Moinsen,
traurigerweise wurde ich im März mit folgenden Werten kontrolliert:
4,3ng THC
1,8ng HO-THC
23,4ng THC-COOH
Ich habe dann den Führerschein ein paar Monate später als der Brief kam freiwillig abgegeben und würde jetzt gerne anfangen die notwendigen Schritte für die MPU einzuleiten, jedoch habe ich dazu eine Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe ist der erste Schritt ja einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu stellen. Jetzt habe ich aber an einigen Stellen gelesen, dass man dort eine Frist für die Abgabe des MPU-Gutachtens bekommt, die nicht in der möglichen Zeit für die Abstinenznachweise liegt. Heißt das ich muss jetzt als erstes mit den AN anfangen, weil ich sonst zwei Mal für den Wiedererteilungsantrag blechen muss? Das Letzte was ich möchte ist zwei Mal Gebühren zu zahlen für diesen blöden Antrag, aber mit AN anzufangen, bevor ich überhaupt eine Aufforderung bekommen habe eine MPU zu machen ist auch irgendwie perplex.
Ich hoffe mir kann jemand helfen
traurigerweise wurde ich im März mit folgenden Werten kontrolliert:
4,3ng THC
1,8ng HO-THC
23,4ng THC-COOH
Ich habe dann den Führerschein ein paar Monate später als der Brief kam freiwillig abgegeben und würde jetzt gerne anfangen die notwendigen Schritte für die MPU einzuleiten, jedoch habe ich dazu eine Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe ist der erste Schritt ja einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu stellen. Jetzt habe ich aber an einigen Stellen gelesen, dass man dort eine Frist für die Abgabe des MPU-Gutachtens bekommt, die nicht in der möglichen Zeit für die Abstinenznachweise liegt. Heißt das ich muss jetzt als erstes mit den AN anfangen, weil ich sonst zwei Mal für den Wiedererteilungsantrag blechen muss? Das Letzte was ich möchte ist zwei Mal Gebühren zu zahlen für diesen blöden Antrag, aber mit AN anzufangen, bevor ich überhaupt eine Aufforderung bekommen habe eine MPU zu machen ist auch irgendwie perplex.
Ich hoffe mir kann jemand helfen
