MPU 1,15 in Berlin?????

katinka

Neuer Benutzer
Hallo liebes Forum Team,

ich hatte im Sommer eine TF mit BAK 1,15. Ich bin Ersttäterin und auch sonst noch nie polizilich in Erscheinung getreten. Jetzt hatte ich auch meinen Strafbefehl bekommen und wollte eigentlich morgen meinen Führerschein neu beantragen. Ich hab nochmal kurz bei der aktuellen (!) Bürgeramt-Homepage drüber gelesen was ich alles mitbringen soll. Und dabei ist mir gerade dieser Satz aufgefallen:
Trunkenheitsersttäter müssen sich vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis einer medizinisch- psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, wenn anlässlich der Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr erreicht wurde. Ab der zweiten Trunkenheitsfahrt ist eine MPU obligatorisch und zwar unabhängig von der Höhe der Blutalkoholkonzentration. https://www.berlin.de/labo/mobilita...ahrerlaubnis-fuehrerschein/artikel.283201.php

Ich bin jetzt total verwirrt und auch komplett verängstigt, da ich dachte, dass eine MPU Auflage unter 1,6 Promille gar nicht so einfach (ohne weitere Tatsachen) angeordnet werden kann. Erst vor kurzem gab es das Thema ja auch hier im Forum und dort wurde der Threadersteller ja auch beruhigt und ich dachte das dies dann wohl so gilt.

Mhmmm, was sagt ihr dazu?

Ganz lieben Gruß,
Katinka
 

sammski

Stamm-User
Hallo katinka,

Erstmal willkommen im Forum!
Konkrete Frage zuerst: Wann endet deine Sperrfrist?
Sollte diese bereits abgelaufen sein bzw. das Datum der Sperrfrist ca. max. in 3 Monaten sein, beantrage deinen FS doch sofort.
Erst danach wird die Führerscheinstelle dir mitteilen, ob überhaupt eine MPU nötig ist, was ich in deinem Fall stark bezweifle.

Mach dich also nicht fertig und beantrage den "Schein" erstmal :)
 

sammski

Stamm-User
Zitat:"...bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) bis weniger als 1,6 Promille kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet werden, wenn im Einzelfall aus der strafgerichtlichen Entscheidung über den Promillewert hinaus weitere Anhaltspunkte hinzutreten, welche die Annahme einer Alkoholproblematik begründen."

Insoweit nur bei weiteren Auffälligkeiten. Mit 1,15 Promille wird dies sehr unwahrscheinlich zu einer MPU führen, laut deinen Angaben.
Also vorweg: Neu beantragen und warten.
Aber Nancy und/oder Max werden bestimmt schnellstmöglich auch auf deinen Beitrag antworten. :)

Viele Grüße
sammski
 

Falo

Stamm-User
Hallo,

Es gab vor ca. 2 Jahren speziell in BW eine Rechtsauslegung wo versucht wurde bei jeder Alk Straftat also auch ab 1,1 Promille auch eine MPU durchzudrücken.
Das ist in zwischen aber mehrfach unteranderen vom Bayrischen Verwaltungsgerichtshof entschieden worden das das so nicht geht es müssen wirklich besondere Gründe vorlegen wenn die FSST unter 1,6 Promille eine MPU durchdrücken will.

Ich gehe auch davon aus das du die FE ohne MPU wiederbekommst.

Sollte diese bereits abgelaufen sein bzw. das Datum der Sperrfrist ca. max. in 3 Monaten sein, beantrage deinen FS doch sofort.
Kleine anmerkung seit 2 Jahren kann man schon 6 Monate vor Ende der Sperrfrist seinen FS neu beantragen,
Und man sollte die Frist auch am besten ausnutzen weil teilweise die Behörden halt sehr langsam sind (vorallen Berlin ist dafür ja Deutschlandweit berüchtigt).
 

sammski

Stamm-User
Genau, nicht nur Berlin ist dafür bekannt. Es kommt auch auf die Kompetenz an, die leider zu versickern droht :(
PS: Die Dauer bei Beantragung der Sperrfrist kann man selbst googlen, deshalb diese "ca." Angabe,
 

katinka

Neuer Benutzer
ah okay DANKE!! euch erstmal. das bestätigt dann ja was in dem anderen thread schon mal geschrieben stand. jetzt habe ich den ganzen abend noch rumgegoogelt und bin darauf gestoßen, dass die Führerscheinakte auch alles mögliche Andere enthalten kann. Dinge die gar nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Ich wüsste jetzt auch nichts genaues was bei mir da in Betracht kommen würde, aber habe überlegt ob es denn dann ratsam ist, zuallererst Einsicht in diese Führerscheinakte zu bekommen bevor man die Neuerteilung beantragt? Oder ist das blödsinn???
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo katinka,

wenn du dir sicher bist, dass außer der TF nichts gegen dich vorliegen kann, würde ich die Einsicht in die Akte als unnötig empfinden...
think.gif

Ist auch nicht gesagt das du dort reinschauen kannst, bevor ein Verwaltungsvorgang (Neuantrag) läuft.
 

katinka

Neuer Benutzer
Hallo,
wollte mich mal wieder melden. Leider gibt es in meinem Fall keine weiteren Neuigeiten, da die FSSt sich noch nicht gemeldet hat. Meine Sperrzeit läuft zum 3.August 2020 aus und ich habe den Antrag schon 6 Monate vorher gestellt, aber (vermutlich auch wegen Corona) noch nichts weiter gehört.
Jetzt bin ich mir jedoch, durch lesen im Internet, etwas unsicher geworden, ob ich um eine MPU herum komme. Und zwar bin ich auf diesen Satz gestoßen:

Schon allein eine Auffälligkeit am Mittag mit 1,1 Promille kann für die Fahrerlaubnisbehörde ausreichen, um weitere Gründe (nämlich Alkoholproblematik wegen Trunkenheit am Mittag bzw. Restalkoholannahme) für eine MPU herzuleiten.
(Dieser Satz stammt von einer privaten Seite eines Diplom Verkehrspsychologen)

Bei der Atemaloholkontrolle um ca. 10:00 Uhr hatte ich einen Wert von 1,56 Promille.
Bei mir war die Blutabnahme um 10:40 Uhr und betrug 1,15 Promille.
Ich hatte mit Freunden an der Ostsee übernachtet und wir haben bis morgens gefeiert und getrunken und ich hatte mich Schlafen gelegt und bin aber aufgewacht, weil es im Auto unerträglich heiß wurde und wollte in einen nahe gelegenden Wald fahren um dort weiter schlafen zu können, bin dann aber auf dem Weg dahin in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten und sollte pusten, da man noch Biergeruch wahrnahm.
Ich höre immer wieder mal, dass bei einem Ersttäter ohne weiteren Auffälligkeiten in der Führerscheinakte, vorallem wenn diese mit Alkohol in Zusammenhang stehen, es keine Rolle spielt um welche Uhrzeit der BAK-Wert erhoben wurde. Stimmt das so?

Kann man ungefähr abschätzen was auf mich zu kommt und wie ich mich verhalten soll? Ich bin für Ratschläge überaus dankbar :)

Lieben Gruß,
Katinka
 

Olympia

Benutzer
Hallo Katinka,


hm, das ist ja nu doch schon ne Weile her. Hast du dort mal angerufen? Das hört sich eher an, als wär dein Antrag irgendwie irgendwo versickert...

Ich denke auch, dass da keine MPU folgt. Da müssen die schon Gründe finden....
Im Internet findet man viele Aussagen. Nicht alles glauben.

Viel Glück :)
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Hallöchen. So gaaanz unplausibel finde ich die Aussage von dem VP nicht. Angenommen ihr habt bis 4 früh gefeiert. Da hattest real ca. 1 Promille mehr als BAK. Wenn du dich also (ohne kopf zu machen) mit 1.1 ins Auto setzt, unterstellen sie dir vielleicht dass du dies wahrscheinlich nach feierende mit deutlich mehr auf dem kessel evt. Erst recht tust? Ob sowas statthaft ist und ob das ausreicht...ich weiß nicht, Zweifel es aber an. Würde ich wohl gucken was so im Detail im Bericht und strafbefehl inhaltlich steht.
 

Falo

Stamm-User
Wenn du seit 3,5 Monaten nichts von deinen Neuerteilungsantrag gehört hast solltest du dich auf jeden Fall darum kümmern (wobei das in Berlin halt wirklich nicht so einfach ist bei den überlasteten Behörden).

Ich glaube nicht das du eine MPU machen must aber kann es natürlich auch nicht Garantieren.
 

katinka

Neuer Benutzer
Hallo liebes Forum,

Ich wollte nur kurz bescheid geben, dass ich die Fahrerlaubnis wiederbekommen habe ohne MPU.
Vielen lieben Dank für dieses Forum und euren Beistand und ich werde nun gut auf meinen Führerschein aufpassen! :)



Eine Frage hätte ich noch, da bin ich durch guhgeln nicht weiter gekommen:

Wie ist es, wenn man nun z.B. eine Ordnungswidrigkeit oder evntl. Straftat begeht im Sinne der StVo, die aber nichts mit Alkohol zu tun hat, aber z.B. einen Monat Fahrverbot nach sich ziehen könnte... wird dann anders entschieden, weil man schonmal eine Entzug der Fahrerlaubnis hatte?
Z.B. durch eine Rotfahrt oder überhöhte Geschwindigkeit.
Ist mir noch nicht passiert und ich bin da auch Gewissenhaft, aber meine Frage wäre ob es durch die TF zu irgendwelchen späteren Belastungen kommt oder ob man wieder bei "Null" anfängt.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo katinka,

Glückwunsch zur Neuerteilung deiner Fahrerlaubnis. :)
Ist mir noch nicht passiert und ich bin da auch Gewissenhaft, aber meine Frage wäre ob es durch die TF zu irgendwelchen späteren Belastungen kommt oder ob man wieder bei "Null" anfängt.
Bist du noch in der Probezeit? Wenn ja, würde ein neuerliches Auffallen im Punktebereich eine verkehrsrechtliche MPU nach sich ziehen.
Wenn nicht, fängst du wieder wie du selber schon sagst bei 0 an da durch die Neuerteilung alle Punkte gelöscht sind. Soll heißen: bei einer einmaligen Geschwindigkeitsübertretung mit Fahrverbot würdest du danach deinen FS ohne Auflagen wiederbekommen...
 

katinka

Neuer Benutzer
Hallo und danke Nancy :)
also meinen Führerschein habe ich 2013 gemacht und müsste demnach nicht mehr eine Probezeit haben. Da diese ja längst abegelaufen ist.
Aber ich habe nach der Fahrerlaubniswiederteilung auch keine neue Probezeit, oder?
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Nein. Ist sie nach 2 j abgelaufen gibt es keine mehr. lässt dir innerhalb dieser was zu Schulden kommen verlängert sie sich auf 4 j. gibst FE in der Probezeit ab. dann hängst die fehlende Zeit hinten dran
 
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