Liebe Marion,
hier gilt es, diese 2 unterschiedlichen Verfahren sorgfältig voneinander zu trennen:
Strafrecht:
Hier liegt die Beweislast bei der StA, d.h. sie müsste dir das nachweisen.
Der Richter beurteilt das dann denn und legt dementsprechend das Urteil fest.
Allerdings spielt es dabei eine, wenn überhaupt, untergeordnete Rolle, ob ein „Cocktail“
vermutet wird.
Der polytoxe Konsum ist durch das Ergebnis der BE bewiesen und mit Vermutungen kann auch ein StA vor Gericht keinen Blumentopf gewinnen.
Strafbefehl und / oder HV sollten dir also keine Sorgen bereiten.
Geldstrafe, klar, aber das war es von dieser Seite auch schon.
Verwaltungsrecht:
Hier liegt die Beweislast, insbesondere in der MPU bei dir, d.h. du müsstest das ggf. entkräften.
Das könntest du zum einen durch den Bericht und die Rezepte deiner HA.
In erster Linie wird es aber um deine psychologische Aufarbeitung gehen, warum du dich dermaßen „wegschießen“ musstest, ja, musstest !
Zusammengefasst:
Mit dem „Cocktail“, das ist von mir lediglich eine Interpreation der doch ungewöhnlichen Formulierung des forensischen Berichts.
Quasi Spekulationen über Jakob…
Das macht deine momentane Lage aber in keiner Weise schlimmer !
Es ist also keine Hiobsbotschaft.
LG
