MPU 2. TF

Karina

Neuer Benutzer
Liebe Mitglieder,

endlich habe ich mich durchgerungen meinen eigenen Beitrag zu senden.
Ich habe lange mitgelesen und bräuchte unbedingt Eure Hilfe.
Anhand der Angaben seht Ihr die wichtigsten Daten.
Der TÜV hat mir prompt nach Antragsstellung einen Termin zum letzten Tag der Abstinenz geschickt.
Da ich aber gut vorbereitet bin und mir meiner Defizite bewusst bin, das ganze reflektiert und aufgearbeitet habe
werde ich es versuchen. Leider war es so dass kurz nach Neuerteilung nach dem 1. Delikt ich wiederholt straffällig wurde.
Die Vorbereitung war bei der Caritas in Bezug auf die Alkoholproblematik sehr gut, mit den MPU Kriterien kennt sich die Stelle nicht so gut aus.
Rückblickend weiß ich dass die 10 Monate viele zu kurz waren um meine Veränderungen zu festigen bzw. ich viel tiefer ansetzen musste.

Ich mache mir für die MPU nicht so große Hoffnungen, weil ich mir nicht sicher bin ob die Nachweise den Gutachtern reichen wird
oder wegen des schnellen Rückfalls noch viel mehr gefordert wird.

Ich freue mich sehr auf Eure Meinung.

Beste Grüße
Karina

FB Alkohol
– 2. TF


Zur Person
Geschlecht: weiblich
Größe: 1,75m
Gewicht: 67 kg
Alter: 46

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 17.11.2021 (1. TF: 4.1.2021)
BAK: 1,95 Promille (1. TF: 1,68 Promille)
Trinkbeginn: 19.30 Uhr (1. TF: 21:00 Uhr)
Trinkende: 23.30 Uhr (1. TF: 00:30 Uhr)
Uhrzeit der Blutabnahme: 00.26 Uhr (1. TF: 01:15 Uhr)

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Urteil Amtsgericht 23.03.2022
Strafbefehl schon bekommen: ja-fahrlässige Trunkenheit (1. TF: vorsätzliche Trunkenheit)
Dauer der Sperrfrist: 2 Jahre (1. TF: 10 Monate inkl. Verkürzung)

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht: --

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: -Ja-Kopie liegt mir vor
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): ,,Ist zu erwarten, dass Frau ..auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1-2 in Frage stellen?“

Bundesland
: BW


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: Januar 2023



Abstinenznachweis

Haaranalyse ja/nein:
Urinscreening ja/nein: ja – seit 14.02.2023
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wie viele:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Ja Caritas
Selbsthilfegruppe (SHG): Caritas Informations-/Motivationsgruppe mehr als 1 Jahr/wöchentl.
Psychologe/Verkehrspsychologe: Caritas MPU Kurs Mai-Juni 2023
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: 14.02.2024
Welche Stelle (MPI): TÜV Süd
Schon bezahlt?: Ja
Schon eine MPU gehabt? Ja nach dem ersten Delikt – positives Gutachten
Wer hat das Gutachten gesehen?: in Führerscheinakte enthalten
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: als bestanden

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:

Trunkenheitsfahrt wie oben erläutert
 
Ich weiß jetzt nicht so genau, wobei du dringend unsere Hilfe brauchst…?
Deine MPU ist nächste Woche, du möchtest es auf jeden Fall versuchen und schreibst, dass du alles gut aufgearbeitet hast.
 
Hmm
think.gif

Wenn Karina den Fragebogen für eine Alkohol-MPU kurzfristig noch einstellen würde, könnten wir noch einmal drüberschauen...
 
nach dem 1. Delikt ich wiederholt straffällig wurde

Meinst du damit nur die zweite Trunkenheitsfahrt? Gab es auch Vorfälle außerhalb des Straßenverkehrs?

ob die Nachweise den Gutachtern reichen wird

Die erste Trunkenheitfahrt war am 04.01.2021 mit 1,68 Promille. Danach MPU (mit kontrolliertem Trinken?) im Oktober / November 2021. Am 17.11.2021 zweite Trunkenheitsfahrt mit 1,95 Promille, also keine 11 Monate nach der ersten Trunkenheitsfahrt.

Zur geplanten MPU am 14.02.2024 endet taggenau der Abstinenzvertrag vom 14.02.2023.

Damit du die zweite Trunkenheitsfahrt durchführen konntest musstest du zwei Hürden überwinden: 1. Unkontrolliert Trinken, obwohl du das nicht mehr tun wolltest. 2. Danach die Entscheidung treffen wieder betrunken zu fahren und dies auch tun. Obwohl du die Nachteile von solchem Verhalten "grade erst" erlebt hast.

Bei den Voraussetzungen wird der Gutachter eher 15 Monate Abstinenz und eine langfristige Therapie bei einer fachlich qualifizierten Einrichtung oder Person fordern. Die Caritas wird dafür wahrscheinlich nicht reichen.
 
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Das 2. Delikt war leider schon nach wenigen Wochen.
Es gab außer der zweiten Trunkenheitsfahrt keine Vorfälle außerhalb des Straßenverkehrs.
Deshalb komme ich bei der Einstufung in A1 nicht auf 3 Punkte und hoffe daher auf A2, fortgeschrittene Alkoholproblematik.
- verminderte Kontrollfähigkeit -- ja
- Nachweis einer Toleranz -- ja
- Anhaltender Konsum trotz Nachweis eindeutiger schädlicher Folgen -- nein, hier ist ,,außerhalb,, des Straßenverkehrs gemeint,

Mein Gedanke war der:
Durch die Terminmitteilung des TÜVs es jetzt trotzdem mal zu versuchen,
dem ja meine Führerscheinakte vorliegt.
Im Falle einer Therapieforderung mach ich sogar bereits seit einem halben Jahr eine ambulante Therapie
auch bei der Caritas über die Rentenversicherung.
Dies wurde mir innerhalb der Motivationsgruppe als weitere Möglichkeit angeboten.
Allerdings muss ich nach Therapieende, das wär im August, Meine 2jährige Sperrfrist ist im November 2023 abgelaufen.
dann nochmal mind. 6 Monate Abstinenz nachweisen, zur Verfestigung der Therapieziele.
Natürlich dürfte ich die ambulante Reha dann nächste Woche nicht erwähnen.

Den Fragebogen stelle ich hier in Kürze noch ein.
 
Zurück
Oben