Komplizierter Fall !

Volker888

Erfahrener Benutzer
Guten Tag zusammen.

Ich möchte euch kurz meinen Fall Schildern.

Habe mit 18 Jahren in der Probezeiten meinen Führerschein abgegeben wegen BtMG. ( Amphetamin und Marihuana)
am Steuer.

Bin mehr Mals schon verurteilt worden wegen Straftaten unter Drogen und Alkohol auch nach der BtMG Fahrt.

Saß mehrere Jahre im Gefängnis und habe mich dan durch die reife und den Vollzug gebessert.

Heute bin ich 28 Jahre. Und wiel ein neues Leben beginnen.

Habe mehrere Therapie in der JVA abgebrochen ,lebe trotzdem seit 2017 Drogen frei.

Kurz zu mir bei mir werden meine Drogensceerings auf BtMG vom Gericht bezahlt. Beim TÜV Nord !

So mein Problem ich habe schon ein screening Abgegeben einmal.pipi gemacht auf BtMG.

Nun habe ich mich an einen mpu vorbereiter gesendet der mir sagte ich solle auch auf Alkohol abpissen ,nur habe ich Wochende ab und zu Jetzt getrunken und die wollen meine erstes screening noch nachträglich auf Alkohol testen lassen ich habe Freitag oder Samstag getrunken und eine Woche später abgepisst ?

Was.nun?

Im Internet steht das Alkohol im Urin 72 Stunde nur nachweisbar ist?

Siehe Bilder
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo Volker, wenn eine Woche dazwischen war solltest du Glück haben. Allerdings wenn du regelmäßig größere Mengen Alkohol konsumiert hast könnte es glaube ich auch anders aussehen.

Mein Tipp an dich, die Screenings ernst zu nehmen. Auch nichtmal ein Bier oder so trinken. Gar nichts also 0,0
 

Volker888

Erfahrener Benutzer
Ich nehme die erntzt das Problem was ist ich habe ersten mpu Beratung Gehabt da wurde mir gesagt mach nur screening auf Drogen und Dan habe ich mir den Zweiten Berater.geholt.der.meinte zu mir.mach auf Drogen und Alkohol das ist das Problem sonnst nehme ich die Sache erntzt
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
War auch nicht böse gemeint. Nur manche denken ein Bier ist doch nix. Und wäre ja ärgerlich wenn es dann an mangelnder Disziplin scheitert. Wünsche dir viel Glück mit deinem Vorhaben.
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Na ja, ich würde vermuten, da ja auch das einfache Führungszeugnis zur FSSt geht, dass du eine doppelte Fragestellung (Drogen u. Alk) bekommen könntest. Entsprechend ist das zusätzliche Screening auf EtG schon sinnvoll.
Länger als 72 Std. ist das Abbauprodukt auch meines Wissens nach nicht nachweisbar. Also Glück gehabt, dass dich der Alk nicht wieder in Schwierigkeiten gebracht hat.
4 Jahre drogenfrei ist ja schon super. Würde dir aber zur Stabilisierung und auch in Hinsicht auf die MPU den Besuch einer Suchtberatung oder SHG empfehlen. Ist immer gut nicht allein da zu stehen, wenn der Suchtteufel doch mal anklopft...und der GA wird das auch so sehen.
 

Volker888

Erfahrener Benutzer
Na ja, ich würde vermuten, da ja auch das einfache Führungszeugnis zur FSSt geht, dass du eine doppelte Fragestellung (Drogen u. Alk) bekommen könntest. Entsprechend ist das zusätzliche Screening auf EtG schon sinnvoll.
Länger als 72 Std. ist das Abbauprodukt auch meines Wissens nach nicht nachweisbar. Also Glück gehabt, dass dich der Alk nicht wieder in Schwierigkeiten gebracht hat.
4 Jahre drogenfrei ist ja schon super. Würde dir aber zur Stabilisierung und auch in Hinsicht auf die MPU den Besuch einer Suchtberatung oder SHG empfehlen. Ist immer gut nicht allein da zu stehen, wenn der Suchtteufel doch mal anklopft...und der GA wird das auch so sehen.
Klasse danke dir für soeine Rückmeldung...
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Doppelte Fragestellung schließe ich mal aus, denn ich habe hier nichts von Alkoholproblem gelesen.
Das Alkoholscreening dient lediglich zum erkennen einer eventuellen Suchtverlagerung Richtung Alkohol.
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo Volker, wie lange hat der VP dir denn die Abstinenz empfohlen? Bei einer Abhängigkeitsdiagnose müssen es nämlich länger als 12 Monate sein.
 

Volker888

Erfahrener Benutzer
Hallo Volker, wie lange hat der VP dir denn die Abstinenz empfohlen? Bei einer Abhängigkeitsdiagnose müssen es nämlich länger als 12 Monate sein.
VP bedeutete denke ich Mal mpu vorbereiter...

Ich bin bei zwei verschiedenen gewesen einer sagte mir 12 Monate wen ich Alkohol und Drogen zusammen mache.
Abstinenz)

Ein zweiter meinte zu mir mindestens 18-24 Monate Abstinenz ...


Seit wann geht die Abstinenz über 12 Monate bei einer Abhängigkeit ,jeder der Dan täglich Grass geraucht hat müsste ja abhängig gewesen sein....
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo, für Drogen brauchst du dann auf jedenfall 18 bis 24 Monate da dort ja eine Abhängigkeit aktenkundig ist.

Für Alkohol dürften 12 Monate reichen.
Jemand der täglich Gras raucht ist meiner Meinung nach auch abhängig.
Die entscheidende Frage ist aber hierbei immer, was aktenkundig ist.
 

Volker888

Erfahrener Benutzer
Ich habe meinen Lappen mit 18 Jahren in der Probezeit nach 6 Monaten direkt verloren wegen Amphetamin und Marihuana am Steuer das Vergehen liegt 10 Jahre zurück könnte es möglich sein das meine Verjährungsfrist schon eingetroffen ist und ich garkein mpu mehr machen brauche?
 

Volker888

Erfahrener Benutzer
Hallo, für Drogen brauchst du dann auf jedenfall 18 bis 24 Monate da dort ja eine Abhängigkeit aktenkundig ist.

Für Alkohol dürften 12 Monate reichen.
Jemand der täglich Gras raucht ist meiner Meinung nach auch abhängig.
Die entscheidende Frage ist aber hierbei immer, was aktenkundig ist.
Wooaaasss ...18-24. Monaten.

Aber ja meine Drogen Vergangenheit.ist aktenkundig
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo, nach 15 Jahren wird der Akteneintrag entfernt, danach könntest du dann den Führerschein ohne MPU neu machen.

Aber nur wenn zwischenzeitlich keine weiteren Straftaten begangen wurden die in der Führerscheinakte stehen.

Und ja, 12 Monate reichen nicht aus.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Volker,

ich habe den Beitrag mit den Anhängen entfernt, da dort dein Klarname lesbar war.

Bei einer den Behörden bekannten Drogenabhängigkeit ist immer auch AN für Alk. notwendig, warum das so ist hatte mein Kollege Max ja bereits geschrieben.
VP bedeutete denke ich Mal mpu vorbereiter...
VP steht für Verkehrspsychologe

Ich kopiere dir hier mal einen Teil aus den Buk bzgl. der AN. Im Text geht es zwar um Alkohol, jedoch kann dies auch auf Drogen übertragen werden:

11. Der Klient hat nach Abschluss der stationären oder ambulanten Entwöhnungstherapie ein Jahr Abstinenz eingehalten.
12. Kann bei besonders günstig gelagerten Umständen (z. B. sehr kurze Phase der Abhängigkeit ohne weit reichende Störung der sozialen Bezüge und ohne wesentliche Persönlichkeitsveränderungen mit intrinsischer Therapiemotivation) bereits vor Ablauf von einem Jahr nach Beendigung der Therapie von einer stabilen Abstinenz ausgegangen werden, besteht sie trotzdem seit bereits mind. einem halben Jahr.
13. Lag vor einer suchttherapeutischen Maßnahme bereits ein längerer Zeitraum mit einer nachvollziehbaren Abstinenz, so beträgt die alkoholabstinente Zeit nach Abschluss der therapeutischen Maßnahme mindestens noch 6 Monate. Der gesamte Zeitraum des Alkoholverzichts (incl. Therapiephase) ist in der Regel nennenswert länger als ein Jahr, keinesfalls jedoch kürzer als 12 Monate.
14. Hat der Klient eine ambulante Langzeitmaßnahme durchgeführt, die i. d. R. neben dem Ziel der Entwöhnung auch dte Unterstützung der Reintegration und der Stabilisierung neuer Verhaltensgewohnheiten verfolgt (Nachsorgecharakter), so ist der Zeitraum der nachvollziehbaren Abstinenz insgesamt (incl. des Zeitraums der ambulanten Therapie) nennenswert länger als ein Jahr. Davon liegen mind. 12 Monate im Zeitraum seit Beginn der Therapie.
15. liegt der letzte bekannte Alkoholkonsum bereits viele Jahre zurück, ist die alkoholabstinente Lebensweise aus den übrigen Befunden nachvollziehbar abzuleiten und wird durch stabilisierende Veränderungen gestützt, so liegen Belege für die Alkoholabstinenz noch mindestens für 6 Monate vor der Begutachtung vor.
16. Hält der Klient Alkoholabstinenz ohne vorherige therapeutische Aufarbeitung der persönlichen Ursachen, die zur Entwicklung der Alkoholabhängigkeit geführt haben ein, liegt ein dem Problem angemessener - in der Regel nennenswert länger als ein Jahr währender - nachvollziehbar dokumentierter Stabilisierungszeitraum vor.
17. Wurde die Einhaltung der Abstinenz anfangs (i. d . R. bis zu 6 Monaten) durch eine Medikation zur Verminderung des "Suchtdrucks" unterstützt (Acamprosat, Campral ), so beträgt die Dauer der Alkoholabstinenz ohne medikamentöse Unterstützung danach noch mindestens 6 Monate.
18. Sofern die medikamentöse Unterstützung der Abstinenz langfristig angelegt ist (12-24 Monate), finden sich keine Hinweise auf fehlende Compliance. Kann die Aufrechterhaltung der Abstinenz zum Untersuchungszeitpunkt bereits angenommen werden, ist aufgrund der veränderten Bedingungen nach Absetzen der Medikation eine Nachuntersuchung erforderlich.
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Doppelte Fragestellung schließe ich mal aus, denn ich habe hier nichts von Alkoholproblem gelesen.
Das Alkoholscreening dient lediglich zum erkennen einer eventuellen Suchtverlagerung Richtung Alkohol.
Naja, Volker schrieb ja schon im ersten Post, dass er nach der BtMG Fahrt auch noch Straftaten unter Alkoholeinfluss begangen hat...
 

Volker888

Erfahrener Benutzer
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SoOooo was sagt ihr dazu das schreibt mein Mpu Vorbereiter, habe über den nur gutes gehört und im.internet hat er auch nur positive Bewertungen ?


Ich habe echt keine Ahnung und der erste Vorbereiter den ich hatte hat mir gesagt 18 Monate Abstinenz und der zweite bleibt dabei 12 Monate ich soll nur eine Selbsthilfe Gruppe Machen und mich in der Drogenberatung Stelle meine damalige sucht Problematik aufarbeiten und das war's,....
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Mehr als 12 Monate sind notwendig, nach abgeschlossener Therapie. Diese hattest du ja nicht, da abgebrochen.
 
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