Hausdurchsuchung: Amphetamin, MDMA/Extacy, Cannabis

artnok

Neuer Benutzer
Hey, ich bin froh auf dieses Forum gestoßen zu sein und habe mir schon einiges durchgelesen. Bin aktuell in einer MPU selbsthilfegruppe und bereite mich auf die MPU vor.
Entstanden durch eine Hausdurchsuchung und Aussage bei der FSSt, dass ich die Drogen konsumiert habe.

Hier schonmal mein ausgefüllter FB, die MPU Fragen und Antworten werde ich dann 1-2 Monate vor meiner MPU hier reinposten. Also Dezember25/Januar26.
MPU will ich Ende Februar 26 machen.

FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: M
Alter: 26

Was ist passiert?
Drogensorte: Amphetamin, MDMA/Extacy, Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): ca 1 Jahr Amphe/MDMA alle paar Monate auf Techno Partys, Cannabis Phasenweise regelmäßiger auch unter der Woche oder zum runterkommen
Datum der Auffälligkeit: 23.03.2023 Hausdurchsuchung wegen Darknet Bestellung (25g Cannabis), gefunden wurde 3,8G MDMA, 2 Teile, 2,7g Speed

Drogenbefund
Blutwerte: -
Schnelltest: -
Beim Kauf erwischt: Darknet Bestellung (25g Cannabis)
Nur daneben gestanden: -

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: Kein Test
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Nein
Verurteilt: Ja
Strafe abgebüßt: Ja 55TS

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja Februar 2024
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Mal Handy am Steuer, Geblitzt, Corona Ausgangssperre
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
- Kann Herr Artnok trotz der Hinweise auf frühere Drogeneinnahme ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 sicher führen?
- Liegt insbesondere eine stabile Abstinenz vor und ist deshalb nicht zu erwarten, dass Herr Artnok weiterhin Betäubungsmittel nimmt oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe missbräuchlich konsumiert?

Bundesland: Bayern

Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: Anfang 2023

Abstinenznachweis
Haaranalyse: 02/24 6cm Haare, danach nicht weiter gemacht
Urinscreen: 14.02.25 - 14.02.26;
Keinen Plan:

Aufarbeitung
Drogenberatung: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Ja
Psychologe: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: Ende Februar 2026
Welche Stelle (MPI): Dekra
Schon bezahlt?: Nein
Schon gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein
 
Bezüglich meiner Fragestellung:
Warum wird bei mir eine stabile Abstinenz gefordert und nicht wie bei allen anderen Trennung von Konsum und Fahren? Und zählt zu psychoaktive Stoffe auch Alkohol?
Wie ändert diese Fragestellung meine MPU?
 
Warum wird bei mir eine stabile Abstinenz gefordert
äh... illegale Drogen vllt?
Und: Fahreignung hat auch was mit Charaktereignung zu tun. Nein, die FsSt möchte keinen vorsätzlichen Drogen-Dauerstraftäter im Verkehr sehen.
Du hast gezeigt, dass Dir die Gesetzeslage scheixxegal war. Durch die Frage hast du gerade bewiesen, dass Du noch immer keine Idee davon hast, dass Du -> Straftäter bist. Es scheint Dir vollkommen egal zu sein, auch heute noch.
Respekt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Um diese Fragen sicher beantworten zu können, erst einmal folgende Fragen:

Die HD war 03/23, deinen FS hast du 02/24 abgegeben.
Was gab es dazwischen an Kommunikation mit der FEB ?
Ich gehe jetzt mal davpn aus, dass ein äG gefordert wurde ?
Wenn ja, wann ?
Wenn ja, hast du eines gemacht ?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis ?
Falls du es gemacht, hast du es bei der FEB abgegeben ?
Wurde dir die FE entzogen ?
Oder hast du freiwillig verzichtet ?

Du hast resp. wirst haben lückenlose AN von 06/23 - 02/26 ?
Auf welche Substanzen ?
Hast du auch AN für Alkohol ?

Ich gehe mal aufgrund der gefundenen Menge und der Strafe von 55TS von Eigenbedarf aus ?
War das so ?
Es wurden 3 unterschiedliche Substanzen gefunden.
Diese 3 hast du also auch konsumiert…?
Hast du für jede Substanz deine Konsumhistorie aufgeschrieben ?
Wie war oder ist dein Konsum von Alkohol ?

Was hast du bisher an psychologischer Aufarbeitung gemacht ?
Du sprichst von „MPU-SHG“…
Konntest du deine inneren Motive ergründen ?
Hast du tragfähige Vermeidungsstrategien und diese auch schon „gelebt“ ?
 
äh... illegale Drogen vllt?
Und: Fahreignung hat auch was mit Charaktereignung zu tun. Nein, die FsSt möchte keinen vorsätzlichen Drogen-Dauerstraftäter im Verkehr sehen.
Du hast gezeigt, dass Dir die Gesetzeslage scheixxegal war. Durch die Frage hast du gerade bewiesen, dass Du noch immer keine Idee davon hast, dass Du -> Straftäter bist. Es scheint Dir vollkommen egal zu sein, auch heute noch.
Respekt.
Danke für die schnelle Antwort!
Ja mir ist schon klar, dass ich wegen Drogen eine Abstinenz brauche, mir ging es damit rein um die Fragestellung „liegt eine stabile Abstinenz vor und ist nicht zu erwarten dass ich weiterhin Btm konsumiere“…
Und wie sich das von „Trennung zwischen Konsum und Fahren“ unterscheidet
 
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Um diese Fragen sicher beantworten zu können, erst einmal folgende Fragen:
Hey, danke für die schnelle Rückmeldung!
Die HD war 03/23, deinen FS hast du 02/24 abgegeben.
Was gab es dazwischen an Kommunikation mit der FEB ?
Die haben erstmal mein Urteil abgewartet was ca. 08/23 kam. Dann wurde ein äG gefordert
Ich gehe jetzt mal davpn aus, dass ein äG gefordert wurde ?
Wenn ja, wann ?
Wenn ja, hast du eines gemacht ?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis ?
Falls du es gemacht, hast du es bei der FEB abgegeben ?
Ja wurde gefordert. Gegen Ende 2023. Frage war ob ich jemals BtM konsumiert habe.
Habe keins gemacht und die Frist verstreichen lassen. Habe gelesen/gehört, dass das Geldverschwendung ist und danach sowieso eine Mpu kommt. Nach dem Neuantrag habe ich wieder eine Aufforderung zum äG bekommen. Bin dann zu FEB und habe gesagt, ich will eine MPU machen und den Konsum zugegeben.
Wurde dir die FE entzogen ?
Oder hast du freiwillig verzichtet ?
FE wurde entzogen
Du hast resp. wirst haben lückenlose AN von 06/23 - 02/26 ?
Auf welche Substanzen ?
Hast du auch AN für Alkohol ?
Nein lückenlos wird nur 1 Jahr sein, 14.02.25-14.02.26
Standard auf Drogen, habe keinen Alkohol AN
Ich gehe mal aufgrund der gefundenen Menge und der Strafe von 55TS von Eigenbedarf aus ?
War das so ?
Ja genau Eigenbedarf und Ersttäter
Es wurden 3 unterschiedliche Substanzen gefunden.
Diese 3 hast du also auch konsumiert…?
Ja ich habe die konsumiert. Cannabis wurde nicht gefunden, habe aber die Bestellung zugegeben
Hast du für jede Substanz deine Konsumhistorie aufgeschrieben ?
Habe den Hintergrund meines Konsums und den Einstieg bereits aufgeschrieben. Die genaue Historie bin ich aktuell noch am ausarbeiten.
Wie genau müssen die Mengenangaben und Daten sein?
Wie war oder ist dein Konsum von Alkohol ?
Hat sich immer auf Partys oder besondere Anlässe beschränkt. In der Zeit der Abstinenz gab es auch mal 2 Monate wo ich fast täglich getrunken habe. Das habe ich wieder aufgehört und trinke mittlerweile 1x im Monat ein paar Bier mit Freunden
Was hast du bisher an psychologischer Aufarbeitung gemacht ?
Offenere Gespräche mit meiner Familie, Freundin und Freunden sowie in der SHG
Konntest du deine inneren Motive ergründen ?
Ja. Geringes Selbstbewusstsein, Trauer, Überforderung im Alltag, wollte wo dazugehören
Hast du tragfähige Vermeidungsstrategien und diese auch schon „gelebt“ ?
Ja, Kontakt mit Konsumenten abgebrochen. Spreche Probleme offen an und suche mir Hilfe von meiner Familie oder in der SHG. Habe wieder mit Sport angefangen. Hier bin ich aktuell noch weiter am ausarbeiten bzw kommt das noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, FE-Entzug, nicht so gut.
Dann schließt die FEB auf Nichteignung.
Daher auch die Fragestellung.
Auch bist du ja nicht im StV aufgefallen, daher stellt sich die Frage nach Trennvermögen gar nicht.
Bei dem Einräumen des Konsums harter Drogen besteht auch außerhalb des StVs Nichteignung.
Daher ist sowieso Abstinenz Grundvoraussetzung für deine Fahreignung.

In deinem Fall empfehle ich dir 15 Monate AN auf THC, Btm, Alkohol.
So kannst du - quasi als Eintrittskarte- belegen, dass du keinerlei psychotrope Substanzen mehr konsumierst.
Alleine, dass du „während der Abstinenz fast täglich getrunken hast“, lässt diesen Schluss zu.

Zur psychologischen Aufarbeitung:
Bei der Erstellung deiner Konsumhistorie kommt es nicht auf das genaue Datum und jedes Gramm bzw. Tropfen an.
Es muss aber Folgendes ersichtlich sein:
Mit welcher Substanz hast du angefangen ?
In welchen Mengen ?
Welche Substanz kam wann dazu ?
Konsumsteigerung wann mit welcher Substanz ?
Gab es Spitzen oder Abstinenzphasen ?
Welche Zusammenhänge bestehen zu deinen Lebenphasen ?

Deine Motive sind noch viel zu oberflächlich.
Daher hast du auch noch keine zukünftig tragfähigen Vermeidungsstrategien.

Es wird eine sehr anspruchsvolle MPU werden, die eine dementsprechende Eintrittskarte und psychologische Aufarbeitung voraussetzt.
 
Okay, FE-Entzug, nicht so gut.
Dann schließt die FEB auf Nichteignung.
Daher auch die Fragestellung.
Auch bist du ja nicht im StV aufgefallen, daher stellt sich die Frage nach Trennvermögen gar nicht.
Bei dem Einräumen des Konsums harter Drogen besteht auch außerhalb des StVs Nichteignung.
Daher ist sowieso Abstinenz Grundvoraussetzung für deine Fahreignung.
Okay das macht Sinn, ist der Entzug wirklich so viel schlimmer als freiwillige Abgabe?
In deinem Fall empfehle ich dir 15 Monate AN auf THC, Btm, Alkohol.
So kannst du - quasi als Eintrittskarte- belegen, dass du keinerlei psychotrope Substanzen mehr konsumierst.
Alleine, dass du „während der Abstinenz fast täglich getrunken hast“, lässt diesen Schluss zu
Ich dachte mir schon, dass 15 Monate besser wären. Mit Alkohol bin ich natürlich nie in Erscheinung getreten und es ist nichts aktenkundig diesbezüglich.
Wenn ich einen AN für zusätzlich Alkohol erbringen will müsste ich ja nochmal von vorn anfangen…?

Fast täglich habe ich wie gesagt nur 2 Monate diesen Jahres während der Wiesenfestzeit getrunken. Ansonsten habe ich gar kein Problem mit Alkohol und kann auch gut darauf verzichten, nicht zuletzt wegen meinem Kraftsport der mit (regelmäßigem) Alkohol nicht vereinbar ist

Zur psychologischen Aufarbeitung:
Bei der Erstellung deiner Konsumhistorie kommt es nicht auf das genaue Datum und jedes Gramm bzw. Tropfen an.
Es muss aber Folgendes ersichtlich sein:
Mit welcher Substanz hast du angefangen ?
In welchen Mengen ?
Welche Substanz kam wann dazu ?
Konsumsteigerung wann mit welcher Substanz ?
Gab es Spitzen oder Abstinenzphasen ?
Welche Zusammenhänge bestehen zu deinen Lebenphasen ?

Deine Motive sind noch viel zu oberflächlich.
Daher hast du auch noch keine zukünftig tragfähigen Vermeidungsstrategien.

Es wird eine sehr anspruchsvolle MPU werden, die eine dementsprechende Eintrittskarte und psychologische Aufarbeitung voraussetzt.
Alles klar, danke. An die Ausarbeitung werde ich mich mal machen und hier wieder reinposten.
Bin tatsächlich hoch motiviert seitdem ich dieses Forum gelesen habe, weil ich mich nicht komplett allein und hilflos fühle
 
Das ist prima !
Genau, du bist nicht allein und hilflos :smiley138:

Mit den AN neu zu beginnen, die Notwendigkeit sehe ich nicht.
An deiner Stelle würde ich mal bei deinem Labor anrufen und fragen, ob du problemlos Alkohol mittesten lassen kannst.

Wenn du das letzte halbe Jahr zusätzlich Alkohol-AN hast, reicht das.
Wichtig ist, dass du bei der MPU auch Alkoholabstinenz angibst und auch sonst -also während des Konsums- keinen oder nur sporadisch sehr wenig ) Alkoholkonsum angibst.

Bei der Aufarbeitung helfen wir dir auch sehr gerne.
 
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