MPU möglich bei 1,07?

Denkt ihr, eine MPU ist möglich?

  • Ja

    Stimmen: 1 100,0%
  • Nein

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    1

Laumil007

Neuer Benutzer
Ich würde am 22.10.2022 mit einem BAK von 1,07 angehalten. Gestern habe ich ein Schreiben bekommen in dem u.A. Das hier Steht:

Es sind daher dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass dem Beschuldigten die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Ungeeignetheit demnächst entzogen werden wird (§ 69 StGB).

Und:
Infolge dieser alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit sind dem Beschuldigten folgende Fahrfehler unterlaufen: Der Beschuldigte führte ungeachtet des nachfolgenden Verkehrs und ohne Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers ruckartige Fahrstreifenwechsel durch. Die am 22.10.2022 gegen 02:10 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von


1,07 Promille im Mittelwert. Der ihm die Blutprobe entnehmende Arzt stellte im Rahmen der Untersuchung fest, dass der Beschuldigte motorisch stark unruhig war und sich leicht von seinem Umfeld ablenken ließ. Er beurteilte ihn abschließend als durch Alkoholeinfluss beeinträchtigt und nicht fahrfähig. Dies ist strafbar zumindest als fahrlässige Trunkenheit im


Verkehr gem. § 316 StGB.


Mein Anwalt sagte mir heute, dass ich mit einer MPU rechnen soll. Ist das auch bei unter 1,1 möglich? Habe echt Schiss. 2018 wurde ich mit 0,5 einmal angehalten. Habe keine Punkte oder sonstiges
 

Ig14

Stamm-User
die einmalige TF mit 1,07 Promille würde nicht zu einer MPU führen! Da du aber Wiederholt aufgefallen bist kann dir eine MPU angeordnet werden. Aber glaub mir hier im Forum bist du sehr gut aufgehoben!

Aus meiner Erfahrung hier kann ich sagen was das Wissen im bereich MPU angeht ist hier am meisten vorhanden.

LG
 

Laumil007

Neuer Benutzer

Vielen Dank! Es ist auch das einzige Forum wo man kann keine blöde Antworten bekommt :-D

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ig14

Stamm-User
wie hoch war denn dein damaliger Promillewert? Genau 0,5? 1-Monat Fahrverbot?

Ich würde dir raten ersteinmal keinen Alkohol zu trinken, so kannst du dann rückwirkend mit einer Haarprobe deine Abstinenz belegen, KT würde zwar auch funktionieren da es aber bei dir sein kann dass bereits die BUK´s der 4. Auflage gelten wäre KT sehr viel umfangreicher (vermutlich)!

6 Monate nachgewiesene Abstinenz dürfte bei dir reichen. Aber die Profis hier werden sich bestimmt auch bald melden.
 

Laumil007

Neuer Benutzer

0,52 war es mein ich und 1 Monat Fahrverbot. Ich habe mal gelesen das OWIs / TF wohl nach 3 Jahren verjährt sind. Weißt du was dazu?
Das ist schonmal eine gute Idee, danke

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ig14

Stamm-User
Du meinst die Verfolgungsverjährung, was hier zählt ist allerdings die Tilgungsfrist und diese liegt bei Ordnungswiedrigkeiten mit 2 Pkt. (erstmaliger Verstoß) bei 5 Jahren, demnach darf diese TF noch verwertet werden.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Laumil007,

willkommen im Forum.

Ich schließe mich lg14 an, dass du mit einer MPU rechnen musst.
Bitte sei doch so nett und fülle erstmal den Profilfragebogen aus.

Noch ein Hinweis: wenn du auf einen vorherigen Post antwortest benutze doch bitte den "Antworten-Button", der "Zitierbutton" ist lediglich für ältere Postings gedacht, bzw. nur für die Textpassagen auf dich du dich beziehen möchtest - danke.
 

Laumil007

Neuer Benutzer
Erledigt :)
Danke für die schnellen Antworten, tolles Forum. Bis jetzt habe ich den Strafbefehl noch nicht bekommen, wann kann ich damit rechnen? Und ob ich eine MPU machen muss erfahre ich erst wenn ich den Führerschein neu beantrage, oder?


FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,85
Gewicht: 85
Alter:32

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 22.10.2022
BAK: 1,07
Trinkbeginn: 21:00
Trinkende: 01:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 2:10

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Ja
Strafbefehl schon bekommen: Nein
Dauer der Sperrfrist:

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
2019 OWI mit 0,52 BAK , 1 Monat Fahrverbot

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland:
Hamburg



Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: dem 22.10.2022

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe/Verkehrspsychologe:
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
1x Owi 2019 0,52 BAK
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Bis jetzt habe ich den Strafbefehl noch nicht bekommen, wann kann ich damit rechnen?
Das kommt ganz darauf an wieviel die StA zu tun hat, von ein paar Wochen bis zu einigen Monaten ist alles drin...
Und ob ich eine MPU machen muss erfahre ich erst wenn ich den Führerschein neu beantrage, oder?
Genau so ist es.
Bei 1,07 wäre es "eigentlich" noch eine OWI gewesen, da dir aber Ausfallerscheinungen "attestiert" wurden wird es als Straftat gewertet, darum auch der Entzug deiner jetzigen Fahrerlaubnis. Die Zeit des vorläufigen Entzuges wird übrigens später mit "einberechnet"...
 

Pbuddy

Stamm-User
Hallo und willkommen im Forum.
Bis jetzt habe ich den Strafbefehl noch nicht bekommen, wann kann ich damit rechnen?
Ich komme auch aus Hamburg. Ich habe meinen Strafbefehl erst nach 3 Monaten erhalten, meine Fahrt war Mitte November '21.

Aber du hast den Vorteil schon früh auf das Forum gestoßen zu sein und dich somit gut vorbereiten zu können. Lass dich nicht durch das Warten auf den Strafbefehl verrückt machen, sondern nutze die Zeit. ;)

Du solltest den Alkoholkonsum sofort einstellen, wie dir Ig14 schon geraten hat.

Ich kann dir Raum Hamburg dann noch weitere Tipps geben, was du zur Vorbereitung nutzen kannst.

LG
 
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