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frühe Frage wg Alk, THC, Amph, Unfall, evtl.Fahrerflucht und Widerstand

Guten Abend zusammen.
Ich wünsche euch frohe Tage.

Ich denke oft welch Wege ich einschlagen möchte um mir auf diesem meine Gedanken bezüglich meiner Person machen zu können. Quasi einen Ramen abstecken um etwas mehr Ruhe zu bekommen.
Die aktuellen Zeiten sind ja momentan schwierig um Beratungen zu erhalten.

Steh kurz vor Antrag einen amb. Suchttherapie. Schien mir eine sinnvolle Maßnahme, da die Einrichtung quasi auf dem Arbeitsweg liegt und ich eh mit einer langen Sperre rechne, also Zeit hätte.
Hab naiverweise angenommen, daß hier vor Sucht geholfen wird. Jetzt erfuhr ich dass man sich bereits als süchtig sieht wenn man das eingeht.

Habe mich aber nicht mit den Konsequenzen beschäftigt, da ich auch keine richtige Beratung hatte.
Wird man durch solch Reha automatisch A1 geführt oder kann bei MPU noch unter Missbrauch (A2) fallen?

Hat jemand Erfahrungen mit solch einer Reha? Kann man auch dort noch als Missbräuchler eingestuft werden oder gilt man dort unabdingbar als abhängig/süchtig?

Mir hat bis jetzt keiner vermittelt wo ich überhaupt stehe.
Ne Dame von ner MPU Beratung sagte telefonisch bei Wiederholter mit so hoher BAK kann man sich dadurch recht sicher fühlen nichts falsch zu machen. Jedoch dürfte man nie wieder irgendwo unter Alkohol auffallen, egal ob im Auto oder am Strand.
Das wäre bei Abstinenz zwar egal, aber so Einschränkungen klingen zu hart für den Rest des Lebens.
Möchte hier auch keine unbeabsichtigte Selbstdiagnose stellen und später lebenslang ein Vermerk 'abhängig' bei der FSST bekommen wenn das nicht sein muss.
 
Hallo zusammen,

eine Frage zur MPU.
Sollte man eine bereits vor 20 Jahren erfolgreiche MPU nochmals erwähnen bei anstehender nächster MPU?
Diese ist ja verjährt und sollte aus den Akten entfernt wurden sein.
Bin mir aber nicht sicher ob ein Gutachter nicht sieht, dass dort mal ein Eintrag in den Akten war, welcher entfernt wurde. Kann das sein?
Wäre ja blöd zu sagen ich habe den FS erst seit 2000 und vorher ist eine Bereinigung ersichtlich.
Hat hier jemand Erfahrung?
Danke!
 
Sollte man eine bereits vor 20 Jahren erfolgreiche MPU nochmals erwähnen bei anstehender nächster MPU?
Nein, die MPU ist getilgt und darf nicht mehr verwertet werden ... selbst wenn sie noch in der Akte stehen sollte.
Aber ein Gutachter weiß das selbst und wird diesbezüglich keine verbotenen Fragen stellen.

Wäre ja blöd zu sagen ich habe den FS erst seit 2000 und vorher ist eine Bereinigung ersichtlich.
Das Ausstellungsdatum sagt nichts über den Erwerb eines FS aus, eine Neuausstellung kann viele Gründe haben.
 
Ich bin ziemlich stark dabei meine Geschichte aufzuarbeiten. Ich würde gern noch Verkehrspsychologen in Anspruch nehmen.

Ich habe mich im Moment gegen eine ambulante Reha entschieden und möchte ohne diese meine Abstinenz in Zukunft stärken.
Ich mache z.Zt. eine Psychotherapie. Hierbei geht es auch um Schwerpunkt Sucht.
Sofern hier eine Diagnose gestellt wird, muss ich diese bei der MPU vorlegen oder reicht es nur die Teilnahme zu belegen?

Ich befürchte, dass wenn das Wort Sucht fällt, ich evtl. als alkoholabhängig eingestuft werden könnte, was wiederum zu neuen AN führen könnte.
 
Hallo Morpheus,

wenn in der MPU bekannt wird das du eine (abgeschlossene!) Psychotherapie gemacht hast, ist es sehr wahrscheinlich das der GA den ganzen Bericht haben möchte. Dafür müsstest du ihm eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, damit er sich selbst die Unterlagen besorgen kann...

ch würde gern noch Verkehrspsychologen in Anspruch nehmen.
Das halte ich für eine gute Idee :smiley711:
 
Na das ist ja nicht erfreulich.
Einem GA einen Bericht vorzulegen, in welchem man als abhängig dargestellt wird und das Thema Sucht behandelt wurde.
Da sollte man doch die Schweigepflicht nicht entbinden. Die Gefahr, dass man unter A1 zugeordnet wird mit der Aufforderung eine suchttherapeutische Maßnahme zu ergreifen ist doch zu hoch, oder irre ich mich?

Wie sieht man allgemein die Chancen bei BAK von 2,8 und Wiederholer? Blöde Frage, ist mir klar, aber zwingt das schon allein zu suchttherapeutischen Therapiemaßnahmen ?
 
Die Gefahr, dass man unter A1 zugeordnet wird mit der Aufforderung eine suchttherapeutische Maßnahme zu ergreifen ist doch zu hoch, oder irre ich mich?
Nun ja, dass die Gefahr besteht das zu einer entsprechenden Maßnahme geraten wird ist natürlich nicht von der Hand zu weisen...
Wie sieht man allgemein die Chancen bei BAK von 2,8 und Wiederholer? Blöde Frage, ist mir klar, aber zwingt das schon allein zu suchttherapeutischen Therapiemaßnahmen ?
Jein. Allein die Tatsache dass man WHT ist und eine BAK von mehr als 2,5‰ vorliegt, zwingt nicht generell dazu.
Jedoch dreht es sich bei dir ja auch noch um ein polytoxes Konsumverhalten...von daher kann ich persönlich dir nur raten doch noch einmal über eine ambulante Therapie nachzudenken...
 
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