Hallo liebes Forum,
mir wurde am 29.09.2025 eine MPU angeordnet, da ich mit 24 km/h zu schnell in einer 30er Zone geblitzt worden bin. Hierbei wurde mir eine Frist bis zum 29.11.2025 für die Vorlage des positiven MPU-Gutachtens gesetzt. Im Falle der Nichtvorlage wird mir der Führerschein entzogen.
Kurz zum Hintergrund:
Ich habe meinen Führerschein 2016 gemacht, 2017 wurde mir dieser auf Grund von Cannabis im Straßenverkehr entzogen. Die damals angeordnete MPU habe ich nicht absolviert und ich habe bis letztes Jahr weiterhin regelmäßig Cannabis konsumiert.
Letztes Jahr im September habe ich im Zuge der Legalisierung den Antrag auf Neuverteilung gestellt und nach der Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar meinen Führerschein wiedererteilt bekommen. Seit Dezember 2024 bin ich abstinent von Cannabis und mir ist klar geworden, dass ein geregeltes Leben sowie die Beibehaltung der Fahrerlaubnis für mich wichtiger sind, als sich ständig zuzudröhnen. Meine Probezeit wurde mit dem damaligen Verstoß um 2 Jahre verlängert, sodass ich mich bis 2028 in der Probezeit befinde. Jetzt wurde ich, wie oben geschildert, im Juni 2025 geblitzt und bin damit erneut verkehrswidrig aufgefallen. Daraufhin kam die Anordnung der MPU.
Ich habe einen MPU-Vorbereitungskurs bei einem lokalen MPU-Vorbereiter über 12 Einzelstunden besucht und befinde mich aktuell in den Endzügen der Vorbereitung.
Ich bin sehr zufrieden mit der Vorbereitung und konnte die Tat, sowie mein Fahrverhalten schon ausgiebig reflektieren und überdenken.
Da sich die Übermittlung meiner Führerscheinakte an die MPU-Begutachtungsstelle seitens der Fahrerlaubnisbehörde etwas in die Länge gezogen hat, wurde mir die Frist zur Abgabe des Gutachtens bis zum 19.12. verlängert.
Laut Fahrerlaubnisbehörde sollen die Gutachter Stellung zu folgender Frage nehmen:
„Ist zu erwarten, dass der Vorgenannte auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?“
Jetzt sind meine Fragen an euch:
Denkt ihr, ich habe schlechtere Chancen bei der Untersuchung auf ein positives Gutachten, da die Verhaltensänderung kurzfristig stattgefunden hat?
Denkt ihr, ich muss auch Stellung in Bezug auf meinen damaligen Cannabiskonsum nehmen?
Vielen Dank fürs Lesen und eure Antworten!
Liebe Grüße
mir wurde am 29.09.2025 eine MPU angeordnet, da ich mit 24 km/h zu schnell in einer 30er Zone geblitzt worden bin. Hierbei wurde mir eine Frist bis zum 29.11.2025 für die Vorlage des positiven MPU-Gutachtens gesetzt. Im Falle der Nichtvorlage wird mir der Führerschein entzogen.
Kurz zum Hintergrund:
Ich habe meinen Führerschein 2016 gemacht, 2017 wurde mir dieser auf Grund von Cannabis im Straßenverkehr entzogen. Die damals angeordnete MPU habe ich nicht absolviert und ich habe bis letztes Jahr weiterhin regelmäßig Cannabis konsumiert.
Letztes Jahr im September habe ich im Zuge der Legalisierung den Antrag auf Neuverteilung gestellt und nach der Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar meinen Führerschein wiedererteilt bekommen. Seit Dezember 2024 bin ich abstinent von Cannabis und mir ist klar geworden, dass ein geregeltes Leben sowie die Beibehaltung der Fahrerlaubnis für mich wichtiger sind, als sich ständig zuzudröhnen. Meine Probezeit wurde mit dem damaligen Verstoß um 2 Jahre verlängert, sodass ich mich bis 2028 in der Probezeit befinde. Jetzt wurde ich, wie oben geschildert, im Juni 2025 geblitzt und bin damit erneut verkehrswidrig aufgefallen. Daraufhin kam die Anordnung der MPU.
Ich habe einen MPU-Vorbereitungskurs bei einem lokalen MPU-Vorbereiter über 12 Einzelstunden besucht und befinde mich aktuell in den Endzügen der Vorbereitung.
Ich bin sehr zufrieden mit der Vorbereitung und konnte die Tat, sowie mein Fahrverhalten schon ausgiebig reflektieren und überdenken.
Da sich die Übermittlung meiner Führerscheinakte an die MPU-Begutachtungsstelle seitens der Fahrerlaubnisbehörde etwas in die Länge gezogen hat, wurde mir die Frist zur Abgabe des Gutachtens bis zum 19.12. verlängert.
Laut Fahrerlaubnisbehörde sollen die Gutachter Stellung zu folgender Frage nehmen:
„Ist zu erwarten, dass der Vorgenannte auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?“
Jetzt sind meine Fragen an euch:
Denkt ihr, ich habe schlechtere Chancen bei der Untersuchung auf ein positives Gutachten, da die Verhaltensänderung kurzfristig stattgefunden hat?
Denkt ihr, ich muss auch Stellung in Bezug auf meinen damaligen Cannabiskonsum nehmen?
Vielen Dank fürs Lesen und eure Antworten!
Liebe Grüße
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