Mein Fragebogen

Larsos

Benutzer
Habe heute Bescheinigung von Diakonie abgeholt. Folgender Text verwirrt mich:

Nach ausführlicher Besprechung des früheren Trinkverhaltens deuten Konsummuster in Hinblick auf die ICD10-Kriterien auf eine Alkoholabhängigkeit hin. Untermauert wird diese Vermutung durch ein psychologisches Testverfahren (AUDIT). Die Diagnose wurde von (Klinik) gestellt und bestätigt.

Wie bitte kommen die auf Klinik, habt ihr eine Vermutung??
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo, diese Bescheinigung kannst du auf keinen Fall vorlegen. Bei einer Abhängigkeit sind die Kriterien für die MPU anders.
 

Larsos

Benutzer
Auch der Satz, " Er zeigte sich der Problematik gegenüber eher zugewandt und arbeitete glaubwürdig an den o.g. Inhalten mit.

Dieses Schreiben ist für die Tonne.......
 

Larsos

Benutzer
Ich habe da unterschrieben, dass ich diese Bescheinigung erhalten habe. Hoffe da stand nicht irgendwelches Kleingeschriebene drauf. Können die ihre Bescheinigung zur MPI senden??
 

Larsos

Benutzer
Diese Therapie und die MPU Vorbereitung bei der Diakonie war echt für die Katz. Hatte ihr heute auch gesagt, dass mir 3 Wochen in einem Forum viel mehr gebracht haben... da war sie ziemlich beleidigt.

Frag mich wie die auf (Klinik) kommt?! In dem MPU Vertrag steht.
Für die Konsultation von Ärzten und anderen fachspezifischen Einrichtungen im jeweiligen Einzelfall ist durch die SBB die Zustimmung des Seminarteilnehmers schriftlich einzuholen (Formblatt Schweigepflicht)
 

Andi18

MPU Profi
ich würde i.d.F. sagen, daß
- bei der Diakonie eine SHG besucht hattest (gab es halt keine Teilnahmebestätigung) und Dich extra lang mit Dir selbst beschäftigt.
- hast ein MPU Buch gelesen (natürlich solltest dann einen Autor kennen, z.B. Wagenpfeil mit dem Titel "Testknacker") kommt sicher gut an.
- warst in einem MPU Online-Forum sehr aktiv.
- außerdem beim Tüv o.ä. diverse Gespräche geführt, sowie auch mit dem ein oder anderen VP..
 

Larsos

Benutzer
ich würde i.d.F. sagen, daß
- bei der Diakonie eine SHG besucht hattest (gab es halt keine Teilnahmebestätigung) und Dich extra lang mit Dir selbst beschäftigt.
- hast ein MPU Buch gelesen (natürlich solltest dann einen Autor kennen, z.B. Wagenpfeil mit dem Titel "Testknacker") kommt sicher gut an.
- warst in einem MPU Online-Forum sehr aktiv.
- außerdem beim Tüv o.ä. diverse Gespräche geführt, sowie auch mit dem ein oder anderen VP..
Und diese Teilnahmen alle ohne Bescheinigung!? Wenn das MPI nachträglich zb von der Diakonie eine Einschätzung verlangt, wenn ich erzähle dass ich da war...
 

Andi18

MPU Profi
Das mpi hat den Auftrag Dich zu begutachten, dh er darf gar keine Bestätigungen von i-jemanden verlangen..
Bei SHGs sind Bestätigungen nicht immer üblich, bist halt auch sporadisch hin, ist ja keine Therapie oder dergleichen.
Bei erstgesprächen mit VPs bekommst eh keine Bestätigung..

muss eins zugeben, eine Bestätigung von Nancy hätte ich auch gerne. Die würde ich mir sogar einrahmen :zwinker0004::hand0051:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wenn das MPI nachträglich zb von der Diakonie eine Einschätzung verlangt, wenn ich erzähle dass ich da war...
Ihr braucht hier gar nicht herumeiern ... das Zauberwort heißt Datenschutz ... und ohne eine eigenmächtige Einwilligung geht gar nichts.
Da braucht auch @Nancy nichts mehr "einrahmen". ;)
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
ich bin am überlegen, die Stellen die nicht passen zu entfernen......Irgendwie ist das eh ein Standard Text, deswegen wahrscheinlich auch das Klinik in Klammern. MPI und Suchtberatung tauschen sich dich nicht aus?
Vergiß den Scheiß ... das wäre am Ende "Urkundenfälschung".
MPI und Suchtberatung dürfen keine persönlichen Daten ohne deine Einwilligung austauschen. Was aber ist, wenn sie eine Kopie deiner Abschlussbescheinigung von deiner Diakonie abrufen ??? (denn das dürfen sie, ist letztendlich ein Abgleich deiner Vorlage)
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
@bakira2906 hat in diesem Fall recht ... "Urkundenfälschung" ist ein Sammelbegriff ... man könnte auch sagen ... Fälschung eines Dokumentes.

Dokumentenfälschung ... dieser Begriff wird im deutschen Strafrecht nicht gebraucht.
Der Begriff des Dokumentes bezeichnet allgemein ... amtliche Urkunden, Schriftstücke und entsprechende EDV Dateien. Er ist daher für den Bereich des Strafrechtes nicht brauchbar.
 

Larsos

Benutzer
. Was aber ist, wenn sie eine Kopie deiner Abschlussbescheinigung von deiner Diakonie abrufen ??? (denn das dürfen sie, ist letztendlich ein Abgleich deiner Vorlage)
Das meinte ich damit, wenn ich angebe, dass ich bei der Diakonie war und sie dann eine Abschlussbescheinigung anfordern.
 
Oben