elronzandi
Neuer Benutzer
Hallo,
ich habe bereits einige Sachen hier im Forum gelesen, um mich mit dem Thema MPU vertraut zu machen. Ich habe meine Anordnung zur MPU gestern am 14.05.2020 erhalten.
Tattag war der 31.05.2019.
Am 12.02.2020 wurde durch den Richter das Strafverfahren endgültig eingestellt.
Ich wurde am Tattag von einer aufmerksamen Bürgerin meines Ortes „bewusstlos“ am Rand einer kleinen Straße in einem EFH-Viertel liegend gefunden. Ein Stück neben mir lag mein mit mir geführtes Fahrrad.
Ich wurde dann von der herbeigerufenen Polizei und den Rettungssanitätern „geweckt“.
Es hat mich gemäß Akten bei der Polizei niemand gesehen, wie ich Fahrrad gefahren sein soll. Dies wurde mir jedoch im Strafverfahren sowie jetzt durch die Fahrerlaubnistelle vorgeworfen. Es wurde jedoch weder bewiesen, noch stimmt diese Behauptung, da ich mich, zwar nur absolut lückenhaft, daran erinnern kann, dass ich mehrere Male zu Fuß quasi über mein Fahrrad gestolpert bin und gestürzt bin. Ich war bei meinem Promillewert nicht mal mehr annähernd in der Lage überhaupt auf das Fahrrad aufzusteigen.
Nun meine Frage. Ist es dann überhaupt möglich/rechtens von mir eine MPU zu fordern? Da ich ja im Grunde Fußgänger war.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Bin auch gerne bereit mehr und nähere Auskünfte zu meinem Fall zu schildern.
Viele Grüße
elron
ich habe bereits einige Sachen hier im Forum gelesen, um mich mit dem Thema MPU vertraut zu machen. Ich habe meine Anordnung zur MPU gestern am 14.05.2020 erhalten.
Tattag war der 31.05.2019.
Am 12.02.2020 wurde durch den Richter das Strafverfahren endgültig eingestellt.
Ich wurde am Tattag von einer aufmerksamen Bürgerin meines Ortes „bewusstlos“ am Rand einer kleinen Straße in einem EFH-Viertel liegend gefunden. Ein Stück neben mir lag mein mit mir geführtes Fahrrad.
Ich wurde dann von der herbeigerufenen Polizei und den Rettungssanitätern „geweckt“.
Es hat mich gemäß Akten bei der Polizei niemand gesehen, wie ich Fahrrad gefahren sein soll. Dies wurde mir jedoch im Strafverfahren sowie jetzt durch die Fahrerlaubnistelle vorgeworfen. Es wurde jedoch weder bewiesen, noch stimmt diese Behauptung, da ich mich, zwar nur absolut lückenhaft, daran erinnern kann, dass ich mehrere Male zu Fuß quasi über mein Fahrrad gestolpert bin und gestürzt bin. Ich war bei meinem Promillewert nicht mal mehr annähernd in der Lage überhaupt auf das Fahrrad aufzusteigen.
Nun meine Frage. Ist es dann überhaupt möglich/rechtens von mir eine MPU zu fordern? Da ich ja im Grunde Fußgänger war.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Bin auch gerne bereit mehr und nähere Auskünfte zu meinem Fall zu schildern.
Viele Grüße
elron