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Hilfe bei MPU Verjährung Drogenfahrten

Heinz1989

Neuer Benutzer
Hallo,

Habe meinen Führerschein vor knapp 15 Jahren verloren.(3 Sachen sind vorgefallen)
1.Hatte ein Augbauseminar wegen 31kmh zu viel außerhalb Geschlossener Ortschaft.
2.&3. Dann noch 2 Drogenfahrten eine mit THC und eine weitere mit THC & Amphetamin.
Nach letzterer wurde mir der Führerschein entzogen.

Bin mitlerweile clean und will es auch bleiben. Aber ich denke es ist sinvoller auf die Verjährung zu setzten als jetzt noch eine MPU zu beginnen.

Im FAER steht eine Entscheidung, "unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis". Grund Neigung zur Rauschgiftsucht.
Als Tilgingsdatum&Löschungsdatum ist Anfang Dezember 2026 angegeben.

Jetzt zu meiner Frage:
Habe gelesen das es trotz Tilgung im FAER zur MPU kommen kann auch wenn dort nichts mehr steht.Wieso?
Sollte man nach den 15 Jahren die Überliegefrist von 1 Jahr noch zusätzlich warten?
Oder besser einen Anwalt einschalten damit er in meine Führerscheinakte/Fahrerlaubnisakte bei der Führerscheinstelle einsieht und ggf. Löschung von Eintragungen vornimmt?
Wie steht für mich die Chance das es mit der Verjährung klappt?
Alle Vergehen/Straftaten sind in Hessen passiert ich selbst bin in Bayern gemeldet.

Bin in den 15 Jahren noch 1x Auffällig geworden Sommmer 2016 mit einer Ordnungswidrigkeit "Missachtung der Vorfahrt es kahm zum Unfall"
War mit einem Mofa hab trotz entzug des Führerschein noch eine Prüfbescheinigung.
Dachte das Auto gibt mir die Vorfahrt hat gewunken.Aber mitten auf der Kreuzung hat er gas gegeben und ist in mich reingefahren.
In der FAER steht davon nichts vlt aber bei der Führerscheinstelle?Ist das irgendwie von Bedeutung?

Würde mich sehr über eine Hilfe freuen das Thema lässt mir in letzter Zeit Keine Ruhe.
Verdienen nicht besonders viel ein Anwalt wäre für mich eine große Finanzielle Belastung.Aber vermutlich günstiger wie eine MPU.

Beste Grüße Heinz
 
15 Jahre nach der letzten Entscheidung wird eine FE MPU-frei erteilt, eine Überliegefrist gibt es in dem Fall nicht.

Akteneinsicht kannst Du bei der FEB selber nehmen (vorher Termin vereinbaren damit der Sachberbeiter noch die Staubschicht entfernen kann), dafür brauchst Du keinen Anwalt.

Allerdings stehen jetzt noch alle Vorfälle drin, die Akte wird frühestens nach 15 Jahren bereinigt.

Aller Wahrscheinlichkeit nach wirst Du aber die theoretische und praktische Prüfung ablegen müssen.
 
Hallo Monster,
Danke schonmal für die Antwort.

Also wenn die Einträge im FAER getilgt sind (15Jahre vorbei) bei der Führerscheinstelle Akteneinsicht beantragen um zu schauen ob alles gelöscht wurde.
Was ist wenn die Akte dann nicht bereinigt ist obwohl in der FAER nichts mehr steht.
Muss ich diese dann über eine Anwalt löschen lassen.
Wie sind da die Fristen?

MfG Heinz
 
Die Löschung erfolgt von Amts wegen ohne das sie beantragt werden muss.

Praktisch wird die Akte nicht zu bestimmten Daten akutalisiert. Sobald sie benötigt wird (zum Beispiel wenn sie von dir eingesehen werden soll) wird sie aus dem Archiv geholt. Dann wird sie durchgesehen und abgelaufene Einträge werden entfernt. Danach wird sie weiter verwendet, zum Beispiel dir vorgelegt.

Du hast dadurch keine Nachteile.
 
Alles klar danke für die Nachricht MrMurphy.
Dann kann ich ja beruhigt nach der Tilgung bei der Führerscheinstelle Akteneinsicht beantragen.Und nach den 15 Jahren sollte dann alles gelöscht sein.....
Was ist aber falls noch etwas drinnen steht.Kann ich mich direkt vor Ort beraten lassen oder welchen Weg geht man dann.
Bzw. gibt es noch irgendwas bezüglich des Ablaufs bei der Führerscheinstelle zu beachten?
Bin sehr unsicher da ich viel im Netzt gelesen hab was sich nicht so positiv angehört hat.
MfG
 
Manchmal muss man zwar der Bitte nach Löschung etwas Nachdruck verleihen, aber idR macht die FSSt. das problemlos...
Bzw. gibt es noch irgendwas bezüglich des Ablaufs bei der Führerscheinstelle zu beachten?
Wüsste ich jetzt nichts.
Hier mal eine Aufstellung, was für den Neuantrag der Klasse B benötigt wird:

Identitätsnachweis: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Biometrisches Passbild: Aktuelles Foto (Größe 45x35 mm).
Sehtest: Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre).
Erste Hilfe: Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten).
Führungszeugnis: Evtl. Beantragung bei der Gemeinde (Belegart „O“ zur Vorlage bei einer Behörde).
 
Hallo Nancy vielen dank für die Infos.

Sollte ich vorher schonmal mein Führungszeugnis beantragen um zu schauen ob alles getilgt ist?

Es hieß damals bei der letzten/entscheidenden Drogenfahrt:
Besitz, Erwerb von Betäubungsmitteln gemäß Paragraf 29BtMG,folglose Drogenfahrt gemäß Paragraf 316 StGB, Verstoß Paragraf 24a StVG.
Im schreiben der Führerscheinstelle stand es ist von von polytoxikomanie / Toxikomanie auszugehen.

Kann das mir jetzt 15 Jahre später noch Probleme bei der Neuerteilung/Neuantrag machen bzw doch noch eine MPU auslösen?

MfG Heinz
 
Das "Nein" von Monster gilt für beide Fragen.
Ein Führungszeugnis der Beleg-Art O kann nur bei einem Amtsgericht vorab eingesehen werden, ansonsten wird es direkt zur der Behörde geschickt die das FZ fordert.
Allerdings gibt es auch FSSt.en die es sich selbst einholen, das klärst du am Besten direkt mit deiner FSSt.

Hierzu noch als Hinweis:
Hatte ein Augbauseminar wegen 31kmh zu viel außerhalb Geschlossener Ortschaft.
Zusammen mit deinem, von mir vermuteten Geburtsjahr 1989, tippe ich mal darauf, dass du damals noch in der Probezeit warst!?
Wenn ich damit richtig liege, bist du bei einer Neuerteilung (vermutlich) immer noch in der auf 4 Jahre verlängerten PZ.
 
Hallo Nancy,
Ja genau 1989 war damals in der Probezeit.
Mit den 4 Jahren Probezeit muss ich dann wohl rechnen.

Noch eine letzte Frage:

Hab grade nochmal alle Unterlagen von damals durchgeschaut und bin auf noch etwas anderes/weiteres gestoßen.

"Vorladung auf staatsanwaltschiftliche Anordnung."
Zur Vernehmung als Beschuldigter "gef. Eingiff in den Straßenverkehr u.a."
Hatte mit der Sache nichts zu tun wurde aber von jemandem Beschuldigt.
Hab meine Aussage bei der örtlichen Polizeiinspektion gemacht dort wurde mir gesagt ich bekomme Post wenn es eingestellt ist.

Habe ich aber nie Bekommen!

Das war auch kurz nach der letzten Drogenfahrt 2011 als ich mein Führerschein verloren habe.
Sollte ich vlt. deswegen einen Anwalt einschalten oder das Führungszeugnis überprüfen um zu schauen ob die Sache eingestellt wurde?
Nicht das es nie eingestellt wurde und es mir noch zum Verhängnis wird.
Bzw ich Probleme bei der Neuerteilung bekomme und doch noch MPU machen muss?

MfG Heinz
 
Zuletzt bearbeitet:
ich bin ein Freund von pragmatischen und günstigen kurzen Wegen (also auch ohne Anwaltsgedöns und so):

geh zur Führerscheinstelle und beantrage Deinen FS neu.
WENN da (jenseits der geforderten Fahrstunden Sehtest und Co) noch eine MPU gefordert sein sollte, ziehst Du den Antrag ohne Begründung zurück. Die Antragstellung als solche löst meines Wissens keine erneuten Fristen aus und wenn du den Antrag wieder zurückziehst, ist alles wie vorher.
Fertig.

Zur Sicherheit frage ich da nochmal nach:
gäbe es da Einwände von all den Menschen hier, die juristisch besser aufgestellt sind als ich?
 
Also von mir kommt kein Veto, man muss nur bedenken, dass der Antrag bezahlt werden muss - auch wenn er wieder zurückgezogen wird.
Habe ich aber nie Bekommen!
Das kann schon mal untergegangen sein, muss nichts bedeuten.
Im FAER steht eine Entscheidung, (...)Als Tilgingsdatum&Löschungsdatum ist Anfang Dezember 2026 angegeben.
Sofern im FAER alle MPU-relevanten Dinge getilgt sind, sehe ich keine Grundlage für eine Anordnung.
 
Ok vielen Danke Leute, toll das es dieses Forum gibt.

Aber was ist falls ich (für den unwahrscheinlichen Fall) eine Anordnung bekomme und den Antrag zurückziehe.
Komm ich dann im Endeffekt um die MPU nicht herum oder kann man die dann bereits 15jahre alten Straftaten/Vergehen irgendwie noch löschen lassen?
Müssten ja alle nach der Langen Zeit verjährt sein, oder?
MfG Heinz
 
@joost hat das bereits richtig beschrieben. Mit einem Antrag bist du auf der sicheren Seite und kostet wahrscheinlich weniger als ein Rechtsanwalt. Nachteile hast du dadurch nicht.

Nochmal: Du kannst keine Einträge löschen lassen. Das geschieht von Amts wegen, du hast damit überhaupt nichts zu tun. Für die Mitarbeiter von Führerscheinstellen ist das ihr täglich Brot, die wissen was sie tun.
 
Ok also einfach abwarten bis zum Tilgingsdatum bei der FAER.
Dann Antrag bei der Führerscheinstelle auf Neuerteilung stellen.

Und falls ich doch eine Anordnung zur MPU bekomme kann ich den Antrag zurückziehen.
Wie geht man da vor bekomme ich Post von der Führerscheinstelle mit der Anordnung und kann dann darauf Antworten?
Nicht das ich da noch falsch vorgehe.

Grüße Heinz
 
Ich hatte im Internet gelesen:

Wenn es Mitteilungen und Schriftverkehr in der Führerscheinakte gibt die keinen Tilgungsfristen unterliegen und auch nach 15 Jahren weiterhin Zweifel an der Fahreignung begründen.Kommt es trotzdem zu einer MPU Anordnung.

Sollte ich aus diesem Grund lieber erst einsi ht in die Führerscheinakte nehmen oder gleich einen Antrag auf Neuerteilung stellen?
Oder spielt das keine Rolle wenn ich den Antrag dann wieder zurückziehe nach MPU Anordnung?

Grüße
 
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