Mpu Alkohol und Straftat

Miichii77

Neuer Benutzer
Schönen guten Tag,

Ich bin neu hier und wollte gerne mal eure Erfahrungen und Möglichkeiten erfahren.

Ich habe in den Jahren 2011-2014 fast jedes Wochenende sehr viel Alkohol getrunken, bis hin zum vollrausch. Ich habe in den Jahren unter Alkoholeinfluss einen Kraftfahrzeug entwendet und diesen gefahren. Dies passierte 3 mal. Ich habe eine Bewährungstrafe erhalten sowie Geldstrafe. Im Jahre 2015 wurde ich verurteilt. Seit 2016 lebe ich Abstinent, weil ich es für mich so entschieden habe, da ich kein kontrolliertes trinken mit mir vereinbaren kann. Da ich noch nie einen Führerschein besessen habe, wusste ich damals nicht das ich eine Mpu machen muss. Vor 2 Jahren erfuhr ich das dann, als ich mich zur fahrschule anmelden wollte. Ich habe einen 1 Jahr abstinenznachweis hinter mir und hatte letzte Woche meine MPU. Ich habe kein positives aber auch kein negatives Feedback bekommen. Die sagten mir alles sei in Ordnung. Jedoch verlangten die noch von mir einen Entlassungsbrief Ende 2014 vom krankenhaus, da ich dort eine "Alkohol Therapie" machte. Ich lebe seit 2015 mit meiner Frau und meinen Kindern in einen anderen Ort habe mich komplett von alten bekanntschaften abgewendet und trinke seit 2016 keinen Alkohol mehr. Ich habe mich persönlich auf die Mpu vorbereitet gehabt und bin in den Jahren sehr selbstkritisch geworden.

Meine Befürchtung ist, dass die mir noch etwas "aufbrummen" wollen, wobei mein Leben sich um 180grad gedreht hat. Ich habe mich komplett geändert im Gegensatz zu früher.

Was meint ihr wie wird mein MPU Gutachten ausfallen.

Vielen Dank im voraus

Mit freundlichen Grüßen

MICHI
 

Falo

Stamm-User
Wir können nicht Hellsehen wie dein Gutachten ausfällt.
Auch eine Prognose ist anhand der Paar Infos nicht wirklich möglich.

Wenn du allerdings keinen Entlassungsbrief abgibst dann wird das Gutachten zu 99% negative weil das dann als mangelne Zusammenarbeit gewertet wird.
Um das zu verhindern hättest du die Therapie verschweigen müssen wenn das nach der Aktenlage überhaupt möglich gewesen wäre.
 

Miichii77

Neuer Benutzer
Vielen Dank für die Antwort.

Den Entlassungsbrief habe ich per Mail übersandt (die haben mir gesagt, dass es ausreicht).

Ich bin des öfteren auffällig gewesen (3x), fahren ohne fahrerlaubnis, Diebstahl, und unter alkohol Einfluss. Hätte ich diese verschwiegen,(was leider nicht möglich war, weil es in der akte drin steht.) hätten die ohnehin erwähnt das ich mir Hilfe suchen muss. Die Taten sind mehr als 5 Jahre her und ich trinke wie erwähnt keinen Alkohol mehr, die letzte tat war im November 2014, BAK 2,2.
Ich habe mir für die Vorbereitung der Mpu Bücher gekauft und gelesen. Die Psychologin sagte im Gespräch, dass es für sie ausreichend ist, jedoch kann es sein das die Ärztin sagt das es zu wenig ist, wie ich mich vorbereitet habe. Bei der Ärztin war auch alles okay sagte sie mir. Ich habe das Gefühl, das mir der Entlassungsbrief zum Verhängnis wird, obwohl ich das ja für mich und den Problem mit dem Alkohol gemacht habe.
 
A

arcr11

Gast
Warun Sollte der Entlassungs Brief für eine erfolgte und scheinbar erfolgreiche Therapie dir zum Verhängnis werden?

Du hast dir damals Hilfe gesucht und es hat geklappt. Da kann dir niemand was negatives draus drehen.

Wie Falo sagte, man hätte es umgehen müssen, sofern möglich. Jetzt stehst du natürlich in der Nachweis Pflicht, wenn du bestehen willst.

Weshalb die Ärztin das Gutachten nun noch ins negative wenden kann, wenn die ga sagt es sieht ausreichend aus, verstehe ich nicht.

Wird man bei der alk mpu von der Ärztin groß befragt? Oder weshalb soll das so gehen?
 

Miichii77

Neuer Benutzer
Bei mir bestand, laut Entlassungsbrief, eine 1 jährige Alkoholabhängigkeit. Bei der MPU sagten sie mir, dass bei einer Alkoholabhängigkeit gewisse Voraussetzungen geschaffen sein sollen um zu bestehen. Abstinenznachweise 1jahr, Beratungsgespräche beim Verkehrspsychologen und so weiter...

Ich habe lediglich 1 Jahr Abstinenz nachgewiesen und, wie erwähnt Ende 2014 die zwei wöchige Therapie bzw Entgiftungs / Entwöhnungs Therapie.

Bei der Ärztin wurde ich befragt wie hoch mein Konsum war und wie es dazu gekommen ist. Sie hatte mich körperlich ein wenig untersucht, Blut abgenommen für die Leberwerte wahrscheinlich und Haarprobe entnommen.
 
A

arcr11

Gast
Bei der MPU sagten sie mir, dass bei einer Alkoholabhängigkeit gewisse Voraussetzungen geschaffen sein sollen um zu bestehen. Abstinenznachweise 1jahr, Beratungsgespräche beim Verkehrspsychologen und so weiter...
Das ist nur zum Teil richtig. Ein VP ist keinerlei Pflicht in jeglicher Hinsicht. Es wird gern empfohlen, das es durchaus sehr hilfreich sein "kann".
Wichtig war der einjährige Nachweis, den hast du vorgelegt.
Was wäre denn das und so weiter?

Bei der Ärztin wurde ich befragt wie hoch mein Konsum war und wie es dazu gekommen ist. Sie hatte mich körperlich ein wenig untersucht, Blut abgenommen für die Leberwerte wahrscheinlich und Haarprobe entnommen.
Dann solltest du da nichts zu befürchten haben, wenn sich die Aussagen da mit der beim Gespräch des ga decken.

Da wir den Inhalt des gespräches nicht kennen und nur nach deinen Aussagen gehen können, glaube ich schon das es gut ausgegangen sein sollte.
Ich sehe zumindest grade nicht viel,
Ausser dem Therapie Bericht vlt, das dagegen sprechen würde.

Ich versteh nur die Aussage nicht, daß die Ärztin evtl meinen kann, die Vorbereitung würde nicht ausreichend sein.

Die ga hast du überzeugen können, das es reicht.
 

Falo

Stamm-User
Ja es stimmt mit Alkoholabhängigkeit wird die Latte bei der MPU etwas höher gelegt du wirst dann in A1 angeordnet:
Hypothese A1"Es liegt Alkoholabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel suchttherapeutisch unterstützte Problembewältigung hat zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt."

Deswegen wollen die jetzt den Therapie Bericht.
Aber wenn da jetzt nicht was ganz böses im Bericht drinsteht (z.B. Hinnweise auf eine Drogenabhängigkeit oder das du die Therapie vorzeitig abgebrochen hast) wird das kein Einfluß auf die MPU haben.
Dazu sollte die Therapie mindestens 6 Monate vor der MPU beendet sein und auch sollten minimal 12 Monate AN nachgewiesen sein.
 
A

arcr11

Gast
Ja es stimmt mit Alkoholabhängigkeit wird die Latte bei der MPU etwas höher gelegt du wirst dann in A1 angeordnet:


Deswegen wollen die jetzt den Therapie Bericht.
Aber wenn da jetzt nicht was ganz böses im Bericht drinsteht (z.B. Hinnweise auf eine Drogenabhängigkeit oder das du die Therapie vorzeitig abgebrochen hast) wird das kein Einfluß auf die MPU haben.
Dazu sollte die Therapie mindestens 6 Monate vor der MPU beendet sein und auch sollten minimal 12 Monate AN nachgewiesen sein.
Nur für mein Verständnis - dem Wäre er ja mit dieser Therapie nachgekommen, oder verstehe ich das jetzt falsch?
 

Miichii77

Neuer Benutzer
Vielen Dank für die Antworten.

Ja beim psychologischen Gespräch, konnte ich sie relativ gut überzeugen, so kam es zumindest rüber. Sie sagte mir, das es ihr ausreicht, sie mir aber keine positive oder keine negative Antwort geben kann, weil ich noch zur Ärztin muss und die den Entlassungsbrief bräuchten. Ihr der Ärztin hab ich auch erzählt, was die Psychologin mir gesagt hat, und sie meinte nur "dann ist ja gut". Wie gesagt ich trinke seit 2016 keinen Alkohol mehr, jedoch werde ich das Gefühl nicht los, dass die Vorbereitung für die nicht ausreichend genug ist.
 
A

arcr11

Gast
Dann heißt es jetzt, abwarten.
Mehr kannst du leider nicht tun.
 

Miichii77

Neuer Benutzer
Super vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Eine Frage hätte ich noch. Sollte mein MPU Gutachten negativ ausfallen, gibt es die Möglichkeit das die mir eine Auflage erteilen würden wobei ich nicht nochmal die mpu durchgehen muss? Ist auch immer ein kosten Faktor, wenn ich mir überlege das mich der Abstinenznachweis 700€ gekostet hat die mpu 950€, neuerteilung 230€. Sollte ich jetzt noch Auflagen bekommen was sicherlich auch was kosten wird und dann nochmals die mpu, ist es schon extrem viel Geld. Zumal meine Frist beim lbv nur bis zum 26.7 läuft

Vielen Dank
 
A

arcr11

Gast
Es gäbe die Möglichkeit, das für ein positives Gutachten zb eine Beobachtungsfahrt oder ein zusätzlicher Kurs nötig wäre. Nach erfolgreicher ablegung wäre das Gutachten dann erledigt.

Ob dies in deinem Fall nötig wäre oder zutreffen könnte, kann dir hier vermutlich keiner sagen.
 

Olympia

Benutzer
Ich habe lediglich 1 Jahr Abstinenz nachgewiesen und, wie erwähnt Ende 2014 die zwei wöchige Therapie bzw Entgiftungs / Entwöhnungs Therapie.

Also hast du keine Entwöhnungstherapie, sondern eine Entgiftung von 2 Wochen, richtig? DAs ist ein Unterschied.
Eine Therapie beläuft sich auf 12-15 Wochen. Wenn Drogen dazukommen, dann nochmal mind. 12 Wochen drauf.
 

Olympia

Benutzer
Ja es stimmt mit Alkoholabhängigkeit wird die Latte bei der MPU etwas höher gelegt du wirst dann in A1 angeordnet:

In wiefern wird die Latte höher gelegt?

Deswegen wollen die jetzt den Therapie Bericht.
Aber wenn da jetzt nicht was ganz böses im Bericht drinsteht (z.B. Hinnweise auf eine Drogenabhängigkeit oder das du die Therapie vorzeitig abgebrochen hast) wird das kein Einfluß auf die MPU haben.
Dazu sollte die Therapie mindestens 6 Monate vor der MPU beendet sein und auch sollten minimal 12 Monate AN nachgewiesen sein.

Ähm, nö.

Die wollen den Bericht, weil sie Zweifel haben und keine Belege in der Hand haben.
Ich denke der TE hat denen auch keine Bestätigung gegeben. Die hätte schon gereicht, falls es sich um eine Entwöhnungstherapie handelt.
 

Miichii77

Neuer Benutzer
Also hast du keine Entwöhnungstherapie, sondern eine Entgiftung von 2 Wochen, richtig? DAs ist ein Unterschied.
Eine Therapie beläuft sich auf 12-15 Wochen. Wenn Drogen dazukommen, dann nochmal mind. 12 Wochen drauf.

Ja das ist richtig, es war eine 2 Wöchige Entgiftung. Wobei mir persönlich das eine Art Therapie war. Auch, wenn es förmlich nicht so ist. Den Entlassungsbrief habe ich per Mail abgeschickt. Mal sehen wie das Gutachten ausfallen wird. Bin gespannt
 
A

arcr11

Gast
Ja das ist richtig, es war eine 2 Wöchige Entgiftung. Wobei mir persönlich das eine Art Therapie war. Auch, wenn es förmlich nicht so ist. Den Entlassungsbrief habe ich per Mail abgeschickt. Mal sehen wie das Gutachten ausfallen wird. Bin gespannt
Du hast die ganze Zeit von therapie gesprochen. Wen du das so aufgefasst hast, ist das eine Sache.
Hast du das denn auch exakt so bei den Gesprächen erwähnt? Das es sich "nur" um vierzehn Tage handelt?
 

Miichii77

Neuer Benutzer
Du hast die ganze Zeit von therapie gesprochen. Wen du das so aufgefasst hast, ist das eine Sache.
Hast du das denn auch exakt so bei den Gesprächen erwähnt? Das es sich "nur" um vierzehn Tage handelt?

Ja das habe ich so erwähnt, wörtlich habe ich gesagt, "ich war 14 Tage in Stationärer Behandlung" als sie mich fragte ob es eine Entgiftung gewesen sei sagte ich, dass ich es nicht 100% sagen kann die 14 Tage waren aber sehr Lehrreich. Ich habe ihr auch erklärt was ich dort alles gemacht habe und was mir alles erklärt wurde
 

Olympia

Benutzer
14 Tage bis 21 Tage sind reine Entgiftung. Da bekommst du Medikamente und stehst unter Beobachtung, dass du keinen Krampfanfall bekommst. Da ist erstmal dein Körper wichtig. Das wissen auch die GAs. Eine Therapie sind 15 Wochen! Das ist ein enormer Unterschied. Nach der Entgiftung fängt erst die Therapie an. Das wir man dir dort auch gesagt haben und es steht auch in deinem Entlassungsbericht. Nehme ich an.
 
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