Sabrina_mareike
Neuer Benutzer
Hallo ihr Lieben,
ich melde mich heute mit einer rechtlichen Frage an euch.
Hier habe ich meine Trunkenheitsfahrt geschildert:
Nun einmal zur Erklärung das was nach meine TF so rechtlich passiert ist.
Ich habe mir direkt nach der TF einen Anwalt genommen. Ich war einfach sehr überfordert und wollte da gut betreut werden.
Er hat dann telefonisch mehre Absprachen mit der Staatsanwaltschaft getroffen - daraufhin kam der Strafbefehl ( Führerscheinentzug 6, 5 Monate Sperrfrist und ein sehr günstiges Strafgeld)
Er hat dann dennoch Einspruch eingelegt ( zur Fristwahrung und um eventuell die Sperrfrist noch minimal verringern zu können )
Coronabedingt wurde die Hauptverhandlung nun bis jetzt verschoben - was ( laut meinem Anwalt ) ein Vorteil für uns ist.
Inzwischen kann ich 4 negative MPU Screenings und somit fast 6 Monate Abstinenz nachweisen, zudem Stunden bei einem Verkehrspsychologen.
Er möchte nun in der Hauptverhandlung erwirken, dass aus dem Führerscheinentzug ein Fahrverbot wird.
Ich finde nur nirgends eine wirkliche Info dazu ob ich auch bei einem Fahrverbot ( Trunkenheitsfahrt mit 1,8 % ) zur MPU muss.
Im Endeffekt würde ich ja in der Verhandlung nachweisen dass ich meine Fahreignung wiederhergestellt habe. Und wenn der Richter sich dazu entscheiden würde, dass er das auch so sieht … könnte / dürfte / müsste die Fsst. dann dennoch eine MPU anordnen?
Wenn die MPU sicher kommt bringt mir der Einspruch und die HV ja eigentlich gar nichts. Kann ja aktuell keinen neuen Antrag bei der Fsst. stellen, da ich noch kein finalen Strafbefehl habe und somit dauert es auch noch bis ich zur MPU könnte.
Ich freue mich auf eure Hilfe
LG
Sabrina
ich melde mich heute mit einer rechtlichen Frage an euch.
Hier habe ich meine Trunkenheitsfahrt geschildert:
Nun einmal zur Erklärung das was nach meine TF so rechtlich passiert ist.
Ich habe mir direkt nach der TF einen Anwalt genommen. Ich war einfach sehr überfordert und wollte da gut betreut werden.
Er hat dann telefonisch mehre Absprachen mit der Staatsanwaltschaft getroffen - daraufhin kam der Strafbefehl ( Führerscheinentzug 6, 5 Monate Sperrfrist und ein sehr günstiges Strafgeld)
Er hat dann dennoch Einspruch eingelegt ( zur Fristwahrung und um eventuell die Sperrfrist noch minimal verringern zu können )
Coronabedingt wurde die Hauptverhandlung nun bis jetzt verschoben - was ( laut meinem Anwalt ) ein Vorteil für uns ist.
Inzwischen kann ich 4 negative MPU Screenings und somit fast 6 Monate Abstinenz nachweisen, zudem Stunden bei einem Verkehrspsychologen.
Er möchte nun in der Hauptverhandlung erwirken, dass aus dem Führerscheinentzug ein Fahrverbot wird.
Ich finde nur nirgends eine wirkliche Info dazu ob ich auch bei einem Fahrverbot ( Trunkenheitsfahrt mit 1,8 % ) zur MPU muss.
Im Endeffekt würde ich ja in der Verhandlung nachweisen dass ich meine Fahreignung wiederhergestellt habe. Und wenn der Richter sich dazu entscheiden würde, dass er das auch so sieht … könnte / dürfte / müsste die Fsst. dann dennoch eine MPU anordnen?
Wenn die MPU sicher kommt bringt mir der Einspruch und die HV ja eigentlich gar nichts. Kann ja aktuell keinen neuen Antrag bei der Fsst. stellen, da ich noch kein finalen Strafbefehl habe und somit dauert es auch noch bis ich zur MPU könnte.
Ich freue mich auf eure Hilfe
LG
Sabrina