Moreno
Benutzer
Hallo, an alle.
Ich habe gerade im Internet folgendes gelesen. „Zitat“ Das Formular für die Beauftragung des Gutachtens enthält die Frage, wem das Gutachten zugeschickt werden soll. Da man zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiß, ob das Gutachten positiv sein wird, sollte es nur dem Betroffenen zugeschickt werden. Je nach Ergebnis des Gutachtens entscheidet dann allein der Betroffene, wie er weiter verfahren möchte.
Bei mir war das nicht so in meinem Formular habe ich nur angeben können zu welcher begutachtungsstelle meine Akte gehen darf.
Jetzt wäre meine Frage
Muss ich das vor Ort erwähnen das ich möchte das dass Gutachten nur zu mir nachhause kommen soll ?
Danke schon mal für die Antwort.
Lg
Ich habe gerade im Internet folgendes gelesen. „Zitat“ Das Formular für die Beauftragung des Gutachtens enthält die Frage, wem das Gutachten zugeschickt werden soll. Da man zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiß, ob das Gutachten positiv sein wird, sollte es nur dem Betroffenen zugeschickt werden. Je nach Ergebnis des Gutachtens entscheidet dann allein der Betroffene, wie er weiter verfahren möchte.
Bei mir war das nicht so in meinem Formular habe ich nur angeben können zu welcher begutachtungsstelle meine Akte gehen darf.
Jetzt wäre meine Frage
Muss ich das vor Ort erwähnen das ich möchte das dass Gutachten nur zu mir nachhause kommen soll ?
Danke schon mal für die Antwort.
Lg