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MPU-2,43-angebliche Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

Sry diese Aussage ist einfach nur Blödsinn
So wie deine grade?


Offensichtlich liest du ja nicht einmal mehr alles.
Wenn dir die Begründung nicht passt, beschwer dich beim Amt und nicht hier.

Und damit ist das für mich jetzt erledigt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn alles der Wahrheit entspricht, geht das nur mit Restalkohl von vor dem Turnier. und damit meine ich nicht Sektfrühstück mit der frau
Bitte bedenke, dass alle die dir hier feedback geben dafür ihre Freizeit opfern. die erwarten dann halt auch offene Karten. Sonst kann nicht geholfen werden und macht das ganze sinnlos...
Danke dir erstmal für deine Meinung dazu, ich habe dies gestern Abend direkt noch zum Anlass genommen mich mit einem Kumpel der an diesem Tag dabei war darüber zu unterhalten. Meine Erinnerung daran ist so wie geschildert. Es ist aber eben auch schon ein Jahr her und ich habe eben auch erhebliche Erinnerungslücken. Es können wohl nach dem Fußballturnier noch 3-4 Bier mehr gewesen sein. Das ist mir aber leider nicht mehr so bewusst. Bzgl. des Gins ist zu sagen, dass ich damit nicht zwangsläufig meinte, dass wir halbe halbe gemacht haben. Ich habe diesen mit einem Kumpel getrunken, dieser ist in der Nacht aber auch schon vor mir gegangen und ich habe die Flasche dann noch alleine geleert. Wie viel das dann noch war kann ich aber leider nicht mehr einschätzen. Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass dieser hohe Promillewert dadurch entstanden ist, dass ich zum Ende hin eben sehr viel Gin getrunken habe. Anderen Schnaps oder Longdrinks wie Cuba Libre oder sowas trinke ich schon seit Jahren nicht mehr.

@elronzandi
Kannst du mal bitte nachschauen nach welchen § das Verfahren eingestellt wurde?

Und zweitest bitte die Begründung der MPU Anordnung abtippen (bitte dabei etwas anonymisieren).

Das Verfahren wurde nach § 153 StPO eingestellt.

Der Fragestellung durch die Fsst. wird folgender Sachverhalt + Zweifel vorangestellt:
"nach den mir vorliegenden Unterlagen sind Sie in der Vergangenheit wie folgt auffällig geworden:
- am 31.05.2019 gegen 05:05 Uhr führten Sie in der Ortslage ..., ein Fahrzeug (Fahrrad) mit einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von 2,43 mg/g

Dieser Sachverhalt begründet Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Ich fordere Sie daher auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) zur Klärung der Eignungszweifel beizubringen."

Warum?:smiley2204:
Der TE hat ja erstmal nur den Profilbogen eingestellt...

Hallo elronzandi,

willkommen im Forum :)

Wie schon geschrieben wurde, kratzen deine 2,43‰ schon hart an der Oberliga...
Auch der derzeitige Konsum ist noch recht hoch:

Bis zu 2l Bier zu einem Anlass haben nicht unbedingt mit einem "risikoarmen" Umgang zu tun...

Wie war denn so dein Trinkverhalten vor der Auffälligkeit? Was, wie oft und wieviel hast du da getrunken? Welche Anlässe waren das?

Danke für das willkommen :)

Ich habe auch kein Problem meinen Konsum von Alkohol noch weiter zu verringern und habe mir auch fest vorgenommen bis zu meiner MPU seit jetzigem Bekanntwerden nichts mehr zu trinken.

Mein Trinkverhalten vor der Auffälligkeit bis danach: Ich habe das erste mal mit 14 zur Jugendweihe Alkohol getrunken. Das war eine ganze Menge Bier damals und ich war zum ersten Mal betrunken. Ohne aber irgendwelche Ausfallerscheinungen o.ä. zu haben.
Dann habe ich 3 Jahre gar nichts mehr getrunken und mit 17 das erste mal wieder in der heimischen Disko Alkohol in Form von Bier getrunken. Daraufhin war ich wieder für ein knappes halbes Jahr bis zu meinem 18 Geburtstag davon geheilt. Ab meinem 18 Geburtstag bin ich dann regelmäßig, heißt jedes Wochenende, meistens samstags ab und an aber auch freitags und samstags mit Freunden um die Häuser gezogen. In Clubs, Bars usw. Zu dieser Zeit war ich so ziemlich an jedem Wochenende betrunken. Ich habe dabei immer viel Bier getrunken und Longdrinks wie Cuba Libre und Wodka mit allem womit man es so mischen kann. Auch Pfeffi und Kirsch gabs zu dieser Zeit in großen Mengen. Während dieser Jahre bin auch jährlich einmal nach Malle an den Ballermann geflogen und habe regelrechte Saufurlaube gemacht. Dies habe ich bis zu meinem 23 Lebensjahr so fortgeführt. Als ich dann 23 war habe ich meine jetzige Frau kennengelernt (Juli 2011) und meine Ausbildung (September 2011) begonnen. Ab dem Moment als ich meine jetzige Frau kennengelernt hatte, war ich maximal noch ein mal pro Monat mal im Club, zu einem Geburtstag o.ä., eher einmal alle zwei Monate. Dies oft mit meiner Frau, dabei habe ich auch meinen Alkoholkonsum reduziert und ausschließlich Bier getrunken (schätzungsweise 5-6 0,33l). Die Veranstaltungen die ich alleine besuchte waren Mannschaftsabende (Fußball) bei denen ich dann aber auch wieder mehr trank im Beisein der Mannschaftskollegen, da es mir als normal vorkam. Heißt da habe ich zu der Menge Bier dann auch wieder Longdrinks wie oben erwähnt und Schnäpse getrunken. Oft auch bis zur kompletten Betrunkenheit, wobei ich mich immer alleine um mein nachhause kommen in Form bspw. eines Taxis kümmern konnte und ich nie einen Totalausfall wie bei der mir jetzt vorgeworfenen Tat hatte. Anfang des Jahres 2013 wurde dann mein erstes Kind geboren. In der Folge war ich noch seltener aus. Die einzige mir im Kopf hängen gebliene härtere Feier war die zur bestandenen Abschlussprüfung meiner Ausbildung. Da habe ich mit einigen anderen Absolventen ab ca 16 Uhr bis ca. 3 Uhr nachts viel Bier ca. 10 Hefeweizen á 0,5l und Schnäpse getrunken. Bis ins Jahr 2014 war ich maximal alle 2 Monate feiern, teilweise als Fahrer komplett ohne Alkohol. Wenn ich getrunken habe, dann meist zu Geburstagen von engen Freunden die meist dann noch mit einem anschließenden Clubbesuch verbunden waren. Dabei habe ich dann aber häufig wieder so viel getrunken bis ich mich betrunken gefühlt habe. Zu dieser Zeit zum Anfang immer 2-3 Bier á 0,5l und im Anschluss Cuba Libre bestimmt zwischen 6 und 10 Gläser á 0,4l. Dieses Getränk habe ich mir dann auch "übertrunken", sodass ich es seit ca. 2014 gar nicht mehr anrühre. Im Jahr 2015 war die einzige größere Feier an die ich mich erinnern kann meine eigene Hochzeit zu der ich ab dem ZP der Feier also so ab 16 Uhr bis 3 Uhr nachts ca. 12 Hefeweizen gemixt mit Sprite getrunken habe. Damals fühlte ich mich zwar platt vom Tag jedoch nur angetrunken. In der Folge begann eine sehr anstrengeden Phase (2015-Mitte 2016) in meinem Leben. Ich habe begonnen ein Einfamilenhaus für mich und meine Familie zu bauen und meine Frau war berufsbedingt nicht viel zuhause. Heißt ich hatte Kind (fast alleinerziehend), Arbeit, Hausbau und meine Aktivität als Fußballer iwie unter einen Hut zu bringen und oft das Gefühl, dass die 24 Stunden die der Tag so hat nicht ausreichen. In dieser Zeit war ich bis das Haus fertiggestellt war, maximal noch einmal alle drei Monate am WE feiern, habe dabei dann auch nicht sehr viel getrunken, sodass ich am nächsten Tag wieder fit war um meinen Verpflichtungen nachzukommen. Bei diesen Feiern handelte es sich zumeist um die Geburtstage meiner engsten Freunde. (drei an der Zahl) Nach dem der Hausbau inklusive Einzug vollendet war fiel ich in ein depressives Loch. Bis Ende 2016 war ich mir darüber noch nicht so bewusst und versuchte meine Stimmung durch häufigeres feiern gehen mit Freunden an den Wochenenden wieder aufzuhellen. In dieser Zeit war ich sicher 1-2 mal pro Monat am Wochenende aus und habe in ein von zwei Fällen auch wieder so viel getrunken, dass ich betrunken war und am nächsten Tag verkatert war. Ab Jahresbeginn, habe ich dann intensiv etwas gegen meine depressive Phase gemacht und habe ein halbes Jahr abstinent gelebt. Als es mir dann mental wieder besser ging habe ich mich wieder häufiger mit Freunden getroffen (zum Fußball gucken oder grillen) und in Maßen heißt 2-3 Bier á 0,5l getrunken. Ab 2018 bin ich dann im Grunde bis Mitte 2019 ca. 2 mal in 2 Monaten feiern gewesen, wobei ich nach Rücksprache mit meiner Frau ca bei jedem 5en Mal ausgehen betrunken war, mit der Einschränkung, dass es nie so war wie bei der mir vorgeworfenen Tat. In dieser Zeit habe ich Bier zwischen 2 und 8 á 0,5 l und entweder Gin-Tonic oder kleine Schnäpse wie Pfeffi oder Kirsch getrunken. An den Abenden an denen ich Gin-Tonic getrunken habe, war ich dann meist auch betrunken. Aus diesem Grund trinke ich seit meinem Vorfall keinen Schnaps mehr. Ab meinem Vorfall mitte 2019 habe ich ca. 2 Monate wieder abstinent gelebt. Danach habe bei Arbeiten (bspw. pflastern usw.) rings ums Haus zusammen mit einem Freund 1-4 Bier á 0,5l getrunken. So alle zwei-drei Wochen war dies der Fall. Im Januar diesen Jahres war ich einmal im Club und habe dort 8 Bier á 0,33 getrunken. Über Silvester 2019 waren wir mit Freunden verreist. Dort habe ich in Form von Weißweinschorle ca 3 Flaschen Weißwein an 4 Tagen getrunken.

Ansonsten ist zu sagen, dass ich bspw. auf Familienfeiern keinen Alkohol trinke und auch bei Problemen keinen Alkohol trinke um diese wegzuspülen, da ich Angst habe die würden sich am nächsten Tag verkatert noch steigern. Außerdem trinke ich auch unter der Woche zb. nach der Arbeit nie Alkohol. Ich habe auch noch nie alleine Alkohol getrunken. Ich bin aus meiner Sicht jemand der gerne in Gesellschaft trinkt um lustiger zu werden und bspw. tanzen zu können.

Der Vorfall ist mir vor meiner Familie und meine Freunden auch bis heute mehr als peinlich und ich schäme mich für mich selbst, da ich nie vermutet hätte, dass mir sowas passiert. Auch deshalb hab ich mir geschworen und meiner Familie versprochen, dass sowas nicht nochmal vorkommt. Da ich natürlich auch ein Vorbild für meine Kinder sein möchte und das auch so vorleben will.

Vielen Dank für eure weiteren Reaktionen und Einschätzungen.
 
Wenn man mal ein wenig googelt kommt man zu den Ergebnis das Einstellung nach 153a kein Schuldeingeständnis bedeutet.

z.B. hier:

4. Worin liegen die Vorteile einer Einstellung nach § 153 a StPO?
  • Die Unschuldsvermutung gilt fort. Die Einstellung nach § 153 a StPO ist kein Schuldeingeständnis (BVerfG NJW 1991, 1530). Der Beschuldigte kann sich weiterhin als unschuldig bezeichnen.
  • keine Eintragung im Bundeszentralregister (keine Eintragung einer Einstellung nach § 153 a StPO im Führungszeugnis: nicht "vorbestraft").
  • keine Verhängung von Punkten im Verkehrszentralregister möglich.
  • keine Führerscheinmaßnahmen möglich (weder Fahrverbot noch Entziehung der Fahrerlaubnis).
Also bliebe nur noch eine 'allgemeine' Alkohol MPU oft auch Fußgänger MPU genannt aber auch dafür müßte mehr Vorliegen entweder wenn es deutliche Hinweise auf eine Alkoholkrankheit oder er sich besoffen richtig daneben benommen hat z.B. randalieren/prügeln/beleidigen

Diese Begründung ist meiner Meinung nach auf jeden Fall falsch weil keine TF nachgewiesen wurde:
- am 31.05.2019 gegen 05:05 Uhr führten Sie in der Ortslage ..., ein Fahrzeug (Fahrrad) mit einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von 2,43 mg/g

Ich würde mal ein Gepräch mit der FSST suchen und fragen wieso Sie von der TF ausgehen obwohl das Gericht keine Schuld festgestellt hat.
 
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Reaktionen: Bob
Ich bin da bei Falo - das ist schon dünnes Eis, auf dem die FSST unterwegs ist. Leider kann gegen die Anordnung selbst keine Klage/Beschwerde eingereicht werden, lediglich gegen einen dann möglichen Entzug der FE.

Besonders der Teil ist schon krass:
"Der Fragestellung durch die Fsst. wird folgender Sachverhalt + Zweifel vorangestellt:
"nach den mir vorliegenden Unterlagen sind Sie in der Vergangenheit wie folgt auffällig geworden:
- am 31.05.2019 gegen 05:05 Uhr führten Sie in der Ortslage ..., ein Fahrzeug (Fahrrad) mit einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von 2,43 mg/g"

Denn das ist de facto nun einmal nicht bewiesen und, wie Falo auch richtig sagt, ist eine Einstellung nach 153a STPO kein Schuldeingeständnis. Hierbei bewegt sich mMn die FSST also außerhalb ihrer Kompetenz.
 
Um es kurz zu machen - an der mpu und dessen Anordnung selbst, besteht kein Zweifel.
An der Formulierung in jedem fall.



Von schuldeingeständnis ist doch gar keine Rede .
Das Verfahren wurde fallen gelassen, scheinbar aufgrund des mangels an beweisen. Anders wäre es ja nicht wirklich möglich, oder doch?

Scheinbar waren seine Aussagen gegenüber der Polizei nicht verwertbar oder nicht ausreichend. Also gut für den TE. Es hätte ja auch sein können das man ihn auf dem Rad gesehen hat und er hätte sich ein Stück weit selbst belastet.

Es spielt keine wirkliche Rolle, ob er gefahren ist oder nicht ( ganz offensichtlich kann es ja keiner wirklich beweisen oder widerlegen ). Er wurde mit dem Hohen Wert angetroffen und die fsst zweifelt nun. Würde ich ehrlich gesagt auch - mit Polizei und Krankenwagen aufgefunden etc.. Dann ein Rad daneben und einen Führerschein hat er.
Wer sagt, das er betrunken nicht fahren könnte.

Inwiefern die Behörde nun anhand der Vermutung ( obwohl das Verfahren eingestellt worden ist) irgendwas belegen kann oder nicht, sei mal dahin gestellt.
Ob sie sich weiterhin im Recht befindet mit ihrer Unterstellung, das er gefahren ist oder sein könnte, ist eine völlig andere Geschichte. Wie die Behörde nun darauf kommt die Fragestellung so zu formulieren, weiß keiner von uns. Da sage ich auch, daß ist Schwachsinn was die da machen. Es ist nicht nachvollziehbar.

In Deutschland reicht es aber bereits aus, wenn ein fussgänger stark torkelnd Alkohol bedingt angetroffen wird und die Behörde erlangt davon Kentniss, eine MPU angeordern werden kann und darf.
Ist selten, passiert aber und wird auch so rechtlich abgedeckt.
Und in dem Falle wäre die Fragestellung Schätze ich nicht großartig anders. Es wird um Alkohol gehen und die Frage, ob er in Zukunft in der Lage ist, das Trinken und fahren zu unterscheiden etc..
Heißt dann doch nur, daß lediglich der Teil mit der angeblichen Trunkenheitsfahrt wegfallen dürfte. Oder nicht?

Wenn jemand da konkrete Fälle zur Hand hat, bitte unbedingt rein stellen. Vlt liegen wir alle falsch, ich weiß es nicht.

Der Führerschein Entzug kann in diesem Falle nicht durch einen Richter erfolgen. Das liegt dann nur bei der fsst.

Leider kann gegen die Anordnung selbst keine Klage/Beschwerde eingereicht werden, lediglich gegen einen dann möglichen Entzug der FE.
Sehe ich genauso. Fragt sich nur, ob man sich das dann antun will. Auf der schiene des Wiederspruchs gegen den Entzug der fe.
 
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Das kann und darf nicht die einzige Begründung sein , so einfach funktioniert eine MPU Anordnung nunmal nicht.
Das geht sogar noch viel einfacher ...

Eine Ehefrau hat ihren Exgatten bei der FSST angeschwärzt, dass er ständig unter Alkohol mit dem Auto unterwegs ist. Ergebnis, der gute Mann bekam eine MPU Anordnung.
Das witzige an der Sache, der Mann war Antialkoholiker und hatte in seinem Leben noch nie Alkohol getrunken.

Sry diese Aussage ist einfach nur Blödsinn wir leben hier nicht in einer Diktatur.
Über Diktatur würde ich mir nochmal meine Gedanken machen, aber dass ist ein anderes Thema ...

Nur zur Info, die MPU ist ein Verwaltungsakt und nicht anfechtbar ... wer es versuchen will, kann sich schon mal bei der Bank zwecks Kredit erkundigen.
 
153a StPO ist nicht wegen "mangelnder Beweise". Es ist eine Einstellung gegen Auflagen. Die Idee dahinter ist, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht sicher ist, ob sie den Fall gewinnen kann (sie schätzt ihre Chancen auf mindestens neutral) und somit, im Einvernehmen mit dem Beschuldigten, eine Einstellung gegen Auflagen erwirkt. Das liegt generell im öffentlichen Interesse. Eine Einstellung auf Grund mangelnder Beweise ist nicht mit Auflagen verbunden, da ist sich die StA ziemlich sicher, dass ihre Chancen, den Prozess zu gewinnen, sehr gering stehen.

Der TE ist nicht in der Pflicht etwas zu widerlegen - er gilt aktuell als unschuldig bis das Gegenteil bewiesen wurde.

Es ist aber eben deshalb relevant, weil die FSST ihre Zweifel mit einer Trunkenheitsfahrt begründet, die sie nicht beweisen kann. Das ist schon sehr problematisch! Und die FSST spielt sich hier auch selber in die Ecke - denn jetzt einfach die Begründung zu ändern könnte für sie problematisch werden.
 
153a StPO ist nicht wegen "mangelnder Beweise". Es ist eine Einstellung gegen Auflagen
Das habe ich weiter oben bereits geschrieben.


Die Idee dahinter ist, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht sicher ist, ob sie den Fall gewinnen kann (sie schätzt ihre Chancen auf mindestens neutral) und somit, im Einvernehmen mit dem Beschuldigten, eine Einstellung gegen Auflagen erwirkt
Also müssen sie ja gemerkt haben, daß die Beweise nicht ausreichen , um ihm die Tat vollständig nachweisen zu können.
Kann man nur vermuten, da hier keiner den genauen Inhalt des Verfahrens kennt.

Der TE ist nicht in der Pflicht etwas zu widerlegen - er gilt aktuell als unschuldig bis das Gegenteil bewiesen wurde.
Wie kommst du jetzt auf diese Aussage, das er was widerlegen müsste? Davon spricht keiner.
Es ist aber eben deshalb relevant, weil die FSST ihre Zweifel mit einer Trunkenheitsfahrt begründet, die sie nicht beweisen kann. Das ist schon sehr problematisch! Und die FSST spielt sich hier auch selber in die Ecke - denn jetzt einfach die Begründung zu ändern könnte für sie problematisch werden.

Auch dem Habe ich zugestimmt. An der eigentlichen mpu aufgrund der anderen Umstände, dürfte sich dennoch nichts ändern.

Ob die Änderung der Fragestellung jetzt problematisch wäre, keine Ahnung.
Am Grund problem, und das scheint hier unterzugehen, 2,43‰ welche nachweisbar sind und derer die fsst in Kenntnis gesetzt wurde, ändert es nichts. Das alleine kann für die mpu nun mal Ausreichen. Egal in die nen Form Fehler in Bezug auf irgendeinen Vorwurf gemacht haben oder nicht.


Schätze mal, das die fsst hier schlicht scheiße gebaut hat. Daher bin ich auf das Ergebnis des Anwalt Gespräches gespannt.

Letztenendes geht es nur noch um den Inhalt der Fragestellung. Und der ändert nichts an der mpu in ihrem Ablauf selbst soweit ich das verstehe.
 
Eine Ehefrau hat ihren Exgatten bei der FSST angeschwärzt, dass er ständig unter Alkohol mit dem Auto unterwegs ist. Ergebnis, der gute Mann bekam eine MPU Anordnung.
Das witzige an der Sache, der Mann war Antialkoholiker und hatte in seinem Leben noch nie Alkohol getrunken.
Aber in diesem Fall würde dich FSST nicht mit einer Trunkenheitsfahrt begründen, sondern damit, dass sie Hinweise auf Missbrauch erhalten haben. Daraufhin dürften sie agieren.

Nur zur Info, die MPU ist ein Verwaltungsakt und nicht anfechtbar ... wer es versuchen will, kann sich schon mal bei der Bank zwecks Kredit erkundigen.
Das ist so nicht ganz richtig - gegen Verwaltungsakte kann natürlich Klage eingelegt werden (Beispiel: Der Führerscheinentzug ist ebenfalls ein Verwaltungsakt, wenn er nicht durch ein Gericht durchgeführt wird. Dafür überhaupt gibt es die Verwaltungsgerichte - um Klage gegen Verwaltungsakte einzulegen). Der Grund, weshalb man nicht gegen die Anordnung an sich klagen kann ist, dass sie in sich keinen rechtsfähigen Bescheid (anders ausgedrückt: Verwaltungsakt) darstellt.
 
Aber in diesem Fall würde dich FSST nicht mit einer Trunkenheitsfahrt begründen, sondern damit, dass sie Hinweise auf Missbrauch erhalten haben. Daraufhin dürften sie agieren.
Mal für mich. Würde man dies so hin stellen, hast du doch als "beschuldigter" in dem Falle irgendwelche Möglichkeiten, dies anderweitig zu wieder legen. Oder steckst du dann automatisch in der mpu Falle?
 
In Deutschland reicht es aber bereits aus, wenn ein fussgänger stark torkelnd Alkohol bedingt angetroffen wird und die Behörde erlangt davon Kentniss, eine MPU angeordern werden kann und darf.
Bitte dafür mal eine Quelle nennen.


Oder darf Die Polizei sich am Ausgang eines großen Festes hinstellen und jeder der offensichtlich besoffen das Fest verläßt zur Alkoholkontrolle bitte und jeder der da über 2,x Promille hat muß automatisch zur MPU ?


Die Vorraussetzungen für eine Alk MPU OHNE das eine TF vorliegt sind sehr hoch.
Eigentlich nur wenn Verdacht auf Abhängigkeit besteht oder wenn man wirklich Auffällig wird.
 
Mal für mich. Würde man dies so hin stellen, hast du doch als "beschuldigter" in dem Falle irgendwelche Möglichkeiten, dies anderweitig zu wieder legen. Oder steckst du dann automatisch in der mpu Falle?
Ich kann dir ehrlich gesagt gar nicht sagen, ob du mit so etwas heute noch durchkommen würdest (also die Frau mit ihrem "Hinweis"). Klingt für mich ehrlich gesagt eher weit hergeholt.

Also müssen sie ja gemerkt haben, daß die Beweise nicht ausreichen , um ihm die Tat vollständig nachweisen zu können.
Ganz genau - es bestanden jedenfalls erhebliche Zweifel daran, dass sie das Verfahren gewinnen würden.

Wie kommst du jetzt auf diese Aussage, das er was widerlegen müsste? Davon spricht keiner.
Da bezog ich mich auf den Satz:
"ganz offensichtlich kann es ja keiner wirklich beweisen oder widerlegen"

Ob die Änderung der Fragestellung jetzt problematisch wäre, keine Ahnung.
Am Grund problem, und das scheint hier unterzugehen, 2,43‰ welche nachweisbar sind und derer die fsst in Kenntnis gesetzt wurde, ändert es nichts. Das alleine kann für die mpu nun mal Ausreichen. Egal in die nen Form Fehler in Bezug auf irgendeinen Vorwurf gemacht haben oder nicht..
Das BVerfG hat festgestellt, dass es sich bei der MPU um einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handelt und daher verhältnismäßig sein muss. Eine Verhältnismäßigkeit setzt eine Begründung vorraus. Sie begründen mit einer nicht existenten Tat. Das ist nicht nur ein Formfehler. Es geht nicht unter (bei mir zumindest nicht), dass er mit >2,4‰ angetroffen wurde - es geht darum, dass die FSST eine Anordnung schreibt, die sie nicht richtig begründet. Das kann unter Umständen dazu führen, dass das ganze Verfahren an die Wand genagelt werden muss, weil sie falsch begründen. Diese Begründung im Anschluss zu ändern ist sicherlich möglich - aber es könnte sehr problematisch für die FSST werden, weil dann auch Vorwürfe wie "persönliche Probleme mit Beschuldigtem" auf einmal ganz handfest werden.

Schätze mal, das die fsst hier schlicht scheiße gebaut hat. Daher bin ich auf das Ergebnis des Anwalt Gespräches gespannt.
Dem stimme ich voll zu - auch ich erwarte das mit Spannung. Denn wenn sie Scheiße gebaut hat, sollten sie das auch ausbaden müssen und nicht der TE.

Oder darf Die Polizei sich am Ausgang eines großen Festes hinstellen und jeder der offensichtlich besoffen das Fest verläßt zur Alkoholkontrolle bitte und jeder der da über 2,x Promille hat muß automatisch zur MPU ?
Diese Frage ist grundsätzlich mit "Ja" zu beantworten. Grundsätzlich hat die Polizei an so etwas aber eher geringes Interesse, da es sich nicht um eine Straftat handelt, besoffen durch die Gegend zu torkeln.

Die Vorraussetzungen für eine Alk MPU OHNE das eine TF vorliegt sich sehr hoch.
Eigentlich nur wenn verdacht auf Abhängigkeit oder wenn man Auffällig wird.
Das ist so nicht ganz richtig - das BVerwG sprach eindeutig von Hinweisen auf "Missbrauch". 2.4 Promille sprechen durchaus dafür - die meisten Menschen würde bei diesem Pegel bereits schlafend in der Ecke liegen (was nun ja auch beim TE passiert ist... ;)). Deswegen stimme ich auch zu: Dass er schlafend vorgefunden wurde ist eher ein +-Punkt und nicht negativ.
 
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Bitte dafür mal eine Quelle nennen.


Oder darf Die Polizei sich am Ausgang eines großen Festes hinstellen und jeder der offensichtlich besoffen das Fest verläßt zur Alkoholkontrolle bitte und jeder der da über 2,x Promille hat muß automatisch zur MPU ?


Die Vorraussetzungen für eine Alk MPU OHNE das eine TF vorliegt sind sehr hoch.
Eigentlich nur wenn Verdacht auf Abhängigkeit besteht oder wenn man wirklich Auffällig wird.
Einfach mal googlen. Gibt einiges an Themen dazu.
Zb https://www.anwalt.de/rechtstipps/mpu-fuer-fussgaenger_085572.html

Und was dein Beispiel angeht - ja.
Sollte es zu einer Anzeige kommen, kann eine MPU erfolgen. Kontrollieren Sie dich und es juckt sie nicht gehst du nach Hause und nix passiert.
Es gibt keine Promille Grenze für fussgänger oder sonst was. Sobald es offiziell ist und irgendwo aktenkundig, und die fsst kriegt das mit, kann sie die mpu anordnen.


Ich kann dir ehrlich gesagt gar nicht sagen, ob du mit so etwas heute noch durchkommen würdest (also die Frau mit ihrem "Hinweis"). Klingt für mich ehrlich gesagt eher weit hergeholt.
Ich glaube, das war auch nur ein absichtlich Überspitztes Beispiel von Max aber möglich ist heutzutage ja alles.


Da bezog ich mich auf den Satz:
"ganz offensichtlich kann es ja keiner wirklich beweisen oder widerlegen"
Das bezog sich auf die Aussage derer, die ihm das Fahren unterstellt haben.
Und Der te selbst könnte es ja gar nicht in seinem damaligen Zustand.
Ist jetzt sicher etwas sinniger.


Das BVerfG hat festgestellt, dass es sich bei der MPU um einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handelt und daher verhältnismäßig sein muss. Eine Verhältnismäßigkeit setzt eine Begründung vorraus. Sie begründen mit einer nicht existenten Tat. Das ist nicht nur ein Formfehler. Es geht nicht unter (bei mir zumindest nicht), dass er mit >2,4‰ angetroffen wurde - es geht darum, dass die FSST eine Anordnung schreibt, die sie nicht richtig begründet. Das kann unter Umständen dazu führen, dass das ganze Verfahren an die Wand genagelt werden muss, weil sie falsch begründen. Diese Begründung im Anschluss zu ändern ist sicherlich möglich - aber es könnte sehr problematisch für die FSST werden, weil dann auch Vorwürfe wie "persönliche Probleme mit Beschuldigtem" auf einmal ganz handfest werden

Formfehler war jetzt die falsche Wortwahl.

Also das persönliche würde ich da jetzt nicht sehen.

Die Verhältnismäßigkeit wäre ja allein durch die anderen Tatsachen gegeben. Unabhängig ob er gefahren ist oder nicht. Geb ich dir vollkommen recht.
"Ist aufgrund der Hinweise auf Alkoholmissbrauch (Verkehrsteilnahme mit einem Fahrrad unter erheblichen Alkoholeinfluss) zu erwarten, dass der Untersuchte zukünftig ein (Kraft-) Fahrzeug unter erheblichem Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen psychofunktionale Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines (Kraft-) Fahrzeugs in Frage stellen? "
Hier steht klar der Missbrauch im Vordergrund, erst dann beziehen sie sich auf das Fahren unter Alkohol Einfluss.
Somit steht in jedem Fall eine konkrete Begründung im Raum.

Was hier klar nicht unterstellt wird- und ich finde das am interessantesten - ist das fahren selbst. Es geht hier nur um die Verkehrs Teilnahme. Und hier wirds interessant - gilt es als Teilnahme, das Rad zu schieben? Ich weiß es nicht.
Wenn dem so wäre, passt alles.

Und die Fragestellung unterstellt mit keinem Wort das er gefahren ist. So sehe ich das grade.
Denn müsste es dann nicht lauten " ist zu erwarten, daß der untersuchte künftig wieder oder erneut (!)"... Und so weit und so fort.

Ich würde jetzt erst mal sagen nach mehrmaligem lesen es passt.
Wobei ich nicht sagen würde das man wenn man ein Fahrrad schiebt, ein Verkehrs Teilnehmer an sich ist.


Deswegen stimme ich auch zu: Dass er schlafend vorgefunden wurde ist eher ein +-Punkt und nicht negativ.
Ich stimme durchaus zu. Das Genick gebrochen hat ihm schlicht das Fahrrad. Hätte er gesagt, daß es nicht seins ist oder es wäre erst keines da gewesen, würden auch diese Vorwürfe nicht existent sein.
 
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Das ist so nicht ganz richtig - gegen Verwaltungsakte kann natürlich Klage eingelegt werden
Das habe ich auch nicht angezweifelt, sondern lediglich dessen Erfolgsaussichten.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat nach § 2 Abs. 7 StVG die Pflicht herauszufinden, ob der Antragsteller im konkreten Fall zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Sollten sich in dieser Hinsicht für die Behörde Zweifel ergeben, greift § 2 Abs. 8 StVG. Dieser besagt, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei Eignungs- oder Befähigungsbedenken des Bewerbers

- ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes
- ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder
- ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr

anordnen kann, welches innerhalb einer angemessenen Frist beizubringen ist.

Eine Begründung der FSST liegt allein schon vor ... Gem. § 2 Abs. 4 StVG ist zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.

Damit bin ich mit dem Thema durch !!!
 
Das habe ich auch nicht angezweifelt, sondern lediglich dessen Erfolgsaussichten.
"Nur zur Info, die MPU ist ein Verwaltungsakt und nicht anfechtbar "

Das klingt aber anders. Aber gut - dann habe ich das falsch verstanden.

Eine Begründung der FSST liegt allein schon vor ... Gem. § 2 Abs. 4 StVG ist zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.
Er hat aber weder erheblich noch wiederholt gegen die Vorschriften/Strafgesetze verstoßen. Bleiben also die geistige und körperliche Anforderungen - und da fehlt mir aktuell eine handfeste Begründung. Vor Allem weil die FSST mit einer TF begründet die es nicht gegeben hat. Und wie auch richtig angemerkt wurde: Wäre das Fahrrad nicht in der Nähe gewesen als er besoffen gefunden wurde, hätten wir heute diesen Thread wohl nicht, weil es nie eine Aufforderung gegeben hätte.

Ich glaube, das war auch nur ein absichtlich Überspitztes Beispiel von Max aber möglich ist heutzutage ja alles.
Hast wahrscheinlich Recht. Ich glaube in dem Kontext wäre es schwierig - in jedenfall dürftest du aber wohl Rechtsansprüche gegen den Hinweisgeber haben, wenn es sich offensichtlich um eine Lüge handelt (das ist nämlich durchaus strafbar).

Ist jetzt sicher etwas sinniger.
Ist es, danke für die Klarstellung :)

Hier steht klar der Missbrauch im Vordergrund, erst dann beziehen sie sich auf das Fahren unter Alkohol Einfluss.
Somit steht in jedem Fall eine konkrete Begründung im Raum.

Was hier klar nicht unterstellt wird- und ich finde das am interessantesten - ist das fahren selbst. Es geht hier nur um die Verkehrs Teilnahme. Und hier wirds interessant - gilt es als Teilnahme, das Rad zu schieben? Ich weiß es nicht.
Wenn dem so wäre, passt alles.
Naja, der Missbrauchsverdacht wird ja mit der Verkehrsteilnahme begründet (das steht ja in Klammern direkt dazu, bezieht sich also darauf) - und nein: Wenn du dein Fahrrad schiebst bist du Fußgänger. Als Fußgänger nimmst du rechtlich betrachtet nicht am Straßenverkehr teil (ähnlich wie wenn du Beifahrer wärst). Deswegen ist Trunkenheit als Fußgänger auch nicht strafbar, weil du rein rechtlich betrachtest nicht am Straßenverkehr teilnimmst - dafür ist das Führen (=Fahren) eines Fahrzeuges erforderlich.

Ich stimme durchaus zu. Das Genick gebrochen hat ihm schlicht das Fahrrad. Hätte er gesagt, daß es nicht seins ist oder es wäre erst keines da gewesen, würden auch diese Vorwürfe nicht existent sein.
Das sollte aber eigentlich keine Rolle spielen - der reine Besitz eines Fahrrads ist ja nicht strafbar. Aber da hast du natürlich Recht: Die reine Anwesenheit bringt zumindest diesen Vorwurf auf, ohne wäre das jetzt wohl alles gar kein Thread in diesem Forum geworden.
 
Naja, der Missbrauchsverdacht wird ja mit der Verkehrsteilnahme begründet (das steht ja in Klammern direkt dazu, bezieht sich also darauf)
Wie ich unten schrieb, gilt er auch als fussgänger als verkehrsteilnehmer. Der Missbrauch bzw die werte sind ja aufgenommen und belegbar. Das reicht aus.


Deswegen ist Trunkenheit als Fußgänger auch nicht strafbar, weil du rein rechtlich betrachtest nicht am Straßenverkehr teilnimmst - dafür ist das Führen (=Fahren) eines Fahrzeuges erforderlich.
Ist so nicht ganz richtig.
Bist du als betrunkener fussgänger schuld oder Auslöser eines Unfalls, bist anderweitig auffällig etc, bist du fällig.

Und man gilt tatsächlich auch als fussgänger als Verkehrsteilnehmer.

War ich mir bis eben auch nicht ganz sicher. Aber damit ist das thema durch und die Fragestellung rechtmäßig in Ordnung meiner Ansicht nach.

Es wird zb auch in Fahrzeugführer,fussgänger etc gruppiert und Unterschieden.
Genauso kannst du als fussgänger scheinbar Punkte in Flensburg kriegen.
 
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