Hallo Leute,
ich habe am 4. August meine MPU durchgeführt und heute das Gutachten bekommen, mit der Empfehlung einer Nachschulung nach §70 FeV.
Es ist mir ein absolutes Rätsel wie der Gutachter mir vorwerfen kann Alkoholkonsum vom Teilnehmen im Straßenverkehr noch nicht unterscheiden zu können, wenn sich alle seine Fragen während der Untersuchung nur gezielt auf den isolierten Konsum richteten. Fast keine Frage zielte darauf ab, ob ich es denn verstanden habe dieses beiden Dinge klar voneinander zu trennen. Einfach eine Frechheit. "Wie viel konsumierst du in Zukunft?" Wie viel konsumierst du dann und dann... Aber nichts mit Bezug auf das erneute Teilnehmen am StV.
Sogar in meinen beiden Abschlussplädoyers habe ich Ihm ganz klar drauf hingewiesen, dass ich die Abgrenzung zu 1000% verstanden habe und mich für mein vergangenes Verhalten schäme etc.
Nun zur eigentlich Frage: Ich muss jetzt nochmal diese §70 Nachschulung machen. Habe bereits mir Kurse rausgesucht die am in 2-3 Wochen beginnen würden. Nun meine Frage an euch: Was muss ich jetzt tun in chronologischer Reihenfolge? Mein Führerscheinantrag liegt noch im Straßenverkehrsamt vor und die Frist läuft erst Ende des Jahres ab. Ich habe gelesen dass ich zuerst das Gutachten meiner Führerscheinstelle, also dem Straßenverkehrsamt schicken muss!? Was muss ich alles in den Brief reinlegen? Dort steht dass die FSS ja zunächst dieser Empfehlung zustimmen muss. Dauert das lange? Ab wann habt Ihr euch für so einen Kurs angemeldet? Ich würde mich über eine kleine Roadmap sehr sehr freuen, da ich leider wirklich mittlerweile mit den Nerven am Ende bin und dieses Thema seit 2 Jahren schon mit mir rumtrage und kaum noch Kapazität habe.
Ich freue mich über jede Hilfe!
Liebe Grüße
ich habe am 4. August meine MPU durchgeführt und heute das Gutachten bekommen, mit der Empfehlung einer Nachschulung nach §70 FeV.
Es ist mir ein absolutes Rätsel wie der Gutachter mir vorwerfen kann Alkoholkonsum vom Teilnehmen im Straßenverkehr noch nicht unterscheiden zu können, wenn sich alle seine Fragen während der Untersuchung nur gezielt auf den isolierten Konsum richteten. Fast keine Frage zielte darauf ab, ob ich es denn verstanden habe dieses beiden Dinge klar voneinander zu trennen. Einfach eine Frechheit. "Wie viel konsumierst du in Zukunft?" Wie viel konsumierst du dann und dann... Aber nichts mit Bezug auf das erneute Teilnehmen am StV.
Sogar in meinen beiden Abschlussplädoyers habe ich Ihm ganz klar drauf hingewiesen, dass ich die Abgrenzung zu 1000% verstanden habe und mich für mein vergangenes Verhalten schäme etc.
Nun zur eigentlich Frage: Ich muss jetzt nochmal diese §70 Nachschulung machen. Habe bereits mir Kurse rausgesucht die am in 2-3 Wochen beginnen würden. Nun meine Frage an euch: Was muss ich jetzt tun in chronologischer Reihenfolge? Mein Führerscheinantrag liegt noch im Straßenverkehrsamt vor und die Frist läuft erst Ende des Jahres ab. Ich habe gelesen dass ich zuerst das Gutachten meiner Führerscheinstelle, also dem Straßenverkehrsamt schicken muss!? Was muss ich alles in den Brief reinlegen? Dort steht dass die FSS ja zunächst dieser Empfehlung zustimmen muss. Dauert das lange? Ab wann habt Ihr euch für so einen Kurs angemeldet? Ich würde mich über eine kleine Roadmap sehr sehr freuen, da ich leider wirklich mittlerweile mit den Nerven am Ende bin und dieses Thema seit 2 Jahren schon mit mir rumtrage und kaum noch Kapazität habe.
Ich freue mich über jede Hilfe!
Liebe Grüße