.Kannst ja sagen,du warst am Sonntag da und es war geschlossen ......
Ach bubele, deinen Humor hier hab ich vermisst......
.Kannst ja sagen,du warst am Sonntag da und es war geschlossen ......
Hier steht doch alles beschrieben, meinen Tipp dazu hast du bereits im Beitrag 55 bekommen.dass ich ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen soll bis 17.03.2013, sonst wird mir die Fahrerlaubnis entzogen, wenn ich es bis dahin nicht vorgelegt habe oder nicht bestehe.
Da hast du selbstverständlich recht, aber hast du kein Vertraün zu dieser Aussage ... "zum Schluss sagte er: "Das war alles soweit Okay, jetzt schaün wir noch, ob der Reaktionstest auch in Ordnung ist" !?Hallo Max! Aber wenn ich dort anrufe und das sage und dann vielleicht doch ein negatives Gutachten bekomme, dann weiss die FS genau, dass ich bei der MPU war und dann gibt es keinen Plan B mehr, dann muss ich 1/2 Jahr warten, bis ich wieder zur MPU kann.
Dankeschön bubele, für die Glückwünsche. Na gut, dann habe ich insgesamt 4 Jahre Probezeit. Am 11.02.09 hab ich damals meinen Führerschein gemacht und am 12.02.09 haben sie mich schon geblitzt. Also verlängerte sich da gleich die Probezeit auf 4 Jahre. Den Führerschein hatte ich von damals bis jetzt dazwischen 1 1/2 Jahre nicht. Das wird wahrscheinlich nicht angerechnet. 4 Jahre sind seit Bestehen meines Führerscheins zwar schon um, aber die 1 1/2 Jahr kommen ja jetzt noch dazu. Kann man sagen, dass die Probezeit dann im Herbst nächstes Jahr um ist.
LG. Tobi