Leute entspannt euch doch bisschen. Jeder von euch gibt hier wertvolle Ratschläge und es wäre schade, wenn es diese aufgrund irgendwelcher Streitigkeiten oder sonst was, nicht mehr geben würde.
Egal ob
@joost ,
@Max oder
@Karl-Heinz Eure Einschätzungen sind immer Gold wert , auch wenn ihr manchmal nicht der gleichen Meinung seid. Dafür hat man viele verschiedene Blickwinkel von echten Profis, die hier schon lange im Forum unterwegs sind und vielleicht sogar privat oder beruflich diese Richtung eingeschlagen haben .
Wenn jeder hier dem andern der Nase nach reden würde, wäre es doch auch nichts echtes.
Trunkenheit im Verkehr scheint tatsächlich ein Oberbegriff für den Paragraphen §316StgGb zu sein und beinhaltet Straftaten, die sowohl mit Alkohol und / oder anderen berauschenden Mitteln (Drogen, Medikamente) begangen wurden.
Meine Straftat (2023) mit Kokain, THC und Benzodiazepinen (ohne Alkohol ) war "Trunkenheit im Verkehr" nach §316StGB.
Auch meine Rauschfahrt aus 2013 (THC) zählte als "Trunkenheit im Verkehr" , obwohl ich keinen Alkohol konsumiert hatte.
Jeder täuscht sich mal und in den Gesetzen der deutschen Justiz kann man schonmal den Faden verlieren, das heißt ja nicht, dass man sich nicht trotzdem gut auskennt.
Wäre schade, wenn ihr euch wegen solcher Kleinigkeiten in die Haare bekommt.
Ich denke, wir sind alle Erwachsen und sollten über so etwas drüber stehen.
Schöne Feiertage!