Sabrina_mareike

Neuer Benutzer
Hallo ihr Lieben,

ich melde mich heute mit einer rechtlichen Frage an euch.
Hier habe ich meine Trunkenheitsfahrt geschildert:

Nun einmal zur Erklärung das was nach meine TF so rechtlich passiert ist.

Ich habe mir direkt nach der TF einen Anwalt genommen. Ich war einfach sehr überfordert und wollte da gut betreut werden.
Er hat dann telefonisch mehre Absprachen mit der Staatsanwaltschaft getroffen - daraufhin kam der Strafbefehl ( Führerscheinentzug 6, 5 Monate Sperrfrist und ein sehr günstiges Strafgeld)
Er hat dann dennoch Einspruch eingelegt ( zur Fristwahrung und um eventuell die Sperrfrist noch minimal verringern zu können )
Coronabedingt wurde die Hauptverhandlung nun bis jetzt verschoben - was ( laut meinem Anwalt ) ein Vorteil für uns ist.

Inzwischen kann ich 4 negative MPU Screenings und somit fast 6 Monate Abstinenz nachweisen, zudem Stunden bei einem Verkehrspsychologen.
Er möchte nun in der Hauptverhandlung erwirken, dass aus dem Führerscheinentzug ein Fahrverbot wird.

Ich finde nur nirgends eine wirkliche Info dazu ob ich auch bei einem Fahrverbot ( Trunkenheitsfahrt mit 1,8 % ) zur MPU muss.
Im Endeffekt würde ich ja in der Verhandlung nachweisen dass ich meine Fahreignung wiederhergestellt habe. Und wenn der Richter sich dazu entscheiden würde, dass er das auch so sieht … könnte / dürfte / müsste die Fsst. dann dennoch eine MPU anordnen?

Wenn die MPU sicher kommt bringt mir der Einspruch und die HV ja eigentlich gar nichts. Kann ja aktuell keinen neuen Antrag bei der Fsst. stellen, da ich noch kein finalen Strafbefehl habe und somit dauert es auch noch bis ich zur MPU könnte.

Ich freue mich auf eure Hilfe :)

LG
Sabrina
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Die Anwälte sind schon eine spezie...wo die immer Chancen sehen...eScooter wird wie Auto behandelt...wie kommt der bei 1.8 auf die Idee ein Fahrverbot "auszuhandeln " ? Ab 1.6 ist mpu gesetzlich vorgeschrieben...
 

Suitup

Benutzer
Mein Anwalt hatte zu Beginn die gleiche Strategie. Die Erklärung: Der Führerschein hängt noch so lange in einer Schublade, bis der Strafbefehl ausgestellt, und die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Sollte dann der Führerscheinentzug angeordnet werden, dann musst du einen Antrag auf Wiedererteilung stellen und der alte "Lappen" wird zerstört. Sollte sich im Rahmen der Verhandlung deine Sperrfrist zu einem Fahrverbot wenden, dann wird dir der Führerschein automatisch nach Ablauf der Frist wieder postalisch zugeschickt. Sprich, du musst keinen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen und bekommst somit auch keine Anweisung zur MPU. In meinem Fall hatte die Richterin hier aber ein glasklares Statement dagegen gesetzt...1.69 auf einem E Scooter Erstvergehen. Ich sehe daher bei dir auch relativ schwarz was die Strategie betrifft. Scheint mir eher eine "Anwaltsstrategie", um den Prozess in die Länge und die Kosten in die Höhe zu treiben.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Er möchte nun in der Hauptverhandlung erwirken, dass aus dem Führerscheinentzug ein Fahrverbot wird.
Bitte ihn mal dir zu erklären, woher die rechtliche Grundlage dafür stammen soll. Denn das Gesetz schreibt sehr unzweideutig über 1,1 Promille einen Führerscheinentzug vor:

(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
(...)
2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316)
(...)
so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.

Vgl. dazu das Grundsatzurteil vom BGH von 1990 (BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90) - dort wurde festgehalten, dass Autofahrer ab spätestens 1,1 Promille als absolut Fahruntüchtig anzusehen sind und es sich demnach ab 1,1 Promille um eine Straftat handelt (Trunkenheit im Straßenverkehr).

Wenn du dir nun den oben verlinkten §69 des StGB anschaust, musst du zu folgendem Schluss kommen:
1. Du hattest >1,1 Promille mit einem motorisierten Kraftfahrzeug - somit handelt es sich um die Straftat "Trunkenheit im Verkehr"
2. Bei der Straftat "Trunkenheit im Straßenverkehr" ist der Führerschein grundsätzlich ohne weitere Prüfung zu entziehen

Fun Fact: Während bei Radfahrern die absolute Fahruntüchtigkeit erst automatisch bei 1,6 Promille anzusehen ist, ist es bei Schiffsführern sogar erst bei 1,7 Promille der Fall.

Ich finde nur nirgends eine wirkliche Info dazu ob ich auch bei einem Fahrverbot ( Trunkenheitsfahrt mit 1,8 % ) zur MPU muss.
Selbst wenn der Anwalt irgendwie schwarze Magie beschwören und tatsächlich ein Fahrverbot aushandeln könnte: Das interessiert die FSST nicht, die werden dich trotzdem zu einer MPU einladen.

Im Endeffekt würde ich ja in der Verhandlung nachweisen dass ich meine Fahreignung wiederhergestellt habe.
Und wie planst du das zu tun? Mit den Abstinenznachweisen? Das ist ein Nachweis, dass du für Zeit X keinen Alkohol getrunken hast, aber kein Nachweis darüber, dass deine Fahreignung wiederhergestellt hast (das ist, was die MPU macht).

Und wenn der Richter sich dazu entscheiden würde, dass er das auch so sieht … könnte / dürfte / müsste die Fsst. dann dennoch eine MPU anordnen?
Nein. Abgesehen davon: Damit wirst nicht durchkommen. Würde sogar eher tippen, dass der Staatsanwalt da dem Richter den Vogel zeigen würde und in Revision geht.

Wenn die MPU sicher kommt bringt mir der Einspruch und die HV ja eigentlich gar nichts.
Das sehe ich auch so. Klingt so ein bisschen danach als ob der Anwalt hier ein bisschen mehr Geld verdienen möchte. Da ich sowas immer häufiger lese habe ich allmählich große Lust den Leuten eine Beschwerde bei der Anwaltskammer zu empfehlen, weil der Anwalt seiner Beratungspflicht nicht nachkommt.

Ich hatte damals Glück, dass ich es rechtzeitig geschnallt habe. Die Kohle für das Erstberatungsgespräch war zwar weg, aber danach war halt Schluss. Anwalt meinte "Um eine MPU kommen wir wohl rum", während das so aussichtslos wie nur vorstellbar war (hatte meine MPU wegen THC). Und ich bin der absoluten Überzeugung, dass er das a) wusste und b) mich arglistig getäuscht hat, um etwas Kohle zu bekommen.
 
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