Mpu Alkohol und Straftat

Falo

Stamm-User
Ähm, nö.

Die wollen den Bericht, weil sie Zweifel haben und keine Belege in der Hand haben.
Ich denke der TE hat denen auch keine Bestätigung gegeben. Die hätte schon gereicht, falls es sich um eine Entwöhnungstherapie handelt.
Es scheint ja jetzt genau das eingetreten zu sein was ich befürchtet habe.
Es gab nur eine Entgiftung und meist stehen den Bericht eher nicht so gute sachen drin, die Entgiftung hätte man besser verschwiegen.

Und ja wenn man in A1 eingeordent wird muß in der Regel eine Therapie oder ähnlich suchttherapeutische Maßnahmen verlangt. Das kann aber auch glaubwürdige langjährige Abstinenz sein.
In A2 wird sowas halt nicht verlangt, deswegen 'Latte höher gelegt'.
 

Olympia

Benutzer
hm... und das hast du nicht getan. Ist allerdings auch schon 5 Jahre her.. Wir können jetzt nur abwarten. Wenn du sie von deiner Wandlung überzeugt hast, wird dir niemand was aufbrummen ;)
 

Miichii77

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Ich danke dir, das hoffe ich auch..

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Miichii77

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Leider bisher noch kein Gutachten bekommen. Ich habe letzte Woche mal angerufen und höflich nachgefragt ob es schon bearbeitet wurde, da meine frist beim lbv nur bis zum 26.7 läuft. Leider konnten die mir auch nichts sagen, also muss ich mich weiterhin gedulden.
 
A

arcr11

Gast
Selbst wenn das Gutachten bis dahin nicht da ist, anrufen bei der fsst und gut ist.
Für deren Verzögerung kannst du nichts.

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Miichii77

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OK gut zu wissen, vielen Dank.

Mir sagte man, dass ich bis dahin ein positives Gutachten brauche, ansonsten muss ich nochmals ein Antrag auf neuerteilung stellen.

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Miichii77

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Ich habe heute mein MPU Gutachten erhalten, dieser ist leider Negativ ausgefallen, ich schreibe mal die Empfehlung auf, vielleicht kann mir jemand die Antwort geben auf meine Frage.

"zudem sollte Herr xxx seine Alkoholabstinenzbelege auf einen Zeitraum von mindestens 15 monaten erweitern"

Bedeutet dies ich muss noch mal 15monate nachweisen, oder da ich ja bereits 12moante Nachweise gemacht habe noch 3 Monate nachweisen? Vielen Dank im voraus

Klarname entfernt *Nancy*
 
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Miichii77

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Ebfalls soll ich eine Suchtberatungsstelle aufsuchen oder einen Verkehrspsychologen um dort geeignete therapeutische Maßnahmen zu ergreifen. Thema Rückfallrisiko

Dann bin ich zumindest bisschen beruhigt das es keine weiteren15 Monate Abstinenznachweis zu belegen sind. Kostet ja nicht gerade in appel und ein ei

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Miichii77

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Und ich muss nochmal die MPU machen

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Miichii77

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Kann mir vielleicht jemand noch sagen, wie ich es am besten mit den LBV handhabe, meine frist läuft bis zum 26.7 bis dahin habe ich aber definitiv v noch kein neues Ergebnis des neuen Gutachtens. Stell Ich den Antrag zurück oder lass den versäumen oder wie wird es gehandhabt.?
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Auf keinen Fall versäumen lassen. Antrag zurück ziehen und neu stellen oder um Fristverlängerung bitten, vielleicht hast du Glück.
 
A

arcr11

Gast
Das einfachste ist, den Antrag Montag zurück ziehen.
Eine Frist Verlängerung von Mind.4 Monaten oder mehr muss ja auch irgendwie deinerseits begründet werden.
Und da solltest du tunlichst vermeiden, als Grund eine negative mpu anzuführen.

Dann ist nicht gesagt, daß du direkt irgendwo Termine für die Beratung etc kriegen kannst usw.. So würdest du dich nur erneut unter Druck setzen. Und das wird dann nichts.

Antrag zurück ziehen, Begründung zb aus finanziellen Gründen schaffst du es nicht und gut ist. Somit entsteht dir kein Nachteil und die Fsst erfährt nichts vom negativen Gutachten.
 

Miichii77

Neuer Benutzer
Super vielen Dank für die Antworten.

Ich habe dem LBV, per Mail, gebeten meine frist bis zum 26.9 zu verlängern Grund hierfür sei die coronakrise,. Sollten die mir Antworten, dass dies nicht möglich sei, ziehe ich den Antrag wie von dir beschrieben aus finanziellen Gründen zurück. Am Dienstag habe ich einen Termin bei Kodrobs, bei einem ehemaligen MPU Verkehrspsychologen

PS. In meinem Gutachten ist vermerkt dass ich 14 Monate Abstinenz nachweisen konnte, wenn ich rein rechnerisch Ende August zur Mpu gehe und mir geeignete Hilfe gesucht habe Thema Rückfallrisiko und Strategien, sind es gesamt 17 Monate die ich belegen kann. Im Gutachten steht wörtlich.

"zudem sollte Herr xxx seine Alkoholabstinenzbelege auf einen Zeitraum von mindestens 15 Monaten erweitern"

Klarname entfernt und unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Miichii77,

sag' mal, möchtest du unbedingt deinen Klarnamen preisgeben?
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Sorry für die Frage, aber ich habe ihn nun schon zum zweiten Male entfernt....
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