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Mischkonsum Cannabis/Amphetamin + Straftat (Drogen und Waffenbesitz)

Zur Erklärung:
Auch eine Fahrt unter Drogen ist eine TF.
Irgendwie läuft hier etwas falsch ... eine Fahrt unter Drogen, kann niemals eine Trunkenheitsfahrt sein.
Eine Trunkenheitsfahrt (TF) bezieht sich ausschließlich auf Alkohol ... Alkohol ist hier aber nicht im Spiel.
 
Irgendwie läuft hier etwas falsch ... eine Fahrt unter Drogen, kann niemals eine Trunkenheitsfahrt sein.
Eine Trunkenheitsfahrt (TF) bezieht sich ausschließlich auf Alkohol ... Alkohol ist hier aber nicht im Spiel.
Hallo Max... danke ich habe schon angefangen zu zweifeln an mir selbst... hatte irgendwie das gefühl hier falsch zu sein... ich hoffe hier schaut sich einer noch mein fb richtig an und kann mir direkt sagen was ich verbessern kann
 
Ich korrigiere dich äußerst ungern, aber eine TF ist alles, was unter Einfluss psychotroper Substanzen „unterwegs“ ist.
Ich möchte nicht das ihr euch wegen meiner Wenigkeit in die Wolle bekommt hier... für mich wäre nur interessant was welche Fragestellungen beziehungsweise antworten für euch nicht richtig sind und ich daran noch arbeiten muss... oder ist alles falsch
 
Ich korrigiere dich äußerst ungern, aber eine TF ist alles, was unter Einfluss psychotroper Substanzen „unterwegs“ ist.
Dann sind das deine eigenen Regeln, nicht die des Forums. Toll das dies auch noch gelikt wird :smiley177:

Eine Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat, die nach § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) geahndet wird. Sie liegt vor, wenn jemand unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt und dadurch nicht mehr sicher fahren kann.
 
Dann sind das deine eigenen Regeln, nicht die des Forums. Toll das dies auch noch gelikt wird :smiley177:

Eine Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat, die nach § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) geahndet wird. Sie liegt vor, wenn jemand unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt und dadurch nicht mehr sicher fahren kann.
Max könntest du eventuell über mein fb mal drüber schauen nur wenn es keine Umstände macht bitte
 
Ich möchte nicht das ihr euch wegen meiner Wenigkeit in die Wolle bekommt hier...
manchmal klären wir hier auch Dinge, wenn sie uns übern Weg laufen. Das ist ok so.

Dann sind das deine eigenen Regeln, nicht die des Forums. Toll das dies auch noch gelikt wird
ich bin da auch drüber gestolpert. Der Volltext des §316:

§ 316 Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
Es sind wahrlich grottige Lyriker, die bei der Gesetzgebung beteiligt sind. Und es reimt sich nicht mal :/
Fakt ist: das steht halt so auch in Polizeiberichten. Trunkenheitsfahrt bei THC. Ja, es ist grausam...
 
Dann sind das deine eigenen Regeln, nicht die des Forums. Toll das dies auch noch gelikt wird :smiley177:
Ich finde es aus fachlicher Sicht schon sehr merkwürdig, wenn du nicht nur einen absoluten Standardbegriff in diesem MPU-Thema / -forum als „meine“ Regeln monierst.
Aus menschlicher Sicht empfinde ich es als unterste Schublade, wenn dieses mit einem K***-emoji „kommentiert“ wird.

Ich habe es als Bereicherung empfunden, hier zu helfen.
Aber nicht zu dem Preis mangelnder Höflichkeit und Wertschätzung mir gegenüber.
Ja, ja, auch hinter jedem anonymen Schreiber steckt ein fühlender Mensch….

Ihr kommt hervorragend ohne mich zurecht.

Ich wünsche allen nur das Beste :smiley138:
 
Schade naja es war ein Versuch wert vielleicht finde ich noch ein anderes forum wo man mir eventuell helfen kann und will ich wünsche euch allen alles Gute
 
Es sind wahrlich grottige Lyriker, die bei der Gesetzgebung beteiligt sind. Und es reimt sich nicht mal :/
Fakt ist: das steht halt so auch in Polizeiberichten. Trunkenheitsfahrt bei THC. Ja, es ist grausam...

§ 316 Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

Ich denke, die Markierung bezieht sich auf das Strafmaß ... nicht explizit auf Drogen.
Der "Trunk" ist im Duden doch klar definiert ... "etwas, was jemand gerade trinkt; Getränk".

Eine Behauptung, dass ein Drogenkonsum eine TF sein soll, haben wir seit Bestehen des Forums noch nie gehabt.

Sorry, wenn ich hier vielleicht mal überreagiert habe ... aber ich tummle mich hier nicht den ganzen Tag im Forum herum, immerhin habe ich auch noch einen manchmal anstrengenden Job zu erfüllen.

Und die Reakion von einem @Karl-Heinz ... der laut Profil 86 Jahre alt ist, kann ich gut verstehen ... in diesem Alter ist die Kritikfähigkeit wohl etwas schwächer.
 
dass ein Drogenkonsum eine TF sein soll, haben wir seit Bestehen des Forums noch nie gehabt.
ich habe es schon in mehreren Polizeiberichten gelesen. Und der Wortlaut des §316 lässt für mich keinen Interpretationsspielraum zu. Der heisst: "Trunkenheit im Verkehr" und benennt neben Alkohol eben auch andere berauschende Mittel. Dass da das Wort "trinken" drinsteckt, hat der begnadete verantwortliche Jurist vermutlich übersehen. Die Behörden leben damit, die Rechtssprechung auch - also sollten wir das ebenfalls tun.

Weil wir gerade dabei sind:
§316 schrieb:
meint ja vermutlich auch nicht, dass es lecker schmecken muss, damit der Paragraph gilt :p
 
Die Behörden leben damit, die Rechtssprechung auch - also sollten wir das ebenfalls tun.
Nein, ich werde das hier keinen Drogenkonsumenten unterstellen, dass er gleichzeitig auch gesoffen hat.

Ich kommentiere hier seit 15 Jahren im Forum Drogen-FB ... noch nie hat ein sauberer Drogen-"Probant" erwähnt, dass er auch wegen Trunkenheit belangt wurde.
Ich kann moralisch und mit eigenem Gewissen dem nicht folgen ... und was geschrieben steht, heißt nicht immer Umsetzung ... siehe die schwammigen Eigenbestimmungen der MPI.

Für mich ist ein Pferd ein Pferd ... und ich kann nicht sagen, dass Pferd ist eine Kuh.

Schön das dies auch ein Diskussionsforum ist, jeder darf seine eigene Meinung haben ... auch wenn der Nenner am Ende vielleicht nicht passt.;)
 
Für mich ist ein Pferd ein Pferd ... und ich kann nicht sagen, dass Pferd ist eine Kuh.
dann gilt das halt nur für Dich. Behörden, Juristen und die Gesetzgebung sehen das anders. Ich richte mich da nach der Mehrheit.

... und was geschrieben steht, heißt nicht immer Umsetzung ...
Und was umgesetzt wird, entscheidest... Du?

Juristen sehen das bisschen anders.
Hier mal ein kleines Beispiel (eins von vielen):
Trunkenheit im Verkehr, auch als „Trunkenheitsfahrt“, „Alkohol am Steuer“ oder „Fahren unter Drogeneinfluss“ bezeichnet, zählt zu den am häufigsten gegen Fahrzeugführer erhobenen Vorwürfen im Verkehrsstrafrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was umgesetzt wird, entscheidest... Du?
Mit Sicherheit nicht ... ich richte mich nach den Erfahrungen von zig Usern, nicht was auf dem Papier steht.
Aber wenn ich dich so lese, glaubst du wahrscheinlich auch alles was dir der ÖRR vermittelt ... aber das ist eine andere Geschichte.
Off-topic out
 
glaubst du wahrscheinlich auch alles was dir der ÖRR vermittelt
ich glaube, was die Juristen und Behörden unter den Dingen verstehen. Naja - und es geht hier um Juristerei. Nicht um deutsche Lyrik.

ich richte mich nach den Erfahrungen von zig Usern
Ich weiss jetzt nicht, wieviel ausgebildete Juristen Du hier im Forum gelesen hast, die dir gesagt haben, dass man in der Juristik bei Trunkenheit nur Alkohol meint. Da wäre ich jetzt auf Fundstücke gespannt...
 
Leute entspannt euch doch bisschen. Jeder von euch gibt hier wertvolle Ratschläge und es wäre schade, wenn es diese aufgrund irgendwelcher Streitigkeiten oder sonst was, nicht mehr geben würde.

Egal ob @joost , @Max oder @Karl-Heinz Eure Einschätzungen sind immer Gold wert , auch wenn ihr manchmal nicht der gleichen Meinung seid. Dafür hat man viele verschiedene Blickwinkel von echten Profis, die hier schon lange im Forum unterwegs sind und vielleicht sogar privat oder beruflich diese Richtung eingeschlagen haben .

Wenn jeder hier dem andern der Nase nach reden würde, wäre es doch auch nichts echtes.

Trunkenheit im Verkehr scheint tatsächlich ein Oberbegriff für den Paragraphen §316StgGb zu sein und beinhaltet Straftaten, die sowohl mit Alkohol und / oder anderen berauschenden Mitteln (Drogen, Medikamente) begangen wurden.

Meine Straftat (2023) mit Kokain, THC und Benzodiazepinen (ohne Alkohol ) war "Trunkenheit im Verkehr" nach §316StGB.

Auch meine Rauschfahrt aus 2013 (THC) zählte als "Trunkenheit im Verkehr" , obwohl ich keinen Alkohol konsumiert hatte.

Jeder täuscht sich mal und in den Gesetzen der deutschen Justiz kann man schonmal den Faden verlieren, das heißt ja nicht, dass man sich nicht trotzdem gut auskennt.

Wäre schade, wenn ihr euch wegen solcher Kleinigkeiten in die Haare bekommt.

Ich denke, wir sind alle Erwachsen und sollten über so etwas drüber stehen.

Schöne Feiertage!
 
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