MPU , ja - nein?

AUSSERKONTROLLE

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Moin , folgendes Anliegen. Vielleicht hat jemand eine grobe Vorahnung , ich habe etwas bange....

Folgender Sachverhalt:

-2016 FS Entzug aufgrund 8 Punkte und Straftaten.
-2018 Wiedererteilung des FS nach positiver MPU.
-2023 wurde ich geblitzt (26 km/h zu viel) 1 Punkt.

Vor 2 Wochen wurde ich von einer Videostreife auf der Autobahn gemessen. Tat 1: 180km/h in der 120er Zone , Tat 2: 95 in einer 60er Zone, zusätzlich wird mir Vorsatz unterstellt, da beide Vorwürfe unmittelbar hintereinander geschehen sind. Laut Aussage droht mir ein Fahrverbot von mindestens 1 Monat.
Ich sehe das auch ein , es war ein momentversagen das natürlich nicht vorkommen darf , aktuell liegt noch kein Bußgeldbescheid vor , kann deswegen eine neue MPU angeordnet werden ?

Ich zerbreche mir schon den Kopf.... VG
 
Bei Fahrverbot ist eine Meldung an die FsSt obligatorisch. Dein Punktestand war zwar nach Erhalt des neuen Führerscheins wieder auf null und es wird auch keine "Punkte-MPU", aber meines Wissens bist Du nun halt Wiederholungstäter, da genügen bereits genügend Auffälligkeiten, wenn die FsSt davon erfährt (MPU außerhalb des Punktesystems).
Aber warte nochmal ab, was unsere Verwaltungsexperten dazu wissen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstanden , danke vorab. Wenn es zu keinem Fahrverbot kommen sollte , bekommt die FsSt trotzdem bescheid? Oder werden dir erst bei einem Fahrverbot mit hinzugezogen. VG
 
korrigiere mich gerne wenn ich falsch liege , bekommt die FsSt nicht nur bescheid , wenn ich mindestens 4 Punkte habe , oder ein Fahrverbot vorliegt? VG
 
Du hast den Bußgeldbescheid ja noch nicht bekommen.

ich gehe mal von einem Provida-Fahrzeug aus ?
Haben sie dich angehalten ?

Wie genau lief das ab ?
Du hast ja bzgl. der Geschwindigkeit schon genaue Angaben gemacht.
Insbesondere die Schilderung dieses von mir angenommenen Gespräches ist wichtig

Dann schildere bitte möglichst mit allen Einzelheiten diese Fahrt.

Umso genauer hier deine Angaben, umso genauer können wir dir die Antwort geben,
 
Sachverhalt : Ich bin mit 122 km/h auf der rechten Spur gefahren , von links hat mich krampfhaft ein Sprinter versucht, mit 125 km/h zu überholen. Von vorne kam auf meiner Spur ein LKW immer näher , ich hätte bremsen können, aber habe mich fürs Beschleunigen entschieden. Ich habe darauf hin beschleunigt , bis auf ca. 180 km/h und habe die Geschwindigkeit gehalten , ich habe dann eine Autogruppe von ca. 3 Fahrzeugen überholt. Eines von denen ist ausgeschert ( was mir auch aufgefallen ist ) und kam in meinem Rückspiegel immer näher. Ich bin darauf hin sofort auf die Bremse und mit 140-145 km/h weitergefahren. Anschließend kam zwischen dem Provider und mir ein weiteres Fahrzeug und hat sich zwischen uns gesetzt. Ich habe darauf hin wieder beschleunigt auf ca. 160 km/h. Als das Fahrzeug von der Polizei mit Fernlicht weggedrängelt wurde , bin ich wieder auf die Bremse. Anschließend ordnungsgemäß weitergefahren. In der Zwischenzeit hat sich wieder ein Auto zwischen dem Provida und mir, sich eingeordnet. Dann kam eine Begrenzung auf 60 km/h , ich habe darauf hin ca. 100-150 Meter beschleunigt und kam laut Tacho auf 80-85 km/h. Ich habe bemerkt , dass das Provida-Fahrzeug denjenigen zwischen uns überholt hat , ich habe dann sofort auf die Bremse gedrückt.

Anschließend wurde ich rausgezogen. Die Einsicht auf das Video wurde mir nicht gestattet. Mit den Vorwürfen von der Polizei bin ich auch nicht einverstanden, 95 bin ich nicht gefahren , mit 180 kmh wurde ich nie und nimmer gemessen , das sind werte die das Providerfahrzeug eventuell hatte um auf mich aufzuschließen. Als ich die Beamten darauf angesprochen habe , ist die Stimmung auch schlagartig gekippt und mir wurde zusätzlich Vorsatz unterstellt.
 
ch bin mit 122 km/h auf der rechten Spur gefahren , von links hat mich krampfhaft ein Sprinter versucht, mit 125 km/h zu überholen.
naja.. in der 120er-Zone ziemlich normal, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Der war nicht "krampfhaft", der hat schlicht auf seinen Führerschein geachtet. Im Gegensatz zu Dir, Du musst dann ja auf 180 ...

Und deswegen hat der seinen Führschein noch und Du nich.
Frag mich jetzt bitte nicht, wen ich für klüger halte...
 
Okay, viele Fakten hast du jetzt leider nicht geliefert…
Trotz und alledem konnte ich mir ein relativ genaues Bild machen.
Ich sehe da noch mindestens 2 andere Tatbestände…

Du wirst eine MPU-Anordnung bekommen wegen des Verdachts auf charakterliche Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Frist: 3 Monate

Falls du in dieser Zeit kein positives GA beibringst, FE-Entzug.
 
Alleine die 1.Geschwindigkeitsübertretung würde für die Anordnung einer MPU wegen des Verdachts auf charakterliche Uneignung ausreichen.
Bei einer Übertretung von mehr als 40% wird mittlerweile immer von Vorsatz ausgegangen.
Das wären bei dem TE 168km/h.

Zusätzlich die 2. in einem Tatbestand.
Zusätzlich die 1.MPU wegen Punkten + Straftaten.

Des Weiteren gibt es noch weitere Verdachtsmomente, die mich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu der Überzeugung veranlassen, dass bei der geschilderten Fahrt sich noch um einiges mehr abgespielt hat, trotz der eher euphemistisch gefärbten Darstellung von @AUSSERKONTROLLE.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mehr hat sich nicht abgespielt. Die Auswertung des Videos erfolgt auf der Dienststelle. Die genauen zahlen liegen mir noch nicht vor. Angenommen beide Tatbestände führen nicht automatisch zu einem Fahrverbot , abzüglich wegen einer Toleranz oder warum auch immer, würde ich nicht trotzdem ein Fahrverbot bekommen , da sich beide Tatbestände über 26 km/h abgespielt haben? Ich meine da gab es mal eine Regelung...
 
Die Regelung, die du meinst, hat mit der 1-Jahresfrist zu tun, ist in deinem Falle aber vollkommen irrelevant.
Warum interessiert dich das FV ?

Dein FS wird mal wieder geschreddert werden müssen, da du nicht in der kurzen Zeit eine mehr als notwendige tiefe Fehlverhaltensanalyse machen kannst, von der darauf folgenden Verhaltensänderung ganz zu schweigen.
Das sind die Fakten, mit denen du dich auseinandersetzen wirst müssen.

Du wirst ( mindestens ) in V2 landen.
Zum Nachweis deiner irgendwann wieder zu erlangenden charakterlichen Fahreignung wird idR eine abgeschlossene Psychotherapie vorausgesetzt, also keine verkehrspsychologisch ausgerichtete Unterstützung.
Also, falls du das möchtest, natürlich nur.
15 Jahre sind ja auch irgendwann rum.
 
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