Hilfe - ich versteh mein mpu gutachten nicht!!!!! ;-((((

helmas

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich hatte Ende Februar meine 1.MPU und erhielt gestern mein MPU Gutachten. Leider verstehe ich das Gutachten jetzt nicht wirklich!
Daher meine Frage: kann mir hier jemand helfen? Wäre echt tooootal super - ich weiß nämlich nicht was ich jetzt zu tun habe!!!!!!

Irgendwie ist das Gutachten so geschrieben, dass ich nicht weiß, ob es komplett negativ ist oder "nur halb" negativ.

Hintergrund zu meinem Fall: Ich bin letzten Juni miit 1,81 auf dem Fahrrad aufgehalten worden. Daraufhin bekam ich am 24. November von der Führerscheinstelle die Anordnung einer MPU mit einer gesetzten Frist von 3 Monaten (sprich 24.02.2013). In Absprache mit der Führerscheinstelle hatte ich meinen MPU Termin bei IAS in München am 26.02.2013. Die Frist ist damit vollständig abgelaufen. :-( Während der MPU hatte mir die Psychologin bereits mitgeteilt, dass sie mir glaubt, dass ich meinen Fehler eingesehen habe und deswegen keinen Alkohol mehr trinke. Somit hatte ich eine positive Bewertung von der Psychologin. Allerdings forderte die anschließende ärtzliche Begutachtung Abstinenznachweise. Ich hatte nur Leberwerte von meine Hausarzt dabei, die optimale Leberwerte darstellten. Der Arzt lehnte diese jedoch ab mit dem Hinweis, dass die Leberwerte ja auch gefälscht sein könnten.

So und nun habe ich eben das scheinbar negative Gutachten vorliegen, in dem wieder auf die Abstinenznachweise eingegangen wird (Empfehlungen). Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob die gesamte MPU als nicht bestanden gilt oder ob ich ggfs. durch eine Fristverlängerung meine Abstinenznachweise nachliefern kann.

Kann mir hierzu jemand weiterhelfen? Ich weiß echt nicht was das Gutachten bedeuten soll!!!! ;-(((((
Hat jemand von euch Erfahrungen mit der IAS in München?

Lieben Dank für eure Hilfe!!!!!!
 
Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob die gesamte MPU als nicht bestanden gilt oder ob ich ggfs. durch eine Fristverlängerung meine Abstinenznachweise nachliefern kann.
Wennn hier konkret Abstinenznachweise gefordert werden, ist deine MPU medizinisch negativ. Auch wenn das psychologische Gespräch positiv verlaufen ist, hat der Arzt hier ebenfalls ein Wörtchen mitzureden.
Mit 1,81‰ eine Abstinenz zu fordern, halte ich für etwas übertrieben ... sei denn, du bist Wiederholungstäter.
Für einen besseren Ueberblick, fülle doch bitte einmal den Profil-FB aus.
 
Hallo helmas,

begrüsse dich im Forum:smiley22:

Hierzu......

dass sie mir glaubt, dass ich meinen Fehler eingesehen habe und deswegen keinen Alkohol mehr trinke.

Seit der überarbeiteten und erweiterten Auflage der Beurteilungskriterien ist eine AB (Abstinenz)-Angabe IMMER mit entsprechenden Nachweisen zu belegen ...

Dein Ga ist somit "kpl." negativ und du müsstest leider eine weitere MPU machen, um den FS zurück zu bekommen.


Hier nochmal zur Info:

Neü Begutachtungsrichtlinien
 
Profil Alkohol mit Fahrrad & weitere Fragen

Ok lieben Dank erst einmal für die Antworten. Anbei habe ich den Profil FB ausgefüllt:

Zur Person
Geschlecht:Männlich
Größe:1,75
Gewicht:75
Alter:40

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:14.06.2012
BAK:1,81
Trinkbeginn: 15 Uhr
Trinkende: 23 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme:

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:siehe Datum
Strafbefehl schon bekommen: ja
Daür der Sperrfrist:keine, da Alkoholfahrt mit dem Fahrrad

Führerschein
Hab ich noch:ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt:nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:nein

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:seit 4 Wochen keinen Tropfen mehr
Ich lebe abstinent seit:seit 4 Wochen

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:wurde gefordert von der MPU
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:mehrere, letztes vom 01/2013
ETG-Programm ja/nein:
Keinen Plan?:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:nein
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:nein (ausser bei MPU)
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum:26.02.2013
Welche Stelle (MPI):IAS München
Schon bezahlt?:ja
Schon eine MPU gehabt? 1. MPU siehe oben
Wer hat das Gutachten gesehen?:Nur ich, Führerscheinstelle hat keine Kopie
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:Empfehlung Abstinenznachweise

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:keine



Wenn das Gutachten jetzt heißt, dass ich eine 2. MPU machen muss - wann kann ich die nächste dann machen? Kann ich die Frist irgendwie verlängern, so dass sie mir nicht den Führerschein wegnehmen? Denn die Frist ist bereits Ende Feb. eigentlich abgelaufen (3 Monate). Wie beantrage ich eine Fristverlängerung? Bzw. wann ziehen sie mir den Führerschein ein?

Und wie bekomme ich nun möglichst schnell Abstinenznachweise her? Hat jemand einen Tipp für mich hier in München?

Lieben Dank für eure Hilfe!!!!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

zu möglichen Zeitabläufen: Ich machte eine TF per Fahrrad am 24. Juli 2011. Am 22. Mai 2012 kam die Aufforderung zur Beibringung eines GA bis zum 8. September 2012. Am 16. August 2012 hatte ich nach dreimonatiger Vorbereitung meine MPU. Das Ergebnis war trotz Vorbereitung negativ. Am 8. September 2012 erhielt ich wegen der Nichteinreichung eines GA die Aufforderung, den FS kostenpflichtig sofort einzureichen, was ich auch tat, damit das Punktekonto zumindest auf null ist. Jetzt muss ich den FS wieder neu beantragen, wonach wiederum eine Aufforderung zur MPU ergeht - ich hatte das negative GA natürlich nicht eingereicht.

Da Du, wie ich, das negative GA nicht eingereicht hast, wirst Du zwangsläufig dazu aufgefordert werden, den FS einzureichen. Du musst ohnehin mindestens sechs Monate AB durch Haarproben/Urinscreening nachweisen, wenn AB gefordert ist.

Viele Grüsse...
 
Hallo helmas,

Nutzpflanze hat dir ja schon Antworten zum organisatorischen Ablauf gegeben. Eine Fristverlängerung könntest du nur bei deiner FSSt. beantragen...6 Monate würden dir aber mit Sicherheit nicht zugestanden werden....

Da du das Ga nicht bei der FSSt. abgegeben hast, liegt dem nächsten GA keine Anforderung von AN (Abstinenznachweisen) vor....d.h., dass es im Moment deine eigene Entscheidung ist, ob du die MPU mit AB oder KT angehen willst......

Wie Max schon schrieb ist bei einer BAK von 1.8‰ eine AB zunächst nicht zwingend vorgeschrieben.....wichtig wäre aber zu wissen, wie du selbst künftig mit dem Alk. umgehen willst....
Soll es ein vorübergehender Alk.verzicht sein, oder hast du dich dazu entschlossen für immer auf Alk. zu verzichten?

Dabei kommt es natürlich auch auf dein Trinkverhalten und die weiteren Umstände im Vorfeld an.....dies entscheidet mit, ob du in Zukunft besser kpl. auf Alk. verzichten solltest.

Du müsstest uns dazu bitte etwas mehr über dich und deine Geschichte erzählen, damit wir das Ganze etwas besser einschätzen können.....

Sollte die Entscheidung für AB aber bereits gefallen sein, so gibt es nur die Möglichkeit dies über Urin-Screenings oder Haaranalysen nachzuweisen...

Schau bitte mal hier:

Haaranalyse und Urinscreenings bei Alkohol


EtG Adressen


FAQ EtG-Urinscreening


FAQ EtG-Haaranalyse
 
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