Medikamenten - MPU

Sehr gut, dass du gleich erkannt hast, dass du offenbar an eines der vielen schwarzen Schafe geraten bist.
Leider darf sich jeder „MPU-Berater“ nennen.

Ich finde das toll, dass du erst einmal nochmal in dich gehst,,,

Kümmere dich in Ruhe um deine Gesundheit, das halte ich auch für viel wichtiger als die Vorbereitung auf eine MPU.

LG :smiley138:
Vielen herzlichen Dank nochmals für Deinen tollen support. Das ist alles andere als selbstverständlich. Ich wünsche Dir einen wundervollen Abend! Ganz liebe Grüße
 
Guten Morgen, ich bin es doch nochmal: im Bericht werden im Gegensatz zu Drogen keine zu den im Blut vorgefundenen Mengenangaben zu Diazepam, Diphenhydramin und Ibuprofen gemacht. Gibt es da einen Grund dafür, warum ein forensisches Institut dies nicht macht? Oder gibt es "Mindestwerte" (cut-off-Marker"?), die für eine Nachweisbarkeit im Blut überschritten sein müssen, womit die Angabe der Menge obsolet wäre? Vielen Dank für eine Rückmeldung und liebe Grüße
 
…,ich bin es doch nochmal:
Immer gerne. Dafür sind wir hier :smiley138:

Zu deiner Frage:
In der Tat ist es ungewöhnlich.
Im Ergebnis der BE sind aber 2 forensisch gesicherte Fakten notiert, die das sowohl für dich als auch im Straf- und Verwaltungsrecht irrelevant machen.
- absolute Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol und Medikamenten
- in einer HV ( Hauptverhandlung ) kann dieses Ergebnis genau ausgeführt werden

Darüber hinaus:
Das könnte darauf hindeuten, dass von offizieller Seite die Vermutung zulässig sein könnte, dass du dir vorsätzlich einen ( im „Drogenjargon“ ) „Cocktail“ gemixt hast.
Da gibt es gerade in letzter Zeit, was diese Medikamentenkombi anbelangt, interessante Erkenntnisse…

Zurück :smiley138:
 
Lieber Karl-Heinz, 1000 Dank für Deine schnelle Rückmeldung. Ach Du lieber Himmel! Liegt die Beweislast da bei mir, dass ich mir so einen "Cocktail" nicht gemixt habe? Und wäre eine Gerichtsverhandlung ggf in meinem Interesse, da ich das definitiv NICHT gemacht habe? Kann denn meine Blutprobe zu einem Gerichtstermin, der wahrscheinlich erst Monate nach dem Delikt-Tag stattfinden wird, immer noch verwendet werden? Das sind ja Hiobsbotschaften am Donnerstag Morgen....ganz liebe Grüße!
 
Liebe Marion,

hier gilt es, diese 2 unterschiedlichen Verfahren sorgfältig voneinander zu trennen:

Strafrecht:
Hier liegt die Beweislast bei der StA, d.h. sie müsste dir das nachweisen.
Der Richter beurteilt das dann denn und legt dementsprechend das Urteil fest.
Allerdings spielt es dabei eine, wenn überhaupt, untergeordnete Rolle, ob ein „Cocktail“ vermutet wird.
Der polytoxe Konsum ist durch das Ergebnis der BE bewiesen und mit Vermutungen kann auch ein StA vor Gericht keinen Blumentopf gewinnen.
Strafbefehl und / oder HV sollten dir also keine Sorgen bereiten.
Geldstrafe, klar, aber das war es von dieser Seite auch schon.

Verwaltungsrecht:
Hier liegt die Beweislast, insbesondere in der MPU bei dir, d.h. du müsstest das ggf. entkräften.
Das könntest du zum einen durch den Bericht und die Rezepte deiner HA.
In erster Linie wird es aber um deine psychologische Aufarbeitung gehen, warum du dich dermaßen „wegschießen“ musstest, ja, musstest !

Zusammengefasst:
Mit dem „Cocktail“, das ist von mir lediglich eine Interpreation der doch ungewöhnlichen Formulierung des forensischen Berichts.
Quasi Spekulationen über Jakob…

Das macht deine momentane Lage aber in keiner Weise schlimmer !
Es ist also keine Hiobsbotschaft.

LG :smiley138:
 
Lieber Karl-Heinz, vielen lieben Dank für diese detaillierte Erklärung. Ich werde das Thema mit meiner Ärztin besprechen und schauen, wie es dann weitergeht. Einen schönen Tag Dir und herzliche Grüße
 
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