Fragebogen MPU

TeuerGeld

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FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: M
Alter: 30

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Mal mehr mal weniger
Datum der Auffälligkeit: Heute(28.05.20)

Drogenbefund
Blutwerte: Noch keine
Schnelltest: Positiv
Beim Kauf erwischt: Nein
Nur daneben gestanden: Nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Ja
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: Nein
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Nein
Verurteilt: Nein
Strafe abgebüßt: Nein

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: Nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Wurde vor 2 Jahren am Bahnhof mit 1.6g Marihuana erwischt, die Führerscheinstelle weiß auch davon. Damals ist es bei einer Verwarnung(gelbe Karte) geblieben
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Nein

Bundesland: RLP

Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: 23.05.20

Abstinenznachweis
Haaranalyse: Nein
Urinscreen: Werde ich bevorzugen
Keinen Plan: -

Aufarbeitung
Drogenberatung: Bis jetzt noch nicht
Selbsthilfegruppe (SHG): Bis jetzt noch nicht
Psychologe: Bis jetzt noch nicht
Ambulante/stationäre Therapie: Bis jetzt noch nicht
Keine Ahnung: Ja, und davon sehr viel

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: Nein
Schon gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: Noch keins erstellt
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Ja, musste 2016 mal eine MPU machen, weil ich 2009 mit einem Roller einen Unfall gebaut habe, mit einem Wert von 1,95 Promille

Hallo,
zuerst möchte ich mich mal bedanken, dass sich hier User freiwillig die Zeit nehmen, um anderen Leuten bei ihren Problemen zu helfen. Super Forum.
Also, was ist passiert?
Ich habe heute Morgen mit meinem Auto einen Unfall gebaut, weil ICH jemandem die Vorfahrt genommen habe. Das war eine blöde Situation, aber ich habe den Fahrer des anderen PKW schlichtweg übersehen. Natürlich kam dann auch die Polizei und hat über die Leitstelle herausgefunden, dass ich 2018 mal mit 1,5g Cannabis am Bahnhof erwischt wurde, daraufhin haben die Beamten einen Urin-Schnelltest durchgeführt, welcher positiv ausfiel. Ich wurde dann mit zur Blutentnahme genommen und jetzt sitze ich hier und verfasse den Text. Ich bin mir dessen bewusst, dass Cannabis eine Illegale Substanz ist, welche natürlich auch seine Risiken birgt, allerdings habe ich mich nie im bewussten Rauschzustand hinter das Steuer gesetzt. Ich rauche Cannabis seit ca. 5 Jahren ziemlich unregelmäßig, in letzter Zeit wieder ein bisschen mehr, da ich in der Coronazeit eh nicht fahren musste und meine Arbeit während der Kurzarbeitzeit auch von daheim aus erledigen konnte. Ich spreche hier von einem täglichen Konsum von bis zu 5g (vielleicht auch weniger), allerdings habe ich Samstag (23.05.20) wieder mit dem Konsum aufgehört, da ich erfahren habe, dass ich ab Montag (25.05.20) wieder arbeiten müsse. Ich habe bis jetzt leider keine Ahnung wie hoch die Werte sind, aber ich würde gerne so früh wie möglich mit den Abstinenz-Nachweisen anfangen, damit ich die MPU direkt auf Anhieb schaffe, leider gibt einem die FEB ja einen unmöglich zu schaffenden Zeitraum von 4 Monaten um ein positives Gutachten herbeizubringen. Deswegen stelle ich jetzt mal die Frage an euch, wie verhalte ich mich in dieser Situation am besten?

Vielen Dank schon mal im voraus.
 
Aktiv sollte da nichts mehr im Blut sein, sodass du dir zumindest das Bußgeld sparen kannst. Interessant wird der COOH-Wert, von daher heißt es jetzt leider abwarten (ggf. Schnelltest besorgen und schauen, wann/ob dieser clean ist - dann mit einer geringen Wartezeit könntest du mir der Abstinenz beginnen). Je nachdem wie langsam die Mühlen bei dir mahlen, könntest du Glück haben und die MPU in einer gesetzten Frist schaffen. Das kommt aber eben sehr auf den Wert an.
 
Vielen Dank schon mal für deine Antwort.
Was genau sagt der Cooh-Wert alleine aus? Klar, weiß ich dass der aussagt, wie häufig ich Konsumiere, aber ist dieser überhaupt verwertbar wenn es kein oder zumindest einen Geringen aktiven-Wert gibt? Auf irgendwas muss sich eine MPU ja berufen und der ,,erlaubte" Aktiv-Wert liegt doch bei unter einem Nanogramm, oder sehe ich das falsch?
 
Das siehst du grundsätzlich richtig - aber Drogenkonsum generell ist nicht vereinbar mit dem Straßenverkehr. Das heißt, dass selbst wenn du offenkundig zum Trennen in der Lage warst, ein regelmäßiger Konsum immer noch zum Entzug führt. Wenn die Werte aber passend für dich fallen und dir kein regelmäßiger Konsum nachgewiesen werden kann, würde ich ad-hoc behaupten, dass du sogar um eine MPU rumkommen würdest (weil du es ja schaffst zu trennen). Ggf. würde aber ein FäG auf dich zukommen. Dazu mögen mich andere aber verbessern.

Im Prinzip das Gleiche wie bei harten Drogen - es muss dir nicht bewiesen werden, dass du berauscht gefahren bist um deine Fahreignung anzuzweifeln. Bei harten Drogen ist es etwas härter, da jeder Konsum zur Nichteignung führt, aber das Prinzip ist das Gleiche.
 
Okay, wie hoch dürfte denn der Cooh-Wert sein, damit ich vielleicht mit einem FäG durchkommen würde, vielleicht auch mit einmaligen Konsum? Prinzipiell ist es für mich kein Problem ab jetzt clean zu bleiben, oder ist einmaliger Konsum schwierig, weil ich mal mit BESITZ(kein Konsum zugegeben und auch kein Drogentest gemacht) erwischt wurde?

Vielen Dank für deine Antwort.
 
Mhm, das ist tatsächlich eine gute Frage - Einmalkonsum würde da meiner Einschätzung nach in der Tat rausfallen, weil du schon einmal mit Besitz aufgefallen bist. Wie ging das denn damals genau aus? Ist das Verfahren eingestellt worden? Falls ja: Mit welcher Begründung? Häufig wird bei derartigen Mengen nach §31a BtMG eingestellt - das impliziert aber Eigenkonsum. Grundsätzlich würde zwar gelten, dass nach der Einstellung auf Grund der Vermutung (du also keine Aussagen bezüglich des Zeugs gemacht hast) des Konsums diese Tat nicht verwertet werden dürfte. Aber da wir hier im Fahrerlaubnisrecht sind, ist das immer alles etwas komplizierter. Auch kannst du gegen die MPU juristisch gar nicht vorgehen, sondern lediglich gegen den dann angeordneten Entzug der FE. Das ist in der Regel wenig erfolgsversprechend, aber vor Allem teuer und langwierig.

Dazu sei übrigens gesagt, dass einmaliger Konsum eine Strategie bei der MPU darstellt, aber keine Möglichkeit ist, einem ggf. angeordneten FäG oder der MPU zu entkommen.

Um zur anfänglichen Frage zurück zu kommen:
Es darf von regelmäßigem Konsum bei einem COOH-Wert >=150ng/ml ausgegangen werden, bei Einmalkonsum ist das nicht klar geregelt, dürfte sich aber deutlich unter 50 ng/ml bewegen. Ich würde also sagen, wenn du <150ng/ml liegst, würde vermutlich ein FäG angeordnet werden, um zu klären, wie dein Konsum aussieht/aussah.

Das ist wie gesagt meine Einschätzung - da würde ich mich nicht drauf verlassen ;-)
 
Danke dir schon mal für deine ausführliche Meinung, damit hast du mir schon mal geholfen.

Das Verfahren wurde damals tatsächlich durch §31a BtMG eingestellt. Gut, dann wird einmaliger Konsum wohl rausfallen. Ich denke mal, dass sich der Cooh-Wert wohl nicht überhalb der 150ng Grenze aufhalten wird, und da denkst du also ein FäG wäre möglich, obwohl bereits eine MPU wegen Alkohol abgelegt wurde und ich bereits mit Cannabis angetroffen wurde?

Mal eine andere Frage: Sollte jetzt wirklich eine MPU auf mich zukommen und es wäre vielleicht sogar möglich diese innerhalb von 6 Monaten abzulegen(Nachweiszeit 6 Monate), wann sollte ich frühstens mit den AN anfangen? Ich habe heute schon mit unserem MPI gesprochen und die sagten, ich solle mindestens 20 Tage warten bis ich mich zum Screening anmelden kann, damit da kein positives Ergebnis raus kommt. Ich würde allerdings gerne so früh wie möglich mit den AN anfangen, damit keine wertvolle Zeit verstreicht um vielleicht die MPU direkt zu bestehen. Gibt es da irgendwelche Einschätzungen, ab wann man vielleicht negativ getestet werden kann bei einem bestimmten Konsummuster?

Bekomme ich den Führerschein eigentlich noch mal wieder bevor mir die FSS diesen entzieht?
 
Okay, wie hoch dürfte denn der Cooh-Wert sein, damit ich vielleicht mit einem FäG durchkommen würde, vielleicht auch mit einmaligen Konsum?
Bei weniger als 5 ng/ml THC-COOH ist keine Aussage möglich und es ergibt sich die Chance auf ein FäG.
Bei 5 bis 10 ng/ml THC-COOH beginnt bereits der Verdacht auch gelegentlichen Konsum, hier liegt es am Ermessen der jeweiligen FSST an.
Liegst du über den Wert von 10 ng/ml THC-COOH, ist ein gelegentlicher Konsum gegeben und ein FäG kannst du dann vergessen.

Mal eine andere Frage: Sollte jetzt wirklich eine MPU auf mich zukommen und es wäre vielleicht sogar möglich diese innerhalb von 6 Monaten abzulegen(Nachweiszeit 6 Monate), wann sollte ich frühstens mit den AN anfangen?
Eine gelebte Verhaltensänderung, liegt bei mindestens 6 Monaten.
Nach dem letzten Konsum, würde ich vor zwei Monaten keine Abstinenz beginnen. Entscheidend dabei ist, od du Urin- oder Haaranalyse machst.

MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem MPU Gutachten

FAQ Reaktionstest/Leistungstest

Unterlagen für die Neuerteilung

Urinanalyse FAQ
Haaranalyse FAQ

Wichtige Abkürzungen
 
Oh, krass - die Werte liegen deutlich unter dem, was ich gedacht hätte. Danke Max für die Richtigstellung.
 
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