch damit absichern, dass ich einen sinnvollen Weg einschlage:

Ist es notwendig einen VP zu Rate zu ziehen?
Ich war bereits auf einem MPU-Infoabend von AVUS und der GA hatte auf meine Anmerkung zwecks finanziellen Engpässen mir angeraten nur kurz vor der MPU einen VP aufzusuchen, dass ich mit einigermaßen großer Sicherheit diese nicht 2x bezahlen und durchführen muss. Jedoch bin ich mir nicht sonderlich sicher, ob das wirklich ausreichend ist. Ich möchte es aber gerne so oder so vermeiden viele Termine bei einem VP zu verbringen, da ich selbst bereits aufgrund einer zurückliegenden Depressionsphase in der Kind- und Jugendzeit viele Erfahrungen mit Psychologen sammeln konnte. Diese waren jedoch fast nie hilfreich für mich, wieso ich leider inzwischen eine gewisse Abneigung gegen diese Berufsgruppe habe. Falls jemand Erfahrungen bzgl. MPIs oder VPs im Großraum Nürnberg teilen könnte, wäre ich darüber auch sehr dankbar.

Welche Schritte sollte ich einleiten bzw. ist mein geplanter Weg so in Ordnung?
Ich hatte geplant zuerst die Suchtberatung der Caritas aufzusuchen und danach weitere Schritte zu planen. Da ich, wie bereits gesagt, keine großen finanziellen Möglichkeiten habe, wollte ich mich überwiegend mit Foren auf die MPU vorbereiten. Ebenfalls wollte ich mir ein Buch zur MPU besorgen. Gibt es hierfür Empfehlungen eurerseits oder kann ich mir das Geld besser sparen? Ich wüsste auch gerne, ob AB oder KT für meinen Fall die richtige Variante ist und ob ich dies selbst beschließen kann. Ich vermute, dass KT eher geeignet ist als AB, da ich nicht vor habe den Rest meines Lebens AB zu bleiben. Welche weiteren Informationen über mich sind für diese Frage relevant bzw. genügt hierfür der Fragebogen für eine Alkohol-MPU oder bekomme ich auch bei der Suchtberatungsstelle dazu genug Informationen? Den Fragebogen werde ich in einer Woche ausfüllen, da ich die nächsten Tage im Urlaub bin. Dabei kommt bei mir auch die Frage auf, ob es nicht doch zwangsweise notwendig ist zu Beginn der Vorbereitungen einen VP aufzusuchen. Mit Abstinenznachweisen habe ich mich auch schon beschäftigt, jedoch ist mir noch nicht ganz klar wann ich diese beginnen sollte. Ich habe gelesen, dass man nach der TF meist 4-6 Wochen damit warten sollte. Dazu auch die Frage, ob es abgesehen von den MPIs andere Stellen gibt, die den Standards für den Nachweis bei der MPU ebenfalls erfüllen. Der GA beim MPU-Infoabend hatte hierbei etwas erwähnt, dass z.B. bei rechtsmedizinischen Einrichtungen dies auch möglich ist. Jedoch habe ich dazu keine weiteren Informationen gefunden. Des Weiteren wollte ich bei Gelegenheit bei der FSSt meine Akte ansehen. Dort sollte jedoch meines Wissens nach nichts vermerkt sein.

Wie kann ich die MPU zur Ablegung der Abstinenznachweise herauszögern?
Da ich selbstverständlich meinen Führerschein so lange wie möglich behalten möchte, auch hier die Frage, was taktisch am besten ist. Ich weiß, dass es sinnvoll ist Einspruch beim Strafbefehl einzulegen. Verstehe ich es richtig, dass ich zuerst das Schreiben von der Staatsanwaltschaft dafür benötige? Ich hatte bisher noch nie solche rechtlichen Auseinandersetzungen und möchte daher nicht den Zeitpunkt verpassen, da ich dort wohl ohne einen Anwalt, der mir etwas raten könnte, durch muss.



Herzlichen Dank bereits im Voraus, dass ihr euch die Zeit nehmt meine doch sehr vielzähligen Fragen und Probleme zu beantworten. Da mir die Situation mehr als unangenehm ist und mich teilweise panisch macht, möchte ich so gründlich wie möglich meinen Weg zur MPU pflastern. Ich melde mich wieder, sobald ich nächste oder übernächste Woche die Zeit dafür habe und werde mich dabei auch ausführlich mit dem Fragebogen auseinandersetzen.

Grüße,
Markus
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Vyne,

begrüße dich im Forum :smiley138:

Aus zeitlichen Gründen antworte ich jetzt erstmal nur kurz auf das Wichtigste:

Ist es notwendig einen VP zu Rate zu ziehen?
Ich war bereits auf einem MPU-Infoabend von AVUS und der GA hatte auf meine Anmerkung zwecks finanziellen Engpässen mir angeraten nur kurz vor der MPU einen VP aufzusuchen, dass ich mit einigermaßen großer Sicherheit diese nicht 2x bezahlen und durchführen muss. Jedoch bin ich mir nicht sonderlich sicher, ob das wirklich ausreichend ist. Ich möchte es aber gerne so oder so vermeiden viele Termine bei einem VP zu verbringen, da ich selbst bereits aufgrund einer zurückliegenden Depressionsphase in der Kind- und Jugendzeit viele Erfahrungen mit Psychologen sammeln konnte. Diese waren jedoch fast nie hilfreich für mich, wieso ich leider inzwischen eine gewisse Abneigung gegen diese Berufsgruppe habe. Falls jemand Erfahrungen bzgl. MPIs oder VPs im Großraum Nürnberg teilen könnte, wäre ich darüber auch sehr dankbar.

Wenn du in deiner Aufarbeitung selbst herausfindest, woran es genau gelegen hat das du soviel getrunken hast, ist mitunter keine psych. Hilfe nötig, dies können wir hier im Laufe deiner Vorbereitung dann ersehen.

Welche Schritte sollte ich einleiten bzw. ist mein geplanter Weg so in Ordnung?
Ich hatte geplant zuerst die Suchtberatung der Caritas aufzusuchen und danach weitere Schritte zu planen. Da ich, wie bereits gesagt, keine großen finanziellen Möglichkeiten habe, wollte ich mich überwiegend mit Foren auf die MPU vorbereiten. Ebenfalls wollte ich mir ein Buch zur MPU besorgen. Gibt es hierfür Empfehlungen eurerseits oder kann ich mir das Geld besser sparen? Ich wüsste auch gerne, ob AB oder KT für meinen Fall die richtige Variante ist und ob ich dies selbst beschließen kann. Ich vermute, dass KT eher geeignet ist als AB, da ich nicht vor habe den Rest meines Lebens AB zu bleiben. Welche weiteren Informationen über mich sind für diese Frage relevant bzw. genügt hierfür der Fragebogen für eine Alkohol-MPU oder bekomme ich auch bei der Suchtberatungsstelle dazu genug Informationen? Den Fragebogen werde ich in einer Woche ausfüllen, da ich die nächsten Tage im Urlaub bin. Dabei kommt bei mir auch die Frage auf, ob es nicht doch zwangsweise notwendig ist zu Beginn der Vorbereitungen einen VP aufzusuchen. Mit Abstinenznachweisen habe ich mich auch schon beschäftigt, jedoch ist mir noch nicht ganz klar wann ich diese beginnen sollte. Ich habe gelesen, dass man nach der TF meist 4-6 Wochen damit warten sollte. Dazu auch die Frage, ob es abgesehen von den MPIs andere Stellen gibt, die den Standards für den Nachweis bei der MPU ebenfalls erfüllen. Der GA beim MPU-Infoabend hatte hierbei etwas erwähnt, dass z.B. bei rechtsmedizinischen Einrichtungen dies auch möglich ist. Jedoch habe ich dazu keine weiteren Informationen gefunden. Des Weiteren wollte ich bei Gelegenheit bei der FSSt meine Akte ansehen. Dort sollte jedoch meines Wissens nach nichts vermerkt sein.

Ein Buch zur MPU kann ich dir nicht empfehlen, da du alle Infos auch hier im Forum nachlesen kannst.

Wie du selbst schreibst möchtest du künftig ja gar nicht alk.frei leben, von daher wäre eine AB-Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt sowieso zu überstürzt.
Klar ist das dir der Schrecken der TF noch in den Gliedern sitzt. Wenn du dich jetzt erstmal dazu entschlossen hast keinen Alk. zu trinken, so kann das später bei der MPU als Trinkpause "deklariert" werden, hierfür sind dann keine AN notwendig.

Zum besseren Verständnis: Wichtige Abkürzungen

Wie kann ich die MPU zur Ablegung der Abstinenznachweise herauszögern?
Da ich selbstverständlich meinen Führerschein so lange wie möglich behalten möchte, auch hier die Frage, was taktisch am besten ist. Ich weiß, dass es sinnvoll ist Einspruch beim Strafbefehl einzulegen. Verstehe ich es richtig, dass ich zuerst das Schreiben von der Staatsanwaltschaft dafür benötige? Ich hatte bisher noch nie solche rechtlichen Auseinandersetzungen und möchte daher nicht den Zeitpunkt verpassen, da ich dort wohl ohne einen Anwalt, der mir etwas raten könnte, durch muss.

Vllt. kann dir hierzu der User "Nicki" noch antworten, der hat das Ganze am eigenen Leib erfahren und kann die Frage sicher besser beantworten als ich...

Herzlichen Dank bereits im Voraus, dass ihr euch die Zeit nehmt meine doch sehr vielzähligen Fragen und Probleme zu beantworten. Da mir die Situation mehr als unangenehm ist und mich teilweise panisch macht, möchte ich so gründlich wie möglich meinen Weg zur MPU pflastern. Ich melde mich wieder, sobald ich nächste oder übernächste Woche die Zeit dafür habe und werde mich dabei auch ausführlich mit dem Fragebogen auseinandersetzen.

Lass' das mit dem FB erst nochmal, dafür ist es noch etwas zu früh - du kannst ihn aber für dich selbst schon mal anfangen auszufüllen...
 

Nicki

Stamm-User
Hallo Vyne :)

Ich gehe davon aus, das du einen Anhöhrungsbogen der Polizei erhalten hast. Zu diesem Schreiben habe ich mich damals nicht geäussert und die Frist verstreichen lassen. Nun wird es ungefähr 2-3 Monate dauern, bis du von der Staatsanwalt Bescheid bekommst. In diesem Schreiben steht ebenfalls eine Frist drin, bis zu der du Einspruch einlegen kannst. Dies geht auch ohne Angabe von Gründen. Wenn Einspruch eingelegt wird, dann am Ende der gesetzten Frist. Dann wird eine Gerichtsverhandlung angesetzt, die durchaus auch erst einige Monate später sein kann. (Gerichte haben auch nicht sofort Termine ) Ich habe dies aber über einen Anwalt gemacht und die Rechtsschutzversicherung hat die Kosten bis auf die Selbstbeteiligung von 150 Euro übernommen. 2 Tage bevor die Gerichtsverhandlung sein sollte, hat mein Anwalt zurückgerudert und die Strafe der Staatsanwaltschaft akzeptiert. Das Ziel, Zeit zu schinden hatte somit gut geklappt. Mein Strafbefehl wurde 9 Monate nach der Tat gültig.
 

DummerFehler

Neuer Benutzer
Hallo Markus,

ich bin hier zwar eher "dünn" im Forum vertreten (lese jeden Tag), helfe aber GERNE WEITER und Dir auch: Aus meiner Erfahrung kann ich Dir die Caritas nur GANZ WARM empfehlen. Ich bin aus dem Raum Aachen und wie die in N sind weiss ich natürlich nicht, auf jeden Fall haben die hier einen SEHR guten Ruf. Die Entscheidung habe ich mir damals nicht leicht gemacht, sondern viel recherchiert, hat sich aber gelohnt. Es gibt SEHR viele schwarze Schafe, wo Du Geld versenken kannst und bei denen ist es sogar besser, die Bescheinigung nicht vorzulegen. Seinerzeit habe ich 690 bezahlt, aber die haben den generellen Ablauf geändert und auf "Module" geschaltet (kostet jetzt 750 €).

Bedenke bitte, dass ich nur für Aachen sprechen kann und nicht für Deine Gegend - von der Kompetenz her dürften da aber eher keine Unterschiede sein. Falls Du Fragen hast - GERNE!!

Bekommst auch meine TelNr, wenn Du magst.
Alles Gute - Helmut
 

Vyne

Neuer Benutzer
Bin wieder aus dem Urlaub zurück und bedanke mich direkt für die herzlichen Ratschläge.
Beruhigt mich soweit erstmal zu hören, dass nichts eilig erledigt werden muss und werde mich von Zeit zu Zeit mit dem FB auseinandersetzen.

Einen Anhörungsbogen habe ich nicht bekommen, da die Polizei direkt vor meiner Tür mir die Ergebnisse der Untersuchung gezeigt hat und mich lediglich gefragt hat, ob ich weitere Aussagen machen möchte.
Ich fand es arg seltsam, dass drei Polizisten vor meiner Tür aufgetaucht sind nur um mir das mitzuteilen. Die Begründung war, dass sie keine Telefonnummer hatten und mich daher nicht erreichen konnten. Ist es hier nicht üblicher einen Brief zu senden?

Dann wird meiner nächster Schritt sein erstmal der Caritas einen Besuch abzustatten. Danach kann ich weiter planen...
 

Vyne

Neuer Benutzer
Kurzes Update von mir:

Hab mir einen Termin bei der Caritas geben lassen, werde ich im Laufe der Woche feststellen wann der sein wird.
Sehr irritierend ist gerade für mich, dass ich bereits ein Schreiben des Straßenverkehrsamtes bekommen habe zwecks MPU. Jedoch habe ich noch KEIN Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen, geschweige denn einen Anhörungsbogen.
Kann der Anhörungsbogen durch den Besuch der Polizei vor meiner Haustüre und der Nachfrage nach weiteren Äußerungen "ersetzt" werden? Viel verwunderlicher finde ich, dass ich bereits das Schreiben des Straßenverkehrsamtes habe.
Meines Wissens nach muss dafür erst alles von Seiten der Staatsanwaltschaft geregelt sein oder habe ich hier etwas falsch im Kopf?

Auf jeden Fall weiß ich so nicht, wie ich die MPU hinauszögern kann. Ist schon sehr nett, dass ich das Schreiben bereits einen Monat danach bekomme...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Vyne,
du bist (leider) an eine FSSt. geraten die sehr zügig arbeitet und nein - diese muss nicht warten bis das Ganze rechtlich abgehandelt worden ist...
sad.gif


Sie kann sofort reagieren wenn sie von deiner TF erfährt, denn bei einer MPU geht es ja nicht um Strafe, sondern um Prävention, d.h., die FSSt. muss abklären ob du nicht auch mit einem KFZ alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen würdest...

Wie lange hast denn nun Zeit um ein pos. Gutachten abzugeben?
 

Vyne

Neuer Benutzer
Ah, dann finde ich es seltsam, dass ein Einspruch bei der Staatsanwaltschaft den ganzen Prozess verzögern kann.
Naja, wenn ich nichts dran ändern kann ists schließlich auch egal.

Die Frist beträgt 2 Monate. Es ist also eigentlich unmöglich die MPU zu bestehen, da nur 3 Monate nach der TF zum Ende der Frist verstrichen wären.
Ich werde morgen mal zur FSSt gehen und um eine Verlängerung des Zeitraums bitten, ist schließlich auch finanziell mit dem erwarteten Strafbefehl nicht so einfach für mich in der kurzen Zeit zu bewältigen.
Wenn nicht muss ich wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und meinen FS so lange abgeben, ich bin auch nicht sonderlich davon abhängig.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Die Frist beträgt 2 Monate. Es ist also eigentlich unmöglich die MPU zu bestehen, da nur 3 Monate nach der TF zum Ende der Frist verstrichen wären.
Ich werde morgen mal zur FSSt gehen und um eine Verlängerung des Zeitraums bitten,
Versuchen kannst du das, Führerscheininhabern wird diese Frist aber zumeist nicht gewährt...
sad.gif


Wenn nicht muss ich wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und meinen FS so lange abgeben,

So wird es höchstwahrscheinlich kommen (dann aber selber abgeben und nicht entziehen lassen) - der Vorteil ist dabei, dass du genügend Zeit haben wirst dich gründlich auf deine MPU vorzubereiten...:smiley138:
 

Vyne

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Ein paar Neuigkeiten soweit von mir:

Ich habe erst für nächste Woche einen Termin bei der Caritas bekommen, mal sehen was ich da so dazu lernen kann.
Der Strafbefehl ist inzwischen auch angekommen und über die 200€ kann ich mich wohl nicht beschweren. Da habe ich mit wesentlich mehr gerechnet.

Bei der Führerscheinstelle war ich ebenfalls. Eine Fristverlängerung habe ich natürlich nicht erhalten, dafür aber eine Aussage, die mich wesentlich mehr irritiert hat.
Auf meine Nachfrage, wie es den überhaupt möglich sei in dieser kurzen Zeit eine positive MPU zu erhalten, da normalerweise die geforderten Verhaltensveränderungen noch nicht lang genug gelebt werden konnten, verwies mich der Sachbearbeiter auf folgenden Fall: Beschluss 2009 MPU Fahrrad. Seine Aussage dazu war, dass ein MPI die fehlende Änderung des Trinkverhaltens nicht als Grund für ein negatives Ga verwendet werden darf.
Ich zitiere hierbei kurz die wichtigen Zeilen:

2.2 Gerade im Lichte der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 2008 (a.a.O.) kann es gegenwärtig jedoch nicht als feststehend angesehen werden, ob vom Antragsteller wirklich eine gefestigte Änderung des Trinkverhaltens verlangt werden darf. Eine der zentralen Aussagen dieses Urteils liegt allerdings darin, dass die Forderung, ein Fahrerlaubnisinhaber (oder der Bewerber um eine solche Berechtigung) müsse die Anforderungen der Nummer 8.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung erfüllen, nicht erst dann erhoben werden darf, wenn der Betroffene nachweislich bereits Alkoholmissbrauch im Sinn der Nummer 8.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung betrieben (er also ein Kraftfahrzeug im Zustand alkoholbedingt eingeschränkter oder aufgehobener Fahrtüchtigkeit geführt) hat. Vielmehr genügt es, dass prognostisch damit zu rechnen ist, er könnte unter relevantem Alkoholeinfluss als Kraftfahrer im Straßenverkehr in Erscheinung treten. [...]
Insoweit kommt es darauf an, ob die Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad Ausdruck eines Kontrollverlustes war, der genauso gut zu einer Verkehrsteilnahme mit einem Kraftfahrzeug führen kann (BVerwG vom 21.5.2008, a.a.O., S. 168 f., RdNr. 20).

Ich finde das sehr fadenscheinig, erscheint mir wie ein spezieller Fall, bei dem mehr schief gelaufen ist. Zumindest wird auch von einem "unzureichendem Gutachten" gesprochen. Dies würde schließlich auch so gut wie allem widersprechen, was ich bisher in den Foren gelesen habe. Ich bin daher sehr irritiert, dass der Sachbearbeiter mich darauf verweist und meinte ich soll mich nach einem anderen MPI umsehen, wenn dieses eine Verhaltensänderung über 6 Monate fordert. Letztendlich möchte ich nur eine klare Aussage, ob es realistisch ist die MPU in diesem kurzen Zeitraum zu bestehen oder das lediglich nur Sonderfälle sind.
Tatsache ist, dass ich mir Gedanken machen muss, ob es überhaupt Sinn macht zur MPU anzutreten oder ob ich lieber meinen FS für eine Weile abgebe, da ich die Kosten nicht 2x zahlen möchte. Ebenfalls könnte ich auf meinen FS vermutlich eine Weile verzichten, da ich sowieso nur sehr selten das Auto verwende. Wenn ich ehrlich bin, belastet mich primär die Ungerechtigkeit bei diesem Verfahren, dass eine gewisse Frist gesetzt wird, die aber quasi unmöglich ist einzuhalten.

Mit dem FB zur MPU habe ich mich ebenfalls auseinandergesetzt, werde aber an diesem noch weiter arbeiten, bis er eine bessere Form annimmt. Sonderlich zufrieden bin ich damit noch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Vyne,

ohne auf die Aussagen des SB jetzt weiter einzugehen, kann ich dir sagen das es natürlich auch schon "Fahrradsünder" gab die ihre MPU mit kürzerer Verhaltensänderungszeit bestanden haben. Dies ist jedoch riskant.

Eine bei der es nicht funktionierte...

MPU Fahrrad 1.82 %, nicht an 6 Montate Veränderungszeit angehalten---- neg. G.



Btw: Die Aussage eines FSSt-Leiters zum Thema der nicht ausreichenden Frist lautete mal:

Die Frist ist so zu bemessen, dass bis zum Termin eine Begutachtung möglich ist und das Gutachten der FSSt vorgelegt werden kann. Keinesfalls muss die Frist so lang bemessen sein, dass der Betroffene bestehende Eignungsmängel aufarbeiten kann. Dies gilt in Fällen, in denen möglicherweise eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder Untersagung des Führens von Fahrzeugen erforderlich ist.
 

Vyne

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Hallo zusammen,

ich war heute bei der Suchtberatungsstelle der Caritas und kann zumindest sagen, dass es keine verschwendete Zeit war.
Auf meinen Umgang mit Alkohol konnte in der kurzen Zeit wenig eingegangen werden, daher werde ich noch weitere Termine in absehbarer Zeit in Anspruch nehmen.
Insgesamt wurde mir auch gesagt, dass die Vorbereitungszeit auf die MPU viel zu kurz ist und ich um eine Verlängerung der Frist bitten sollte.
Bekanntermaßen hat dies ja nicht sonderlich gefruchtet und mir wurde ebenfalls mitgeteilt, dass ich Pech mit dem SB an dieser Stelle habe.
Mir wurde aber angeraten, dass ich ein MPU Vorgespräch suchen sollte. Jedoch habe ich online dazu nichts weiter gefunden. Gibt es diese Angebote inzwischen nicht mehr und sind diese überhaupt hilfreich?

Alternativ habe ich mir überlegt ein Infogespräch bei einem VP oder ein freies Informationsseminar bei einer MPU Vorbereitungsstelle in Anspruch zu nehmen als zweite Variante.
Dies überlege ich mir, da einige Fragen und Unsicherheiten offen sind, bei denen ich keine klare Antwort habe. Ich liste sie kurz auf und wäre über Feedback sehr dankbar, da ihr einen breiteren Erfahrungspool habt als ich:

- Der Zeitrahmen für die Ablegung der MPU ist zu kurz. Daher könnte es Sinn machen vorher die Chancen über die eben genannte Variante abzuschätzen.
Sollte ich hierbei die Info bekommen, dass es utopisch ist in dieser kurzen Zeit die MPU zu bestehen, so kann ich mit dieser professionelleren Aussage nochmal probieren die Frist zu verlängern, vielleicht fruchtet das ja.

- Gibt es mögliche Einschränkungen, wenn ich den FS bevorzugt abgeben möchte? Es steht nichts von einer Sperrfrist in meinen Schreiben.

- Meine Führerscheinakte habe ich noch nicht zu einem MPI schicken lassen, da mir der SB gesagt hatte, dass ich ein anderes MPI suchen soll, wenn diese eine Änderung des Trinkverhaltens von mindestens 6 Monaten fordern.
Wie ich ja bereits davor schon geschrieben habe, hat mich diese Aussage sehr stark verwirrt und frage mich, ob es in diesem kurzen Zeitrahmen (1 Monat noch) überhaupt Sinn macht sich darüber eilig zu bemühen oder ich damit sowieso zu spät dran bin.
Gerade im Hinblick auf die kurze Zeitspanne, macht es Sinn bei den MPI nachzufragen, welche Kriterien erwartet werden?
Die Darstellung meines SBs lässt mich glauben, dass es darin Unterschiede gibt, was ich mir schwer vorstellen kann...

- Abstinenznachweise sind eigentlich immer notwendig, jedoch habe ich immernoch kein klares Konzept, ob nun AB oder KT mehr Sinn macht. Spiegelt sich im Punkt davor wieder.
Ebenfalls ist mir unklar, wann ich damit beginnen sollte und über welchen Zeitraum. Seit meiner TF (2 Monate) trinke ich aus diesem Grund einfach gar nichts.

- Mit dem wichtigsten Punkt aus meiner Sicht, der persönlichen Reflexion, komme ich gut voran und werde dies primär bei meinem nächsten Gespräch bei der Caritas hinterfragen.
Soll ich den FB trotzdem bereits vorher hochladen? Ich würde mich über Feedback sehr freuen, jedoch sehe ich noch einige Mängel darin und möchte nicht, dass beim Durchgehen unnötig Zeit vergeudet wird.

Soviel dazu, besten Dank für die weitere Unterstützung!

Grüße,
Markus
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Vyne,

[....]
Insgesamt wurde mir auch gesagt, dass die Vorbereitungszeit auf die MPU viel zu kurz ist und ich um eine Verlängerung der Frist bitten sollte.
Bekanntermaßen hat dies ja nicht sonderlich gefruchtet und mir wurde ebenfalls mitgeteilt, dass ich Pech mit dem SB an dieser Stelle habe.
Mir wurde aber angeraten, dass ich ein MPU Vorgespräch suchen sollte. Jedoch habe ich online dazu nichts weiter gefunden. Gibt es diese Angebote inzwischen nicht mehr und sind diese überhaupt hilfreich?

ein Vor- bzw. Beratungsgespräch gibt es nur noch beim "Großveranstalter" namens TÜV, da diese bereits seit einigen Jahren gesetzlich verboten sind. Der TÜV hat aber durch ein Hintertürchen eine Möglichkeit gefunden, diese Gespräche noch weiter fortzuführen. Die Beratungsgespräche finden an gleicher Stelle statt, laufen aber unter anderem Firmennamen (z.B. Nordkurs o.ä.).

Gut dabei ist, dass die Empfehlungen im Beratungsgespräch auch (fast) immer auf die MPU übertragen werden.
Schlecht ist, dass du deine MPU dann auch zu diesen "Konditionen" beim TÜV machen musst, da ein anderes MPI es wieder ganz anders sehen könnte..

Der TÜV ist ja dafür bekannt das er sehr gewinnoptimiert arbeitet, d.h., dass dir im Beratungsgespräch auch gerne ein Kurs "empfohlen" wird, ohne den du angeblich die MPU nicht bestehen kannst....

Alternativ habe ich mir überlegt ein Infogespräch bei einem VP oder ein freies Informationsseminar bei einer MPU Vorbereitungsstelle in Anspruch zu nehmen als zweite Variante.

Halte ich persönlich für sehr viel sinnvoller....

- Der Zeitrahmen für die Ablegung der MPU ist zu kurz. Daher könnte es Sinn machen vorher die Chancen über die eben genannte Variante abzuschätzen.
Sollte ich hierbei die Info bekommen, dass es utopisch ist in dieser kurzen Zeit die MPU zu bestehen, so kann ich mit dieser professionelleren Aussage nochmal probieren die Frist zu verlängern, vielleicht fruchtet das ja.

Versuchen kannst du es natürlich, aber -wie ich bereits schrieb- ist das bei FS-Inhabern eher unwahrscheinlich...

- Gibt es mögliche Einschränkungen, wenn ich den FS bevorzugt abgeben möchte? Es steht nichts von einer Sperrfrist in meinen Schreiben.

Einschränkung würde ich es nicht nennen, allerdings bist du bei freiwilliger Abgabe den FS wohl etwas früher los, als wenn du auf den Entzug wartest. Andererseits sparst du dir dabei die Kosten des Entzuges.

- Meine Führerscheinakte habe ich noch nicht zu einem MPI schicken lassen, da mir der SB gesagt hatte, dass ich ein anderes MPI suchen soll, wenn diese eine Änderung des Trinkverhaltens von mindestens 6 Monaten fordern.
Wie ich ja bereits davor schon geschrieben habe, hat mich diese Aussage sehr stark verwirrt und frage mich, ob es in diesem kurzen Zeitrahmen (1 Monat noch) überhaupt Sinn macht sich darüber eilig zu bemühen oder ich damit sowieso zu spät dran bin.
Gerade im Hinblick auf die kurze Zeitspanne, macht es Sinn bei den MPI nachzufragen, welche Kriterien erwartet werden?
Die Darstellung meines SBs lässt mich glauben, dass es darin Unterschiede gibt, was ich mir schwer vorstellen kann...

Ob dir in einem Infogespräch "Standardkriterien" für ein pos. Gutachten genannt werden lasse ich mal dahingestellt....

Gewiss hat sich ein GA an die Beurteilungskriterien zu halten, jedoch kann er in "begründeten Fällen" auch mal von der Regel abweichen (also u.U. bereits ein pos. Ga nach nur 5-monatiger Verhaltensänderungszeit erstellen), dies wird wohl jedoch erst im Laufe des Explorationsgesprächs während der MPU erfolgen und nicht bereits im Vorhinein.

- Abstinenznachweise sind eigentlich immer notwendig, jedoch habe ich immernoch kein klares Konzept, ob nun AB oder KT mehr Sinn macht. Spiegelt sich im Punkt davor wieder.
Ebenfalls ist mir unklar, wann ich damit beginnen sollte und über welchen Zeitraum. Seit meiner TF (2 Monate) trinke ich aus diesem Grund einfach gar nichts.

Sinn macht in erster Linie das was DU in Zukunft möchtest. Wenn du beschließt für den Rest deines Lebens AB zu leben ist das in Ordnung und sollte von dir dann auch mit Nachweisen belegt werden. Willst du nur mit AB zur MPU weil du denkst das sie dann leichter zu bestehen ist, würde ich dir davon dringend abraten.

Im übrigen ist es ja durchaus möglich das du bis zum Termin ohne Alkohol lebst (die bereits erwähnte Trinkpause), aber künftig bei besonderen Anlässen Alk. zu dir nehmen möchtest (KT), oder aber das du in den letzten Monaten bereits KT betrieben hast, bisher aber keinen Trinkanlass hattest.

Nun besteht dabei natürlich die Gefahr das der GA nachfragt, woher man denn weiß das man künftig nach einem oder zwei Glas Wein/Bier aufhören kann zu trinken, hierbei ist es dann wichtig das man überzeugen kann und das hängt dann wiederum auch mit der früheren Trinkgeschichte zusammen (gab es häufige Kontrollverluste etc.)

- Mit dem wichtigsten Punkt aus meiner Sicht, der persönlichen Reflexion, komme ich gut voran und werde dies primär bei meinem nächsten Gespräch bei der Caritas hinterfragen.
Soll ich den FB trotzdem bereits vorher hochladen? Ich würde mich über Feedback sehr freuen, jedoch sehe ich noch einige Mängel darin und möchte nicht, dass beim Durchgehen unnötig Zeit vergeudet wird.

Ich fände es gut wenn du vorab noch ein oder zwei Termine bei der Caritas wahrnehmen würdest, eben um noch etwas mehr Sicherheit (auch in Bezug auf den zukünftigen Umgang mit dem Alk) zu bekommen.

Den FB kannst du gerne und jederzeit einstellen wenn dir danach zumute ist - das er -aus deiner Sicht- noch "Mängel" aufweist, bedeutet ja nur das du noch in der Aufarbeitung und Vorbereitung auf deine MPU steckst. Das ist gut und wichtig und wie solltest du uns da einen "perfekten" FB präsentieren, den es im übrigen gar nicht gibt...:zwinker0004::smiley138:
 

Vyne

Neuer Benutzer
Danke für die Info, damit kann ich viel anfangen.

Halte ich persönlich für sehr viel sinnvoller....

Hab eben mit einem Verkehrspsychologen und einer Vorbereitungsstelle zur MPU telefoniert und mir wurde dabei primär davon abgeraten so früh die MPU zu machen bzw. es ist nach deren Aussage fast unmöglich.
Die Vorbereitungsstelle wollte nachdem ich teilweise Sachen von meinem Vorfall erzählt habe mir doch Möglichkeiten eröffnen, aber das kam mir persönlich etwas zwielichtig vor.
Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass ein "passendes MPI" zu jedem Fall mit einer "darauf abgestimmten Vorbereitung" wirklich im Sinne des Erfinders ist.
Mag sein, dass die dort Connections haben, aber dann finde ich das immernoch sehr fragwürdig.

Versuchen kannst du es natürlich, aber -wie ich bereits schrieb- ist das bei FS-Inhabern eher unwahrscheinlich...

Ich muss sowieso nochmal zur Fsst, dass ich weiß, wann ich genau meinen Schein abgeben muss. Der SB hat mir was von Mitte Januar erzählt, was meiner Meinung nach aber keinen Sinn macht.
Fragen kostet ja schließlich nichts. Dabei kann ich noch gleich meine FSakte kopieren, kann nie schaden.

Sinn macht in erster Linie das was DU in Zukunft möchtest. Wenn du beschließt für den Rest deines Lebens AB zu leben ist das in Ordnung und sollte von dir dann auch mit Nachweisen belegt werden. Willst du nur mit AB zur MPU weil du denkst das sie dann leichter zu bestehen ist, würde ich dir davon dringend abraten.

Im übrigen ist es ja durchaus möglich das du bis zum Termin ohne Alkohol lebst (die bereits erwähnte Trinkpause), aber künftig bei besonderen Anlässen Alk. zu dir nehmen möchtest (KT), oder aber das du in den letzten Monaten bereits KT betrieben hast, bisher aber keinen Trinkanlass hattest.

Nun besteht dabei natürlich die Gefahr das der GA nachfragt, woher man denn weiß das man künftig nach einem oder zwei Glas Wein/Bier aufhören kann zu trinken, hierbei ist es dann wichtig das man überzeugen kann und das hängt dann wiederum auch mit der früheren Trinkgeschichte zusammen (gab es häufige Kontrollverluste etc.)

Das habe ich eigentlich nicht vor. Dazu muss ich sagen, dass eine Weile AB mir einen offeneren Blick auf die Thematik gewährt hat, aber ich möchte Alkohol als Genussmittel nicht komplett abschreiben.
Werde das in 2 Wochen nochmal bei der Suchtberatungsstelle absprechen, ob die meinen Plan für KT ebenfalls für sinnvoll erachten und werde dann bevorzugt das praktizieren.
Im Vordergrund ging es mir wirklich nur darum, dass ich so eine gesichertere Argumentationsbasis durch AN habe, aber da hab ich wohl den Stand der Wissenschaft etwas unterschätzt.

Dazu kurz noch eine Frage: Macht es Sinn vorher beim Hausarzt bestimmte Werte zu checken, dass diese nicht aus anderen Gründen aus der Norm fallen oder muss ich noch etwas anderes beachten?
Anfang letzten Jahres habe ich ein Blutbild zur Überprüfung meiner Gesundheit machen lassen und dieses Jahr musste ich aufgrund eines bakteriellen Infekts ebenfalls ein großes Blutbild anfertigen lassen.
Leberwerte scheinen ja inzwischen schon schwer veraltet zu sein, aber vielleicht gibt es ja bei Urinproben oder Haaranalysen bzgl. EtG auch mögliche Werte abseits der Norm aus anderen Gründen.
Ich habe vor mich für die AN an ein rechtssicheres Labor zu wenden, da diese weitaus günstigere Preise haben als die verschiedenen MPIs.

Ich fände es gut wenn du vorab noch ein oder zwei Termine bei der Caritas wahrnehmen würdest, eben um noch etwas mehr Sicherheit (auch in Bezug auf den zukünftigen Umgang mit dem Alk) zu bekommen.

Den FB kannst du gerne und jederzeit einstellen wenn dir danach zumute ist - das er -aus deiner Sicht- noch "Mängel" aufweist, bedeutet ja nur das du noch in der Aufarbeitung und Vorbereitung auf deine MPU steckst. Das ist gut und wichtig und wie solltest du uns da einen "perfekten" FB präsentieren, den es im übrigen gar nicht gibt...:zwinker0004::smiley138:

Werde ich so machen, war auch mehr in meinem eigenen Sinne.
Letztendlich wollte ich nur aufgrund des Zeitdrucks so viel wie möglich in der kurzen Zeit mich vorbereiten.
Da das aber scheinbar sowieso ein sinnloses Unterfangen ist, werde ich das Problem lieber in aller Ruhe angehen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Vyne,

Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass ein "passendes MPI" zu jedem Fall mit einer "darauf abgestimmten Vorbereitung" wirklich im Sinne des Erfinders ist.
Mag sein, dass die dort Connections haben, aber dann finde ich das immernoch sehr fragwürdig.

100%ige Zustimmung

Dazu kurz noch eine Frage: Macht es Sinn vorher beim Hausarzt bestimmte Werte zu checken, dass diese nicht aus anderen Gründen aus der Norm fallen oder muss ich noch etwas anderes beachten?

Du solltest auf jeden Fall kurz vor der MPU noch einmal deine LW checken lassen, nicht das es da am Tag der MPU eine böse Überraschung gibt. AN "schlagen" zwar in jedem Fall die LW, dennoch werden diese überprüft.

Wichtig sind: GOT, GPT und GGT-Wert.

Letztendlich wollte ich nur aufgrund des Zeitdrucks so viel wie möglich in der kurzen Zeit mich vorbereiten.
Da das aber scheinbar sowieso ein sinnloses Unterfangen ist, werde ich das Problem lieber in aller Ruhe angehen.

Gute Entscheidung :smiley711:
 

Vyne

Neuer Benutzer
Grüßts Euch,

ich melde mich auch mal wieder mit ein paar Updates und neuen Fragen.

Die Treffen bei der Caritas nehme ich soweit regelmäßig wahr. Finde ich sehr empfehlenswert, da ich keine direkte MPU Beratung brauche, sondern einen kritischen Blick auf meine Trinkhistorie.
Da habe ich das Gefühl, dass in jedem Termin etwas vorwärts geht. Sobald ich dort chronologisch durch bin und mir meiner Vergangenheit gut genug bewusst bin, werde ich den FB uploaden.

Bei der Fsst war ich heute um das Vorgehen weiter zu diskutieren, da meine Frist für die Abgabe eines GAs bald abläuft.
Hier kommen auch direkt meine Fragen, da ich gerade überlege was der beste und preiswerteste Weg ist.
Der SA hat mir sehr informativ meine Möglichkeiten erläutert, jedoch kann ich es schwer abschätzen ohne eigene Erfahrungen.
Demnächst wird mir der Entzugsbescheid der FE zugeschickt, worauf ich sowieso meinen FS erstmal abgeben werde, da sich ja zeitlich sowieso nichts anderes machen lässt.
Danach wirds jedoch komplizierter. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann habe ich folgende Möglichkeiten:

- Den FS rechtskräftig mir entziehen lassen, was damit eine Austragung der FE zur Folge hat. Diese müsste ich neu beantragen, was nach Aussage des SAs Kosten in Höhe von 200 Euro + Sehtest + Führungszeugnis zur Folge hat.
Dies hat außerdem die Nachteile, dass es wahrscheinlich länger dauert bis ich den FS wieder in der Hand habe und womöglich schlechtere Konditionen für Versicherungen mir beschert, da in seltenen Fällen auf die Inhabedauer einer FE geblickt wird.

- Widerspruch gegen den Entzugsbescheid einlegen. Die Folge davon wäre, dass ich damit einen größeren Zeitraum hätte die MPU abzulegen und ein positives GA zu erlangen.
Damit würde ich nur vorübergehend meinen FS abgeben und ich kann meine alte FE behalten. Die rechtlichen Kosten hatte mit der SA in einem ähnlichen Rahmen genannt (ca. 180 Euro).
Vorteile wären, dass ich das Theater mit der neuen Beantragung nicht habe, dafür habe ich sehr enge Fristen, die ich einhalten muss.

Was würdet ihr mir raten? Insgesamt erscheint mir der zweite Weg schon sinnvoller...


Dazu auch noch etwas anderes, was ich scheinbar falsch im Kopf hatte:

Betreibt man KT, so sind keine ANs nötig. Ich war der Annahme, dass das ebenfalls über EtG-Werte nachzuweisen wäre, dass der Bestand so gering ist.
Jedenfalls hat mein SA mir gesagt, dass Gutachter diese nicht verwerten würden.
Ebenfalls hat er mich wieder darauf hingewiesen, dass eine Änderung bezüglich des Trinkverhaltens nicht gefordert werden kann und die Voraussetzungen der MPIs daher veraltet seien.
Bringt jedoch keinem was, wenn das nicht so ausgeführt wird...

Das ist auf alle Fälle sehr relevant für mich, da ich keinen großen Spielraum für Unkosten habe und daher mir die Kosten für die ANs sparen kann.
Mein Plan war ja sowieso KT zu betreiben, obwohl ich zur Zeit noch nichts trinke, da mein Suchtberater bei der Caritas wollte, dass ich über die Feiertage so verbleibe um weitere Erfahrungen zu sammeln.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Vyne,

momentan bin ich nur sporadisch hier, möchte aber dein Posting nicht unbeantwortet lassen.

- Widerspruch gegen den Entzugsbescheid einlegen. Die Folge davon wäre, dass ich damit einen größeren Zeitraum hätte die MPU abzulegen und ein positives GA zu erlangen.
Damit würde ich nur vorübergehend meinen FS abgeben und ich kann meine alte FE behalten. Die rechtlichen Kosten hatte mit der SA in einem ähnlichen Rahmen genannt (ca. 180 Euro).
Vorteile wären, dass ich das Theater mit der neuen Beantragung nicht habe, dafür habe ich sehr enge Fristen, die ich einhalten muss.
Ich muss gestehen das ich kein "Rechtsauskenner" in dieser Hinsicht bin, frage mich jedoch womit sich so ein Widerspruch letztlich begründen sollte?:smiley2204:

Okay, man kann einen Widerspruch ohne Angabe von Gründen einlegen (was wir "Radsündern" ja auch raten), allerdings sollte dieser dann wieder zurückgezogen werden. Wenn dies nicht gemacht wird, käme es -aus meiner Sicht- doch zu einer Verhandlung in der der Tatbestand der TF zum Tragen kommt, was den Entzug ja "rechtmäßig" macht...
think.gif
Von daher verstehe ich die Aussage des SB nicht, dass der FS nur vorübergehend "weg" wäre und dann aber behalten werden könnte...

Vllt. mache ich hier auch einen Denkfehler und ein anderer User kann das Ganze aufklären...:idee0003:


Betreibt man KT, so sind keine ANs nötig. Ich war der Annahme, dass das ebenfalls über EtG-Werte nachzuweisen wäre, dass der Bestand so gering ist.

Bezogen auf das fett markierte: Richtig!

AN steht ja für "Abstinenznachweise" und jemand der "KT" betreibt lebt nicht abstinent...

Es ist jedoch möglich das bei der MPU selbst, auch bei KT-Angabe, eine Haaranalyse "gefordert" wird, die Werte sollten dann im entsprechenden Rahmen liegen:

KT mit Haaranalysen



Ich wünsche dir nun aber erstmal schöne Feiertage...:smiley138:
 

Vyne

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

es ist eine Weile her, dass ich mich das letzte Mal gemeldet habe, da nicht sonderlich viel Neues passiert ist bzw. ich zwischenzeitlich verreist bin.
Inzwischen haben sich aber bei mir wieder ein paar Fragen gesammelt, bei denen ich gerne eure Meinung dazu einholen möchte.
Daher eine kurze Zusammenfassung von Eckdaten zu meinem Fall:

- Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad am 16.09.2017 mit BAK 2,13‰. Seit diesem Tag habe ich keine alkoholischen Genussmittel (abgesehen von alkoholfreien Bier) mehr zu mir genommen.

- Auffoderung zur MPU erhalten am 25.10.2017 mit einer Frist von 2 Monaten.
Offizieller Wortlaut der Fragestellung: "Dabei soll geklärt werden, ob Sie ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden, insbesondere ob die Trunkenheitsfahrt ein Ausdruck eines Kontrollverlustes war, der agenau so gut zu einer Verkehrsteilnahme mit einem Kraftfahrzeug führen kann. Weiterhin soll festgestellt werden, ob Sie bei ggf. fortbestehendem erhöhtem Alkoholkonsum glaubhaft eine Vermeidungsstrategie entwickelt haben die es ausschließt, dass Sie im alkoholisierten Zustand ein Kraftfahrzeug führen werden."

- Seit November habe ich in 2 wöchentlichen Abständen bei der Suchtberatung der Caritas meine Trinkhistorie, etc. aufgearbeitet.

- Die Frist zur MPU habe ich verstreichen lassen und war im Januar beim SB der FSSt. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ein Entzugsbescheid demnächst zugesendet wird und ich innerhalb von 2 Wochen meinen FS freiwillig abgeben kann. Jedoch hat mein SB mir geraten Einspruch einzulegen (erscheint mir immernoch fragwürdig wie das funktionieren soll), so dass ich mehr Zeit für die Vorbereitung auf die MPU bzw. für mögliche EtG Nachweise habe. Einen Entzugsbescheid habe ich bis heute nicht bekommen.

Dies bringt mich direkt zu meiner Frage wie ich nun weiter vorgehen soll.
Mein Suchtberater und ich sind beide der Meinung, dass ich meine persönlichen Motive selbstkritisch aufgearbeitet habe und damit sehr gut für das psychologische Gespräch vorbereitet sein sollte.
Ich möchte die MPU mit KT bestehen, da ich nicht vorhabe abstinent vom Alkohol zu bleiben.

Daher bleibt für mich die Frage offen, ob es Sinn macht eine Haaranalyse beizulegen, da ein Fakt schwarz auf weiß meine Glaubwürdigkeit sicher verbessen wird.
Gibt es dazu Erfahrungswerte wie wichtig bzw hilfreich es ist einen solchen Bescheid beizulegen?
Sollte der Zeitraum mindestens 6 Monate abdecken oder kann auch bereits eine Haarprobe, die 3 Monate rückwirkend abdeckt, förderlich sein?
Da es leider nur möglich ist einen Zeitraum von 3 Monaten rückwirkend nachzuweisen und 2 Haarproben letztendlich genauso viel kosten wie die MPU selbst, möchte ich mir das vorher gut überlegt haben.

Meine zweite Frage bezieht sich auf den Entzugsbescheid.
Gab es schon weitere Fälle, bei denen sich dieser um 3 Monate oder mehr verzögert hat?
Dies irritiert mich schon sehr stark und ich frage mich daher auch, ob dieser überhaupt noch zu mir gesendet wird, da mein SB sonst sehr fix und zuverlässig bei diesem ganzen Vorgang war.
Mein Suchtberater hatte mir geraten, dass ich erstmal nicht bei der FSSt nachfragen soll, da ich damit womöglich nur alte Sachen aufkochen lasse und mich damit selbst um weitere Vorbereitungszeit berauben könnte.
Jedoch möchte ich auch nicht urplötzlich diesen Bescheid im Briefkasten vorfinden und möchte diese Geschichte zeitnah abschließen.
Könnt ihr mir zu diesem Aspekt einen guten Rat geben, auch im Hinblick auf eventuell nötige Haaranalysen um einen Zeitraum von 6 Monaten abzudecken?

Falls es bei der Entscheidungsfindung hilft kann ich auch den Fragebogen zur MPU fertigstellen und hochladen. Dies würde ich sonst erst machen, wenn ich einen absehbaren Termin für die MPU habe.

Herzlichen Dank nochmal an dieser Stelle für euren Support!
Ihr seid mir eine große Hilfe und es gibt mir mehr Sicherheit im richtigen Umgang mit dieser heiklen Thematik.

Grüße,
Markus
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Vyne,

Daher bleibt für mich die Frage offen, ob es Sinn macht eine Haaranalyse beizulegen, da ein Fakt schwarz auf weiß meine Glaubwürdigkeit sicher verbessen wird.
Gibt es dazu Erfahrungswerte wie wichtig bzw hilfreich es ist einen solchen Bescheid beizulegen?
Sollte der Zeitraum mindestens 6 Monate abdecken oder kann auch bereits eine Haarprobe, die 3 Monate rückwirkend abdeckt, förderlich sein?
Da es leider nur möglich ist einen Zeitraum von 3 Monaten rückwirkend nachzuweisen und 2 Haarproben letztendlich genauso viel kosten wie die MPU selbst, möchte ich mir das vorher gut überlegt haben.

selbstverständlich kannst du einen Nachweis über 3 Monate beifügen um dein heutiges, moderates Trinken nachzuweisen. Wenn du die MPU mit KT angehen willst, würde eine Haaranalyse dafür auch ausreichen. Im Endeffekt geht es in der Hauptsache aber darum was du dem Gutachter bei der Exploration vermitteln kannst. Traut er dir das KT noch zu, würdest du auch ohne Haaranalyse bestehen. Traut er es dir nicht zu, bringt dir diese Analyse auch nichts...

Meine zweite Frage bezieht sich auf den Entzugsbescheid.
Gab es schon weitere Fälle, bei denen sich dieser um 3 Monate oder mehr verzögert hat?
Dies irritiert mich schon sehr stark und ich frage mich daher auch, ob dieser überhaupt noch zu mir gesendet wird, da mein SB sonst sehr fix und zuverlässig bei diesem ganzen Vorgang war.
Das kann ich dir auf Anhieb gar nicht sagen ob wir so einen Fall schon einmal hatten, da müsste ich erstmal in den Threads stöbern...
think.gif


Hattest du denn Einspruch eingelegt?

Mein Suchtberater hatte mir geraten, dass ich erstmal nicht bei der FSSt nachfragen soll, da ich damit womöglich nur alte Sachen aufkochen lasse und mich damit selbst um weitere Vorbereitungszeit berauben könnte.

Da stimme ich deinem Suchtberater zu...

Falls es bei der Entscheidungsfindung hilft kann ich auch den Fragebogen zur MPU fertigstellen und hochladen.

Das wäre auf jeden Fall wichtig um das Ganze besser einschätzen zu können...:smiley138:
 
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