Ich brauche euren Rat :(

PeterQuill

Benutzer
Hallo zusammen,

ich weiß gerade echt nicht wie ich mit meiner aktuellen Situation umgehen soll.
Letztes Jahr im Sommer habe ich eine sehr große Dummheit begangen. Ich war auf einem Festival, habe dort auch ordentlich getrunken
und später bei einem Kumpel übernachtet. Ich habe auf seiner Couch geschlafen bin morgens aufgestanden und war wach und
dachte mir, dass ich nach Hause fahren kann. Tja..das Ganze hat nicht so funktioniert. Ich bin auf dem Heimweg in der Abbiegung zu meiner Straße
gegen einen Container geknallt. Das wurde beobachtet, Polizei etc. etc.

Ich wurde mit auf die Wache genommen.
Bak 1,56, nach einer halben Stunde 1,46.

Meine Familie bestand darauf, dass ich mir einen Anwalt nehme, damit ich auf der "sicheren Seite" bin. Ich wollte aber gar keinen Anwalt nehmen,
weil ich mir dachte, dass ich einfach Scheiße gebaut habe und ich keinen Anwalt brauche, der mich versucht da "raus zu boßen".

Jetzt ist ein Jahr vergangen, ich habe vor 4 Wochen meinen Führerschein beantragt und habe eigentlich damit gerechnet, dass dieser mir
auch wieder ausgehändigt wird, jedoch wird von mir aus dem Schreiben der Stadt, eine MPU verlangt.
Mein Anwalt hatte damals in einem Schreiben an das Amtsgericht mitgteilt, dass "ich mich fit gefühlt und keinerlei Ausfallerscheinungen bemerkt hätte"
Dieser Aussage entsprechend geht die Stadt jetzt davon aus, dass bei mir eine entsprechende Alkoholgewöhnung besteht.

Leute es tut mir wirklich leid wenn ich jetzt sehr wehleidig klinge. Ich habe den Brief heute bekommen und mir geht es wirklich schlecht :(
Damit habe ich überhaupt nicht gerechnet, vorallem weil in unserem Bundesland (NRW) die 1,6 Promille Grenze gilt.
Ich weiß gerade echt nicht, was ich machen soll. Meinem Anwalt habe ich schon geschrieben. Ich wollte auch der Stadt schreiben,
davon habe ich aber abgesehen. Ich warte erstmal auf die Antwort vom Anwalt ab.

Könnt ihr mir irgendwie helfen oder habt ihr Erfahrungen mit solch einer Situation. Ich bin gerade echt mies drauf,
tut mir leid :(
 
Willkommen im Forum.

Gegen die MPU-Forderung wirst du nichts ausrichten können.

Es gibt kein Rechtsmittel gegen eine MPU-Forderung. Du kannst gegen die anschließende Versagung der Fahrerlaubnis klagen, die Aussichten tendieren allerdings gegen Null.

Das hat auch nichts mit den einzelnen Bundesländern zu tun, die Regeln und Gesetze gelten deutschlandweit.

Zur 1,6 Promille Grenze: Die heißt nicht, das von Betroffenen unter 1,6 Promille keine MPU verlangt werden darf, sondern das umgekehrt in jedem Fall ab 1,6 Promille eine MPU gefordert werden muss.

Falls Betroffene ab 1,1 Promille und unter 1,6 Promille im Straßenverkehr auffällig werden muss die Führerscheinstelle die weiteren Umstände prüfen. Falls eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, das das Alkoholproblem von Betroffenen dem von über 1,6 Promille entspricht, darf (beziehungsweise muss zur Gleichbehandlung) eine MPU verlangt werden. Je näher die BAK an der 1,6 Promille Grenze liegt desto wahrscheinlicher wird eine MPU-Forderung.

In deinem Fall sehe ich zwei mögliche Begründungen für eine MPU-Forderung:

1. Fehlende Ausfallerscheinungen. Die hast du bereits selbst angeführt, allerdings ist dein Verhalten bei der Kontrolle entscheidender als das Schreiben deines Rechtsanwalts. Das Schreiben darf aber verwendet werden, wenn es die ärztliche Untersuchung bei der Blutentnahme und / oder die Beobachtungen durch die Polizei bestätigt. Und: Man kann nüchtern einen Betrunkenen spielen, umgekehrt geht nicht.

2. Rückrechnung. Dir wurden zwei Blutproben mit fallender Tendenz entnommen. Damit ist eine eventuelle Nachtrunkbehauptung ausgeschlossen, gleichzeitig darf aber auch auf den Tatzeitpunkt zurückgerechnet werden. Je nachdem, wie lange die BAK nach dem Unfall 1,56 Promille betrug sind da die 1,6 Promille schnell erreicht und sogar überschritten.

Wenn Betroffene in einer halben Stunde 0,1 Promille abbauen, in einer Stunde also 0,2 Promille, ist das ein zusätzlicher Hinweis auf eine starke Alkoholgewöhnung.

Das gilt erst recht wenn du den Behörden gegenüber folgendes angegeben hast:

Ich habe auf seiner Couch geschlafen bin morgens aufgestanden und war wach und dachte mir, dass ich nach Hause fahren kann.

Es kann natürlich noch weitere Gründe für die MPU-Forderung geben, zum Beispiel, das du bereits früher unter Alkoholeinfluß aufgefallen bist, auch außerhalb des Straßenverkehrs. Das ist aber nur ein Hinweis für dich, ohne jeglichen praktischen Beleg.

Rechtlich sehe ich kein angreifbares Fehlverhalten der Führerscheinstelle. Von daher solltest du dich mit einer MPU arrangieren und dich auf sie vorbereiten.
 
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Hallo MrMurphy,

ich danke dir vielmals für deine Antwort! Wenn ich eine MPU absolvieren muss, dann sei es so! Ich möchte micht vor nichts drücken.
Ich habe Scheiße gebaut und ich stehe dazu.

Ich hänge dir dennoch das Schreibe von der Stadt an . Wie würdest du das beurteilen, zu deiner Aussage 1. und 2. ?

Ich bin vorher noch nie aufgefallen. Das war mein erstes Vergehen.
Meinen Führerschein habe (hatte) ich seit 2013.

"Falls eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, das das Alkoholproblem von Betroffenen dem von über 1,6 Promille entspricht, darf (beziehungsweise muss zur Gleichbehandlung) eine MPU verlangt werden"

Woran legt die Stadt das denn fest ? Demnach müsste ich ja Wiederholungstäter sein bzw. müsste ich vorher aufgefallen sein ?
 

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Bei dem Verfahren geht es nicht ums Strafrecht, sondern um das Verwaltungsrecht. Die Behörden müssen deshalb nur die notwendigen Begründungen zur MPU-Forderung aufführen.

... Ihrer subjektiven Beurteilung, zur Verkehrsteilnahme in der Lage gewesen zu sein, ...

Ich verstehe das Schreiben so, das du selbst bereits bei der Kontrolle angegeben hast, dich fahrtüchtig gefühlt zu haben. Diese Behauptung wurde dann durch das Schreiben deines Anwalts (dessen Namen du anonymisieren solltest, eventuell einen Moderator anschreiben) bestätigt. Im Zusammenhang mit den 1,54 Promille BAK (also sehr knapp unter der 1,6-Promille-Grenze) wird das bereits für eine MPU-Forderung ausreichen.

Die anderen von mir aufgeführten Tatsachen lauern dann noch im Hintergrund und können bei einer eventuellen Klage gegen die Verweigerung der Fahrerlaubnis noch angeführt werden.
 
Ich habe bei der Kontrolle gar keine Aussage gemacht.
Ich habe geschweigt. Mir wurde Blut abgenommen und danach bin ich nach Hause.
Mein Anwalt hat dies wenn ich mich recht erinnere nur so formuliert, damit Vorsatz aus dem Weg geräumt wird.

Edit: Ich habe den Namen vom Anwalt zensiert.


Hierzu :

2. Rückrechnung. Dir wurden zwei Blutproben mit fallender Tendenz entnommen. Damit ist eine eventuelle Nachtrunkbehauptung ausgeschlossen, gleichzeitig darf aber auch auf den Tatzeitpunkt zurückgerechnet werden. Je nachdem, wie lange die BAK nach dem Unfall 1,56 Promille betrug sind da die 1,6 Promille schnell erreicht und sogar überschritten.

Die Rückrechnung ist unzulässig. Das habe ich schon überprüft. Unterhalb 2 Stunden.
 
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Ich habe bei der Kontrolle gar keine Aussage gemacht.

Ich habe mit solchen Angaben immer Probleme. Ersttäter, betrunken, keine Erfahrung mit der Polizei, die für dich unvorbereitet vor der Tür steht - und dann wirklich durchgehend geschwiegen? Das ist in der Praxis halt eine absolute Ausnahme.

Mit dem Strafverfahren hast du ja bereits verschiedene Schreiben bekommen (Anhörungsbogen, Strafbefehl, sonstiger Schriftverkehr). Ist dort auch aufgeführt, das du dein Schweigerecht beansprucht hast?

In jedem Fall wird es aber schriftliche Angaben vom Arzt und von der Polizei zu deinem Verhalten geben, egal ob du aktiv mitgemacht hast oder jegliche Mitarbeit abgelehnt hast. An der MPU-Forderung wird das nichts ändern.
 
Ich habe keine Probleme mit offenen Karten zu spielen. Ich mein wir sind anonym und in einem Forum also warum auch ?
Ich bin Erstäter. Ich bin vorher, falls das zählt, wegen zu schnell Fahren im Straßenverkehr aufgefallen (2 Punkte in Flensburg). Einmal zu schnell auf der Autobahn geblitzt. Wegen Alkohol oder Drogen ? Nein.

Die Polizei war tatsächlich bei mir zu Hause nach dem Vorfall. Ich hatte aber soviel Angst, das ich gesagt hab, dass ich das gewesen bin. Daraufhin wurde ich mit auf die Wache genommen. Dort wurde mir dann auch von der Ärztin Blut abgeommen. Ich musste einige "Tests" machen, den Test mit dem Finger zur Nasenspitze habe ich mehrmals verkackt, daran erinnere ich mich noch.

Der Unfall war um 05.30, erste Blutabnahme 07:17 Uhr.
 
Dann würde alleine die Uhrzeit verbunden mit dem Promillewert eine MPU-Aufforderung rechtfertigen.

Insofern sehe ich, wie @ MrMurphy schon schrieb, keine Chance, um die MPU herumzukommen.

Hast du deine Fragestellung schon ?
Wegen der Unfallflucht stünde evtl. noch eine zusätzliche Verkehrsfragestellung im Raum…

Ist dein Trinkende aktenkundig ?
 
Willkommen im Forum!
Ob du eine konkrete Aussage gemacht hast oder nicht, sei mal dahin gestellt. Vielleicht wirktest du in den Augen der Polizisten nicht volltrunken. Was dir auf jeden Fall das Genick gebrochen hat, ist die Aussage deines Anwalts. Gemäß derer ist die FSSt berechtigt, wegen mangelnder Ausfallerscheinungen dir zu unterstellen, dass du eine höhere Alkoholtoleranz hast. Das ist unser übliches Phänomen hier im Forum: Anwälte haben von der MPU keine Ahnung! Womöglich wärest du bei einer damaligen Einlassung, dass du einfach volltrunken warst und nicht mehr realisiert hast, was du tust, jetzt ohne durchgekommen. So hast du keine Chance, die MPU zu umgehen. Sorry, das ist einfach jetzt deine Situation.
 
Die Rückrechnung ist unzulässig. Das habe ich schon überprüft. Unterhalb 2 Stunden.

Ich kann nur auf die mir bekannten Informationen antworten. Du hast gleich in deinem ersten Beitrag geschrieben:

Ich habe auf seiner Couch geschlafen bin morgens aufgestanden und war wach und dachte mir, dass ich nach Hause fahren kann.

Damit sagst du für mich aus, das du zuletzt vor dem Schlafen Alkohol getrunken hast. Bei den zwei Stunden geht es um die Zeit zwischen dem Trinkende und der Blutentnahme, da es bis zu zwei Stunden dauern kann, bis der Alkohol nach dem Trinkende ins Blut übergeht (Resorptionsphase). Wenn du zwei, drei Stunden geschlafen hast sind die zwei Stunden Resorptionsphase zum Antritt der Fahrt bereits gerissen.

Dabei musst du wiederum zwischen dem Strafverfahren und dem Verwaltungsverfahren (Schutzverfahren) unterscheiden.

Beim Strafverfahren werden mögliche Differenzen zu deinem Gunsten ausgelegt. Deine Angaben interpretiere ich so, dass das in deinem Fall auch geschehen ist. Du bist offensichtlich für unter 1,6 Promille verurteilt worden und warst deshalb über die MPU-Forderung überrascht. Es wurde also nicht zurückgerechnet.

Im Verwaltungsrechtsverfahren, also der Frage ob MPU oder nicht, geht es aber um eine realistische Einschätzung deines Alkoholproblems. Grade auch bei der MPU selbst.

Wir wissen halt auch nicht, was die Behörden von dir oder deinem Anwalt für Informationen bekommen haben. Deshalb auch die Frage von Karl-Heinz, ob dein Trinkende aktenkundig (also den Behörden bekannt) ist.
 
Ich danke euch für eure Antworten.

Mein Trinkende ist nicht aktenkundig.

Ich war an dem besagten Tag auf einem Festival. Das Festival ging bis ca. 01:00 Uhr. Danach bin ich mit zu meinem Kollegen, wo wir noch etwas gefeiert haben und auch getrunken haben. Das Ganze ging bis ca. 04:00 Uhr. Ich weiß noch das ich auf der Couch eingeschlafen bin aber ich bin relativ schnell wieder wach geworden und hab dann diese Dumme Entscheidung getroffen nach Hause zu fahren, weil ich in meinem eigenem Bett schlafen wollte -.-

Gefahren bin ich ca. gegen 5:30 Uhr. 5:35 wurde der Unfall beobachtet. Ich habe nicht die Polizei gerufen, ich war im Schock und hatte einfach echt Angst. Ich bin dann nach Hause (Der Unfall war bei mir in der Straße), lag bei mir im Bett und kurz darauf hat es geklingelt. Der Polizei gegenüber habe ich gesagt, dass ich das nicht war. Ich konnte es einfach nicht sagen. Weitere Aussagen habe ich nicht gemacht. Ich wurde mitgenommen, mir wurde Blut abgenommen (07:17 Uhr) und dann wurde ich entlassen.

Im Nachhinein wollte ich es einfach nur zugeben, entsprechend hat mein Anwalt auch eine Einlassung geschrieben.

Also seht ihr das Ganze Chancen los und ich muss mich jetzt einfach damit abfinden ?
Wenn es so ist, dann ist es halt so.

Meine Fragestellung habe ich bereits:

Ist zu erwarten, dass Sie auch künftig ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen werden und/oder
liegen alkoholassoziierte Leistungsbeeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?
Liegt bei Ihnen eine Alkoholabhängigkeit vor ?

Zeit habe ich bis zum 21.10.2024. Bis zu dem Tag muss ich das Gutachten laut dem Schreiben der Stadt vorlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, naja das mit dem Zugeben und den Anwälten ist einfach so eine Sache. Besser wäre gewesen, einfach gar nichts zu tun.
Die Konsequenz und Verwertung im Rahmen der Fsst / Verwaltungsakt umreißen die Wenigsten.
Die Argumentation "Vorsatz" oder nicht verstehe ich nicht, da dies wegen Strafmaß nicht viel bringt, v.a. bei Ersttätern. Somit ersehe ich den RA eher als "blank" und nachteilig wie häufig.

ich sehe das ansonsten wie MrMurphy. Die Einlassung Deines Anwalts ist ein wesentlicher Baustein für die Rechtfertigung des MPU Gutachtens, Rückrechnung geh ich auch davon aus. Deine Toleranz wird denke ich mind. bei 2‰ liegen. Somit die Frage der Fsst nach Alk-Abhängigkeit lässt dies erahnen, meine das bisher so noch nicht gelesen zu haben.

Es bleibt nichts anderes übrig, als sofort einen Verkehrspsychologen zu konsultieren und die Strategie KT einzuschlagen.
Abstinenznachweise hast ja keine. Und behaupten könntest, da es letzten Sommer passierte, daß eine Trinkpause von 6M eingelegt hast und anschließend seitdem KT praktizierst.
Bis Ende Oktober wirst denke ich nicht MPU-reif sein. Eine Fristverlängerung wird denke ich problemlos sein, da eh keine FE aktuell hast. Somit solltest rechtzeitig die Fsst um Fristverlängerung bitten, bevor ein negativer Bescheid eingeht und nochmal Verwaltungsgebühren entstehen.
 
Die Frist bis zum 21.10.2024 ist nicht allzu eng zu sehen. Da du keine Fahrerlaubnis hast wird die Frist bei einem Antrag von dir in der Regel problemlos um einen, zwei oder drei Monate verlängert werden. Zudem kannst du deinen aktuellen Antrag jederzeit zurückziehen und dann nach belieben neu beantragen. Dann fallen halt die Verwaltungsgebühren doppelt an.

Also seht ihr das Ganze Chancen los und ich muss mich jetzt einfach damit abfinden ?

Ja. Es sprechen einfach zu viele Indizien und Tatsachen dafür, das du ein massives Alkoholproblem hast. Die Führerscheinstelle handelt nach den ihr vorliegenden Informationen. Ob du jetzt noch mit Verharmlosungen um die Ecke kommst interessiert die nicht mehr.

Ich kann aktuell nicht beurteilen, ob die Fragestellung ein zusätzliches Problem für dich werden kann:

Ist zu erwarten, dass Sie auch künftig ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen werden und/oder
liegen alkoholassoziierte Leistungsbeeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?

Die Frage ist noch im üblichen Rahmen.

Liegt bei Ihnen eine Alkoholabhängigkeit vor ?

An so eine Fragestellung kann ich mich nicht erinnern. Die kann darauf hindeuten, dass die Führerscheinstelle von einem deutlich größeren Alkoholproblem ausgeht als die nachgewiesenen 1,56 Promille sowieso schon aussagen.

Hast du schon mal die alten Unterlagen rausgesucht und durchgelesen?
 
Alles klar. Dann geht es halt zur MPU.
Es war sehr leichtsinnig von mir, davon auszugehen, dass ich keine MPU absolvieren muss. Die Zeit fehlt mir jetzt leider. Naja.

Dennoch habe ich mich nach dem Unfall sehr viel mit mir selber beschäftigt. Habe seit dem Unfall 25 kg abgenommen und mir geht es mittlerweile auch sehr viel besser. Alkohol trinke ich immer noch und wenn ich mit Freunden unterwegs bin auch nicht wenig. Da bin ich ehrlich, daher wird das wahrscheinlich auch nicht so einfach für mich und ich weiß, dass ich eine gewisse Problematik habe. Naja...Zeit dran zu Arbeiten.

Ich habe mir den MPU Fragebogen wegen Alk angeschaut. Ich werde jetzt erstmal ein wenig Lesen und mir Gedanken machen, mir die Zeit nehmen und auf die Fragen antworten.
 
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,80 m
Gewicht: 91 kg
Alter: 31

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 04.06.2023
BAK: 1,56, nach einer halben stunde 1,46
Trinkbeginn: 18:00 Uhr
Trinkende: ca. 04:00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 07:17 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 19.07.2024

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht: /

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Ist zu erwarten, dass Sie auch künftig ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen werden und/oder
liegen alkoholassoziierte Leistungsbeeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?

Liegt bei Ihnen eine Alkoholabhängigkeit vor ?

Bundesland:
NRW

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: An Wochenenden auf Geburtstagen oder Treffen in der Bar.

Ich lebe abstinent seit: Nein

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
PEth-Analytik ja/nein: Nein
Keinen Plan?: Ja

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: Steht noch nicht fest
Welche Stelle (MPI): ""
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: /
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: /

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Zu Schnelles fahren, 2 Punkte in Flensburg
 
Gerade wenn du selbst für dich erkennst, dass du da eine gewisse Problematik hast (eine solche Selbsterkenntnis ist immer gut), würde ich dir den Besuch einer Suchtberatungsstelle anraten. Ist trotz des Namens nicht nur für Süchtige da, eher für Problem-Lösungs-Suchende. Gibts bei Diakonie/Caritas/Kommunen in Städten. Einfach mal googeln.
 
Es ist nicht so das ich täglich an der Flasche hänge oder es brauche. Ich beschränke mein Trinken nur auf Wochenenden.
In meinen Trainingsphasen trinke ich überhaupt nicht, weil ich Kreatin zu mir nehme. Das ziehe ich auch Konsequent durch.

Trotzdem trinken meine Freunde und ich schon relativ viel, wenn wir dann mal unterwegs sind. Das sehe ich als Problem.

Ich war vor dem Unfall wirklich in einem sehr großen Tief. Ich habe mich selbst gehasst und ich habe den Alkohol ausgenutzt, damit ich
mich einfach besser fühle. Das hab ich lange so gemacht. Es war einfach mein "Tool" um sozial zu sein. Wenn ich unterwegs war und getrunken habe, waren die ganzen Gedanken abgeschaltet. Blöderweise kamen sie am nächsten Tag doppelt so hart wieder.

Ich habe nach dem Unfall entschieden, dass das so nicht mehr weiter gehen kann und habe an meinem Problemen gearbeitet und nicht versucht immer davor wegzulaufen. Hab mir dann ganz viel Fitness Zeugs geholt und losgelegt und nach und nach ging es mir viel besser.

Heute geht es mir wirklich sehr gut. Das Trinken sollte jedoch trotzdem reduziert werden.
 
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