MPU Anordnung oder ÄG wahrscheinlich?

Du meinst § 344 StpO könnte hier im Raume stehen?
Nein. Was hier im Raum stehen könnte wäre 340 StGB.
Naja - eine Blutabnahme ist ja schon ein erheblicher Eingriff. Und das Ganze nur wegen geröteter Augen? Die können ohne weitere Hinweise auf Alk usw. begründet sein. Und wenn die "Erfolgsquote" bei 90% liegt sind auch 10% unbegründet gewesen.
Ich sehe es ähnlich. Wenn nachher rauskommt, dass jemand vollständig nüchtern war. Obwohl sich Polizisten so sicher bei der Berauschung waren, dass sie eine Körperverletzung für angemessen als Beweissicherung ansahen, kann man immer die Frage nach Angemessenheit stellen.
Ein "Fertig" finde ich nicht gerade angemessen. Wie lange dauert es, bis die (hier negativen) Ergebnisse vorliegen und was passiert in der Zwischenzeit?
Mir wurde die FE gott sei dank zu keinem Zeitpunkt abgenommen, sonst käme auch 344 StGB hinzu und ich wäre wirklich "sauer".
Immunoassays hatte die Polizei schon einige Tage nach dem Vorfall, Chromatographie erst ca. 3 Monate danach.
In der Zwischenzeit ist also nichts passiert. Keine Maßnahme, keine Post..
Eine so genannte „ungerechtfertigte BE“ liegt vor, wenn kein so genannter Anfangsverdacht vorliegt,
Der lag hier aber offensichtlich vor.
So einfach ist das nicht. Der Rechtsstaat fordert um eine Körperverletzung (BE) zu rechtfertigen anfangsverdachte, die in angemessenem Verhältnis zur Maßnahme stehen. Gerötete Augen reichen (gott sei dank) laut Rechtssprechung allein nicht dafür aus.
Wer dagegen, im Übrigen zeitnah, Widerspruch einlegen möchte, kann das ja tun.
Widerspruch kann man nicht einlegen. Wehrt man sich gegen die Maßnahme, weil man glaubt man könne "widerspruch" einlegen, so macht man sich sehr wahrscheinlich 113 StGB Strafbar.
Es gibt lediglich die Möglichkeit innerhalb der verjährungsfrist Anzeige gegen den Beamten zu stellen. Nach Verurteilung des Beamten (wg. Körperverletzung) hat man dann (geringe) Schmerzensgeldansprüche gegen den Staat.
Ich persönlich stehe zu meinem Statement.
Auto zu fahren ist kein Grundrecht, sondern ein Privileg.
Und wenn die Exekutive Zweifel an meiner Fahreignung hat, kann sie das überprüfen.
Das darf die Polizei ja auch! :)
Nur eben nicht willkürlich mit einer BE.
Wozu würde es denn führen, wenn die Exekutive die Zweifel nicht ausräumen könnte, auch auf die Gefahr hin, dass bei ca. 7 % nichts nachgewiesen wird ?
Genau, dass dann viele weiterfahren dürften, die unter irgendwelchen Substanzen stehen !
Es geht darum, dass die Polizei grundsätzlich immer für solche Maßnahmen die die Grundrechte von Menschen beeinflussen (in diesem Fall meine Körperliche unversehrtheit) einen angemessenen Anfangsverdacht brauchen. Und dieser ist bei geröteten Augen nicht ausreichend. Hätte ich gelallt, nach Alkohol gerochen, oder käme sonst irgendwas dazu, wäre die Maßnahme begründet gewesen.
Da greift für mich die Gefahrenabwehr.
Lieber einmal zu viel kontrolliert als „berauschte“ Verkehrsteilnehmer, die sich und andere massiv gefährden.
Gegen die Kontrolle habe ich nichts! Nur gegen die Körperverletzung. Beamte können auch so die Fahrtauglichkeit kontrollieren.
im öffentlichen StV.
Dafür ist imho eine BE kein zu hoher Preis.
Und ja, eine BE is nu nix, was ich mir zu Weihnachten auf den Wunschzettel schreibe, aber für mich persönlich kein „erheblicher Eingriff“.
Eine Körperverletzung ist für dich kein erheblicher Eingriff? Welches mittel wäre hier denn "erheblicher"?
Sollen sie mein Knochenmark auf Drogen kontrollieren?
 
Gibt es doch, freiwillige Tests, auch und gerade, um sich die BE zu sparen, also zur Entlastung.
Die wurden von Seiten der TE aber abgelehnt.
Dass das für die Dunkelblauen aber ein weiteres Indiz ist, liegt doch auf der Hand, oder ?
Das Ablehnen von freiwilligen Maßnahmen darf niemandem zulasten gelegt werden. Es darf insbesondere nicht verwendet werden um eine BE zu begründen. Das würde der freiwilligkeit sonst widersprechen.
Zudem lehne ich diese Tests grundsätzlich (und auch in Zukunft) ab, da die Möglichkeit eines falsch positiven Ergebnis besteht, der sofort zur beschlagnahmung der FE führen würde. Man geht also unnötig Risiko ein.
 
In GB werden die VT, die unter Verdacht einer TF stehen, grundsätzlich verhaftet und geachtert.
Kann sein, wir sind in DE. In den USA wird man einfach abgeknallt von Beamten, toll.
Das Ablehnen stellt eine Straftat dar und führt zu einem FV von mindestens 12 Monaten, das jetzt nur mal als Beispiel aus dem Ausland.
Das ist beunruhigend!
Die Frage ist also doch:
Welche Alternativen könnt ihr euch vorstellen ?
Die Polizei kann durchaus die Fahrtauglichkeit auch ohne BE oder Urintest (oder auf einem Bein stehen, ...) kontrollieren.
Die Polizisten haben auch durchaus gemerkt, dass ich Fahrtauglich war.
Abwägung des natürlich absolut gerechtfertigten Eigeninteresses des zu Kontrollierenden gegen Verkehrssicherheit unter Einbeziehung der Rechtsstaatlichkeit ?
Ja!
P.S.: Diese Grundsatzdiskussion finde ich hier durchaus gerechtfertigt, da die TE ja zum Glück keine Hilfe benötigt
Ja! Die Grundsatzdiskussion darf hier gern stattfinden, ich finde sie interessant! Ich fände es auch durchaus schade, wenn wir uns gegenseitig nichtmehr Antworten würden nur, weil wir unterschiedlicher Meinung sind.
 
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