Danke für das Einstellen, liebe Elena

Ich konnte es sehr gut lesen.
Puh, merkwürdig, sehr merkwürdig…
Vorab: Ich bin kein Jurist.
Ich halte aber die Fragestellung der FEB für falsch oder sagen wir, unvollständig.
Da du mit polytoxem Konsum incl. Alkohol aufgefallen bist, hätten sie demzufolge „Alkohol“ in die Fragestellung mit einbeziehen müssen.
( Dass die FEB keine Kompetenz hat, Abstinenz zu fordern, schon gar keine ausreichende, hatten wir gerade noch in einem anderen Thread. )
Auch fehlt mir in der Fragestellung der Bezug zum StV ( auch wenn deine Auffälligkeit außerhalb stattgefunden hatte ).
Ich würde Folgendes vorschlagen:
Das Gutachten in keinem Fall einreichen !
( Ich halte die Antwort der FEB, eine Prüfung der Fragestellung sei nur nach Einreichen des GAs möglich, für…äh…sehr fragwürdig. )
Bist du rechtschutzversichert ?
In deinem Fall halte ich die Einschaltung eines
Verwaltungsrechtlers tatsächlich für gegeben, falls die FEB sich in Gänze querstellt.
Deine Abstinenznachweise unbedingt fortführen.
Vorher könntest du einen Brief an den Leiter der FEB schreiben.
Da sie sich auf einen Fall bezögen, bei denen Drogen
und Alkohol in hoher Konzentration im Blut nachgewiesen worden wären, mögen sie die Fragestellung auf Alkohol erweitern.
Insbesondere, da ja auch eine Alkoholauffälligkeit im Vorfelde bereits zu einer MPU geführt habe.
Ob allerdings das jetzige GA, das ja dann in beträchtlichem Maße seitens der BfF geändert werden müsse, zu halten ist, glaube ich allerdings nicht, so dass du um eine erneute Begutachtung wohl nicht herumkommen wirst.
Eine andere Möglichkeit wäre, den Antrag erst einmal zurückzuziehen.
Das zum Formalen.
Die psychologische Aufarbeitung halte ich im Übrigen in vielen Teilen für zu dünn.
Motive, Vermeidungsstrategien und auch die Schilderung der Auffälligkeit.
Allerdings kann ich natürlich nicht sagen, inwieweit diese im GA dargelegt wurde.
Das könnten wir dann ja hier durch deine Einstellung des großen FBs klären.
Du könntest hier ja, wenn du magst, den Hintergrund deiner Einlieferung mal schildern.
Wegen einer kaputten Vase wird deine Mutter ja nicht die Dunkelblauen gerufen haben…
Nebenbei sieht das GA die positive Prognose der ersten MPU kritisch, da du einen erneuten Konsum in Betracht gezogen hast.
Deine erneute Auffälligkeit gibt dem ja auch durchaus Recht.
Soweit meine persönliche Einschätzung bzw. Gedanken zu deinem „Fall“.
Bei Fragen, immer fragen

.
LG
