FB Drogen als Vorbereitung

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo JnkJnk,

es gibt eine Frist in der FeV die besagt, dass die Prüfungen in einem bestimmten Zeitraum absolviert werden müssen, diese läuft allerdings (auch bei einer Neuerteilung) über 12 Monate... :smiley2204:

Du solltest jedenfalls unbedingt weiter versuchen dich mit der Behörde in Verbindung zu setzen um das Ganze abzuklären.
Es gab mal einen Fall bei dem ein User die Frist hat verstreichen lassen, er musste daher seinen Antrag zurückziehen und neu stellen. Daraufhin sollte er tatsächlich die MPU wiederholen da das vorhandene Gutachten sich nicht mehr auf den Neuantrag bezog - absolut grotesk :rolleyes: - ich weiß allerdings nicht wie die Sache ausgegangen ist...
 

joost

Stamm-User
Wäre eigentlich eine spätere Konsumabsicht (sporadisch, zu besonderen Anlässen) bei umsichtiger Trennung zu Verkehrsteilnahme (72Std). MPU-vernichtend gewesen?
 

joost

Stamm-User
Auf alle Fälle, denn du gehst ja mit einer Abstinenz zur MPU.
ein gutes Argument - und für kontrolliert kiffen fehlen vermutlich die Nachweismöglichkeiten.
Ich dachte nur an eine Trennungsfragestellung, weil eben bald legal und im Falle von eh schon unregelmäßigem Konsum in der Vorgeschichte..
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich dachte nur an eine Trennungsfragestellung, weil eben bald legal und im Falle von eh schon unregelmäßigem Konsum in der Vorgeschichte..
Vergiß es und mach dir keine Hoffnung wegen dieser schwachsinnigen Legalisierung.
Die Regeln der MPU sind eh straffer geworden, für "kontrolliert Kiffen" ist da kein Platz mehr.
 
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