• Als Forenbetreiber sind wir nicht verpflichtet, Beiträge oder Themen auf bloßen Wunsch zu löschen. Eine Entfernung erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. bei rechtswidrigen Inhalten oder berechtigten datenschutzrechtlichen Ansprüchen). Bitte veröffentlichen Sie daher nur Inhalte, deren dauerhafte Speicherung und öffentliche Zugänglichkeit Sie zustimmen.

MPU angeordnet nach Antrag auf Wiedererteilung FE nach TF 2002 (BAK 2,26)

Danke für die schnelle Antwort, Max.

Dann werd ich mir den Infoabend sparen können (nebst 10,- Busgeld).
Ich hatte eigentlich auch schon vermutete, dass ich den erwartbaren Informationen dank Euch / dem Forums wahrscheinlich voraus bin; aber besser mal hier fragen, als einen Fehler zu machen. :zwinker0004:
 
Zurück
Oben