mögliche mpu?

nichtgefunden

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Ich habe einige Fragen bezüglich möglicher MPU Anordnungen.
Ich bin in einem Biergarten gesessen und habe sehr viel getrunken ich konnte nichtmehr ohne zu Schwanken laufen wurde mir später berichtet. Unvernünftig wie ich war bin ich zum Auto gewankt und losgefahren.
Dies haben einige Gäste bemerkt und haben die Polizei angerufen.
Ich bin dann zu meiner neuen Freundin gefahren.
Währenddessen war die Polizei mehrmals bei meinen Eltern wo ich gemeldet bin und normalerweise wohne und haben gefragt wo ich sei, ich hatte diese vorgewarnt da es rufe gab, wenn sie losfahren rufen wir die Polizei an.
Meine Eltern haben gegenüber der Polizei jegliche Kooperation mich zu verraten abgelehnt.
Nach 48 Stunden bei der Freundin habe ich mich bei der Polizei gemeldet, die Beamten waren sehr wütend das ich erst jetzt kam, verboten war das allerdings nicht.
Eine Blutprobe oder Atemalkoholkontrolle wurde nicht durchgeführt, auch meinen Führerschein dufte ich zu meiner Überraschung behalten.
Allerdings wurde eine anzeige wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss an die Staatsanwaltschaft geschickt aufgrund von mehreren Zeugenaussagen, unterschrieben habe ich nichts und auch nichts Zugegeben.
Desweiteren wird der führerscheinstelle ein Bericht geschickt über meine Alkoholfahrt laut polizei.
Droht mir nun der FS Entzug oder eine MPU?
 
Moin,

ohne BAK und nur mit den Aussagen der Biergartengäste wird es schwer, einen Fall daraus zu stricken.
Sowohl für eine OWI, wie auch Straftat und ggf. eine MPU sind ja Alkoholwerte relevant.

Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren wahrscheinlich aus Mangel an Beweisen nicht aufnehmen bzw. einstellen (ermitteln müssen sie erst mal, wenn eine Anzeige vorliegt). Da sollte auch ein halbwegs vernünftiger Strafverteidiger, falls denn was kommen sollte, helfen können.

Was die FST angeht, da kann ich schwer beurteilen, ob ein Eintrag dort legitim ist oder nicht, falls denn das Verfahren eingestellt wird (bei Verurteilung ist es legitim).
Ob das dann gelöscht werden kann weiss ich nicht, aber es wäre zumindest ein Indikator hinterlegt, falls du mal "richtig" erwischt wirst, dass es kein Einzelfall war, dann droht auch schon ab 1,1 die MPU, denn dann lägen klare Anzeichen für eine tiefergehende Problematik und somit nicht gegebene Eignung zum Führen von KFZ vor.

Allerdings sollte das für dich ein Warnschuss sein, den du hoffentlich auch hörst, denn es war definitiv in Ordnung, die Polizei zu rufen.

vg
rüdscher
 
Also komme ich wohl davon, keine straftat, keine owi keine mpu.
Da keine bak oder atemalkohol vorliegen.
Nur einen brief der staatsanwaltschaft verfahren eingestellt, der irgendwann kommen sollte.
Das ist ja besser als weihnachten und geburtstag.
Hatte mit fs entzug oder zumindest fahrverbot gerechnet und die mpu als sicher erachtet.
 
Also komme ich wohl davon, keine straftat, keine owi keine mpu.
Da keine bak oder atemalkohol vorliegen.
Nur einen brief der staatsanwaltschaft verfahren eingestellt, der irgendwann kommen sollte.
Das ist ja besser als weihnachten und geburtstag.
Hatte mit fs entzug oder zumindest fahrverbot gerechnet und die mpu als sicher erachtet.
Zumindest auf Basis dessen, was du uns hier erzählt hast, sieht es so aus.
Aber denk dran, einen Eintrag in deiner FS-Akte wird vermutlich kommen, damit bist du vorgemerkt. Wenn eines Tages die FST Zweifel an deiner Fahreignung haben sollte, dann kann sie durchaus eine MPU fordern, ohne dass du dieses Mal verurteilt wurdest.
 
Wie kann es den zu einem eintrag in der fs akte kommen ohne punkte oder strafurteil,
Dachte es gibt nur schuldig oder unschuldig.
Die polizei hatte den fs erst auf dem revier eingezogen aber nach einer halben stunde zähneknirschend wieder rausgeben müssen nach einem telefonat mit der staatsanwaltschaft. Sie meinten für eine blutprobe sei zuviel zeit vergangen und ein möglicher bak nicht mehr vorhanden.
Die polizisten meinten die fst würde mir sicher aufgrund der vielen zeugenaussagen und der kreditkartenabbrechnung mit der ich bezahlt habe den fs auf dem verwaltungsweg entziehen aufgrund ihres berichtes.
 
Eine anzeige wurde übrigens trotzdem gefertigt wegen fahrens unter alkoholeinfluss, nur der führerschein musste erstmal zurückgegeben werden.
 
Wenn die Zeugenaussagen das einzige handfeste in diesem Verfahren ist, kein weiterer Eintrag im register, keine gemessene (Blut oder Atem) Alkoholisierung nachgewiesen ist, dann hat die FST wenig in der Hand, um die Nichteignung zu erklären, ich denke für dieses Mal ist er schon fein raus.

Wie kann es den zu einem eintrag in der fs akte kommen ohne punkte oder strafurteil
Weil jede durch Polizei/Staatsanwaltschaft gemeldete alkoholbedingte (oder Drogen) Angelegenheit dort hinterlegt wird, immerhin geht es darum, dass deine Eignung zum Fahren gegeben sein muss...
 
Ändert der zahlungsbeleg der kreditkarte daran irgendetwas im biergarten?

Ich hatte einfach nur glück das die nicht die adresse der freundin hatten.
 
Der Zahlungsbeleg ist wenig aussagekräftig, du kannst ja für deine Freunde mitgezahlt haben...

Auch Schwanken und "der hat viel getrunken" sind sehr relative Wahrnehmungen.
Ich sage ja, die Polizei zu rufen war richtig, aber ohne einen belastbaren Beweis der Alkoholisierung geht da nix. Der wird für ein Strafverfahren gebraucht, und in den meisten Fällen auch für eine MPU-Anordnung, ausser eben es bestehen begründete Zweifel, z.B. mehrere Einträge über Zeugen, die dich erst saufen und fahren gesehen haben. Dann könnte es eng werden.
 
Ohne Schuld Beweis = amtlich festgestellte BAK, kann es wohl kein Verfahren geben.
Inwiefern die StA aufgrund Zeugen hier was initiieren kann, vermag ich nicht zu bewerten.
Erst bei Verurteilung und damit Schuldfeststellung, dann kann die Fsst ggf. tätig werden. Die vorher benannte "Vormerkung" stimme ich so nicht zu, käme einem totalitären Prinzip und Möglichkeit zur Willkür gleich.

Ändert der zahlungsbeleg der kreditkarte daran irgendetwas im biergarten?
das halte ich für weit hergeholt. Das was Du bezahlt hast, heißt ja nicht, daß das auch konsumiert hast.
Ich würde an Deiner Stelle einen RA konsultieren. Auf die Zeugen und deren Mutmaßungen würde ich gar nicht eingehen.
Ich hatte einfach nur glück das die nicht die adresse der freundin hatten.
das sehe ich auch so. Dieses Nervenkorsett, 48hr dort zu verbringen, möchte ich haben..
Außerdem, daß Deine Eltern so beharrlich waren nichts auszusagen zeigt von starkem Rückgrad. Sicherlich waren sie großem Druck und Drohungen ausgesetzt. Es empfiehlt sich "leider" vor den Vertretern der Exekutive ein Basis-Rechtswissen zu haben..
<Schweigen ist dabei immer Gold>
 
Wenn die Zeugenaussagen das einzige handfeste in diesem Verfahren ist, kein weiterer Eintrag im register, keine gemessene (Blut oder Atem) Alkoholisierung nachgewiesen ist, dann hat die FST wenig in der Hand, um die Nichteignung zu erklären, ich denke für dieses Mal ist er schon fein raus.
Die FSST brauch nichts in der Hand haben, eine Meldung, selbst bei Verdacht, reicht.
Die FSST ist Alleinherrscher der MPU-Anordnung.

Ich habe die Geschichte schon ein paar Male erwähnt, ist schon einige Zeit her und ich weiß auch nicht mehr wo ich das gelesen habe.

Eine gehörnte Ehefrau hatte ihren Ex-Mann bei der FSST als alkoholtrinkenden Autofahrer gemeldet. Die FSST verordnete, auf Verdacht des übermäßigen Alkoholkonsums im Straßenverkehr, dem Mann eine MPU an. Das Kuriose an der Sache war, der Mann hatte in seinem Leben noch nie Alkohol getrunken.

Das soll jetzt keine Panikmache sein, sondern aufzeigen was in diesem Staat möglich ist ... auch wenn die Wahrscheinlichkeit des Passierens äußerst gering ist.
 
Das meine ich ja. Die Meldung der Polizei wandert in die Akte, egal ob verurteilt oder nicht.
Ich würde aber trotzdem nicht davon ausgehen dass es ohne mehr Beweise zur MPU kommt, das wäre dann für einen Anwalt auch gefundenes Fressen.
möglich ist bei der FST jedoch viel und man sollte sich nicht darauf ausruhen wenn es keine abgeurteilte Straftat war…
 
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