Mpu bestanden, kurz danach geblitzt worden - was nun?

A

arcr11

Gast
Moin zusammen,

Wusste nicht wo ich das Thema unterordnen sollte. Hoffe mal ist im Richtigen Bereich gelandet.

Im freundeskreis eines Bekannten kam kürzlich eine Frage zur mpu bzw dem Verhalten danach auf.
Derjenige hatte soweit ich weiß erst vor guten sechs Monaten eine Verkehrsrechtliche mpu bestanden.
Soweit so gut.
Allerdings wurde er jetzt wohl innerhalb drei Wochen zwei Mal geblitzt.
Beide Male außerorts ( so wie ich das verstanden habe beides bab) einmal tempo 50 ( lt Angabe Tacho knapp 60kmh) und einmal ebenfalls bab einige Meter Baustelle Tempo 60( nach Tacho 70 kmh).

Da jeder Tacho eh eine gewisse abweichung haben muss, gehen wir mal von reel jeweils 7-8kmh drüber abzüglich der 3kmh toleranz aus, wäre das ja in beiden Fällen nur ein bussgeld von 10€? Oder sowas. Im schlimmsten Falle 10kmh abzgl Toleranz.

Natürlich macht er sich grade Gedanken, was ihm nun blüht. Ich bin der Meinung, da nach der mpu die akte "sauber" ist und es letztenendes minimale Überschreitungen waren, das es entweder erst keinen bescheid gibt ( kommt ja durchaus mal vor) oder eben nur das geringe bussgeld auf ihn zu kommt.

Andere meinten wohl zu ihm, daß er nun wieder vorm fahrverbot und Entzug stehen könnte.
Davon ab, sagt er, ist er nicht auffällig gewesen bislang und ärgert sich natürlich massivst über sich.

Ich selbst sehe es nicht so eng/problematisch an der Stelle . Klar ist blöd, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß man ihm deshalb einen strik drehen wird.
Wir reden hier ja "nur" über eine geringfügige Überschreitung außerorts.

Er ist nicht in der Probezeit und hat seinen Schein insgesamt bereits über 16 Jahre

Weiß da evtl jemand genaueres?
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Hätte auch mal ne Frage für die Zeit nach Neuerteilung FE. Hatte mpu wegen Fahrrad.
Als wiederholungstäter mit nächster mpu würde ich gelten, wenn
Ich wieder diesbezühlich auffällig werde, konkret:
- Fahrrad wieder 1.6
- Auto ab 0.5
Erstaunlicher Weise ist man mit Neuerteilung nicht wieder in Probezeit (wäre auch doof da strafbefehl und die 3 Punkte noch ausständig sind.
So sagte es mir die Dame von FSSt.
Kann das jemand bestätigen? ich trau dem Braten nicht so ganz
Schönes Wochenende
VG Rübezahl
 
A

arcr11

Gast
Mit der neuerteilung fängst du bei 0 an.
Null Punkte etc.. Also gelten auch wieder die gleichen Regeln wie für alle anderen.

Die Probezeit kann max. Auf 4 Jahre verlängert werden.
Endet mit Entzug der fahrerlaubnis die Probezeit, gibt es nach neuerteilung keine weitere.

Besteht beim Entzug noch Probezeit, wird diese restliche Zeit nach neuerteilung fortgeführt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Falo

Stamm-User
Mit der Neuerteilung werden die Punkte auf 0 zurückgesetzt aber es werden nicht die Delikte getilgt sondern bleiben bis zum normalen Tilgungsdatum in der Akte dementsprechent wird man auch als Wiederholungstäter behandelt.

Probezeit:
Die Probezeit hat man nur einmal im Leben und beträgt 2 Jahre und kann EINMAL auf insgesamt 4 Jahre verlängert werden.
Während der zeit wo du keinen Führerschein hast ruht die Probezeit und wird mit Neuerteilung weiterlaufen.

Wenn du also bis zum Entzug 3 der insgesamt 4 Jahre Probezeit rum hattest und dann nach X Jahren Neuerteilt bekommst hast du ab der Neuerteilung noch 1 Jahr Restprobezeit vor dir.
Wichtig diese Rest Probezeit wird oft (immer?) nicht auf den neuen Führerschein vermerkt.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Ich war weder in der Probezeit (fuhr vorher 22 jahre) noch wurde irgendwas verlängert. Die Frage war ob es mit neuem FE auch eine NEUE Probezeit gibt.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Und ob das mit den Kriterien für wiederholungstäter so passt?
1.6 bei Fahrrad-weil es dazwischen nichts gibt.
O.5 bei auto weil das der Übergang zum juristisch relevanten Bereich ist...unabhängig davon dass mein Delikt gar nicht mit Auto war.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Tut mir leid. Für mich ist es nicht konkret herauslesbar. Aber gut, ich reite nicht länger darauf herum.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
...und 3/4 der restlichen Antworten behandeln ausführlich den anderen Fall wenn man noch in Probe gewesen wäre und/oder diese verlängert worden wäre. Ein einfaches klares NEIN hätte wohl auch gereicht. Danke trotzdem
 
A

arcr11

Gast
...und 3/4 der restlichen Antworten behandeln ausführlich den anderen Fall wenn man noch in Probe gewesen wäre und/oder diese verlängert worden wäre. Ein einfaches klares NEIN hätte wohl auch gereicht. Danke trotzdem
Am besten meldest du dich direkt wieder ab wenn du nur rum Jammern willst, weil du nicht lesen kannst und dir die Antworten nicht passen :smiley711:
 
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