Hallo liebes Forum Team,
ich hatte im Sommer eine TF mit BAK 1,15. Ich bin Ersttäterin und auch sonst noch nie polizilich in Erscheinung getreten. Jetzt hatte ich auch meinen Strafbefehl bekommen und wollte eigentlich morgen meinen Führerschein neu beantragen. Ich hab nochmal kurz bei der aktuellen (!) Bürgeramt-Homepage drüber gelesen was ich alles mitbringen soll. Und dabei ist mir gerade dieser Satz aufgefallen:
Trunkenheitsersttäter müssen sich vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis einer medizinisch- psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, wenn anlässlich der Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr erreicht wurde. Ab der zweiten Trunkenheitsfahrt ist eine MPU obligatorisch und zwar unabhängig von der Höhe der Blutalkoholkonzentration. https://www.berlin.de/labo/mobilita...ahrerlaubnis-fuehrerschein/artikel.283201.php
Ich bin jetzt total verwirrt und auch komplett verängstigt, da ich dachte, dass eine MPU Auflage unter 1,6 Promille gar nicht so einfach (ohne weitere Tatsachen) angeordnet werden kann. Erst vor kurzem gab es das Thema ja auch hier im Forum und dort wurde der Threadersteller ja auch beruhigt und ich dachte das dies dann wohl so gilt.
Mhmmm, was sagt ihr dazu?
Ganz lieben Gruß,
Katinka
ich hatte im Sommer eine TF mit BAK 1,15. Ich bin Ersttäterin und auch sonst noch nie polizilich in Erscheinung getreten. Jetzt hatte ich auch meinen Strafbefehl bekommen und wollte eigentlich morgen meinen Führerschein neu beantragen. Ich hab nochmal kurz bei der aktuellen (!) Bürgeramt-Homepage drüber gelesen was ich alles mitbringen soll. Und dabei ist mir gerade dieser Satz aufgefallen:
Trunkenheitsersttäter müssen sich vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis einer medizinisch- psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, wenn anlässlich der Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr erreicht wurde. Ab der zweiten Trunkenheitsfahrt ist eine MPU obligatorisch und zwar unabhängig von der Höhe der Blutalkoholkonzentration. https://www.berlin.de/labo/mobilita...ahrerlaubnis-fuehrerschein/artikel.283201.php
Ich bin jetzt total verwirrt und auch komplett verängstigt, da ich dachte, dass eine MPU Auflage unter 1,6 Promille gar nicht so einfach (ohne weitere Tatsachen) angeordnet werden kann. Erst vor kurzem gab es das Thema ja auch hier im Forum und dort wurde der Threadersteller ja auch beruhigt und ich dachte das dies dann wohl so gilt.
Mhmmm, was sagt ihr dazu?
Ganz lieben Gruß,
Katinka