Ich würde am 22.10.2022 mit einem BAK von 1,07 angehalten. Gestern habe ich ein Schreiben bekommen in dem u.A. Das hier Steht:
Es sind daher dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass dem Beschuldigten die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Ungeeignetheit demnächst entzogen werden wird (§ 69 StGB).
Und:
Infolge dieser alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit sind dem Beschuldigten folgende Fahrfehler unterlaufen: Der Beschuldigte führte ungeachtet des nachfolgenden Verkehrs und ohne Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers ruckartige Fahrstreifenwechsel durch. Die am 22.10.2022 gegen 02:10 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von
1,07 Promille im Mittelwert. Der ihm die Blutprobe entnehmende Arzt stellte im Rahmen der Untersuchung fest, dass der Beschuldigte motorisch stark unruhig war und sich leicht von seinem Umfeld ablenken ließ. Er beurteilte ihn abschließend als durch Alkoholeinfluss beeinträchtigt und nicht fahrfähig. Dies ist strafbar zumindest als fahrlässige Trunkenheit im
Verkehr gem. § 316 StGB.
Mein Anwalt sagte mir heute, dass ich mit einer MPU rechnen soll. Ist das auch bei unter 1,1 möglich? Habe echt Schiss. 2018 wurde ich mit 0,5 einmal angehalten. Habe keine Punkte oder sonstiges
Es sind daher dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass dem Beschuldigten die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Ungeeignetheit demnächst entzogen werden wird (§ 69 StGB).
Und:
Infolge dieser alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit sind dem Beschuldigten folgende Fahrfehler unterlaufen: Der Beschuldigte führte ungeachtet des nachfolgenden Verkehrs und ohne Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers ruckartige Fahrstreifenwechsel durch. Die am 22.10.2022 gegen 02:10 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von
1,07 Promille im Mittelwert. Der ihm die Blutprobe entnehmende Arzt stellte im Rahmen der Untersuchung fest, dass der Beschuldigte motorisch stark unruhig war und sich leicht von seinem Umfeld ablenken ließ. Er beurteilte ihn abschließend als durch Alkoholeinfluss beeinträchtigt und nicht fahrfähig. Dies ist strafbar zumindest als fahrlässige Trunkenheit im
Verkehr gem. § 316 StGB.
Mein Anwalt sagte mir heute, dass ich mit einer MPU rechnen soll. Ist das auch bei unter 1,1 möglich? Habe echt Schiss. 2018 wurde ich mit 0,5 einmal angehalten. Habe keine Punkte oder sonstiges