Hallo liebe Gemeinde,
Jetzt nochmal eine Frage zur wiedererteilung der Fahrerlaubnis, und zwar habe ich gelesen das es keine neue Probezeit gibt, außer die alte Probezeit ist noch nicht abgelaufen, richtig?
Wie verhält es sich dann nach wiedererteilung der Fahrerlaubnis mit den A und B Verstößen ?
Darf ich nach bestandener MPU noch welche haben?
Oder muss ich dann erneut zur MPU, mit verkehrs-Frage Stellung?
Gruß Chris
Jetzt nochmal eine Frage zur wiedererteilung der Fahrerlaubnis, und zwar habe ich gelesen das es keine neue Probezeit gibt, außer die alte Probezeit ist noch nicht abgelaufen, richtig?
Wie verhält es sich dann nach wiedererteilung der Fahrerlaubnis mit den A und B Verstößen ?
Darf ich nach bestandener MPU noch welche haben?
Oder muss ich dann erneut zur MPU, mit verkehrs-Frage Stellung?
Gruß Chris