M
Max
Gast
Kannst du machenIch würde dir gern nachher mein "Notenblatt zukommen lassen um es von dir kurz gegenprüffen zu lassen. Ok?
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Kannst du machenIch würde dir gern nachher mein "Notenblatt zukommen lassen um es von dir kurz gegenprüffen zu lassen. Ok?



Das ist für mich absoluter Blödsinn, ich selbst habe auch Alkoholmissbrauch angegeben ... kam locker mit KT durch die MPU.hier hätte sie von mir das wort Alkoholmissbrauch gehört, auch im Zusammenhang mit der Vergangenheit. Nach ihrer aussage muss jemand der den Alkohol missbraucht hat mindestens 6 Monate Abstinenz nachweisen
Das ist wirklich ein Witz, für Missbrauch gibt es keine Vorgaben ... schon gar nicht in deinem Fall.Ihr Antwort "ich habe meine klaren vorgaben die ich einhalten muss" das ist ein Witz....
Demnach gibt es eigentlich keine Abstinenzforderung von 6 Monaten !
Der TÜV schickt das GA in der Regel innerhalb von 14 Tagen, bei mir waren es sogar nur 7 Tage.Sie sagte ja auch "unter vorbehalt" und wen es dann kommt und im Briefkasten ist ich weis was ich zutun habe um beim nächsten mal durch zu kommen.
du hast meine Nachricht falsch verstanden, also sie hat dann gesagt das ich ja dann weis was zu tun ist damit ich beim nächsten mal durch komme (eben ein halbes Jahr Abstinenz nachweisen).......... und sie sagte noch ganz freundlich "Herr ...... das ist doch zumindest die halbe miete, das verkehrsrechtliche wird auf jeden fall positiev.......Was willst du denn tun ?
Ja sicher, auch ich hatte einen "Plan B" ... gehen wir chatten ?sag mir was ich machen soll :-( Ideen?
Hallo an alle
....Ausserdem steht da noch folgendes:
Ergänzend sind volgende Hinweise auf das Vorliegen einer Alkoholabhängichkeit zu berücksichtigen:
1. Der Konsum von Alkohol führte bis zum so genanten Filmriss
2. Alkohol wurde bis zur körperlichen Verträglichkeitsgrenze konsumiert
3. Es erfolgte eine Inhaftierung zwecks Ausnüchterung
4. Aufgrund von Alkoholkonsum kamm es zu Schuldgefühlen bzw. einem schlechten gewissen.
5.Wegen zunehmender Gifftfestichkeit wurde die Trinkmänge gesteigert
6.Die berichtete Höchsttrinkmänge verweist auf einen Konsum im Extrembereich
7.Trotz kritischer oder besorgter Rückmeldungen aus dem sozialen Umfeld wurde der Alkoholkonsum fortgeführt.
.......!

Hiermit wird klar, dass es sich bei dir um eine "freiwillige AB" handeln soll, somit müssten 6 Monate ausreichend sein.Besonders Interessant finde ich folgendes:
Die gutachterin berufft sich dabei auf die Bundeseinheitlichen Begutachtungsrichtlinien....... Sie schreibt das eine Abhängichkeitsprognose nicht zu stellen ist da die Merkmale nicht in den letzten 12 Monaten Feststellbar waren.....
D.h., dass du dir einen VP suchen solltest....oder zumindest erst einmal zu einer Suchtberatungsstelle gehst, die die weiteren Schritte mit dir "besprechen" kann....Empfehlung
Dort steht dann das ich nachweislich mindestens 6 Monate oder aber 12 Monate Abstinent Leben sollte. Dazu eine Theraupeutische Maßnahme besuchen soll, um das risiko eines Rückfalls auszuschliessen.
Was hat es mit Plan B und dem Chatten auf sich ?![]()