MPU-2,43-angebliche Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

elronzandi

Neuer Benutzer
Hallo,

ich habe bereits einige Sachen hier im Forum gelesen, um mich mit dem Thema MPU vertraut zu machen. Ich habe meine Anordnung zur MPU gestern am 14.05.2020 erhalten.

Tattag war der 31.05.2019.
Am 12.02.2020 wurde durch den Richter das Strafverfahren endgültig eingestellt.

Ich wurde am Tattag von einer aufmerksamen Bürgerin meines Ortes „bewusstlos“ am Rand einer kleinen Straße in einem EFH-Viertel liegend gefunden. Ein Stück neben mir lag mein mit mir geführtes Fahrrad.
Ich wurde dann von der herbeigerufenen Polizei und den Rettungssanitätern „geweckt“.

Es hat mich gemäß Akten bei der Polizei niemand gesehen, wie ich Fahrrad gefahren sein soll. Dies wurde mir jedoch im Strafverfahren sowie jetzt durch die Fahrerlaubnistelle vorgeworfen. Es wurde jedoch weder bewiesen, noch stimmt diese Behauptung, da ich mich, zwar nur absolut lückenhaft, daran erinnern kann, dass ich mehrere Male zu Fuß quasi über mein Fahrrad gestolpert bin und gestürzt bin. Ich war bei meinem Promillewert nicht mal mehr annähernd in der Lage überhaupt auf das Fahrrad aufzusteigen.

Nun meine Frage. Ist es dann überhaupt möglich/rechtens von mir eine MPU zu fordern? Da ich ja im Grunde Fußgänger war.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Bin auch gerne bereit mehr und nähere Auskünfte zu meinem Fall zu schildern.

Viele Grüße
elron
 
A

arcr11

Gast
Moin.

Ja, das ist durchaus machbar, auch bei fussgängern.
Kommt seltener vor, aber kommt vor.

Stellt sich für mich jedoch die Frage, weshalb kein Wiederspruch eingelegt wurde von dir.
Weiterhin - bist du bereits auffällig gewesen bzgl Alkohol?
Bei dem Wert, würde es mich nicht wundern.

Ich glaube, hier fehlt noch ein Teil zur ganzen Wahrheit..
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Hallöchen. deine Geschichte klingt extravagant. Wenn es nicht so bittere Folgen hätte, fänd ich ein schläfchen am strassenrand recht amüsant...aber spaß beiseite. Du wirst wahrscheinlich nicht aus der Sache rauskommen. Selbst als Fußgänger bist du Verkehrsteilnehmer....und es könnte eine MPU angeordnet werden. so ganz prinzipiell mein ich.
Ob dann der Fakt ne rolle spielt ob du gefahren bist oder geschoben hast weiß ich nicht. da würde ich glaube schon einen Anwalt hinzu ziehen. Zumindest auf die Fragestellung könnte es ja schon Auswirkung haben.
 

Olympia

Benutzer
hmm .. sollte da nicht eher erst einmal ein medizinisches Gutachten gefordert werden? Oder ist Alkoholabhängigkeit bekannt?
Bin verwirrt.. Das Strafverfahren wurde ja eingestellt.
 

elronzandi

Neuer Benutzer
Danke schon mal für eure Antworten,

ich versuche mal die Fragen eurerseits nach und nach abzuarbeiten und würde heute Abend auch zumindest mal den Fragebogen zu meiner Person usw. ausfüllen und hier reinstellen, damit ihr ein etwas besseres Bild von mir bekommt.
@arcr11 wogegen sollte ich Widerspruch einlegen? Falls du die Anforderung zur Begutachtung meinst, da steht in meinem Anschreiben, dass Widerspruch oder Klage dagegen nicht zulässig sind.
Und nein ich war noch nie auffällig wegen Alkohol, weder im Straßenverkehr noch sonst irgendwo.

@Rübezahl meinen Anwalt, der mich bereits im Strafverfahren vertreten hat, habe ich bereits beauftragt. Da folgt am kommenden Montag ein Gespräch wie und was man machen kann, wenn man denn überhaupt in irgendeiner Weise dagegen vorgehen kann.

@Olympia nein eine Alkoholkrankheit ist nicht bekannt. Ich bin wie gesagt nie zuvor wegen Alkohol in Erscheinung getreten.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Da folgt am kommenden Montag ein Gespräch wie und was man machen kann, wenn man denn überhaupt in irgendeiner Weise dagegen vorgehen kann.
Das stand eigentlich schon in deinem Anschreiben.

Weiterhin ...

"In der Regel ist gegen belastende Verwaltungsakte die Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO vor dem Verwaltungsgericht statthaft.
Unsere höchstrichterliche Rechtsprechung ist hinsichtlich der Anordnung etwa einer MPU nach § 13 FeV nun aber der Ansicht, diese Anordnung habe noch keine selbstständige Regelungswirkung, sondern diene vielmehr der Vorbereitung einer behördlichen Entscheidung.
Daraus folgt, dass die Anordnung mangels Verwaltungsaktsqualität nicht isoliert anfechtbar ist. Gerichtliches Vorgehen ist erst später gegen den die Erteilung der Fahrerlaubnis versagenden Bescheid, der ein Verwaltungsakt ist, denkbar (wenngleich üblicherweise wenig erfolgversprechend)."
 

elronzandi

Neuer Benutzer
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,80 m
Gewicht: 82 kg
Alter: 32

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 31.05.2019
BAK: 2,43
Trinkbeginn: ca. 12:00 Uhr am Vortag (30.05.2019 "Männertag")
Trinkende: 3:30 Uhr am 31.05.2019
Uhrzeit der Blutabnahme: 6.00 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja, Strafverfahren wurde bereits eingestellt (12.02.2020)
Dauer der Sperrfrist: Keine Sperrfrist

Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben: Nein
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Ist aufgrund der Hinweise auf Alkoholmissbrauch (Verkehrsteilnahme mit einem Fahrrad unter erheblichen Alkoholeinfluss) zu erwarten, dass der Untersuchte zukünftig ein (Kraft-) Fahrzeug unter erheblichem Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen psychofunktionale Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines (Kraft-) Fahrzeugs in Frage stellen?

Bundesland:
Brandenburg


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Ca. ein bis zweimal im Monat, nahezu ausschließlich an Frei- oder Samstagen und zwischen 2 und 4 Bier á 0,5
Ich lebe abstinent seit:

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: nein

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: noch nie welche machen lassen und auch noch nie benötigt

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: -

MPU
Datum: Noch nicht festgelegt (Vorlage des Gutachten befristet bis zum 12.08.2020)
Welche Stelle (MPI): wahrscheinlich Dekra
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: einmalig durch überhöhte Geschwindigkeit außerorts im Jahr 2019. Dafür einen Punkt bekommen und eine Strafe in Höhe von 80 €

Erkärung zum Tathergang:

Ich bin an diesem Tag (30.05.2019) nicht wie man es evtl. vermuten könnte den ganze Tag per Rad unterwegs gewesen und habe getrunken, sondern habe eine Freizeitfußballturnier in einem Nachbarort gespielt. Dort bin ich mit dem Rad hingefahren. Während des Turniers, wie oben geschrieben ab 12 Uhr habe ich begonnen Alkohol zu trinken. 2 Radler zwischen 12 und 16 Uhr. Nach Turnierende also nach 16 Uhr habe ich weitere 4 Bier á 0,5 getrunken und habe mich gegen 20 Uhr per Fahrrad auf den Weg nachhause gemacht. Dort habe ich mit meiner Familie gegrillt und dabei zwei weitere Bier getrunken. Um 22.30 Uhr habe ich mich wiederum per Fahrrad auf den Weg in die Innenstadt gemacht, da ich mich dort noch mit Freunden treffen wollte, um noch etwas weiterzufeiern. Da die Bar als ich ankam bereits nach knapp einer halben Stunde geschlossen hat sind wir noch zu jemandem nachhause gefahren, um dort weiterzufeiern. In dieser Zeit habe ich nichts getrunken. Weiter getrunken habe ich dann gegen 23.30 Uhr. Ich habe mir mit einem Freund eine Flasche Gin (0,7l) geteilt den wir mit Tonic getrunken haben. Als diese alle war und ich vollkommen fertig habe ich mich gegen 3.30 Uhr zu Fuß das Fahrrad schiebend auf den Heimweg gemacht. Der Fußweg im nüchternen Zustand beträgt ca. 15 Minuten. Meine Erinnerungen von ca. 1,5 Stunden vor meinem Gang nach Hause bis zum letzten Sturz mit anschließender Bewusstlosigkeit sind aufgrund des Alkoholpegels extrem bruchstückhaft. Beim Erwachen im Beisein der Sanitäter und der Polizei war ich vollkommen desorientiert und hatte den Eindruck im Ausland zu sein, da es mir sehr warm vorkam und die Sonne schien. Gegenüber der Polizei äußerte ich, dass es sich bei dem Fahrrad, welches neben mir lag, um meins handelte. Des Weiteren wurde mir die Frage gestellt, ob ich mit dem Rad unterwegs war, was ich bestätigte, weil ich es bis zu dieser Stelle geschoben hatte.

Da es sich um meine absolut erste Berührung mit dem Thema MPU handelt, wollte ich zu aller erst fragen, ob ihr mir einen Rat oder eine Art Ablaufplan nennen könnt, wie ich nun vorgehen muss/kann. An wen ich mich wenden muss, um herauszubekommen welche Schritte von mir im Vorfeld der MPU ergriffen werden können, da ich bereits häufig gelesen habe, dass es quasi sinnlos ist dort unvorbereitet aufzuschlagen. Ich habe natürlich meine Schlüsse aus diesem Vorfall gezogen, habe die Angelegenheit aber auch nach der Einstellung des Strafverfahrens als erledigt angesehen.

Danke wieder im Voraus für eure Nachrichten und ich versuche jede weitere Nachfrage eurerseits nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
ja grüß dich...
wahrscheinlich wirst du demnächst einen Hinweis der Profis bekommen, dass FB bitte vollständig und am Stück einzustellen sind.

> 2,4 ist ne echte Hausnummer. ich habe gelesen und komme auf folgendes:

2 Radler zum Turnier
4 Bier nach Turnier
2 Bier Grillen
1/2 Pulle Gin beim Kumpel

BE war 6 Uhr morgens, also 18 Stunden nach dem ersten Schluck.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Wenn alles der Wahrheit entspricht, geht das nur mit Restalkohl von vor dem Turnier. und damit meine ich nicht Sektfrühstück mit der frau
Bitte bedenke, dass alle die dir hier feedback geben dafür ihre Freizeit opfern. die erwarten dann halt auch offene Karten. Sonst kann nicht geholfen werden und macht das ganze sinnlos...
 
Zuletzt bearbeitet:
A

arcr11

Gast
Du hättest gegen das Urteil wiederspruch einlegen können und es wäre zur Verhandlung gekommen.


Und wie nun schon mehrfach gesagt wurde, es reicht der Verdacht der Behörde, die mpu anzuordnen. Besonders bei so einem wert, auf offener Straße gefunden neben einem Fahrrad - da spielt es erst mal keine Rolle, ob du gefahren bist oder nicht.

Und dagegen, gegen diese "Unterstellung" nenne ich es mal vorsichtig, des Radfahrens unter Alkohol Einfluss hättest du bzw dein Anwalt vorgehen müssen/können.
Da dies scheinbar nicht passiert ist, hast du ja nen absoluten Profi erwischt..
Denn wenn weder in der akte noch im Polizei Bericht ein Hinweis ist, das du gefahren bist und dir das jetzt unterstellt wurde, hätte man zumindest dagegen was tun können.
Gegen die mpu Anordnung, hätte dies jedoch mit Sicherheit keinen Unterschied gemacht aufgrund des orbitant hohen Wertes.


nein eine Alkoholkrankheit ist nicht bekannt. Ich bin wie gesagt nie zuvor wegen Alkohol in Erscheinung getreten.
Nur weil du nicht in Erscheinung getreten bist, heißt es nicht, daß du ggf kein ordentliches Alkohol Problem hast.

Und bei dem hohen Wert glaube ich nicht, daß du ein Gelegenheits Trinker bist/ warst.

Weiterhin scheint die mpu erst einmal gerechtfertigt und rechtlich in Ordnung. Dagegen kannst du jetzt eh nichts mehr machen.
Ein Abstinenz Nachweis wird wohl gefordert werden ( auch hier, wer da näheres zu sagen kann,gerne),kann ich mir zumindest vorstellen?

Vlt kann mir da Einer derer, die mehr Ahnung haben, evtl mal was zu sagen ob ich mich irre oder nicht, bzgl der hohen Werte, kt etc..
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Mhm... ich verstehe nicht ganz was du meinst, arcr11: Das Verfahren wurde ja eingestellt, wogegen genau sollte nun also Einspruch eingelegt werden? Du sagst "gegen das Urteil" - es gibt aber überhaupt kein Urteil, da das Verfahren ja eingestellt wurde.

Auf Grund des hohen Wertes (auch wenn du offensichtlich zu nichts mehr in der Lage warst) kann/darf die FSST durchaus von einer Missbrauchsproblematik ausgehen. Damit wäre die Anordnung zur MPU rechtens.

Interessant ist hier natürlich die Fragestellung der FSST - denn eigentlich können sie danach fragen, ob du "wieder" unter Alkohol ein Fahrzeug führen wirst. Denn es ist ja nicht bewiesen, dass du das überhaupt jemals getan hast. Ist ein interessanter und verzwickter Fall.
 
A

arcr11

Gast
Mhm... ich verstehe nicht ganz was du meinst, arcr11: Das Verfahren wurde ja eingestellt, wogegen genau sollte nun also Einspruch eingelegt werden? Du sagst "gegen das Urteil" - es gibt aber überhaupt kein Urteil, da das Verfahren ja eingestellt wurde.

Da hast du wohl recht.
Ich war immer noch bei dem Vorwurf des Fahrrad Fahrens im Verfahren, wo ja scheinbar mangels beweisen die Sache eingestellt worden ist, sorry.

Womit man ja eigentlich erst mal den Vorwurf seitens der fsst entkräften kann/könnte.
Aber auch das wird nichts ändern aufgrund der Sachlage bzgl der mpu denke ich.
Wäre die polizei nicht aufgetaucht, wäre es zu keinem problem gekommen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
wahrscheinlich wirst du demnächst einen Hinweis der Profis bekommen, dass FB bitte vollständig und am Stück einzustellen sind.
Warum?:smiley2204:
Der TE hat ja erstmal nur den Profilbogen eingestellt...

Hallo elronzandi,

willkommen im Forum :)

Wie schon geschrieben wurde, kratzen deine 2,43‰ schon hart an der Oberliga...
Auch der derzeitige Konsum ist noch recht hoch:
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Ca. ein bis zweimal im Monat, nahezu ausschließlich an Frei- oder Samstagen und zwischen 2 und 4 Bier á 0,5
Bis zu 2l Bier zu einem Anlass haben nicht unbedingt mit einem "risikoarmen" Umgang zu tun...

Wie war denn so dein Trinkverhalten vor der Auffälligkeit? Was, wie oft und wieviel hast du da getrunken? Welche Anlässe waren das?
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
stimmt. das wären in Summe 8 Bier im Monat. Ich war mit Stategie KT mit 2,5 Bier im Monat im ETG Nachweis sogar "abstinent". Hier könnte ich mir vorstellen, dass man die Gesamtmenge gerade noch verkauft bekommt (allerdings grenzwertig) und verteilt auf die normalen Anlässe sehr fragwürdig (siehe Kommentar Nancy).
In meinen Augen brauchst dir aber über KT aber keine Sorgen machen - für dichte dürfte die Forderung nach Abstinenz zutreffen:
- 2,43 ist zu weit weg von der Schallmauer für KT
- Du wurdest schlafend vorgefunden, warst desorientiert. Für Ga ist das bestimmt keine "Landstreicherromantik" sondern handfester Kontrollverlust
 

Falo

Stamm-User
- 2,43 ist zu weit weg von der Schallmauer für KT
- Du wurdest schlafend vorgefunden, warst desorientiert. Für Ga ist das bestimmt keine "Landstreicherromantik" sondern handfester Kontrollverlust
Es gibt keinen Grenzwert/Schallmauer beim KT, Du neigst liede sehr oft dazu sowas zu sehr zu 'vereinfachen'
Auch sind die umstände eher gut, es gab mit den Vatertag einen vernünftigen Anlaß die Uhrzeit kann man auch positive bewerten, und das er schlafend/desorintiert angetroffen worden ist ist bei einer MPU eher positive zu werden weil es zeigt das er definintive am Limit war.

@elronzandi
Kannst du mal bitte nachschauen nach welchen § das Verfahren eingestellt wurde?

Und zweitest bitte die Begründung der MPU Anordnung abtippen (bitte dabei etwas anonymisieren).
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Und zweitest bitte die Begründung der MPU Anordnung abtippen (bitte dabei etwas anonymisieren).
Steht doch in der Fragestellung ...

"Ist aufgrund der Hinweise auf Alkoholmissbrauch (Verkehrsteilnahme mit einem Fahrrad unter erheblichen Alkoholeinfluss) zu erwarten, dass der Untersuchte zukünftig ein (Kraft-) Fahrzeug unter erheblichem Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen psychofunktionale Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines (Kraft-) Fahrzeugs in Frage stellen? "
 

Falo

Stamm-User
Das kann und darf nicht die einzige Begründung sein , so einfach funktioniert eine MPU Anordnung nunmal nicht.
Derzeit habe ich etwas zweifel an der MPU Anordnung , aber dazu fehlen noch ein paar Infos.
Problem ist halt das man keine Rechtsmittel gegen die MPU anordnung hat, aber es hat schon oft geklappt durch ein vernünftiges Gespräch mit der FSST und den Hinweis auf Fehlern so eine MPU Anordnung zu kippen.

Aber dazu braucht man halt die Informationen, und die Chancen stehen auch nicht gut deswegen sollte man erstmal weiter davon ausgehen da die MPU rechtens ist und sich dementsprechent vorbereiten.
 
A

arcr11

Gast
Das kann und darf nicht die einzige Begründung sein , so einfach funktioniert eine MPU Anordnung nunmal nicht.
Ah ja.

Die begründung ist ausreichend.
Die fsst hat Zweifel daran, daß er aufgrund dieses Vorfalls sich nicht vlt auch betrunken hinters Steuer setzt.
Wo soll da jetzt das Problem sein?

Die these, das er mit dem Fahrrad gefahren ist, ist unbewiesen. Das Gericht sowie die fsst gehen dennoch davon aus.

Der te kann sich so gut wie an nichts erinnern. Und er hatte bei der Befragung vor Ort schlicht gar nichts sagen sollen. Statt zuzugeben, das es sein Rad ist.
Der te hat sich selbst rein geritten, nun muss er da durch.



es gab mit den Vatertag einen vernünftigen Anlaß
Ist jetzt nicht dein Ernst, oder? Das ist ein "vernünftiger", Grund, sich ans Koma ran zu saufen?
Jetzt hörts aber auf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Falo

Stamm-User
Die begründung ist ausreichend.
Sry diese Aussage ist einfach nur Blödsinn wir leben hier nicht in einer Diktatur.
Bei uns muß jede Maßnahme nachvollziehbar begründet werden.

Die these, das er mit dem Fahrrad gefahren ist, ist unbewiesen. Das Gericht sowie die fsst gehen dennoch davon aus.
Wenn das Gericht davon ausgegangen ist warum wurde das Verfahren dann 'eingestellt' , warum kam es nicht zu einer Veruteilung zu einer TF?
Und wenn das Gericht sagt es kann keine TF nachgewiesen werden darf die FSST nicht einfach was anderes behaupten.

Es kann natürlich auch eingestellt worden sein wegen Geringfügigkeit (aber eher unwahrscheinlich) das ist dann nur eine Einstellung 'zweiter Klasse' weil da wurde NICHT entschieden ob die TF Nachweisbar ist.
Deswegen will ich ja auch wissen WARUM eingestellt worden ist nach welchen §.
 
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