Ich glaube die 20 Tagessätze sind noch relativ gering, oft habe ich von 30 oder 40 Tagessätzen gelesen. Die Höhe spielt natürlich auch eine Rolle. Die Höhe des Tagessatzes entspricht in der Regel deinem täglichen Nettoeinkommen. Bei 30 Tagessätzen ist es dann also quasi ein Nettomonatsgehalt.
Hast du einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten und Angaben zum Beruf/Gehalt gemacht? Falls nicht, frage ich mich, wie das jetzt hier vom Gericht geschätzt worden ist, das kann ja sowohl positiv als auch negativ für dich ausgefallen sein. Wenn du wesentlich weniger verdienst kann im weiteren Verfahren sicherlich noch eine Minderung der Tagessatzhöhe erreicht werden.
Ich meine in Erinnerung zu haben, dass es beim Einspruch wichtig ist, Einspruch gegen den Strafbefehl als Ganzes einzulegen. Möglich ist auch ein Einspruch nur gegen die festgesetzte Höhe, aber damit zögert man das Verfahren nicht hinaus. Ich meine das habe ich damals so gelesen als ich mich im letzten Juni damit intensiv beschäftigt habe, such einfach mal nach ‚Einspruch gegen Strafbefehl‘, dann findest du viele Informationen dazu. Einen Anwalt brauchst du dafür nicht zwingend, der kostet wie man es hier oft liest unnötig viel Geld.
Behalte die Frist für den Einspruch unbedingt im Auge und erheben ihn am besten kurz vor Ablauf der Frist, vielleicht könnte für dich am Ende jeder Tag wertvoll sein. Zum Ablauf der Frist muss dein Einspruch natürlich schon beim Gericht eingegangen sein, es reicht nicht wenn du ihn 14 Tage nach Erhalt des Strafbefehls erst losschickst.
Hast du einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten und Angaben zum Beruf/Gehalt gemacht? Falls nicht, frage ich mich, wie das jetzt hier vom Gericht geschätzt worden ist, das kann ja sowohl positiv als auch negativ für dich ausgefallen sein. Wenn du wesentlich weniger verdienst kann im weiteren Verfahren sicherlich noch eine Minderung der Tagessatzhöhe erreicht werden.
Ich meine in Erinnerung zu haben, dass es beim Einspruch wichtig ist, Einspruch gegen den Strafbefehl als Ganzes einzulegen. Möglich ist auch ein Einspruch nur gegen die festgesetzte Höhe, aber damit zögert man das Verfahren nicht hinaus. Ich meine das habe ich damals so gelesen als ich mich im letzten Juni damit intensiv beschäftigt habe, such einfach mal nach ‚Einspruch gegen Strafbefehl‘, dann findest du viele Informationen dazu. Einen Anwalt brauchst du dafür nicht zwingend, der kostet wie man es hier oft liest unnötig viel Geld.
Behalte die Frist für den Einspruch unbedingt im Auge und erheben ihn am besten kurz vor Ablauf der Frist, vielleicht könnte für dich am Ende jeder Tag wertvoll sein. Zum Ablauf der Frist muss dein Einspruch natürlich schon beim Gericht eingegangen sein, es reicht nicht wenn du ihn 14 Tage nach Erhalt des Strafbefehls erst losschickst.
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