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Mpu oder nicht bei einer BAK von 1,51 ‰

Dr. Who

Neuer Benutzer
Hallo zusammen, ich habe leider auch eigene Erfahrungen zu diesem Thema. Vor 3 Monaten war ich der Nacht von 01. Mai auf 02. Mai leider noch mit meinem Auto unterwegs und wurde von der Polizei im Zuge einer Routinekontrolle angehalten, also kein Unfall oder auffälliges fahren. Ich wohne im Landkreis Karlsruhe also in Bawü und ich habe mittlerweile auch schon mitbekommen, dass die Behörden auch unterhalb von 1,6 Promille sehr streng sein können. Mich würde daher tatsächlich eure Einschätzung interessieren und auch ob es hier Leute gibt bei denen der Sachverhalt ähnlich war und ob eine MPU angeordnet wurde. Ich bereite gerade meine Unterlagen vor für die Neubeantragung der Fahrerlaubnis und möchte den Antrag in 2 Wochen einreichen.



Ausgangslage

  • Alkoholfahrt am 02.05.2026
  • BAK: 1,51 ‰
  • Es handelt sich um deinen ersten und bislang einzigen Alkoholvorfall im Straßenverkehr.
  • Keine früheren Alkoholdelikte und keine einschlägige Vorgeschichte.
  • Keine Wiederholungstat.
  • Die Polizei beobachtete deine Fahrweise nur sehr kurz; eine auffällige Fahrweise wurde im Bericht nicht festgestellt bzw. überhaupt nicht näher beschrieben.
  • Die Blutentnahme erfolgte relativ zeitnah zur Fahrt, sodass eine relevante Rückrechnung keine wesentliche Rolle spielt.
  • Strafrechtlich wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von 9 Monaten festgesetzt.
  • Nach Rücknahme des Einspruchs wurde die Sperrfrist zu deinen Gunsten berechnet.
  • Die Staatsanwaltschaft hat dir inzwischen telefonisch bestätigt: Sperrfristende 17.02.2027.
Polizeiliche/ärztliche Befunde

Der ärztliche Untersuchungsbericht enthält ein gemischtes Bild.

Dokumentierte alkoholbedingte Auffälligkeiten:

  • Alkoholgeruch
  • schleppender Gang
  • unsichere plötzliche Kehrtwendung
  • geringes Schwanken beim Romberg-Test
  • benommenes Bewusstsein
  • verlangsamtes Verhalten
  • Tonuserhöhung im Gesicht
Gleichzeitig erhalten bzw. unauffällig:

  • Finger-Finger-Probe sicher
  • Nasen-Finger-Probe sicher
  • Sprache deutlich
  • Denkablauf geordnet
  • zeitlich und örtlich orientiert
  • Pupillen unauffällig
  • Bindehäute klar
  • Reflexe prompt
  • Koordination noch erhalten
  • Drehnystagmus nur feinschlägig, keine Auslenkung
Der Arzt fasste den Gesamteindruck zusammen mit:

„Der Untersuchte scheint äußerlich deutlich unter Alkohol zu stehen.“
 
Willkommen im Forum

Bei deiner geschilderten Vorgeschichte sehe ich keine MPU auf dich zukommen.

(Wahrscheinlich wird dein Beitrag in ein neues Thema verschoben, in diesem Thema geht es eher nicht um Einzelschicksale.)
 
danke für die schnelle Rückmeldung. ich hatte selbst schon etwas im Internet gesucht aber leider gibt es da viele widersprüchliche Aussagen vor allem was die Verwaltungspraxis der Führerscheinbehörden angeht.
 
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Fülle doch bitte den https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/ aus

Wo bist du angehalten worden ( Landstraße, BAB, Stadtverkehr ) ?
Wie lange warst du schon hinter`m Steuer ?

Die Tatsache, dass du in einer Routinekontrolle angehalten wurdest, also nicht ob unsicherer Fahrweise, könnte für die Anordnung einer MPU sprechen.
Die BE-Protokolle sind leider sehr häufig widersprüchlich.

Was hat das von dir häufig verwendetet „dir, dein“ zu bedeuten ? :smiley2204:

Grundsätzlich empfiehlt sich aber, sich auf eine MPU vorzubereiten, da eine sichere Prognose in solchen Fällen leider ( noch ) nie möglich ist.
 
Also ich wurde im Dorf angehalten, ich war im Prinzip schon fast daheim. Ich kam vom Nachbardorf, das ist ca. 3-4 km entfernt, ich war also rund 5 Minuten am Steuer und wurde dann angehalten. Die Pronomen "dir, dein" einfach ignorieren da ich den Sachverhalt für eine allgemeine Bewertung zusammengefasst habe.
Also wie gesagt es war eine Routiinekontrolle und nicht wegen unsicherer Fahrweise. Die Streife ist vielleicht 100 Meter lang direkt hinter mir gefahren bevor ich angehalten wurde. Der Zeitraum war somit aber auch zu kurz bemessen um die Fahrweise korrekt bewerten zu können. Ich wurde wohl nur angehalten war ich Freitag auf Samstag um diese Zeit noch auf der Straße unterwegs war.
Mich würde aber trotzdem interessieren welche Punkte für bzw. gegen eine MPU sprechen.
Mr Murphy meinte ja, dass auf mich keine MPU zukommen würden allerdings ohne dies näher zu begründen.
 
Grundsätzlich gilt: wenn die FsSt Daten erhält, die Zweifel an der Fahreignung aufkommen lassen, dann darf / muss sie eine MPU anordnen.
Die Datengewichtung scheinen sich seit einiger Zeit jedoch zu verschieben. War man noch vor 2 Jahren als Autofahrer unterhalb 1.6pm halbwegs sicher, so erlebe ich inzwischen vermehrt MPU-Anordnungen unter 1,6pm auch ohne einschlägige Vorgeschichte. Bei 2-Rad-Verkehrsteilnehmern war schon immer unstrittig: wer mit über 1.1 pm noch gut die Balance halten kann, hat vermutlich Alkohol schon beängstigend gut in sein Leben eingebaut (=Fahreignungszweifel). Beim Autofahrer kommen nun, als Argumentationsäquivalent zur Balancefähigkeit, fehlende Ausfallerscheinungen als Indiz für Fahreignungszweifel zum Tragen.
Hier scheinen nicht nur Polizisten, sondern auch Ärzte etwas überfordert, eine valide Kriteriensammlung aufzubauen, so dass es am Ende an der FsSt liegt, was sie aus den oftmals widersprüchlichen Daten macht. Es scheint zudem Bundesland-spezifische Verfahrensanweisungen zu geben.
 
Also unterm Strich kann man also sagen, dass es viele Fälle gibt die in der Grauzone liegen und man nicht sicher sein kann wie entscheiden wird?
Soweit ich bisher in Erfahrungen bringen konnte kann sich die Behörde für den Fall eine MPU Anordnung eigentlich nur hierauf stützen "§ 13 Satz 1 Nr. 2 a Alt. 2 FeV: sonstige Tatsachen begründen die Annahme von Alkoholmissbrauch". Hier ist aber nun die Frage was sind solche Tatsachen genau. Das Bundesverwaltungsgericht sagt aber "Eine einmalige Trunkenheitsfahrt unter 1,6 ‰ reicht ohne zusätzliche aussagekräftige Umstände nicht aus". weiterhin heißt es "1,1 ‰ oder mehr + keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen kann eine solche Zusatztatsache darstellen"
In meinem konkreten Fall gab es aber dokumentierte Ausfallerscheinungen was dies entkräften würde. Dann wäre die Frage aber welche anderen Zusatztatsachen für die Anordnung einer MPU sprechen.
Die Frage ist natürlich wie die Behörden in der Praxis arbeiten und das kann man nicht in gesetzlichen Vorschriften nachlesen. Daher suche ich ja auch nach Praxisfällen bei denen die Konstellation ähnlich ist wie bei mir.
Am Ende kann man zwar nur abwarten was die Behörde anordnet aber wenn man keine Zeit verlieren will sollte man ja bereits Abstinenznachweis und MPU Vorbereitungskurse anfangen. Aber wenn man nicht weiß ob es tatsächlich zu einer MPU kommen wird ist das eben ein zweischneidiges Schwert.
 
Also unterm Strich kann man also sagen, dass es viele Fälle gibt die in der Grauzone liegen und man nicht sicher sein kann wie entscheiden wird?
das würde ich so sehen, ja.


Dann wäre die Frage aber welche anderen Zusatztatsachen für die Anordnung einer MPU sprechen.
In Deinem Falle die offiziellen Schilderungen der Punkte, bei denen es bei Dir keine Ausfallerscheinungen gab.*
Um jetzt zu einschätzen zu können, ob das jetzt in BaWü etwas lockerer oder strenger gehandhabt wird, fehlt mir leider die Datenbasis :/

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*btw: ein Unfall unter Drogeneinfluss wird afaik nicht als Ausfallerscheinung bewertet. Nach guten Gründen habe ich gesucht, aber nichts gefunden. Ist halt so, offenbar.
 
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