Hallo JnkJnk,
es gibt eine Frist in der FeV die besagt, dass die Prüfungen in einem bestimmten Zeitraum absolviert werden müssen, diese läuft allerdings (auch bei einer Neuerteilung) über 12 Monate...
Du solltest jedenfalls unbedingt weiter versuchen dich mit der Behörde in Verbindung zu setzen um das Ganze abzuklären.
Es gab mal einen Fall bei dem ein User die Frist hat verstreichen lassen, er musste daher seinen Antrag zurückziehen und neu stellen. Daraufhin sollte er tatsächlich die MPU wiederholen da das vorhandene Gutachten sich nicht mehr auf den Neuantrag bezog - absolut grotesk
- ich weiß allerdings nicht wie die Sache ausgegangen ist...
es gibt eine Frist in der FeV die besagt, dass die Prüfungen in einem bestimmten Zeitraum absolviert werden müssen, diese läuft allerdings (auch bei einer Neuerteilung) über 12 Monate...

Du solltest jedenfalls unbedingt weiter versuchen dich mit der Behörde in Verbindung zu setzen um das Ganze abzuklären.
Es gab mal einen Fall bei dem ein User die Frist hat verstreichen lassen, er musste daher seinen Antrag zurückziehen und neu stellen. Daraufhin sollte er tatsächlich die MPU wiederholen da das vorhandene Gutachten sich nicht mehr auf den Neuantrag bezog - absolut grotesk
