Hi Sven,
VP ist sicher eine gute Entscheidung.
Ich habe bei der FSST eine Fristverlängerung erhalten, in dem ich folgende Dokumente mitgebracht habe:
- Abstinenzvertrag (in deinem Fall Vertrag über Haarprobe zum Nachweis KT?)
- schriftliche Terminreservierung beim MPI (habe ich telefonisch vereinbart und mir per Mail bestätigen lassen, MPI war sehr kooperativ, obwohl noch keine Akte oder Zahlung vorlag)
- förmliches Anschreiben
Ggf. kannst du auch eine Terminzusage (über mehrere Termine) eines/r VP mitbringen, um deine intensive Auseinandersetzung und Vorbereitung zu unterstreichen.
Zu KT/Abstinenz:
Beides ist möglich. Prinzipiell solltest du dann auch KT mind. 6 Monate erprobt haben - das wird knapp. Ich habe mich für Abstinenz entschieden (bei ähnlichen Rahmendaten), da es zu mir persönlich besser passt, ich mich so wohler und sicherer fühle und KT für mich, nach der Auseinandersetzung mit der Alkoholgefährdung, keine logische Handlungskonsequenz darstellt. Dies ist aber sehr individuell und muss entsprechend auch begründet werden.
VP ist sicher eine gute Entscheidung.
Ich habe bei der FSST eine Fristverlängerung erhalten, in dem ich folgende Dokumente mitgebracht habe:
- Abstinenzvertrag (in deinem Fall Vertrag über Haarprobe zum Nachweis KT?)
- schriftliche Terminreservierung beim MPI (habe ich telefonisch vereinbart und mir per Mail bestätigen lassen, MPI war sehr kooperativ, obwohl noch keine Akte oder Zahlung vorlag)
- förmliches Anschreiben
Ggf. kannst du auch eine Terminzusage (über mehrere Termine) eines/r VP mitbringen, um deine intensive Auseinandersetzung und Vorbereitung zu unterstreichen.
Zu KT/Abstinenz:
Beides ist möglich. Prinzipiell solltest du dann auch KT mind. 6 Monate erprobt haben - das wird knapp. Ich habe mich für Abstinenz entschieden (bei ähnlichen Rahmendaten), da es zu mir persönlich besser passt, ich mich so wohler und sicherer fühle und KT für mich, nach der Auseinandersetzung mit der Alkoholgefährdung, keine logische Handlungskonsequenz darstellt. Dies ist aber sehr individuell und muss entsprechend auch begründet werden.