Mein Fragebogen

Hallo Max, hallo Nancy so nun habe ich es hinter mir,

ums kurz zu machen, ich bin durchgefallen (zumindest unter vorbehalt),

Der Reaktionstest sowie die Arztkontrolle waren Positiv, dann kam das GA Gespräch.

Ich hatte ja 2 Fragestellungen,
in der Fragestellung zum Verkehrsrecht hatte sie keine Einwende, hier hat sie wohl die Einsicht alle Eigenschaften gesehen um es Positiv ausfallen zu lassen (so ihre Aussage), im Bereich Alkohol sagte sie das sie "Bauchschmerzen hat" hier hätte sie von mir das wort Alkoholmissbrauch gehört, auch im Zusammenhang mit der Vergangenheit. Nach ihrer aussage muss jemand der den Alkohol missbraucht hat mindestens 6 Monate Abstinenz nachweisen....... sie sieht zwar das ich mich verändert habe und meine Fehler der Vergangenheit kenne und auch die Ursachen dafür, trotzdem müsse ich beweisen das ich den Alkohol im griff habe und somit 6 Monate Abstinenz bleiben kann......
Die fragen waren mir bekannt die kämmen, ich habe sinngemäß alles so wieder gegeben wie ich es hier beantwortet habe.
Die einzige frage die mir nicht bekannt war, war folgende: Wie würden sie eine längere Autofahrt planen wen sie einen Führerschein hätten?

Was soll ich nun tun, ich bin mir sehr unsicher......
Sie sagte es ist aufreden fall die halbe miete, damit ist mir aber nicht geholfen.... :-(

Besten Gruß,
Daniel
 
Hallo Max, ich habe mir etwas zeit genommen um mich etwas schlau zu machen, den die Aussage der Psychologin war für mich sehr schwammig und nicht Transparent genug!

Ich bin im Gespräch offen damit umgegangen das ich Kontrolliert trinke und nicht Abstinent, auch habe ich glaubhaft gemacht das ich Nie ein Alkoholiker war oder bin (das bestätigte sie selbst) wen ich jetzt also wie sie sagt meine Vergangenheit gut aufgearbeitet habe und sie die Einsicht sieht, so ger sagt das sie nicht davon ausgeht das ich die Fehler ein zweites mal tune, warum muss ich dann einen Apstinenznachweis darlegen von 6 Monaten, und nochmal zur MPU......


Folgendes habe ich im Internet gefunden:

Es gibt Grenzen

Wenn Sie eine Alkohol-MPU mit kontrolliertem Trinken bestehen wollen, dürfen Sie noch nicht in der Alkohol-Oberliga spielen. Als Richtwert gelten 2,0 Promille, um noch ruhigen Gewissens mit kontrolliertem Trinken zur MPU zu gehen. Als absolute Obergrenze gelten 2,5 Promille. Ab diesem Wert wird man um Abstinenz statt kontrolliertem Trinken nicht herum kommen. Dazwischen regiert das Ermessen des Gutachters, aber je höher Ihr Wert ist, um so anspruchsvoller wird die Vorbereitung auf das Gutachter-Gespräch sein. Sie werden sehr gut begründen müssen, warum Sie trotz hohem Promille-Wert immer noch auf kontrolliertes Trinken raus wollen statt auf Abstinenz.

Vollständige Abstinenz

Wer sich für Abstinenz freiwillig oder gezwungenermaßen entscheidet, um die MPU zu bestehen, bringt zum Ausdruck, dass er keinen einzigen Tropfen Alkohol mehr trinkt. Für freiwillige Abstinenz wird ein Nachweis von 6 Monaten verlangt, für erzwungene Abstinenz 12 Monate. Es gibt einige Kriterien für erzwungene Abstinenz, an denen nicht zu rütteln ist (z.B. öfter als 2x mit Alkohol auffällig geworden), aber auch viele andere Fälle, in denen ein Spielraum bleibt. Hier heißt es also genau hinschaün und vor allem bei der MPU eine gute Argumentation bringen.

Nachdem ich das gelesen habe (zu finden auf fielen seriösen Seiten) stellt sich mir die Frage was da heute passiert ist!
JA ich habe Fehler gemacht, und JA ich habe aus diesen Fehlern gelernt, auch wen dies spät passiert ist. Tatsache ist es ist passiert und nach ihrer Aussage habe ich dieses auch glaubhaft gemacht.

Jetzt bringt es mich in schwirichkeiten das ich gesagt habe das ich damals den Alkohol missbraucht habe um z.B. meine errinerungen an die Kindheit und Jugend zu verdrängen?! Alkoholmissbrauch ist kein Alkoholismus.......
Ich komme mir schlecht und gleichzeitig Betrogen vor........ das ist doch nicht deren ernst!
 
hier hätte sie von mir das wort Alkoholmissbrauch gehört, auch im Zusammenhang mit der Vergangenheit. Nach ihrer aussage muss jemand der den Alkohol missbraucht hat mindestens 6 Monate Abstinenz nachweisen
Das ist für mich absoluter Blödsinn, ich selbst habe auch Alkoholmissbrauch angegeben ... kam locker mit KT durch die MPU.

Wer mit mehr als 1,6‰ noch Auto fährt, ist in der Regel immer ein Alkoholmissbraucher ... ich habe den Alkohol missbraucht um meine Probleme zu verdrängen.

Warte erst einmal das Gutachten ab, dann sehen wir weiter.
 
Ja MAx das weis ich ja auch, vor allem weil ja eigentlich erst ab ca. 2 Promille volkommende Abstinenz gefordert wird, und das auch erst ab 2,5 zu 100% nach meinem Wissen......
Mir kommt das alles Komisch vor! Sie sagte noch das es "unter vorbehalt" ist und sie zuhause nachschaün wird wie viele Indikatoren dafür sprechen das sie mir kein Positives geben kann.... da hätte sie "Bauchschmerzen".....ja die bekomme ich auch bei so einem Blödsinn.....!
Sie fragte auch ganz eigenartig danach wo ich den Begriff "trinkeinheiten" herhabe, ich sagte ihr das ich den Begriff aus den Gesprächen mit meinem damaligen Psychologen kenne und seit damals damit Arbeite und Lebe. Sie sagte nur "jaja ok, ich frage nur weil das nicht jeder macht"

Alles andere war kein Problem,...... Untersuchung Top.....Reaktionstest = gute Ergebnisse...... und dann kam sie..... ich frage mich warum.

Ich weis das ich im Normalfall keinerlei Rechtliche Ansprüche habe, was mache ich aber wen in meinem GA etwas drive steht was ich nie gesagt habe? Oder er stimmt und trotzdem wird die Abstinenz verlangt...... das hat doch keine Grundlage!
Auch Ich habe ihr gesagt wieso ich von Alkoholmissbrauch gesprochen habe. Ihr Antwort "ich habe meine klaren vorgaben die ich einhalten muss" das ist ein Witz....
 
Ihr Antwort "ich habe meine klaren vorgaben die ich einhalten muss" das ist ein Witz....
Das ist wirklich ein Witz, für Missbrauch gibt es keine Vorgaben ... schon gar nicht in deinem Fall.

Ich kann mir das auch nicht erklären, die meisten Gutachter legen großen Wert auf das Wort "Alkoholmissbrauch"... führt aber nicht zwangsläufig zu einer Pflichtabstinenz.

Übrigens, die Zeiträume einer Abstinenz lauten wie folgt:

• Freiwilliger Alkoholverzicht mind. 6 Monate Alkoholabstinenz
• Notwendigkeit zum Alkoholverzicht mind. 12 Monate Alkoholabstinenz
• Alkoholabhängigkeit mind. 12 Monate Alkoholabstinenz

Demnach gibt es eigentlich keine Abstinenzforderung von 6 Monaten !
 
Demnach gibt es eigentlich keine Abstinenzforderung von 6 Monaten !

Sie sagte ja auch "unter vorbehalt" und wen es dann kommt und im Briefkasten ist ich weis was ich zutun habe um beim nächsten mal durch zu kommen.

Ich bin aber nach diesen Aussagen von ihr der Meinung das sie mir unbegründet ein Negatives Gutachten schreiben wird :-(
 
Sie sagte ja auch "unter vorbehalt" und wen es dann kommt und im Briefkasten ist ich weis was ich zutun habe um beim nächsten mal durch zu kommen.
Der TÜV schickt das GA in der Regel innerhalb von 14 Tagen, bei mir waren es sogar nur 7 Tage.
Was willst du denn tun ?
 
Was willst du denn tun ?
du hast meine Nachricht falsch verstanden, also sie hat dann gesagt das ich ja dann weis was zu tun ist damit ich beim nächsten mal durch komme (eben ein halbes Jahr Abstinenz nachweisen).......... und sie sagte noch ganz freundlich "Herr ...... das ist doch zumindest die halbe miete, das verkehrsrechtliche wird auf jeden fall positiev.......

sag mir was ich machen soll :-( Ideen?
 
Schade das der Rest der User nicht visüll am Chatten teilnehmen konnte.....:smiley2204:

Ich bin auch sehr überrascht über die Aussage der GA, aber ich hatte ja bereits geschrieben, dass man praktisch mit "allem rechnen muss"....:smiley8:

Ich hoffe, du meldest dich hier, wenn dein Ga da ist.....:smiley9:
 
Hallo an alle :-)

heute ist mein Gutachten angekommen. Genau 14 Tage nach meiner MPU.

Die Gutachterin hat es anscheinend durchgezogen.......

ich Zitire mal die letzte Seite:

V. Beantwortung der Fragestellung

1. Es ist nicht zu erwarten, dass Herr XXX auch zukünftig gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.

2. Zwar liegt keine Beeinträchtigung als Folge eines unkontrolliertes Alkoholkonsum vor,
die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen, es ist jedoch zu erwarten das Herr XXX zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholkonsum führen wird.

Empfehlung

Dort steht dann das ich nachweislich mindestens 6 Monate oder aber 12 Monate Abstinent Leben sollte. Dazu eine Theraupeutische Maßnahme besuchen soll, um das risiko eines Rückfalls auszuschliessen.

Zitat Ende

Besonders Interessant finde ich folgendes:
Die gutachterin berufft sich dabei auf die Bundeseinheitlichen Begutachtungsrichtlinien....... Sie schreibt das eine Abhängichkeitsprognose nicht zu stellen ist da die Merkmale nicht in den letzten 12 Monaten Feststellbar waren.....

Ausserdem steht da noch folgendes:

Ergänzend sind volgende Hinweise auf das Vorliegen einer Alkoholabhängichkeit zu berücksichtigen:

1. Der Konsum von Alkohol führte bis zum so genanten Filmriss

2. Alkohol wurde bis zur körperlichen Verträglichkeitsgrenze konsumiert

3. Es erfolgte eine Inhaftierung zwecks Ausnüchterung

4. Aufgrund von Alkoholkonsum kamm es zu Schuldgefühlen bzw. einem schlechten gewissen.

5.Wegen zunehmender Gifftfestichkeit wurde die Trinkmänge gesteigert

6.Die berichtete Höchsttrinkmänge verweist auf einen Konsum im Extrembereich

7.Trotz kritischer oder besorgter Rückmeldungen aus dem sozialen Umfeld wurde der Alkoholkonsum fortgeführt.


.......!
 
Hallo an alle :-)

....Ausserdem steht da noch folgendes:

Ergänzend sind volgende Hinweise auf das Vorliegen einer Alkoholabhängichkeit zu berücksichtigen:

1. Der Konsum von Alkohol führte bis zum so genanten Filmriss

2. Alkohol wurde bis zur körperlichen Verträglichkeitsgrenze konsumiert

3. Es erfolgte eine Inhaftierung zwecks Ausnüchterung

4. Aufgrund von Alkoholkonsum kamm es zu Schuldgefühlen bzw. einem schlechten gewissen.

5.Wegen zunehmender Gifftfestichkeit wurde die Trinkmänge gesteigert

6.Die berichtete Höchsttrinkmänge verweist auf einen Konsum im Extrembereich

7.Trotz kritischer oder besorgter Rückmeldungen aus dem sozialen Umfeld wurde der Alkoholkonsum fortgeführt.


.......!


Nach allem, was hier aufgeführt worden ist, frage ich mich wirklich, was du der GA alles erzählt hast.....:smiley2204:

Hast du die Möglichkeit, hier mal dein kpl.es Ga einzustellen? Das würde uns sehr helfen....

Wie ich bereits angedeutet hatte, ist es möglich, dass man einen Teil der MPU besteht und den anderen nicht. Dieser Fall ist nun bei dir eingetreten....

Nun hast du 2 Möglichkeiten:

1) Das Ga nicht bei der FSSt. abgeben und die gesamte MPU bei einem anderen MPI wiederholen. Dies birgt die Gefahr, dass du beim nächsten Mal in beiden Bereichen, oder wieder in einem einzelnen durchfallen könntest....

2) Das Ga bei der FSSt. abgeben. Somit wäre zumindest schon mal die Verkehrsfragestellung vom Tisch und du gehst beim nächsten Mal "nur" mit einer Alk.fragestellung zur MPU....


Besonders Interessant finde ich folgendes:
Die gutachterin berufft sich dabei auf die Bundeseinheitlichen Begutachtungsrichtlinien....... Sie schreibt das eine Abhängichkeitsprognose nicht zu stellen ist da die Merkmale nicht in den letzten 12 Monaten Feststellbar waren.....
Hiermit wird klar, dass es sich bei dir um eine "freiwillige AB" handeln soll, somit müssten 6 Monate ausreichend sein.

Wenn du dich für die 2. Variante entscheidest, musst du diesen Empfehlungen auf jeden Fall folgen:

Empfehlung

Dort steht dann das ich nachweislich mindestens 6 Monate oder aber 12 Monate Abstinent Leben sollte. Dazu eine Theraupeutische Maßnahme besuchen soll, um das risiko eines Rückfalls auszuschliessen.
D.h., dass du dir einen VP suchen solltest....oder zumindest erst einmal zu einer Suchtberatungsstelle gehst, die die weiteren Schritte mit dir "besprechen" kann....

So oder so, solltest du den Alk.konsum mit sofortiger Wirkung einstellen, wenn du dich dazu entschließen solltest, deine AB mit Haaranalysen zu belegen.
 
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