MPU - Gelegentlicher Cannabiskonsum (Help?) :)

MPU Jung

Benutzer
Das ist jetzt nicht mein Fachgebiet aber für steuerlich relevante Dokumente gibt es Aufbewahrungsvorschriften. Meine Unterlagen muss ich 10 Jahre aufheben. Weniger relevante Dinge 6 Jahre. Als Rechnungen und Verträge dürften die noch von dir haben. Du musst die MPU nicht von dir aus erwähnen, wenn sie dich fragen würde ich ehrlich antworten. Denk dran, dass dem Gutachter nicht nur deine Führerscheinakte vorliegt sondern auch dein Führungszeugnis und andere - in diesem Zusammenhang relevante Dokumente.
Ich kann dir wärmstens von einem verfrühten Versuch abraten.
 

Wutzi

Benutzer
Ich dachte, dem Gutachter liegt das vor, was er von der Führerscheinstelle geschickt bekommt?
Das ist dann doch die Führerscheinakte samt Inhalt, so wie ich sie einsehen kann?
Also sollte dem doch nichts vorliegen, was ich nicht vorher eben auf der Führerscheinstelle einsehen kann?
Oder bin ich da komplett falsch?
 

MPU Jung

Benutzer
Was dem Gutachter sonst noch alles vorliegt variiert teilweise. Dem Gutachter kann außer der Führerscheinakte auch das Führungszeugnis, Schriftverkehr, Gerichtsakten, Polizeibericht und weiteres vorliegen.
 
A

arcr11

Gast
Was dem Gutachter sonst noch alles vorliegt variiert teilweise. Dem Gutachter kann außer der Führerscheinakte auch das Führungszeugnis, Schriftverkehr, Gerichtsakten, Polizeibericht und weiteres vorliegen.
Das kommt scheinbar immer auf die fsst an. Alles was die haben, landet in der akte ergo beim MPi.
In meinem Fall war alles dabei, sogar handgeschriebene Notizen von sach bearbeiten sowie Polizei, was sehr nützlich war.
Deshalb empfehle ich weiterhin, Akteneinsicht, sobald diese beim MPi ist. Denn nur dann, kannst du dir wirklich sicher sein, alles zu kennen was denen vorliegt.

Bzgl der Bestandsdaten- sofern es nicht in der akte steht oder das Gutachten selbst darin ist( was nicht passt wenn es erst 5 Jahre her ist?!), können sie das nur auf zwei Wegen erfahren

1) du erzählst es freiwillig (würde ich lassen)
2) du warst bei diesem MPi oder einer derer Filialen damals zur mpu

Bei Nummer 2 ist es klar, daß sie das Gutachten haben. Andernfalls, können die nicht einfach mal überall nach fragen, ob es da was zu dir gibt.
Sollten Sie das Gutachten haben oder es war in der Fs akte bei, musst Du natürlich entsprechend antworten liefern können.

Was den Strohhalm angeht- ich rate davon ab. Es kostet dich zum einen gut Geld ( ausser Du hast genug davon), zum anderen müsstest Du dann das nächste Gutachten woanders machen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Wutzi

Benutzer
Also
Deshalb empfehle ich weiterhin, Akteneinsicht, sobald diese beim MPi ist. Denn nur dann, kannst du dir wirklich sicher sein, alles zu kennen was denen vorliegt.

Es ist möglich, bei der MPi auch noch Akteneinsicht zu beantragen?
Also das was ich geschrieben hatte, war nach Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle.
Da war das von Polizei und so weiter drin.
Aber eben sonst nichts bezüglich der MPU oder das Gutachten von damals.
Das wollte ich ja unbedingt haben, damit das in die Vorbereitung mit einfließt.


zum anderen müsstest Du dann das nächste Gutachten woanders machen.
da stehe ich wieder auf dem Schlauch....
Könnte das doch unter Berücksichtigung negativen Punkte, die zum nicht Bestehen geführt haben da dann nochmal machen?

Ich stell mich nicht absichtlich doof, gell?
Will nur alle Optionen ausloten.
Und momentan geht es mir in erster Linie darum, dass ich mir sicher sein will, was bei der MPi landet.
Aber wenn es möglich ist die Akteneinsicht auch noch beim MPi zu beantragen, dann bin ich hier ja quasi auch schon sicher versorgt. Also muss ich erstmal den Zettel zurückschicken von wegen MPi Auswahl und dann da nochmal Akteneinsicht beantragen. (Wusste ich nicht, dass das auch noch geht. Siehe oben :) )


Thema gleich versuchen ohne Abstinenznachweise ist abgehakt. Teile Eure Meinungen zur Sinnhaftigkeit des Versuches. Andererseits würde ich mich über jede verpasste Gelgenheit ärgern. Dass eine Erfolsquote von max. 5-10% mich davon abhalten sollte, ist klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

arcr11

Gast
Es ist möglich, bei der MPi auch noch Akteneinsicht zu beantragen?
So ist es. Musst dir im Vorfeld nur die quasi Erlaubnis bei der fsst holen, das das OK ist.


da stehe ich wieder auf dem Schlauch....
Könnte das doch unter Berücksichtigung negativen Punkte, die zum nicht Bestehen geführt haben da dann nochmal machen?
Kann man, würde ich persönlich jedoch nicht tun.
Es geht hierbei allerdings auch mehr um deine erste mpu. Da fehlt mir die Erfahrung zu, kann mir aber durchaus vorstellen, das wenn du dort schon mal vor Jahren eine MPU gemacht hast, es für sich schwerer sein kann, den GA erneut zu überzeugen wenn du verstehst.
Das wäre nur eine weitere, unnötige hürde des ganzen.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Es ist möglich, bei der MPi auch noch Akteneinsicht zu beantragen?
Nein, dass ist mir in diesem Fall nicht bekannt.
Akteneinsicht gibt es bei der FSST, diese beantragt man erst dann ... wenn du dein MPI bekannt geben sollst, erst dann ist diese erst wirklich komplett.
 
A

arcr11

Gast
Nein, dass ist mir in diesem Fall nicht bekannt.
Akteneinsicht gibt es bei der FSST, diese beantragt man erst dann ... wenn du dein MPI bekannt geben sollst, erst dann ist diese erst wirklich komplett.
Doch, das geht sowohl bei der Avus, als auch pima.
Wurde mir sogar seitens der fsst damals als Option genannt.
 

Wutzi

Benutzer
Hallo Max :)

Ja dann wäre ja alles so, wie es soll.
Ich habe hier die Aufforderung (bzw. Einverständniserklärung Zur Beibringung eines Gutachtens über meine Eignung zum......).
Hier soll ich die MPI meiner Wahl angeben und das Ganze dann in zweifacher Ausfertigung zurück an die Führerscheinstelle.

Daraufhin habe ich Akteneinsicht beantragt und ja...da war dann eben nur das zum aktuellen Fall drin. Sonst nix.
Also müsste das ja passen soweit.

edit.
@arcr11 und Max - Danke Euch erstmal. Aber wie auch immer....ich werde die MPI benennen und nach Erhalt eines Termins einfach mal anfragen, wie es mit Akteneinsicht vor Ort aussieht.
Wie und ob das dann bei mir ging, lasse ich Euch wissen :)
 

Wutzi

Benutzer
Sowieso :cool0030:

Wenn es denn dann überhaupt soweit kommt.
Mal gucken.Ich halte Euch auf dem Laufenden und wühle weiter in meinem Fragebogen
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Wutzi,
das Forum bedankt sich für die großzügige Spende! :hand0025::smiley711:
 

Migsou

Neuer Benutzer
Ich habe nach den vorliegend untersuchungsergebnissen der medizinischen Hochschule Hannover vom 27.11.2017 ist meine blutprobe der konsum von Betäubungsmitteln(cannabis)nachgewiesen worden:1,8ng tetrahydrocannabinol (thc) 0,83ng Hydroxytetrahydrocannabinol (thc-oh)und 15ng Abbau produkt(tetrahydrocannabinolsäure(thc-cooh) gelegentliches konsum
Meine frage ist was soll ich antworten wenn gefragt wird...was haben sie konsumiert die woche vor der Ereignisse...was solle ich hier als konsum geben...ich bitte um Hilfe. Danke
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Eröffne bitte deinen eigenen Thread und fülle den Profilfragebogen aus. Soviel vorab: Die Wahrheit ist schon mal ein guter Anfang.
 

Migsou

Neuer Benutzer
Ich weiß noch nicht wie das ganze funktioniert...die Wahrheit werde ich sowieso sagen ,nur wie ich hier lese wird sowas gefragt ,und ich weiss es nicht mehr was ich die woche davor geraucht habe,das war vor 2,5jahre.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
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Nimmst natürlich den für Drogen. Den Fragebogen füllst du dann aus. Weiterhin kannst du auch noch relevante Infos dazu schreiben (was ist wann wie passiert usw). Dann kann man dir auch gezielt antworten und helfen.
 
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