Kontrolliertes Trinken vs. Abstinenz

selberschuld25

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Hallo liebes Forum,

kurz zu mir:
ich wurde vor etwa einem Jahr mit dem Auto angehalten. 1,6 Promille AAK und 2,01 Promille BAK.
Ich habe mich mit verschiedensten Dingen vorbereitet. Foren, Literatur, Internet, SHG, Sucht- und Drogenberatungsstelle, Betroffene gesprochen.
Parallel dazu habe ich einen Abstinenzvertrag (12 Monate, Urinscreening), der Anfang nächsten Jahres ausläuft.

Seit ein paar Wochen habe ich mich in die Obhut eines Verkehrspsychologen begeben.
Wir machen nun eine konkrete und fallbezogene MPU Vorbereitung.
Das hilft und bündelt meine eigenen Erkenntnisse sehr gut, sodass ich mich mehr und mehr gewappnet sehe, um die MPU ohne große Aufregung angehen zu können.

Eine entscheidende Sache verstehe ich noch nicht so ganz und ich möchte dazu gern mal ein paar alternative Meinungen hören:

Ich strebe nicht an dauerhaft abstinent zu leben bzw. kann ich nicht zu 100 % garantieren abstinent zu leben.
Sprich: Ich werde nach dem Abstinenzzeitraum nicht mehr darauf achten, ob in manchen Lebensmitteln geringe Mengen an Alkohol enthalten sind.
Weiterhin möchte ich es mir offen halten, ob ich in meinem Leben (das hoffentlich noch ein paar Jahrzehnte andauert (Bin 29 Jahre alt)) noch einmal Alkohol trinken werde oder nicht. Wenn, dann aber nur im kontrollierten Maße.

Meine Strategie ist folgende:
Ich möchte den 12-monatigen Nachweis nur als Trinkpause werten.
Die Trinkpause soll für mich vorerst weiter andauern.
Wie lang das sein wird, kann ich zeitlich nicht eingrenzen, jedoch fasse ich vorerst und mit Blick auf die nahe Zukunft erst einmal weiterhin keinen Alkohol an.
In der Vorbereitung möchte ich die Aspekte des kontrollierten Trinkens in komplett theoretischer Weise kennenlernen.
Damit ich, Sollte es dazu kommen, dass ich irgendwann noch einmal Alkohol trinken möchte, das entsrpechende Handwerkszeug habe, den Konsum kontrolliert anzugehen.

Ist es möglich mit dieser Art der Argumentation überhaupt durch die MPU zu kommen? Oder nimmt mir der Gutachter diese Geschichte nicht ab?
Ich persönlich finde diese Strategie ehrlicher, als dem Gutachter Abstinenz auf Lebenszeit vorzugaukeln.

Jedoch habe ich von Nancy bereits das Folgende zu kT gelesen:

"Dieses muss für die MPU mindestens 6 Monate lang erlernt und praktiziert worden sein.
Jemand, der mit KT-Angabe zur MPU geht und dem GA erzählt, dass er seit seiner TF gar keinen Alk. mehr getrunken hat, kann durchaus ein neg. Ga erhalten.
Warum?
Weil er ja gar nicht weiß, ob er mit KT "klarkommt". Der Proband muss wissen, ob er nach 2 Gläsern Alk. sagen kann: "Jetzt habe ich genug getrunken". Denn wenn er das nicht kann, kann er auch kein KT betreiben, sondern muss AB = Abstinent leben!"

Zumindest habe ich im Rahmen des letztens Jahres gelernt "NEIN" zu sagen. Mit der Theorie sehe ich mich sehr wohl im Stande, auch das kT praktizieren zu können, sofern ich irgendwann noch einmal Alkohol zu mir nehmen möchte.


Ich freue mich über Eure Rückmeldung
VG
 

Nancy

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Hallo und willkommen im Forum :smiley138:

Eine entscheidende Sache verstehe ich noch nicht so ganz und ich möchte dazu gern mal ein paar alternative Meinungen hören:

Ich strebe nicht an dauerhaft abstinent zu leben bzw. kann ich nicht zu 100 % garantieren abstinent zu leben.
Sprich: Ich werde nach dem Abstinenzzeitraum nicht mehr darauf achten, ob in manchen Lebensmitteln geringe Mengen an Alkohol enthalten sind.
Mal ganz sachlich geantwortet:
Das musst du ja auch gar nicht. Solche Dinge sind nur für Menschen relevant die an einer Alk.erkrankung leiden. Es geht ja nur darum während der AN keinen pos. (und somit für dich negativen) Nachweis zu erhalten...
Weiterhin möchte ich es mir offen halten, ob ich in meinem Leben (das hoffentlich noch ein paar Jahrzehnte andauert (Bin 29 Jahre alt)) noch einmal Alkohol trinken werde oder nicht. Wenn, dann aber nur im kontrollierten Maße.
Streng genommen schaut ein Gutacher bei der MPU um die 5-10 Jahre in die Zukunft (oder versucht es zumindest). Einen wirklichen Einfluss hat er nicht darauf ob und wann der Proband wieder Alkohol trinkt...
Zumindest habe ich im Rahmen des letztens Jahres gelernt "NEIN" zu sagen. Mit der Theorie sehe ich mich sehr wohl im Stande, auch das kT praktizieren zu können, sofern ich irgendwann noch einmal Alkohol zu mir nehmen möchte.
Ja, aber zwischen Theorie und Praxis kann durchaus ein ganz großes Loch klaffen...
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Wie steht denn dein VP zu dieser Vorgehensweise?

Ach, und könntest du vorab bitte erstmal den Profilfragebogen ausfüllen, das macht es etwas übersichtlicher - danke.
 

selberschuld25

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FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,90
Gewicht: 100
Alter: 29

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 24.11.2019
BAK: 2,01
Trinkbeginn: 19:00 Uhr (23.11.2019)
Trinkende: 2:00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 3:30 Uhr (Ich muss bei den Zeiten noch einmal genau in die FS-Akte schauen)

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: bis 01. März 2020

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ich beantrage demnächst
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja (Habe eine Kopie vorliegen)
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): 99% nur Alkoholfragestellung (keine Punkte usw.)

Bundesland: MV


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: Januar 2020 (Obgleich ich dies eventuell als Trinkpause nutzen möchte)

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: ja
Keinen Plan?: -

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Lasse ich noch einmal bestimmen

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: ja
Selbsthilfegruppe (SHG): ja
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: -

MPU
Datum: Noch nicht klar
Welche Stelle (MPI): PIMA
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein
 

selberschuld25

Neuer Benutzer
Hallo und willkommen im Forum :smiley138:


Mal ganz sachlich geantwortet:
Das musst du ja auch gar nicht. Solche Dinge sind nur für Menschen relevant die an einer Alk.erkrankung leiden. Es geht ja nur darum während der AN keinen pos. (und somit für dich negativen) Nachweis zu erhalten...
Okay, das verstehe ich. So hat es mir der VP auch erklärt.
Streng genommen schaut ein Gutacher bei der MPU um die 5-10 Jahre in die Zukunft (oder versucht es zumindest). Einen wirklichen Einfluss hat er nicht darauf ob und wann der Proband wieder Alkohol trinkt...
Das unterschreibe ich. So ist auch meine Einschätzung. Ich muss halt dem GA meine Situation und meine Strategie eindeutig und glaubhaft vorstellen. Ich selbst weiß ja nicht mal, was in bzw. nach 5 Jahren genau passiert. Fakt ist jedenfalls, dass ich nie mehr fahre wenn ich trinke und nie mehr trinke wenn ich fahre.
Ja, aber zwischen Theorie und Praxis kann durchaus ein ganz großes Loch klaffen...
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Wie steht denn dein VP zu dieser Vorgehensweise?
Mein VP sagt, ich kann 12 Monate AN machen und dann mit kT in die MPU gehen.
Natürlich mit der Aussage, dass ich eine Trinkpause eingelegt habe (mit Nachweisen). Und erst einmal auch diese Trinkpause weiterführen möchte.
Jedoch, und das ist ja jetzt die Schwierigkeit: kT ohne Praxiserfahrung. (Wenn man es darauf runterbricht, unabhängig von dem was ich damit eigentlich sagen will)

In den Beurteilungskriterien (ich habe an dieser Stelle explizit danach gefragt) steht keine Passage, die eine solche Strategie (12 Monate AN und kT) ausschließt. Bzw. nichts was dem entgegensprechen würde.

Ach, und könntest du vorab bitte erstmal den Profilfragebogen ausfüllen, das macht es etwas übersichtlicher - danke.
Fertig! (Muss da nochmal nachbessern.)
 

Herr M. aus B.

Neuer Benutzer
Hallo selberschuld25,

ich würde mir das ganze noch einmal überlegen. Anbei also ein Auszug aus meiner negativen MPU 2018 mit immerhin § 70 Fev-Kursempfehlung.

"Die folgenden Gesichtspunkte sind nun allerdings ungünstig.

Um eine erneute Auffälligkeit unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr zu vermeiden, ist es erforderlich, einen erneuten Alkoholüberkonsum zuverlässig zu vermeiden. Dafür ist entweder eine stabile und erprobte Abstinenz oder ein erprobter kontrollierter Umgang mit Alkohol geeignet.

Sollte Abstinenz das Mittel der Wahl sein, um einen erneuten Alkoholüberkonsum zu vermeiden, so ist eine stabile Abstinenzmotivation eine wichtige Voraussetzung für eine positive Verkehrsprognose.

Diese scheint Herr ... jedoch noch nicht entwickelt zu haben, da er selbst von einer seit drei Monaten bestehenden Trinkpause sprach (wie sein aktueller Umgang mit Alkohol aussehe? Er mache seit Mitte Februar [2018] eine Trinkpause.) und angab, einen kontrollierten Umgang mit Alkohol zukünftig praktizieren zu wollen

(wie lange er auf Alkohol vezichten wolle? ... Er wolle kontrolliert zwei Biere im Monat oder in sechs Wochen trinken.). Von einer stabilen Abstinenz ist in Ermangelung einer klaren Motivation daher nicht auszugehen.

Sollte ein kontrollierter Umgang mit Alkohol das Mittel der Wahl sein, so kommt der Erprobung dieses Trinkverhaltens eine entscheidende Bedeutung zu, um eine Aussage über dessen Stabilität auch in Versuchungssituationen treffen zu können. Eine diesbezügliche Aussage ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich, da Herr ... seinen eigenen Angaben zufolge das kontrollierte Trinken noch nicht erprobt hat

(Ob er einen kontrollierten Alkoholkonsum seit seiner Trinkpause schon habe erproben können? Nein. Er habe konsequent auf Trinkpause gesetzt und alkoholfreies Bier getrunken.). Insofern ist es nicht möglich, diesen Vorsatz von Herrn ... allein als prognostisch günstig zu bewerten.

Eine positive Verkehrsprognose ist aus diesen Gründen nicht möglich.

Das problematische Verhalten kann durch einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach $ 70 FeV angesprochen und in ausreichendem Maße beeinflusst werden."

Ich hatte dem Prüfer während der MPU mittgeteilt (oder mitteilen wollen), dass ich bereits vor der Trinkpause KT, betrieben habe. Kurzform: Nach Tatfahrt Abstinenz, dann KT, dann Trinkpause, dann KT geplant. Kam wohl insgesamt nicht schlüssig rüber.

Gruß M.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Genau das was "Herr M. aus B." anführt ist auch meine Sorge...
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Wir hatten hier schon einige User die mit 6 Monaten AN zur MPU gegangen sind (und das ist dann eine Trinkpause), dort dann angaben dass sie künftig "KT" betreiben wollen und recht problemlos ihre MPU bestanden haben.

Wenn man nun aber AN für 12 Monate hat und zur Begutachtung geht und künftig wieder Alkohol trinken möchte, wird das womöglich noch einmal anders beurteilt. Da hat jemand schon ein ganzes Jahr verzichtet und möchte trotzdem wieder trinken. Da könnte sich der Gutachter fragen: Warum?
In den Beurteilungskriterien (ich habe an dieser Stelle explizit danach gefragt) steht keine Passage, die eine solche Strategie (12 Monate AN und kT) ausschließt. Bzw. nichts was dem entgegensprechen würde.
Das ist absolut richtig, aber die "Gefahr" dass der GA dies ohne "Erprobung" negativ sieht, ist nunmal nicht von der Hand zu weisen...

Andererseits: dein Urinscreening endet Anfang Januar 2021? Deine Sperrfrist geht noch bis März 2021?
Wenn du dann erst den Neuantrag stellen würdest, könnte es noch bis April / Mai dauern bis es zur MPU kommt, in dieser Zeit könntest du das KT doch erprobt haben!? Das wären dann zwar auch keine 6 Monate, aber immer noch besser als gar nichts...

Gleichzeitig muss man sich darauf vorbereiten dass der GA so einen "Umschwung" auch als missglückten Versuch des Alk.verzichtes ansehen könnte - aber dein VP wird das sicher mit dir erarbeiten...
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Warum willst du denn dem GA überhaupt was davon erzählen? Bleibe doch einfach für die MPU bei AB. Danach wird er dich nicht kontrollieren
 

selberschuld25

Neuer Benutzer
Okay, vielen Dank erst einmal für Eure Infos und Einschätzungen.

Mein Urinscreening läuft Anfang Februar aus. Ende der Sperrfrist ist der 01. März.
Fakt ist, dass ich keine Zeit verlieren möchte. Das heißt ich möchte schnellstmöglich zur MPU. Möglichst gleich im Anschluss, wenn ich die AN-Bescheinigung habe.
Da ich nun schon von mehreren Seiten gehört habe, dass die Strategie mit 12 Monate AN und dann kT in meinem Fall ein größeres Risiko ist, als Abstinenz für die Zukunft, bin ich nun mittlerweile auch hin und hergerissen.

Mir geht es darum ehrlich und gleichermaßen realistisch zu argumentieren.
Ich kann halt nicht ausschließen, dass ich irgendwann wieder Alkohol trinke bzw. Lebensmittel mit Alkohol oder alkoholfreie Getränke zu mir nehmen werde. Auch bei den beiden letzgenannten wäre eine "Abstinenz" ja eine Lüge bzw. unrealistisch.

Und dem GA die lebenslange "Abstinenz" vorzugaukeln finde ich aus meiner Sicht genauso schwer wie 12 Monate AN und kT als Strategie, falls ich irgendwann (in 2 oder 3 Jahren) wieder etwas trinke.

Mit meinem VP wird es in der nächsten Sitzung bereits um Trinkkurve und kT gehen, da ich mich schon quasi darauf eingestellt hatte, es so zu machen.

Ist gerade schwierig :confused:
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Du hast doch aber KT nicht über einen längeren Zeitraum erprobt? Sondern AB gemacht? Dann bleib dabei.
 
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