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Mpu oder nicht (BAK 1,3‰)

Spiegel

Neuer Benutzer
Hallo zusammen, also ich liege wohl auch in dieser Grauzone. Hoffe nicht auf einem MPU, aber das sollte ich erfahren wenn ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Führerscheinstelle anfordere.
Bin im August bei einer Routinekontrolle rausgezogen worden. Hatte dann BAK 1,3.
Habe nun Akteneinsicht gefordert um zu erfahren was im Polizei- sowie dem Arztbericht steht...
 
Es war Samstag auf Sonntag Nacht gegen 1:30. hab mich zusammen gerissen und würde sagen ich war normal. Auf die Frage ob ich etwas getrunken habe, sagte ich auch nein. Dann wurde gemeint dass es nach Alkohol riecht und ob ich pusten würde. Und so nahm alles seinen Lauf… wurde nach dem Pusten dann mit zur Wache zur Blutabnahme genommen, aber es wurden keine Gleichgewicht Test oder der gleichen gemacht.
 
hm.. wenn da amtlich keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden (bzw. die Abwesenheit solcher), kann das Anlass genug für die FsSt sein, eine MPU wegen Verdachtes auf Missbrauch (=hohe Alkoholgewöhnung und mangelnde Trennfähigkeit / Kontrollverlust) anzuordnen.

Sowas wenn der brave Bürger vorher wüsste, ne..?
Du kannst jetzt nur abwarten...
 
Ich werde auf jedenfall hier berichten. :zwinker0004:

Was mich nur etwas überrascht hat ist dass ich 12 Monate Sperrfrist bekommen habe, also jetzt noch 10 Monate. Oder ist das die Regal?

Ich möchte auf jedenfall verkürzen, aber dazu benötige ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung meiner FsSt, damit ich mich am Kurs anmelden kann.
Wenn ich eine MPU machen müsste, muss man Abstinenz vorweisen?
 
Ich werde auf jedenfall hier berichten.
Prima, das freut uns :smiley138:
Was mich nur etwas überrascht hat ist dass ich 12 Monate Sperrfrist bekommen habe, also jetzt noch 10 Monate. Oder ist das die Regal?
Ja, durchaus. Die Sperrfrist bei Ersttätern liegt so grob bei 12-14 Monaten.
Wenn ich eine MPU machen müsste, muss man Abstinenz vorweisen?
„Man“ schon mal gar nicht ;).
Ob du als formale Voraussetzung AN ( Abstinenznachweise ) brauchst, können wir leider noch nicht beurteilen.
Dazu brauchen wir mehr Informationen.

Als Einstieg könntest du den https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/ ausfüllen :smiley138:
 
Dann interessiert die Höhe des BAK wohl nicht, da jemand an einem MPU Infoabend meinte, er hätte 1,8 BAK und auch 12 Monate Sperrfrist.
Wenn ich MPU machen müsste, dann wäre ich gleichgestellt mit jemandem der 1,8 BAK hatte... Diese Grauzone ist schon verrückt....
 
Wenn ich MPU machen müsste, dann wäre ich gleichgestellt mit jemandem der 1,8 BAK hatte... Diese Grauzone ist schon verrückt....
nicht ganz. Zunächst ist eine MPU-Aufforderung unabhängig von gerichtlichen Sanktionen. Die kommt dann, wenn die FsSt Fahreignungszweifel hat.
Und: eine MPU ab 1.6 ist obligatorisch, darunter nur, wenn keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden*. Vllt kann man sich die Logik so erklären: wem man ab 1.1pm den Alkohol schon nicht mehr anmerkt, der ist mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Trinkfestigkeitsliga derer, die mit 1.6 und darüber auffallen (egal, in welchem Zustand dann). Wissenschaftlich betrachtet beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1.1 Promille. Wer da dann nicht fahruntüchtig ist...

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* das ist ein notwendiges Zusatzkriterium für Fahreignungszweifel. Bei Zweirad-Fahrern (incl. Scooter, glaube ich zumindest) gilt bereits das Kriterium "Keine Ausfallerscheinung", wenn man ab 1.1pm überhaupt noch Balance halten kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wird eigentlich mit dieser Grauzone in unterschiedlich Bundesländern anders umgegangen? Habe habe gelesen, dass BW und Bayern hier stärker vorgehen.
 
Diesem (leidigen) Thema haben wir einen eigenen Thread gewidmet:
 
Nun ja, sagt „man“ so.
Es gibt aber keine validen Daten dazu.

Nur als Ergänzung zum @lieben joost:
Dann interessiert die Höhe des BAK wohl nicht, da jemand an einem MPU Infoabend meinte, er hätte 1,8 BAK und auch 12 Monate Sperrfrist.
Wenn ich MPU machen müsste, dann wäre ich gleichgestellt mit jemandem der 1,8 BAK hatte... Diese Grauzone ist schon verrückt....
In der MPU, sofern sie denn kommen sollte, gibt es für jeden die Einordnung in 3 Hypothesen:
A1 ( Abhängigkeit )
A2 ( Missbrauch )
A3 ( Gefährdung )

Diese Einordnung basiert auf sehr klaren, fest gelegten Kriterien, sind also das Gegenteil von willkürlich.
 
Diese Einordnung basiert auf sehr klaren, fest gelegten Kriterien, sind also das Gegenteil von willkürlich.
und: die diagnostische Einordnung berücksichtigt zwar die gezeigte Alkoholgewöhnung / Giftfestigkeit, aber das ist nur EIN Indikator von mehreren.
Du kannst locker auch mit einer 0.9pm-Auffälligkeit süchtig sein. Nicht wegen der aktenkundigen Fahrt, sondern weil genügend andere Kriterien darauf deuten. Und es gibt Fälle, wo man auch mit 2.4pm noch im nur-Gefährdungs-Bereich liegt. Aber es liegt auf der Hand, dass mit steigender Giftfestigkeit auch die Chance steigt, dass man über langjährigen Hochkonsum entweder im MIßbrauch oder in der Abhängigkeit landet. Man achte auf den Wortlaut: die Chance steigt. Wer 2,xx Promille verträgt, konsumiert Alkohol mit einer viel höheren Wahrscheinlichkeit mißbräuchlich als ein Konsument, der bei 1.1 schon dicht ist.
Diagnostik heisst: man sammelt Indizien für eine diagnostische Einordnung. Es ist die Aufgabe eines Vorbereites, bereits im Vorfeld das zu erwartende Ergebnis des Gutachters vorwegzunehmen, um dann entsprechende vorbereitende Maßnahmen zu empfehlen (beispielsweise Abstinenznachweise in passender Dauer).
 
Danke an alle die sich beteiligen.
Bisher dokumentiere ich fürs „kontrolliertes Trinken“. Auch wenn ich (ich hoffe es sehr) keine MPU machen muss, hilft es einem trotzdem ein Bewusstsein dafür zu schaffen
 
Bisher dokumentiere ich fürs „kontrolliertes Trinken“.
tust Du vermutlich nicht. "Kontrolliert Trinken" ist eine begleitete und klar definierte Maßnahme innerhalb einer A2 und findet im Anschluss an eine 3-monatige nachgewiesene Trinkpause statt.*

Was Du meinst, ist "risikoarmer Konsum", würde ich jetzt mal denken.
Und ich würde Dir empfehlen, zunächst mal mit einer Trinkpause zu beginnen, für 3 Monate. Da findest Du am ehesten heraus, wie schwerwiegend Deine Alkoholproblematik wirklich ist. Je mehr er Dir fehlt, desto tiefer steckst Du schon drin im Problem. Das ist zentral wichtig fürs "Bewusstsein".
(und ganz nebenbei könntest Du auch schon theoretisch dann die ersten geforderten Nachweise für eine theoretisch mögliche A2-MPU bringen, verlierst also keine Zeit. Für eine A3-MPU ists nicht gefordert, wird aber gern gesehen. Falls Du bemerkst, dass Du schon im Mißbrauch hängst, kannst Du im Anschluss an die 3 Monate diese per Haaranalyse schon mal bestätigen lassen)
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*Das mag kleinlich auf Dich wirken, aber wir sind hier in einem Fachforum und da ist es schlicht angemessen, die Worte korrekt zu verwenden.
Wenn man Worte unkorrekt verwendet, gibts Missverständnisse.
 
Zuletzt bearbeitet:
p.s.:

Cave: wenn Du dir jetzt denkst "hm.. ich würde lieber weiterkonsumieren und beginne lieber mit dem hoffen", dürfte Deine Problematik mit einer nicht ganz geringen Wahrscheinlichkeit fortgeschrittener sein als Du vielleicht denkst. Nur mal so fürs Bewusstsein.
 
Vielen Dank für die netten Worte Mit dem „kontrollierten Trinken“ meinte ich eig nur, dass ich täglich dokumentiere. Seit dem Vorfall habe ich nichts getrunken, dennoch halte ich das täglich fest.
Was sind denn eure Erfahrungen mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung, da hab ich auch schon Diverses gehört. Stellt die FsSt diese aus ohne mitzuteilen dass sie noch eine MPU möchten?
 
Stelle doch bitte erst den Profilfragebogen ein.
Dann lassen sich deine Fragen viel besser beantworten, wenn wir diese Informationen haben.
So können wir nur sehr allgemein antworten, also nicht auf deinen Fall bezogen.
Und das hilft doch vor Allem dir nicht, richtig ?

Warum wurdest du überhaupt kontrolliert ?
Auffällige Fahrweise, aVK ( allgemeine Verkehrskontrolle, …?
 
P.S.: Apropos „kT“. Wer nach dem Vorfall weiterkonsumiert, steht schon mit einem Bein in A2, „…hat trotz negativer Konsequenzen weiterkonsumiert…“
 
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