Hallo liebes Forum ich bitte um eure Hilfe durch die Mpu

Nancy

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Hallo Ford drive,

mW gibt es keine WE-Seminare, sondern es dauert immer 4 oder 5 Wochen bis so ein Kurs abgehandelt wurde.

Du weißt ja, dass du mit deinem Gutachten zunächst zur FSSt. gehen musst um dir das okay für den Nachschulungskurs geben zu lassen..?
 

Ford drive

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Hallo liebes Forum,
Ich habe heute Post bekommen in dem ich mich äußern soll zu Sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis bis zum 18.01.17. Darauf hin habe ich bei der Fss angerufen ob ich den Führerschein bis zum 18.01 schon abgeben kann darauf meinte die Dame der Fss ich muss abwarten wenn ich ihn Freiwillig abgebe würde ich eine Sperre bekommen von 6 Monaten. Wie soll ich das verstehen? Ich muss jetzt noch ein Kurs Paragraph 70 Fev absolvieren dann würde ich ihn wieder bekommen. Muss ich den Führerschein jetzt mit kosten entziehen lassen oder wie soll ich das verstehen? LG Ford drive
 
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Max

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Unter diesen Umständen kannst du dich entscheiden zwischen freiwillig und nicht freiwillig.
Willst keine weiteren 6 Monate warten, bleibt dir nur noch die Alternative.
 

Ford drive

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Hallo Max,
bei einer Fahrerlaubnisentziehung aufgrund festgestellter Nichteignung gilt keine Sperrfrist, d.h. der Betroffene kann unmittelbar nach dem erfolgten Entzug der Fahrerlaubnis einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Warum muss ich mir den Führerschein mit Kosten entziehen lassen. Irgendwie versteh ich das nicht. Wieviel kostet das wenn ich ihn nicht freiwillig abgebe? LG Ford drive
 

Max

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Warum muss ich mir den Führerschein mit Kosten entziehen lassen. Irgendwie versteh ich das nicht. Wieviel kostet das wenn ich ihn nicht freiwillig abgebe?

"Heute habe ich Post von der Führerschein stelle bekommen das ich in 6 Wochen ein Gutachten vorlegen muss sonst wird mir der Führerschein entzogen. " ... darum, weil du die Fristsetzung nicht eingehalten hast.

Warum hast du keine Fristverlängerung beantragt ?

Weiterhin gilt, ist die Frist zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) für die geforderten Drogentests zu knapp bemessen und verweigert die Behörde eine Fristverlängerung, darf sie nach dem nicht eingehaltenen Abgabetermin den Führerschein nicht einziehen, wie aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Mainz hervorgeht (Az.: 7 L 873/07.MZ).

Es gibt allerdings auch die genau gegenteilige Auffassung, die durch die Entscheidung des VG Neustadt aus 2009 (3 L 314/09) vertreten wird.
Begründet wird das Urteil, dass eine feste allgemeingültige Frist, in der ein zu Recht gefordertes Gutachten vorzulegen ist, nicht existiert, sind die Umstände des
Einzelfalls maßgeblich.

Das Urteil aus Mainz, wird allerdings gestützt durch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (27.02.2007 - 11 CS 06.3132). Dieser liegt auf einer Linie mit dem VG Mainz.


Wie du siehst, gibt es hier keine gesetztliche Grundlage über eine Fristsetzung. Du musst dich jetzt, aus deiner Sichtlage, für A oder B entscheiden. Anfallende Kosten sind nicht regeleinheitlich, sind daher bei deiner FSST zu erfragen.
 

Ford drive

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Hallo Max, in meinen Fall ist das anders ich besitze noch den Führerschein ich hatte auch die Mpu und habe das Gutachten in besagter Frist auch abgegeben. Das Problem ist das das Gutachten nicht Positiv ist und ich eine Empfehlung mit Kurs 70 bekommen habe. So weit ich weiß kann man an so einen Kurs nur teilnehmen wenn man kein Führerschein hat. LG Ford drive
 

Nancy

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Hallo Ford drive,

hast du denn mal auf deiner FSSt. gefragt, auf welcher Grundlage (§) die Sperre erfolgen würde? :smiley2204:
 
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