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Fragen nach TF mit 1,67 – Abstinenznachweis, MPU, Vorbereitung?

Rosy

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich bin seit meiner Trunkenheitsfahrt im Februar stille Mitleserin hier im Forum. Aus Scham habe ich mich bisher nicht getraut zu schreiben.

Mir wurde im Februar wegen einer TF mit 1,67 Promille der Führerschein entzogen. Im Strafbefehl steht, dass die Verwaltungsbehörde angewiesen wurde, mir vor Ablauf von weiteren 7 Monaten (also bis Mitte Dezember 2025) keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Jetzt habe ich einige Fragen an euch, weil ich nicht weiß, wie ich weiter vorgehen soll:

  1. An wen muss ich mich wenden, um herauszufinden, ob ich eine MPU machen muss?
  2. Ab wann sollte ich mit Abstinenznachweisen beginnen? Ich lebe zwar seit dem Vorfall abstinent, habe aber bisher nichts offiziell dokumentiert oder unternommen.
  3. Ist eine MPU-Vorbereitung zwingend notwendig oder kann man sich auch selbst gut vorbereiten, z. B. durch das Lesen hier im Forum und eigene Aufarbeitung?

Ich bin Französin und tue mir mit dem ganzen Prozedere wirklich schwer – vor allem, weil vieles neu und sehr bürokratisch für mich ist. Ich habe Angst, wichtige Schritte zu verpassen oder Fehler zu machen.


Vielen Dank schon jetzt für eure Tipps und eure Unterstützung!


Liebe Grüße-Rosy
 
Hallo und willkommen im Forum.

Ich gehe zunächst davon aus, das du eine deutsche Fahrerlaubnis hattest.

An wen muss ich mich wenden, um herauszufinden, ob ich eine MPU machen muss?

Die MPU ist bei 1,6 Promille sicher wenn du in Deutschland wieder Kfz bewegen willst. Die MPU-Aufforderung erhältst du wenn du einen Antrag für eine neue Fahrerlaubnis stellst.

Den Antrag kannst du ab 6 Monaten vor Sperrfristende stellen. Die MPU darfst du aber frühestens einen Monat vor Sperrfristende ablegen. Wenn du den Antrag für eine neue Fahrerlaubnis frühzeitig stellst ist es vollkommen normal, das bis kurz vor einer möglichen MPU erst mal nichts passiert.

Ab wann sollte ich mit Abstinenznachweisen beginnen? Ich lebe zwar seit dem Vorfall abstinent, habe aber bisher nichts offiziell dokumentiert oder unternommen.

Wenn du mit Abstinenz in die MPU gehen willst musst du sie auch belegen. Von daher solltest du möglichst früh Belege sammeln. Das Vorgehen hängt von der Untersuchungsart (Haare, Urin oder Blut) ab.

Ist eine MPU-Vorbereitung zwingend notwendig oder kann man sich auch selbst gut vorbereiten, z. B. durch das Lesen hier im Forum und eigene Aufarbeitung?

Eine bestimmte Vorbereitung ist nicht vorgeschrieben. Fachlich fundierte Vorbereitungen werden aber durchaus positiv bewertet. Bei eigener Vorbereitung werden häufig entscheidende Grundlagen nicht beachtet.

Die Vorbereitung hier im Forum ist dabei ein Mittelding, die erfahrungsgemäß gut auf die MPU vorbereitet.
 
Du wirst zwingend eine MPU machen müssen, da über 1,6 Promille.
Ob und ab wann Du AB-Nachweise machen musst hängt von Deiner Konsumhistorie ab, empfehlen würde ich ab sofort für sechs Monate und dann gucken ob Du ggf. auch mit kontrolliertem Trinken („risikoarmen Konsum“) weitermachen kannst.Wenn Du tatsächlich seit Februar abstinent lebst, könntest Du per Haaranalyse schon mal rückwirkend drei Monate AB nachweisen.
Die sieben Monate Sperrfrist gelten ab Strafbefehl, nicht ab Tattag.
Vorbereitung auf die MPU ist immens wichtig! Ob Du es hier im Forum machst oder bspw. bei einer Suchtberatung (Caritas o.ä.) ist erstmal ziemlich egal.
Nur bitte nicht bei irgendwelchen dubiosen „Vorbereitern“ im Internet, die wollen nur Dein Geld!

Fülle am besten hier erstmal den Profilfragebogen aus damit wir Dich besser kennenlernen können.
 
Hallo ihr beiden,

vielen lieben Dank euch beiden für die schnelle und ausführliche Unterstützung – eure Antworten haben mir wirklich sehr geholfen!

Ich wollte noch kurz etwas ergänzen:
Ich hatte keinen deutschen, sondern einen französischen EU-Führerschein, den ich damals in Frankreich gemacht habe.
Aber soweit ich das jetzt verstanden habe, muss ich trotzdem denselben Weg gehen wie jemand mit einer deutschen Fahrerlaubnis – also Antrag auf Neuerteilung stellen, evtl. MPU, Abstinenznachweise usw. Das war mir vorher nicht ganz klar.

Außerdem: Ich habe mich bei der Sperrfrist vertan – sie läuft nicht bis Mitte Dezember, sondern bis Mitte Januar 2026.
Das bedeutet ja, dass ich den Antrag jetzt (6 Monate vorher) bereits stellen kann – also ab Juli.
Und wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich die MPU frühestens einen Monat vor Ende der Sperrfrist ablegen, also ab Dezember 2025.

Eure Idee mit der Haaranalyse (3 cm = 3 Monate rückwirkend) finde ich sehr schlau – das werde ich auf jeden Fall machen. Ich lebe ja seit dem Vorfall abstinent, aber hatte bisher noch nichts offiziell dokumentiert. Also: Formular besorgen, Haaranalyse starten – das ist jetzt mein nächster Schritt.

Ich bin wirklich dankbar für eure Unterstützung – es tut gut, endlich ein Stück mehr Klarheit zu haben!
Ich melde mich auf jeden Fall nochmal, wenn ich mit Fragebogen weiter bin oder Fragen auftauchen.


Liebe Grüße
Rosy
 
Es ist tunlichst empfehlenswert, dass du Preisvergleiche bei den Haaranalysen machst, denn da gibts gewaltige Unterschiede. Freie Labore wie Enders oder Synlab sind im Regelfall erheblich günstiger als TÜV und co. Muss nur DIN/ISO 17025 zertifiziert sein, sonst hilft es dir nicht weiter.
 
Ich hatte keinen deutschen, sondern einen französischen EU-Führerschein

Dann geht es meiner Kenntnis nach nicht um deinen Führerschein, sondern darum, ob du zukünftig in Deutschland fahren darfst.

Die deutschen Behörden dürfen deinen französischen Führerschein nicht vernichten. Der wird an die französischen Behörden zurückgeschickt und du kannst ihn dir dort wieder abholen. Ob die deutschen Behörden auf deinem Führerschein einen Vermerk über das Fahrverbot in Deutschland machen dürfen ist zur Zeit wohl strittig. In jedem Fall wirst du nur in Deutschland ohne MPU nicht mehr fahren dürfen. Überall dort, wo dein französischer Führerschein gültig ist darfst du direkt nach Erhalt desselben wieder fahren. Also auch, wenn in Deutschland noch die Sperrfrist läuft.

Ob du zur Rückgabe deines Führerscheins in Frankreich Bedingungen erfüllen musst weiß ich nicht. Wahrscheinlich nicht.

Für Deutschland wirst du bis zur Verjährung in 15 Jahren eine MPU ablegen müssen. Der Ablauf ist aber wie bereits geschrieben, der Antrag kann nur anders lauten. Das werden Andere besser wissen als ich.
 
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